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20. der irik )PP tzer das )as »end lar tisch erer ! zn mit vom :nds und schcr irma der t 14 lieur ausa jein- incm Die gen. der- ver- mit ken- mii den Beilagen: Leben im Bild, Agrar-Warte, Radio-Zeitung, Mußestunden, Aus alter und neuer Zeit, Moden-Zeitung, Schnittmusterbogen. -1V2S DieWiag/ den26. MaL 36 . Zeilenprest In Anrechnung leier Zahlung. Mage oder Konkur« ober deren Raum 20 Pfg., für Reklamen die vier- L.i — --- gg, verspäteter beträgt I Der Anzeigenpreis beträgt für die achtgespaltene Peiuzeile oder deren Raum 20 Pfg., für Ret erlangt I gespaltene Ketttzeile so Vfg InsertionsbetrSge sind sofort bei Erscheinen der Anzeigen fällig. Zahlung wirb der am Taae der Zahlung gültige Zeilenprei« lelne 'Garantie. Verlag! M/droffer ZiaMcht«, Äilsdruff i. Sa. Druck- Hauptgeschäftsstelle: WllS-rUff gebracht. Rabattanspruch erlischt bei verspÄeier Zahlung. Klage oder Konkurs Clemens Landgraf Nachfolger, Kreital. Lestuna der Rrdaktlon- Milibald , «tra-, «2 ' »ernsprecher- Nr 415 ^Auftraggeber«.^ von Anzeigen an bestimmten Tagen und Stolle, verantwortlich für den Textte-l- Ernst Äraun, beide in Yektas. ! Manen, ebenso für die R-ch m e-t von Anzeigen, welche durch ^ernsvrecher aut- tür Anzeigen - Ak-ert Schiller in Wilsdruff. Wir behalten uns aus technlscheisGrÜndrn ausdrücklich Las gegeben werben, wird keine Garantie übernommen. Jur Me höherer Gewalt, Krieg, Streiks usw. besteht kein An- R-ch! vor, Anzeigen auS den Wilsdruffer Nachrichten auch in anderen Zeitungen unseres Verlages abiudrucken. I spruch auf Lieferung bezw. Nachlieferung der Zeitung oder Rückzahlung deS Lesegelbes. Erfüllungsort: Wilsdru^. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtags. Der Dezugspreis sinschließltch der Beilagen ! , frei ins Haus monatlich M. 2.-, durch die poft ohne Mtellaevühr monatlich W. . Für unverlangt eingehende Manuskripte ist Rückporto beizufügen, andernfalls übernehmen wir h ti N n je l. ,lacht- ner in imark 06 96 85 76 14 97 92 86 -97 106 IVO 100 88 76 134 127 -118 104 96 i7—92 84 84 81 81 73 -chweine Kälber Kälber chließen wkaufs- öen sich Eine Talentpwbe für die Diplomaten Den bürgerlichen und militärischen Diplomaten wir- von französischer Seite der Nat gegeben, die Erledigung des Entwaffnungsberichts monate- oder jahrelang hinauszuzögern. Das Steuerüberleitungsgesetz Die unverhüllte Verschleppungstaktik Frankreichs „Journal des Dcbais" schreibt, anscheinend offiziös inspiriert, Uber den Meinungs austausch, der zwischen dem britischen Kabinett und dem französischen Ministerium hinsicht- Un, der der deutschen Negierung zu erteilen den Antwort auf den Borschlag des Abschlus ses eines Sicherheitspaktes gepflogen wird, dieser Meinungsaustausch kann bis ins Un endliche andauern. Durch den Bericht der Kontrollkommission über die Entwaffnung Deutschlands, der von Anfang Januar an in Bearbeitung ist, wurde den bürgerlichen und militärischen Divlvmaten ein Mittel in die Hand ge geben, um Monate, vielleicht sogar Jahre hindurch ihr Talent zu beweise». (Ver- ichlcpMNgen herbcizukiihren!! Amwd.Red.) Nach den lebten Nachrichten aus Loudon sei die britische Negierung mit dem französischen Standpunkt über Artkcl 10 des Völkerbunds statuts und Artikel 80 des Friedensvertrages nicht einverstanden. „Journal des Debats" ist der Ansicht, daß die Texte beider Artikel genügen und daß es unnütz sei. eine neue De finierung vorzunehmen. Was die Schieds gerichtsbarkeit anbetreffe, so sei diese strikte geregelt durch Artikel I8 des Bölkerbunds- statuts und die Artikel 36 und 38 der Statuten des Ständigen Internationalen Gerichtshofes im Haag. Frankreich habe also keine neue Definition oorzuschlagcn und habe nur zu fordern, daß Dcntschland als zukünftiges Mitglied des Völkerbundes das Völkcrbundsstatut