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Tharandt, Mm, Mmlehn nnd die UmMndm. Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Ltadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.55Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Lerlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 144. Dienstag, den 7. Dezember 1897. Erlaß an die Ortsbehörden, die Mitwirkung bei Ausübung der militärischen Contrsle betreffend. Nach 8 106 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 (Seite 609 slg. des Gesetz- und Verordnungsblattes voin Jahre 1888) sind die Staats- und Communalbehördeu verpflichtet, in dem Bereiche ihrer gesetzlichen Befugnisse die Ersatz- und Landwehrbehörden bei der Controle und allen hiermit im Zusammenhänge stehen den Dienstobliegenheiten zu unterstützen; es enthält auch die Anlage 3 zu 8 106 eine Anleitung für die Polizei- und Gemeindebehörden u. s. w. zur Mitwirkung bei Ausübung der militärischen Controle. Diese Bestimmungen werden von den zur Mitwirkung bei Ausübung der militärischen Controle verpflichteten Behörden verschieden gehandhabt, und es ist im In teresse der militärischen Controle und nicht minder im Interesse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei dem immer häufiger eintretenden Wohnortswechsel wünschenswerth, daß in dieser Hinsicht gleichmäßig verfahren wird. In Befolgung einer von dem Königlichen Ministerium des Innern im Einverständnisse mit dem Königlichen Kriegsministerium ergangenen Anordnung werden da her die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn, sowie die Herren Gemeiudevorstäude des hiesigen Bezirkes angewiesen, den Bestimmungen der Anlage 3 zu 8106 der Wehrordnuug allenthalben nachzukommen, somit bei Wohnortswechsel den sich aumeldenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche sich nicht innerhalb 14 Tagen bei der bisherigen militärischen Controlstelle ab- und bei der militärischen Coutrolstelle des neuen Aufenthaltsorts angemeldet haben, die Militärpapiere abzunehmen und mit einer entsprechenden Anzeige der nächsten Controlstelle oder dem nächsten Königlichen Vezirkskommando zuzusenden. Ist dagegen bei der Anmeldung bei der Gemeindebehörde die Ab- und Anmeldung bei den militärischen Controlstellen noch nicht erfolgt, die in H 114,5 der Wehr ordnung als Regel vorgeschriebene 14tägigen Meldefrist aber noch nicht verstrichen, so kann ein bloßer Hinweis auf die Verpflichtung zur Meldung bei der militärischen Constrolstelle nicht als genügend angesehen, die Abnahme der Militärpapiere aber nickt als zulässig erachtet werden, da die militärische Meldefrist noch nicht abgelaufen ist; in diesem Falle sind Vielmehr die betreffenden Leute zur nochmaligen Vorlegung des Militärpasses mit Meldevermerk des Königlichen Bezirkskommandos innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen zu veranlassen. Meißen, am 25. November 1897. Asnigliche Amtshauptmannfchaft. 2053 L. von Schroeter. G. Bekanntmachung. Die Fuhrwerksbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, daß bei gefallenem Schnee das Fuhrwerk urit Geläute zu versehen ist. Gleichzeitig wird das unbefugte Fahren uiit Haudsehlitteu (auch sogen. Käsehütschen) Seiten Ser Ainber auf abhängigen fiskalischen Straßen und auf öffentlichen Wegen mit Rücksicht auf die dadurch entstehende Gefährdung des Verkehres hiermit untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach § 366,10 des Reichsstrafgesetzbuchs bezw. in Verbindung mit § 1 Punkt 11 der Verordnung vom 9. Juli 1872 geahndet werden. Meißen, am 3. Dezember 1897. Aonigliche Aintshauptinannschaft. O. von Schroeter. G. Bekanntmachung, den Hufbeschlag btr. In Gemäßheit Punkt 2 der unter dem 24. Oktober 1884 erlassenen Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 16. April 1884, die gewerbsmäßige Ausübung des Hufbeschlages betr., wird hiermit bekannt gemacht, daß nach dem in dem laufenden Jahre von ihm beigebrachten, unterm 30. Oktober 1894 von der Königlichen Kom mission für das Veterinärwesen zu Dresden ausgestellten Zeugnisse der Schmiedemeister Friedrich Gruft wünsche in Steinbach b. M als geprüfter Huf» schmied diplomirt worden ist. Meißen, am 1. December 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. 2113 non Schroeter. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe auszuscheiden die Herren Stadtverordneten Riemenfabrikant Johannes Richard Bruno Bretschneider, Kürschnermeister Otto Rudolph Springsklee und Schuldirektor Friedrich Ernst Gerhardt sowie zwei ansässige Stadtverordnetenersatzmänner. Die vorzunehmende Lrgäuzungswah» erfolgt Donnerstag, den 16. Dezember 18S7 Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr im Sitzungssaal« des Bathhauses. Die Liste der Stimmberechtigten liegt von Dienstag, den 30. d. M., ab in der Rathsexpedition aus. Einsprüche gegen dieselbe stehen den Bethenigten bis zum Ablaufe des siebenten Tages nack Beginn der Auslegung zu. Ls sind zu wählen: ordentliche Stadtverordnete: zwei ansässige und ein unansässiger, Stadkverordnetenersatzleute: zwei ansässige. Unter Bezugnahme auf 88 45 ff. der Rev. Städteordnung wird solches mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß die Ausscheidenden wieder gewählt werden können, während die Mitglieder des Stadtrathes, die im Stadtgemeinderathe verbleibenden sechs Stadtverordneten und die besoldeten Gemeindebeamten nicht wählbar sind. Wilsdruff, 29. November 1897. Dev Staötrath. Bursian, Bgmstr. Holzversteigerung aus Spechtshausener Staatssorstrevier. Im Gasthof zu Speehtshausen sollen Sonnabend, den 1!. Dezember 1 S7 von Vormittag 0 Uhr an nachstehende Nutz» pnd Brennhölzer, als;