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mit den Beilagen: Leben im Bild, Agrar-Warte, Radio-Zeitung, Mußestunden, Aus alter und neuer Zeit, Moden-Zeitung, Schnittmusterbogen. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und L frei ins Haus monatlich Ml. 2.—, durch die Post „ . eingehende Manuskripte ist Rückporto beizufügen, andernfalls übernehmen wir leine Garantie. Verlag: Wilsdruffer Nachrichten, Wilsdruff i. Ga. Druck: Elemens Landgraf Nachfolger, Freital. Leitung der Redaktion: Wilibald Stelle, verantwortlich für den Textteil: Ernst Braun, beide in Freital, Festtage Der Bezugspreis einschließlich der Beilagen beträgt I Der Anzeigenpreis beträgt für die achtgespaltene petiizeile oder deren Raum 20 pfg., für Reklamen die vier- >ost ohne Zustellgebühr monatlich Mk 2.—. Für unverlangt s gespaltene petiizeile 80 pfg ZnsertionsbetrSge stnd sofort bei Erscheinen der Anzeigen Mia, bei verspäteter n, andernfalls übernehmen wir I! „ I Zahlung wird der am Tage der Zahlung gültige Zeilenpreis in Anrechnuna Hauptgeschäftsstelle: Wilsdruff gebracht. Rabattanspruch erlischt bei verspäteter Zahlung, Klage oder Konkurs D. . . ».rnkvr-cher- Rr 448 des Auftraggebers. Für Erscheinen von Anzeigen an bestimmten Tagen und «Ivue, veramworuiw zur ven sexuell: rrrnp <iroun, orivc w ^reuui, - Plätzen, ebenso für die Nichtigkeit von Anzeigen, welche durch Fernsprecher aus- nir Anzeigen: Albert Schiller in Wilsdruff. Wir behalten uns aus technischen Gründen ausdrücklich das gegeben werden, wird keine Garantie übernommen. Für Falle höherer Gewalt, Krieg, Streiks usw. besteht kein An- Recht vor, Anzeigen aus den Wilsdruffer Nachrichten auch in anderen Zeitungen unseres Verlages abzudrucken, spruch auf Lieferung bezw. Nachlieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Lesegeldes. Erfüllungsort: Wilsdruff. 2S Freitag, den ^5. Mai ES Ein neues Aufwertungskompromitz Wesentliche Besserstellung der Gläubiger Reichskanzler Dr. Luther und Reichsfinauz- minister n. Schlieben legten gestern nachmit tag das Auswertungskompromiß m enicr Sit zung der Ländervertrcter vor. Der Reichs kanzler empfing dann die Vertreter der De mokraten, der Sozialdemokraten und der bei den völkischen Parteien, um sie über das Kompromiss zu informieren und den Wunsch miszm'prcchen, daß das neue Gesetz ans mög lichst breiter parlamentarischer Grundlage und mit größter Schnelligkeit verabschiedet werden könne. Das Kompromiß verübt auf folgenden Grundlinien: Der Auswertungsbetraa wird für alle Hy potheken und andere -ina'ichc Rechte ans 25 v. H. erhöht. Der Aufwcriungsbetrng von 2V v. H. ist ohne Unterscheidung zwischen Aufwertung und Zu- snvaufwertung einheitlich in die alte ffiang- stelle des alten Rechts cinzntragcn. Soweit der nach dem Verhältnis des berichtigten Wchrbeitragswertes zu dem gegenwärtigen Grundstiickswert herabgesetzte Goldmarkbetrag der ersten Hypothek deren AlUwcrtungsbetrag übersteigt, ist dem Eigentümer eine Eigcntü- mcrgrnndschuld vorzubchalten. Der Rang der neueingetragencn Reichsmarkhypothekcn, Feingvldhypotheken, Noggenrentenhypotbeken und anderen wertbeständigen Hypotheken bleibt gewahrt. Bezüglich der Abzahlung bleibt es bei der Regierungsvorlage. Der Nückwi knngötermin wird biS znm 1S. Juni 1922 zurückverlegt. Dabei ist die Härteklamcl zweckentsprechend zu erweitern- Bei der Rückwirkung findet die Aufwertung nicht nur zur Hälfte, sondern in voller Höhe des Anfwertnngöüetrages statt. Der AnswertnnMatz der Jndnstricobliga- tionen wird für die A'tbcsitzcr. d. h. sür die Personen, die bereits am 1. FE 1920 Inhaber der Obligationen warcu, nm Ist v. H. ans 25 v. H. erhöht. Die Erhöhung des Auswertungsbetragcs um 10 v. H. wird in der Form von Genußscheinen gewährt. Die erhöhte Aufwertung kommt auch de» Altbesitzern zugute, deren Obligatio nen nach dem 11. Febr. 1924 eingelöst wurden. Im übrigen