rnd das Statut des Gerichtshofes respek tiere. Gas den Anschluß Oesterreichs an Deutsch land anbetreffe, so müsse es (Frankreichs auf Artikel 80 des Friedensvertrages Hinweisen, vorausgesetzt, daß alle Freunde Frankreichs entschlossen seien, den Inhalt dieses Para graphen ausrechtzucrhalten. * Zynischer ist wohl noch nie Frankreichs Verschleppnngsabsicht zngegeben worden, als in diesem Artikel des Pariser Blattes. Man muß bedenken, daß die Frage der Räumung der Kölner Zone eng zusammenhänal mit dem Bericht der Kontrollkommission. Wenn also „Journal des Debats" den bürgerlichen und militärischen Divlomaten den Rat gibt, ihr Talent in der monate- oder sogar jahrelangen Hinauszögerung der Bearbeitung des Berich tes zn beweisen, so gibt hier das Pariser Blatt offen den Willen Frankreichs kund, dem Ver- trage von Versailles durch Diplomatenkumt- siückchen ein Schnivpchen zu schlagen. Mit änderet' Worten: Frankreich, das stets mit * großen Tönen vom Versailler Vertrage spricht, wenn dessen Bestimmungen Frankreich dienlich sind, pfeift auf den Versailler Vertrag, wenn es sich um französische Verpflichtungen und deutsche Rechte handelt! Auch England verzögert? Wie von unterrichteter Seite verlautet, ist die britische Negierung nicht in der Lage ge wesen. die französischen Erklärungen hinsicht lich ' Briands Antwort auf die deutschen Sicherheitspaktvorschläge zu prüfen. Alle über die Stellungnahme der britischen Regierung veröffentlichten Mitteilungen seien daher ver früht. Auch in der Trage der alliierten Ab- rüstungsnote sei während des Wochenendes keine neue Entwicklung zu verzeichnen gewe sen Der Gedankenaustausch darüber sei wei terhin im ES sei jedoch noch incht si Wr, wann die Frage mied-"? vor die Not- ichastcrkonsercnz kommen werde. Beschlußfassung des Gteuerausschusses Im Steuerausschuß des Reichstages wurde am Montag die zweite Lesung des Steuer- überleitungsgcsetzes vorgenommcn. In der Abstimmung wurde der Antrag des Abg. Dr. Fischer-Köln (Dem.) abgelehnt, der für 1924 eine Veranlagung zur Einkommensteuer und zur Körperschaftssteuer auf Grund der end gültigen neuen Gesetze verlangte. Es folgte die Spezialberatung des Steuerübcrleitungs- gesetzes. Hier entspann sich eine längere Aus sprache über den Paragr. 9, der die Voraus setzungen regelt, unter denen eine Herabsetzung des Ablosungsbetrages möglich ist, und das Maß, in dem die Herabsetzung erfolgen muß. Abg. Dr. Fischer-Köln (Dem.) bean tragt, daß als persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse, welche die Steucrsähigkeit we sentlich beeinträchtigen und die deshalb die Herabsetzung eines Ablösungsbetrages recht- sertigen sollen, auch solche Verluste gelten sol len, die sich bei einem Vermögensvergleich er geben. Demgegenüber verlangt Abg. Dr. Hertz (Soz.), daß, wenn die Regierung bei Ber- mögensrcduzierungen in dieser Hinsicht Nach lässe gewähren müsse, dann aber auch bei et waigen Vermögenssteigerungen zugunsten des Reiches Nachforderungen erlaubt sein müssen. Gegen den Willen des demokratischen An- tragstellers beschloß die Mehrheit des Aus schusses, daß „wesentliche" Verluste, die sich bei einem Vcrmögensvergletch ergeben (also nicht bloß „Verluste"), die Herabsetzung des Ab lösungsbetrages rechtfertigen sollen. Eine weitere Aussprache ergab sich bei Behandlung Besatzungsverdichiung in der r. und 3. Rheinlandzone Alle Anzeichen spreäM dafür, daß die Fran zosen eine Verdichtung der Besetzung in der zweiten und dritten Zone beabsichtigen, und zwar wahr scheinlich gewissermaßen in dem Verhältnis, wie die erste Zone und das Ruhrgebiet geräumt wer den. Bereits jetzt ist eine beträchtliche Verdichtung bemerkbar, und zwar besonders in und um Trier, welche Gegend von marokkanischen Truppen wim melt. Arif Schritt und Tritt begegnet man den Gestalten der Spahis. Zn den letzten Tagen sind von der Stadtverwaltung Trier — offensichtlich für den Fall der Räumung der ersten Zone — 550 Privatzimmcr für Offiziere und Unteroffi ziere und drei ganze Häuser für Generale anqe- fordert worden. Die Anforderung verschärft die Wohnungsnot ungeheuer, denn mit Einschluß die ser Räume würden genau 10 Prozent sämtlicher Wohnräume in der Stadt Trier durch die Be satzung eingenommen werden. Die Gesamtzahl der bereits 'in der Gegend von Trier staüoüer e i Truppen wird streng aeheimgehaltcn und ist selbst der städtischen Verwaltung nicht bekannt. Auch in den Maßnahmen der Pesatzungsbehörden gegen die Bevölkerung ist eine erneute Verschärfung ein- getreten. So wurde zum Beispiel der aus An laß der Iahrtausendfeier der Rheinlande auch in Trier vorgesehene Festakt unter freiem Him mel, der bereits von der Besatzungsbchörde ge nehmigt worden war, verboten. Das französische Defizit Der Finanzminister Caillaux, der. in der gestrigen Nachmittagssitzung der Kammer die Finanzreform- plänc der Regierung därlcgte, erklärte in, Begrün dung seiner Anträge, das za deckende Defizit be trage ungefähr. 4 Milliarden Franks. Man for dere keine Erhöhung, der.Verbrauchssteuern. Je doch denke man besonders an die Einkommensteuer- erhöhnng von 10 aus. Mv/o. Der letztgenannte Saß gelte für Einkommen aus Kapitalien. Einkom men bis 20 000 Frs. blieben von der vorgcschla- gcnen Erhöhung befreit. > Der Finanzminister far- des Paragr. 27, der die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für Land- und Forst wirtschaft festsetzt. Abg. Hori ach er (B. Vp.) beantragt, daß die Vorauszahlungen für Einkonnnenstener, soweit die Steuerpflichtigen bis zum Voraus- zahlungStcrmin noch nicht veranschlagt wor den sind, für kleinere uud mittlere Betriebe herabgesetzt werden. In diesem Sinne be schloß auch der Ausschuß. Die Vorschriften für freie Berufe, Lohn- und Gehalts empfänger, Kapitalsrentuer usw. wurden ebenfalls eingehend besprochen. In der Ab stimmung wurde bezüglich bes Ktndcrprivi- legs ein Antrag des Abg. Horlacher (V. Vp.) angenommen, der folgendes be stimmt: „Nebersteigt der Ueberschutz der Einkünfte über die Werbnngskosten nicht de« Betrag von 5V0 R.-Mk. vierteljährlich, so ermäßigt sich der Steuersatz von 1ü v. H. vom dritten zum Haushalt zählenden minderjährigen Kinde an um je 2 v. "H." Betreffs der Heim- und Akkordarbeiter wurde einem Antrag bes Abg. Dr. Prey er (Dnat.) entsprechend folgender Passns an genommen: „Wird der Arbeitslohn nicht für einen be stimmten Zeitraum gezahlt, so sind bei allen im Monat Juni 1925 und in den folgenden Monaten erfolgenden Lohnzahlungen vom vollen Arbeitslohn 2 v. H., bei Heimarbeitern 1 v. H. einzubehalten." Damit war die zweite Lesung des Steuer überleitungsgesetzes erledigt. Dienstag Be ratung des Einkommensteuergesetzes. delle alsdann, daß der Staat das Recht habe, in gewisse Unternehmungen einzugreifen, die eine Monopolstelsimg einnehmen. Oie pariser Kammer vertagt die Marokkointerpellationen Die französische Kammer hat ihre Sitzungen nach 4 wöchiger Unterbrechung wieder ausge nommen. Die Tatsache, daß Interpellationen über Sie Ereignisse in Marokko auf der Ta gesordnung standen, hatte einen starken An drang des Publikums zum Palais Bourbon veranlaßt. Doch sind die Erwartungen ent täuscht worden. Ministerpräsident Painlcve erklärte, daß die Regierung zwar der Kam mer zur Verfügung stehe, daß jedoch, da viele Abgeordnete abwesend seien, die im Verlaufe der Debatte das Wort ergreifen wollten, es zweckmäßiger wäre, die Diskussion der Inter pellationen zu vertagen. Er würde die Ver tagung auf Dienstag beantragen, wenn nicht Briand im Senat festgehalten würde. Aus diesem Grunde schlage er vor, die Interpella tionen am Mittwoch auf Sie Tagesordnung zu setzen. Dieser Vorschlag wurde mit 312 gegen 178 Stimmen angenommen. Caillaux legte auf den Tisch des Hauses seine Finanzvor schläge nieder, die den Zweck haken- das Bud get für 1925 auSzugleichcn und über deren In halt bereits berichtet wurde. Die Vorschläge wurden dem Finanzausschuß zur Beratung übergeben. Ein demokratisches Dementi Die. von einer Reihe von Provinzzeiiuugen gebrachte Meldung, es fänden gegenwärtig Verhandlungen zwischen der Neichsregierung und der demokratischen Reichstagssraktion statt, zwecks Eintritt der Partei in die ReichS- rcgierüng. wird vom „B. T." nach Erkundi gung bei der demokratischen Reichstagsfrak- tivn als unrichtig bezeichnet. Die Gewerbesteuer Die Gewerbebesteuerung ist alt. Ihrem Grundgedanken nach bezweckt sie die Be steuerung des Reinertrags der gewerblichen Tätigkeit. In Sachsen wurde eine allge meine Gewerbesteuer bis zum Jahre 1878 erhoben. Seit dieser Zeit sind die stehenden Gewerbe von einer Sonderbestcuerung ver schont geblieben. Erst durch Gesetz vom 6. Oktober 1921 ist die Gewerbesteuer wieder als Staatssteuer ein geführt worden. Das Gesetz über die W ei t e r e r he b u n g der Gewerbesteuer vom 9. April 1925 bringt für das Rechnungsjahr 1925 (1. April 1925 bis 31. März 1926) zunächst nur eine Zwischenlösung. Diese geht dahin, das; - wie im Vorjahre — bis zur ander weiten gesetzlichen Regelung die auf die Ge werbesteuer des Rechnungsjahres 1924 ge leisteten Zahlungen auch auf das Rechnungs jahr 1925 als Vorauszahlungen fortzuent richten sind. Neben der sogen. Arbeitgeberabgabc ist 1. von jedem für das Rechnungsjahr 1923 zur Gewerbesteuer veranlagten bzw. heran gezogenen Betrieb ein festgesetzter Betrag von 30 Reichsmark und 2. von jedem zur Vermögenssteuer 1924 steuerpflichtig ge wesenen Unternehmer eine Vermögensab gabe in Höhe von 1 v. H. des bei der Ver mögenssteuer 1924 festgesetzten Betriebsver mögens fortzuentrichten. Betriebe, die nach dem 31. Dezember 1923 neu entstanden sind oder sich in ihrer Grundlage wesentlich geändert haben, haben -- außer der Arbeitgeberabgabe — in je dem Falle den Betrag von 30 Reichsmark zu entrichten. Die Festsetzung der Vermö gensabgabe erfolgt in diesem Falle, wenn die Betriebe vor dem 1. Ianuar 1924 zur Vermögenssteuer steuerpflichtig gewesen wä ren, durch die.Veranlagungsbehörde, und zwar nach einem Betrage, der der von gleich artigen Betrieben mit gleichem Betriebsum fange zu entrichtenden Abgabe entspricht. Mit Vorbedacht sind diese Vorauszal>- lungen aus das Rechnungsjahr verteilt, da mit ihre Aufbringung dem Steuerpflichtigen nicht schwer fällt. Sie sind je zu einem Vier tel am 15. Mai, 15. August, 15. November 1925 und 15. Februar 1926 zu entrichten. Selbst der Steuerfachmann wird nicht be streiten können, daß die Zwischenlösung Uebelständc aufwcist. Ich erinnere nur an die feststehende Abgabe von 30 Reichsmark, die vom größten Betrieb ebenso zu entrichten ist wie vom kleinsten. Der Gedanke, das; auch der kleinste Betrieb einen bestimmten Betrag zu entrichten hat, mag seine Berech tigung haben, doch ist dabei zu berücksich tigen, da^' Betriebe mit geringerem Ertrag und solche, die neu entständen sind, am meisten mit Schwierigkeiten zu kämpfen ha ben. Wenn es . sich zunächst auch nur um Vorauszahlungen handelt, so. liegt doch aut der Hand, daß sich die Vorauszahlungen im allgemeinen oft zum Nachteile des Steuer pflichtigen und oft auch zum Nachteile der Staatskasse auswirken, und zwar deshalb schon, weil das bei der Vermögenssteuerver anlagung 1924 festgesetzte Betriebsvermögen für das Rechnungsjahr 1925 ein unzutreffen des Bild ergibt, ganz abgesehen davon, daß eine Hebelsteuerung dem Steuerpflichtigen Sorgen bereiten kann, zum mindesten aber sein Gerechtigkeitsgefühl verletzt. Aus diesem Grund ist es auch zu billigen, wenn das Finanzministerium jein Augenmerk