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U chMatt für Wik Kuss ThmM, Mn. Menlehn und die Umgegenden Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daielbu. 1897 No. 136 Mittwoch, deu 17. November beliebten wird aber den Boden für die jenseits der Pyrenäen so militärischen Pronuncionnentos vorbereitet. Die Gefahr eines solche» Handstreiches - Bezugs preis "vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen IMk 55 Pf. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro drelgespaltene Corpuszeile. sich verbindet; denken wir au die zunehmende Zahl der Verbrechen, an die wachsende Unsittlichkeit. Das alles ist Abgötterei. Sollen wir angesichts dieser und ähnlicher Schäden vornehm unsere Hände in Unschuld waschen und sagen: was geht's mich an, ich mache ja nicht mit? Nein, der Bußtag ruft uns zu: auch du bist ein Kind deiner Zeit mit ihren Sünden und Fehlern, auch du bist mitschuldig an der allgemeinen Schuld, auch du hast es an dir fehlen lassen, wenn nicht in gröbsten Sünden, so doch an Mangel der Znrechtweisung Irrender, oder an der Fürbitte für sie. Der Bußtag geht einen jeden an. Möge ein jeder hören, was er ihm zu sagen hat, damit er für uns alle ein Tag des Segens werde. Äus -em Lande der Kastanien. Seit dem Amtsantritte des liberalen Ministeriums Sagasta in Spanien hat der bedenkliche Gegensatz zwischen Spanien nnd Nordamerika wegen Kuba an Schärfe bis auf Weiters offenbar erheblich verloren. Die spanische Antwortsnote ans die Note, welche dem Madrider Kabinet vom amerikanischen Gesandten Wordfort überreicht wurde, ist, nach allen Meldungen hierüber zu schließen, in den Washingtoner Negierungskreisen sehr günstig ausgenommen worden; in einer Unterredung mit dem spanischen Kolonial minister soll Mr. Wordfort sogar die Versicherung abge geben haben, daß die Unionslegierung durch die Maß nahmen des Marschalls Blanco auf Kuba zufriedengestellt sei. Da nun auch die neueren Nachrichten aus Kuba selbst verhältnißmäßig günstig lauten und eine baldige Beendigung des Aufstandes infolge der den Kubanern vom Ministerium Sagasta gemachten Zugeständnisse als nicht unwahrscheinlich hinstellen, so dürften einstweilen die kuba nischen Sorgen für Spanien etwas zurücktreten. Dafür machen sich aber im Lande der Kastanien wieder innere Schwierigkeiten mehr bemerklich, von denen namentlich die in der Armee hervortretende Unzufriedenheit, die wieder erwachende karlistifche Bewegung und die sich verschärfen den Gegensätze zwischen den übrigen Parteien hervorzu heben sind. Im spanischen Offizierkorps bekämpfen sich zwei Parteien, jene der den Kriegsschulen entstammenden Offiziere, und die Partei der aus den avancirten Unter offizieren hervorgegangenen Offiziere. Letztere fühlen sich gegenüber ihren auf Kriegsschulen gebildeten Kameraden vielfach zurückgesetzt und benachtheiligt, und hieraus hat sich ällmälig ein gespanntes Verhältniß zwischen beiden Theilen entwickelt, welches auf die Discipliu in der spani- schen Armee bedenklich zurückwirken muß und von selbst Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. - Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. WWWMDie nachstehendster G aufgeführw Stadtgemeinderathe aufgestellten und von der Königlichen Amtshauptmannschaft genehmigten Vorschriften, die Beleuchtung der Treppen undMuren bewohnter Häuser betreffend, werden hiernMzur öffentlichenlKenntuißl gebracht. i Wilsdruff, am 12.;November 1897. - . * D e rM BZü rDg eArZmZeMstDe r. S Vnfttag. Ein Wochentag wie jeder andere, und doch trägt er schon vom frühen Morgen an ein eigenthümliches Gepräge. Auf den Straßen, in den Läden und Verkaufshallen herrscht sonntägliche Stille, und bald beginnen auch die Glocken mit ihren ernsten Tönen die Menschen zum Gotteshause zu laden. Was sollen sie heute dort? Buß- und Bettag sollen sie feiern; ein ganzes Volk, vom König bis zum Bettler, soll niederknien an den Stufen des Altares und Buße thun. Dazu hat einst ein frommer König unseres Landes den Buß- und Bettag eingesetzt, nnd diesem Zweck dient er noch heute. Nun es ist ja freilich wahr, die Buße läßt sich so wenig anbefehlen wie der Glaube. Die Buße muß im Herzen durch deu Geist Gottes selbst gewirkt werden; sie ist Umkehr des Sinnes von dem verkehrten Wege aus den rechten Weg, nnd mancher, der ernstlich danach trachtet, kann nicht so gleich zur Buße gelangen, weil in seinem Innern noch zu vieles dem Wirken des Geistes Gottes widerstrebt. Einen Bußtag in dem Sinne, daß an ihm alle Glieder einer Kirche Buße thäten, giebt es also nicht. Einen solchen Bußtag muß ein jeder Mensch für sich allein er- leben, uud derselbe kann ihm von keinem königlichen Bc- fehl, sondern allein durch Gott geschenkt werden. Aber so ist die Einrichtung dieses Buß- und Bcttages anch nicht gemeint; dieser Tag ist ein Volkstag; er ist mitten in das laute Getriebe des öffentlichen Lebens hineinge stellt als cm Nuhepunkt, als eine Hütte der Sammlung, damit der Ehnst, dem jeder Tag des Lebens zu einem Bußtage werden Mu, an diesem Tage besonders überdenke, wie auch er sein Theil dazu beigetragen habe zu den Sünden seines