findet eine Rückwirkung bei Ler Aufwertung von Jndustrieobligationen nicht statt. Entsprechend -er Höheraufwertuug der Hypotheken auf 25 v. H. erhöht sich auch das vorgesehene Maß für die Aufwertung anderer BermögenSanlagen aus 25 v. H. Die Anleihe» des Reiches werden durch eine neue Anleihe znm Satze von 5 v. H. abgelöst. Der Teil der Ablösungsanleihe, der gegen Markanlcihen alten Besitzes ausgegeben ist, wird durch Auslosung zum doppelten Nennbe trag an Stelle des einfachen Nennbetrages zuzüglich 5 v. H. des Anslosuagsbetrages für jedes Jahr seit dem Beginn der Auslosung ge- tiglt. Diese Tilgung ist innerhalb 30 Jahren anstatt 40 Jahren durchzuführen, sofern das Ergebnis der schwebenden Verhandlungen über die Steuerreform, den Finanzausgleich und den Reichshansbalt dies nicht unmöglich macht. Die in der Regierungsvorlage vorge sehene Anleiherente fällt aus- Tie Vorzugs rente für bedürftige Anleibebesitzer bleibt da gegen bestehen. Die MarkaMrihen der Länder werden in der gleichen Weile behandelt wie die An leihen des Reiches. Die Ma.kanleihen der Gemeinden und Gemeindcverbände wer den durch die neue Anleihe znm Satze von 5 v. H. abgelöst. Der Teil der Ablösungsanleihen, der gegen Marknuleihcn alten Besitzes ansgegeücn ist, wird durch Auslosung nicht-znm einfachen, sondern zum ü^fachcn Nennbetrag zuzüglich 5 v. H. des AuülosungsbetrageS für jedes Jabr seit dem Beginn der Auslosung getilgt. Die TilgunqSdauer beträgt nach näherer Festset zung der obersten Landesbehörde 20 bis 00 Jahre An? Antraa der Gemeinden ode> eines Anleiüealän'biaers od^r des - ist der teste Rückzahlungsbetrag vis aus 25 v H. des Nennbetrages der abznlöfen- den Markanleihen zu erhöhen sofern es dem Anleiheschuldner nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und unter Be rücksichtigung seiner öffentlichen Ausgaben zu- gemutet werden kann. Die Eniicheidnng über den Antrag erfolgt durch die von der obersten Landesbehörde zu bestimmende Stelle. Gegen deren Entscheidung ist die Beschwerde an eine von der obersten Landesbchörde zu bestim mende Veschlnßbehördc innerhalb einer Frist von einem Monat zulässig, lieber die Unter scheidung zwischen Gemeindeanleiben alten nnd neuen Besitzes Bestimmungen zn treffen, bleibt dmr Ländern vorbehalten. Vor einer Umbildung des preußenkabinetis? Bevotstehen-er Rücktritt -es Zustiz- ministers Wie berichtet wird, machen die Verhandlun gen zwischen dem Zentrum uud der Deutschen Volkspartci über die Umbildung nnd Erwei- ternng der preußischen Regierung erfolgreiche Fortschritte. Der preußische Jnstizminister Am Zehnhoff hat schon bei früherer Gelegen heit ans Gesundheitsrücksichten Rücktrittsab- tichteu bekundet. Seine Entschlüsse in dieser Richtung sind lebhaft gefördert worden durch die Diskussion über die preußische Justizver waltung, die sich an die Verhandlungen des Hoefle-UntersuchnngsäuSschusscS geknüpft hat. Es wird damit gerechnet, daß er seine Demis sion im Laufe der nächsten Tage einreicheu wird. Als Nachfolger Dr. Am Zehnhoffs wer den der frühere Reichskanzler Dr. Marx und der Abegordnete der Deutschen Bolkspartei v. Eynern genannt, der Führer der kleinen Gruppe der Volksparteiler, die dura, ihr Fern bleiben von der entscheidenden 'Abstimmung die Beendigung der preußischen Regierungs krise herbeigefvhrt hat Der Rücktritt Severings ist im Laufe der Verhandlungen zwischen Zentrum und Deut scher Volkspartei als Bedingung der Deutschen Volkspartei aufgestellt wordcu. Der sozial- dbmokratifche Parteivvrstaud oder die sozial demokratische Fraktion sind in dieser Ange legenheit noch nicht befragt worden. Nach der gegenwärtigen Stimmung in der Parteisührer- schaft und in der Fraktion kann es als aus geschlossen gelten, daß die Sozialdemokratie den Minister" Severing als preußischen Innen minister preisgibt. Keine Kabineiiserweiterung Lieber die Haltung der Sozialdemokrati schen Partei zur Preußenfrage schreibt in einem gewissen Gegensätze zu anderweiten Meldungen der S o z i al i st i s ch e P r e s s e - dienst, von einer Erweiterung des Ka binetts könne im Augenblick keine Rede sein. Weder Ministerpräsident Braun noch der in terfraktionelle Ausschuß der Koatitionspar- teien hätten bisher zu einer Erweiterung des Kabinetts Stellung genommen. Damit er weisen sich vorläufig auch alle Angaben über personelle Deränderungen, insbesondere über Rücktrittsabsichten Severings als falsch. Vertagung -es preußischen Landtages Der preußische Landtag überwies einen Zentrumsantrag auf Annahme von Gesetzent würfen für eine preußische Städte- und Laud- gemeilideordnnng an den zuständigen Ausschuß. Dieser hat den Gegenstand bereits dnrch- l-eraten. Der Zentrumsantrag nimmt diese Arbeit wieder aus. Darauf vertagte sich der Landtag auf Dienstag, den 9. Juni. Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen die vorläufige Re gelung des Staatshaushaltes, sowie Amnestic- anträgc. L Kritik an der Reichsbahn Sächsischer Landtag. 137. Sitzung am 14. Moi 1925. Nach Eröffnung der Sitzung teilt Präsident Winkler mit, daß der Ministerpräsident Heldt einen sechswöchigen Urlaub erbeten habe, um seine Gesundheit wiederherzustellen. Der Ur laub wurde genehmigt. Ohne Aussprache werden die Einstellungen im Staatshaushaltplan: Beitrag für die Dentsche Bücherei in Leipzig, fowic Einrich tung von Bücherspeichern im Westslügel des Gebäudes der Deutsche» Bücherei, sowie Nach beschaffung von Einrichtungsgegenstünden ge nehmigt. Der Beitrag für die Deutsche Bücherei wird aber von 94 000 .A auf 134 00V Mark erhöht. Der nächste Punkt der Tagesordnung be faßt sich mit Eisenbahnsragen. Die Kommunisten hatten am 24. Juni 1924 einen Antrag gestellt, die Regierung zn beauf tragen, eine Vorlage einzubringen, die die Veräußerung oder Verpfändung der Eisen bahn ablehnt und die die Rechte der Arbeiter, Angestellten und Beamten der Eisenbahn im umfassendsten Sinne wahrt. Außerdem hatte die Deutsche Volkspartei einen Antrag ge stellt, die Regierung zu ersuchen, baldmöglichst dem HanShaltansschnß B Aufklärung darüber zu geben, was zur Wahrung der Rechte Sach sens ans dem Staatsvertrag über den Ueber- gang der Staatseisenbahnen auf das Reich vom 80. April 1920 in Hinsicht auf die Um stellung des Unternehmens geschehen ist. Mit diesen beiden Anträgen hat sich der Haushaltansschuß B befaßt, tu dessen Namen Abg. Dr. Kastner (Dem.) berichtet. Im Namen des Ausschusses stellt der Redner den Antrag, die Regierung zu ersuchen, über die Reichsregierung bei der Deutschen Reichsbahn- gesellschaft dahin zu wirken, daß a) der Bau der seit Jahren geplanten und teilweise auch begonnene» Linien Wurzen—Eilenburg, Bvrua—Großbothen und Lvban—Obcrcnne- walde, sowie der Umban der Bahnhöfe Dö beln, Glancham Meißen, Zwickau und Plauen i. V. baldmöglichst vollendet werden, bj die Strecke Glanchon—Großbothen wieder in eine Hanptbahnstrecke nmgewandell wird, c> bei Aufstellung der Fahrpläne die besonderen Verhältnisse nnd Verkehrsbedürsnisse Sach- jenS weit mehr berücksichtigt werden, ins- vesondere auch hinsichtlich des Ausbaues dcs Vorvrtsverkehrs der Großstädte, dj in Leip zig durch Umorganisatiou baldigst einheit- Ve>*ehrsverhälsiiiNe gciMassev werde», c) dem Reichsbahnpersonat alle Rechte, auch in bezng ans Nrlanbsgewährung »sw., nnbe- dingt gewahrt werden, die sie sich erworben haben und die den Beamten, Angestellte» und Arbeitern des Reiches zustehen. Abg. Böttcher (Komm.) bringt de» er wähnten Antrag seiner Fraktion in veränder ter Form ein. Er lautet nunmehr: Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu beauftragen, durch Antrag bei der Reichsregie rung die ursprünglichen Rechte der Arbeiter, Angestellten nnd Beamten der Eisenbahn, ins besondere die achtstündige Arbeitszeit wicder- herzustellen Ferner wird von den Kommu nisten beantragt, die Regierung zu beauftra gen, bei der Reichsregierung dahin zu wirkeu, daß der seit 1. Mai in Kraft getretene 1vpro- zentige Aufschlag der Eisenbahntartfe auf die Arbeiterwochenkarten und die vierte Klaffe bei Fahrten bis zu 2V Kilometer, sowie bet Sonntagsausflugskarten 3. und 4. Wagenklasse bis zu 100 Kilometer nicht erhoben wird. End lich wird von der Regierung gefordert, sich dafür einzusetzen, daß der angekündigte er neute Abbau von 30 000 Eisenbahnarbeitern unterbleibt Wirtschaftsmknlster Müller versichert in Uebereinstimmung mit den Aus führungen des Berichterstatters, daß die säch sische Regierung nach wie vor alles tun werde, um Sahin zu wirken, daß die Belange des sächsischen Verkehrs gewahrt und die Sicher heit des Verkehrs gefördert werde. Auch werde alles getan werden, soweit es möglich sei, daß die Rechte der Beamten gewahrt und die ihnen gegebenen Versprechungen gehalten werden. Der Minister fährt fort: Nachdem am 1. Avril die DeEcke Reichs- bahngesellschaft die Tarifsätze der Zeit karten des allgemeinen Verkehrs erhöht hatte, ohne den Ländern vorher Gelegen heit z» einer Aussprache hierüber z« ge ben, nnd nachdem sie gleichzeitig erklärt hatte, daß an eine allgemeine Erhöhung -er Perfanentarife vorerst nicht gedacht zu werden brauche, war die fach'. Regierung um so mehr überrascht, daß wiederum ohne jede Fühlungnahme mit den Landes regierungen kg kurz -Kraus dock eine Er höhung der Perfoneyt^riso verfügt wor den ist. Bedauerlicherweise hat die Rcichsregierung ebenfalls dieser Erhöhung zngestimmt, ohne sich vorher mit den Landesregierungen in Verbindung zn setzen. Die sächsische Regie rung bat deshalb keine Gelegenheit gehabt, vorhex zu der Frage Stellung zu nehmen. Sie hat sofort nach Betanntmerden Vorstel lungen bei der Rcichsregierung erhoben und ersucht, in Zukunft Genehmigung nach Para graph 33, Abs. 2, des Reichsbahngesctzes nicht zu erteilen, ohne vorher die Länder gehört zu haben. Abg. Schiffmann (D. Bp.) hält es sür nötig, daß die sächsische Regierung dem Reichs bahnunternehmen die größte Aufmerksamkeit widmet. Abg. Günther (Dem.): Wenn Bestre bungen sich geltend machen sollten, die Reichs eisenbahnen Hinüberzuspiele», müßten die Länder die Eisenbahnen als ihr Eigentum re klamieren. Es liege kein Verzicht ans die Eisenbahnen vor. Die berechtigten Wünsche der Bevölkerung würden von der Eiseitbahn- vcrwaltung zu gering eingeschätzt. Der kommunistische Antrag betr. die acht stündige Arbeitszeit wird abgelehnt. Der An trag der Kommunisten hinsichtlich der Arbei terwochenkarten und. des neuerlichen Arbei terabbaues geht an den Haushaltsansschuß B. Den vorliegenden Anträgen dieses Ausschni- ses wird zugcstimmt. ' Schttlsrage». Abg. Siegert (Du.) begründet den An trag, die Regierung zu ersuche», die Verhäli- »issc der sächsischen Berufs- uud Gewerbe schule» so zu ^cgelu, daß die beruflichen nnd gewerblichen Schulen sür Knaben und Mäd chen im Freistaat Sachse» ohne Ausnahme dem Wirtschaftsministerium unterstellt werden. Der Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben gebe den beruflichen Schulen eine ganz we sentliche und unmittelbar gedeihliche För derung. Daher sei das Wirtschaftsministerium allein geeignet zur Betreuung der gewerb lichen Schulen. Die erste Probe durch den Entwurf eines BernsSschulgesetzeS fei aller dings mißglückt. Eine klare Scheidung liege ancb im Interesse des Berufsschullehrerstan- bes. Abg. Dr. Seyfert (Dem.» nimmt in Ser vorliegenden Frage eine dem Vorredner ent gegengesetzte Stellung ein. Dem Wirtjchaits- ministerium spendet er aber volle Anerken nung- An der vorhandenen Verstimmung trage daS Vvlksbildungsministcrium keine Schuld- Man würde durch den Antrag zwei Unterrichtsministerien erhalten, wovor ge warnt werden müsse. Er bedeute nicht eine Beseitigung, 'andern eine Vertiefung des Dualismus.