Volkes; denn außer den Verschuldungen des Einzelnen, deren wir uns mehr bewußt sind, giebt es auch Verschuldungen der Gesammtheit, die wir viel weniger empfinden. Darin aber, daß wir zu übersehen oder sie uns an unserem Theile nicht mit anzurechnen so sehr geneigt find, liegt der schwerste Schade; denn wie soll es besser werden, wenn wir nicht die Axt an die Wurzel des Uebels legen. Wohin aber solche Volkssünden, wenn sie andauern, führen, das sehen wir an dem Volke Israel, das lediglich feinen, immer wieder hervortretendeu Hange zur Abgötterei seinen Untergang zuzuschreiben hatte. Von dieser Sünde weiß aber auch unser Volk sich durchaus uicht frei; denken wir nur daran, wie der Materialismus immer stärker hervortritt, immer breitere Volksschichten für sich einnimmt, wie mit ihm auf der einen Seite eine brutale Geldgier uud eine gemeine Sinnen- lust, auf der andern Seite eine aufrührerische Gesinnung -ie Belenchinng der Treppen nnd Muren bewohnter Häuser betreffend. In allen znm Stadtbezirke Wilsdruff gehörigen bewohnten Grundstücken sind die zu den Wohnungen führenden Räume, insbesondere die Hausfluren, Toppen und Gänge vom Eintritt der abendlichen Dunkelheit an bis 10 Uhr Abends, bei früherer Schließung der Grundstücke aber brs zu dieser, mit ausreichender und peuerncherer o leuchtung zu versehen. Die Beleuchtung der Fluren, Treppen und Gänge ist in gleichem Maße auch in Fabriken, gewerblichen Anstalten und Arbeitsstätten, sowie in öffentlichen V^ gnügungs-, Versammlnngs- und Schankstätten und in den zu den vorbezeichneten Arbeits-, Versammlungs- und Schankstatten gehörigen Bedmfntßanstalim zu o zwar ist hier die Beleuchtung auf so lange während der Nachtzeit zu erstrecken, als daselbst Menschen sich aufhalten oder sonst zu verkehren pflegen. Auch während der Tageszeit sind die nach 88 1 und 2 zu erleuchtenden Räume mit Beleuchtung zu versehen, wenn das Tageslicht zu denselben keinen Zutritt hat. Verantwortlich für die Erfüllung der vorstehenden Vorschriften sind im Falle von ß 1 die Eigenthümer, Verwalter und die von deMben etwa mit der Fürsorge für die Beleuchtung beauftragten Hausmänner der Grundstücke, in den Fällen vom 8 2 die Inhaber der Betriebe, deren Stellvertreter und GeschaftvbevollmaM Von dieser Verantwortlichkeit werden die Vorgenannten nicht befreit, wenn sie die Fürsorge für die Beleuchtung anderen Personen, namentlich den Mwtyer , a 8 5. Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft. 8 6. Gegenwärtige Vorschriften treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Wilsdruff, am 3. September 1897. Der S t a d t g e m e i n d e r a t h. »nrsiaii, Bgmstr. durch die Gewährungen und Zerwürfnisse im Lager der politischen Parteien Spaniens unzweifelhaft noch gefördert. Die Liberalen, die jetzige Regierungspartei, sehen sich heftiger Anfeindung seitens der Konservativen ausgesetzt, letztere wiederum jedoch werden von der selbstständigen konservativen Gruppe unter Silvela energisch befehdet, da zwischen agitiren die Republikaner lebhaft für die von ihnen vertretenen Anschauungen und endlich greift anch die karlistifche Bewegung, welche die letzten Jahre hindurch fast gänzlich ruhte, wieder mehr um sich. In den bas kischen Provinzen, welche von jeher die Hochburg des Karlismus waren, sollen im geheimen beträchtliche Mengen von Waffen und Munition aufgehäuft und auch alle sonstigen Vorbereitungen zu einem karlistischen Putsch getroffen sein, welcher also nicht Geringeres, als die Vor- dräugung der Dynastie Alfonso's XII. vom spanischen Thron bezwecken würde. All' diesen Wirrnissen könnte das Ministerium Sagasta im Ernstfälle nur dann kräftig entgegentreten, wenn die Armee unter allen Umständen verläßlich wäre. Das ist dieselbe aber offenbar nicht, die politischen Parteiungen im Lande haben längst auch ihren Eingang in das Heer gesunden und wirken auch zweifel los bei dem angedenteten Konflikt im Offizierkorps mit, beim Ausbrnche ernsterer Unruhen dürfte die Zuverlässig keit der Armee für die Regierung möglicher Weise eine sehr fragwürdige sein. Unter solchen Umständen gewinnt nun die in diesen Tagen erfolgende Rückkehr des von Kuba abberufenen Generals Weyler nach Spanien ersichtlich an Bedeutung. Weylcr, dieser alte Haudegen, erfreut sich in einem großen Theile der Armee zweifelloser Beliebtheit, trotz seiner er folglosen Kriegführung auf Kuba, er ist ferner eine rück sichtslose, schonungslos gegen seine Feinde vorgehende Natur uud außerdem wegeu seiner erzwungenen Abberuf ung vom kubanischen Oberkommando ungemein erbittert auf die jetzige spanische Regierung. Das sind alles Eigen schaften, die ihn den gegen die Regierung wühlenden spanischen Parteien als eine sehr schätzbare Kraft für sie erscheinen lassen müssen, daher sind denn namentlich die Karlisten an der Arbeit, Weyler für sich zu gewinnen. Der Uebergang des Generals Weyler in das Lager der Karlisten wäre für die Sache des Don Karlos ein schwer wiegender Gewinn. Jedenfalls darf man mit Spannung dem Auftreten Wetzlers nach seinem Wiedererscheinen auf ImlsblaU für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt.