Volltext Seite (XML)
mli den Beilagen: Leben im Bild, Agrar-Warte, Ra-io-Zeitung, Mußestunden, Aus alter und neuer Zeih Moden-Zeitung, Schnittmusterbogen. WarerM WenwameZ. cfar M«« Ke»,«st Kries, GtrrW usw. be Rachlieserung der Zösidng oder RkckzaWrtg des ^esrg^bc^. Erfüklungsori NoNnerstag/ öen Zum 49 des WstrMMWs. Mr EnchMea dpn Hnp^cm an keMnmten Tosen und MZrh. «dnift für dir WMMi een ftnz«ia«Ä, «vSche durch FemKrecher au? r«n«s Weiv»m«e?i. Mr l?M dFkerar ÄeivM Arleq, GtrrÄ ufm. besteh! drin W> ----- - Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn-und Festtage. Oer SeM-prei» einMMch der frei ins HauS monatlich Ml. r.-, durch die Post ebne AusteNgHSYr monatlich M. 2.,—. Für imberkan^s gesnoltenr peti^eüe »OI ' - — 'rrnMS Kernehmrn wir » >eti^elle »der derer! Naum 20 ps ' ' 'ne! dri ÄisS^cn der Lnp für Reklamen die »ler- !n Mh, bei verspäteter sm-m, <s,n« ml, m-»<, «'M.Mi ««M« i«. ?L!,L"LLL' LLNWLV, 8- »«-»»!>!,-!»»"- ?-"?«- -».L ANstMk--'4» M».' z»«k » M»-, ÄstALTW» ALx-, Ä«,* L-upig-schistssttllei W>I«druss «L»zU»SS ML LL-ch"LL/Ä!'L LL LS'-L.'Vi.M -----«—« - »->« NaÄSklL/ «,Ä. --LAWA?S ^r "ln.eioen - Albert^S»^^ Wttsbmst Mr Gehalten un< au» tcchnls»'en Kr^^'i gogeben vciocn, «tr^ teme^ren-k ^erlf»mm«n. iDe Me HFHerar ÄLD.A ^r!»q, «trriks usm. de/ehl kein V Recht Ä AnAgen -v«Än LdA.r^chAn auch In anderen Zeltu^^^ Verlags ab,ud?u-en.! sprach auf Lieferung bq«. R-OI«s.«ung der JeKmg ober RSchahipchz beS Qs-g^e». «rMungSori- Wll^r::. Der Inhalt der Gicherheitspakt-Note i Frankreich verlangt nur ergänzende Aufschlüsse? Die Havasagentur will in der Lage sein, über die französische Antwortnote in der Frage des SicherhcUspaktS neue Angaben machen zu können. Die Note werde daran er innern, daß Deutschland an Frankreich mit einem festen Vorschlag des Abschlusses eines Sichcrhcitspaktes hcrangetreten sei Tie französische Note, die von Großbri tannien gebilligt werde, werde nur zum Ziele haben, ergänzende Ausschlüsse zu er halten, die das aufmerksame Studium des deutschen Memorandums notwendig gemacht habe. Beunruhigend sei, daß das deutsche Me morandum über die verschiedenen Fragen mit Stillschwetaen hinwcggche. So erwähne s z. B d e n V ö l k e r b u n d nicht, dem Frankreich und seine Alliierten angchören und kessen Verpflichtungen sie übernommen hätten. Es sei notwendig, bevor man sich weiter in Varhandlnngcn über den Pakt cinlaffe, zu willen, ob Dentlmland geneigt sei, durch den Beitritt zirm Völkerbund zu den Bc- dinaungen, wie sic in dem Schreiben des Völkerbundes vom vergangenen Herbst ausgcsiihrt seien dieselben Verpflichtungen zu übernehmen. Es sei ferner notwendig, schon setzt feftznstcl- len. daß der Abschluß dcS SicherhcitSvaltes mit Deutschland eine Erörterung ocr im Ver sailler Vertrage enthaltenen Rechte und Pflich ten nach sich ziehen müsse. Da die deutsche Rcaiernug sich erboten habe, mit den Wcst- Mächten Schiedsgerichtsverträge abznscvlicßcn erkenne Frankreich an, daß diese Verträge eine natürliche Eraänznna zn dem Nhcinlandpakt darstellen würden. Aber cS verlange ausdrück lich daß diese Verträge sich auf alle Konflikte bezögen und eine Intervention -ür den Fall zulichen, daß eine solche gemäß dem Frieden-- vertrag nach Verletzung desselben ausgcübt werden müsse. Um diesen Schieds»erfchtsvcrträacn vollen W"rt zn geben, msissien die am Nheinland- pakt tcilneb—cuden Mächte den Schicds- gcrichtsvcrträgc» eine individuelle Garantie hinznfügcn. Für den Fall, dasz ein vertragschließender Teil, ohne zu feindseligen Handlungen die Zuilncht zu nehmen, seine Verpflichtungen nicht erfül len könnte, mühte der VölkerbundSrat Mah nahmen Vorschlägen die zu crgrei'cn 'wären, um dem Vertrage Geltung zu verschaffen. Die deutsche Regierung habe sich in dem Memoran dum auch erboten, Schiedsgerichtsvertrnge mit all-n Schalen abziifchsicnen, die sich hierzu be reit ständen, also auch, wenn man richtig vcr- stavdeu habe, insbesondere mit Polen und der Tschechoslowakei. Frankreich nimmt Kenntnis von dieser Erklärung, aber es bemerkt, und zwar mit Billigung von Großbritannien, daß die Alliierten ans den N rträgen. die Rechte herlasten. a»k dm sic nicht verzichten können, «vd auch die Vernflichtmmen, von denen sie sich nicht loSlösen könnten Die inS Ange gefaßten Verträge dürften diesen Verpflichtungen keinen Abbruch tun Wenn Deutschland mit seinen Nachbarn Verträge dicker Art abfchließe, könnte jeder der Signa tarstaaten des Verlailler Vertrags, wenn er eS wünsche, als Garant hierfür bcitrcten. Dieses Svstcm der allgemeinen Sichcrhcits- gara-tie hätte nur dann Wert, wenn alle ins Ange gekochten Mkommen, also der Nhei"landpakt und die Schiedsaerichts- verträge zu gleicher Zeit iu Kraft treten würden. Diese dem Geiste des VökkcrbundS'tatnts ent sprechenden Verträge würden vom Völkerbund registriert und unter seinen Schuß gestellt wer den. Außerdem könnte jeder, der cs will, daran teilnchmcn. Sollten sich die Vereinig ten Staaten eines TageS anschließen, so würde Frankreich es mit Freuden begrüßen, wenn Das übergangene Italien Verstimmung in Rom In Italien herrscht unverhohlene Ver stimmung, daß in den Abmachungen zwischen Briand und Chamberlain, wie es scheint, Italien völlig übergangen wurde. Die „Epoca" schreibt, England habe ersichtlich mit Frankreich ein wahres und eigentliches MMärabkommcn abgeschlossen, das es ver pflichte, eventuell mit seinen sämtlichen Streitkräften Frankreich und Belgien gegen einen deutschen Angriff zu Hilfe zu eilen. Hieran sei nur die ungewöhnlich präzis? Form der englischen Verpflichtungen neu. Was dagegen wirklich) neu und überaus be denklich sei, das sei der Entschluss, b;i einem Angriffe Deutschlands auf Polen oder die Tschechoslowakei den Franzosen den Marsch durch das Rheinland und die Benutzung des Nhcinlandes als strategisch-taktisches Gebiet zuzügestehen und dies ohne irgendwen erst um Erlaubnis zu bitten oder die vom Völ- die große amerikanische Nation an dem Werke des allgemeinen Friedens teilnehme. Eine offizielle Auslassung Chamberlains Der englische Außenminister hat gestern nachmittag in bezug auf die Gerüchte und Kommentare über die an Deutschland zu richtende Note zum Sichcrheitspalt der Pres se amtlich folgende Erklärung abgeben lassen: Chamberlain mutz es ablehnm, irgendeine Erklärung im Hinblick auf die Note abzu geben, die bis jetzt der deutschen Negierung noch nicht überreicht worden ist. Er ist der Ansicht, datz Kommentare über ihren ver- mut'ichen Inhalt vorteilhafLerweise aufgs- schoben werden bis Zur Veröffentlichung der Note, die wahrscheinlich in einem oder zwei Tagen w'rd. Es. genügt im Anacn- Ni l u ag n datz r e'm Meinungsau trush, der zwischen der französischen und der eng lischen Regierung in Genf stattgefunden hat, den Standpunkt vertrat, der in der Erklä rung des englischen Vertreters beim Völ kerbundsrat im vergangenen März und von Chamberlain in seiner Rede im Unterhaus? am 24. März ds. Js. weiter entwickelt wor den ist. Frankreich- Spanien und Marokko Painkcvc erklärte in Barcelona Journa listen, er glanve, daß man bezüglich der ma rokkanischen Frage zu einem französisch-spa nischen Einverständnis und zn einer. Politik Ser Zusammenarbeit kommen werde, die die Unterwerfung des Rifgebietcs erleichtern würde. Diese Zusammenarbeit könne sich für den Augenblick auf den Waffenhandel gemäß den Abmachungen des Völkerbundes er strecken. Die Verhandlungen in Madrid könnten zu einer Zusammenarbeit zu dreien mit den trengeblieüenen Rislcnten dienen. Man müsse den Rislcnten begreiflich machen, daß es in ihrem eigenen Jntercise liege/die gestellten Bedingungen anzunchmen, damit ein dauernder Friede erzielt werde. Die preußische Nemerungsfrage vertagt Das preußische Ministerium Brann wird vorläufig noch unverändert im Amt bleiben nnd ka nm vor dem Herbst, entsprechend den Wünschen des Zentrums umgebiidet wcrdcn können. Da sich vorlänUg noch keine Verhand- lungsbasis zwischen den Dentichnationalcn und den anderen Parteien ergeben hat, muß ten die Versuche zu einer Neubildung der kerbund vorgcschriebene Prozedur einzuhal ten. Die Havas-Note sei ein törichtes Ma növer, um die öffentliche Meinung Frank reichs zu täuschen. Sie sei ein Verrat am Abkommen des Völkerbundes und am ersten Kapitel des doch von allen Verbündeten unterzeichneten Versailler Vertrages. Von Italien werde mit keinem Wort gesprochen, aber falls Briands und Chamberlains Schweigen nicht blotzc Vergehlichkcil sn, wer de Italien das Wort ergreifen und den an deren gehörig die Meinung sagen. Die „Tribuna" sagt, wenn Deutschland die Gen fer „Lösung" annehme und darauf eine französisch-deutsche Verständigung über Eisen und Kohle folgte, so-würde Frankreich nicht mehr daran denken, der Tschechoslowakei und Polen gegen Deutschland zu Hilfe zu kommen. Diesen beiden kleinen Völkern wür de dann nichts übrig bleiben, als einen neuen Block auf erweiterter Grundlage der kleinen Entente zu begründen. preußischen Negierung auf absehbare Zeit ein gestellt werden. Zentrum und Deutsche Bolks- partci werden in der preußischen RegiernngS- fragc aber in ständiger Fühlungnahme blei ben. Ein Vorschlag auf Sparzwang für Ledige In Cuxhaven sand die 7. Tagung der deutschen Wohnungsämter statt, die ans allen Teilen des Reiches stark besucht war. An der Tagung nahmen auch Vertreter des NcichsarbeitsministcriumS sowie der Negie rungen von Preußen, Bauern, Württemberg, Sachsen und Hellen teil. ES wurde folgende Entschließung gefaßt: Die Vereinigung dent- schcr Wohnungsämter hält es für zweckmäßig, zu prüfen, daß ein rcichsgesehlicher Spar zwang für Ledige zur Beschaffung von Hnpo- tßeken für den Wohnungsbau einzusühren sei. Sie ersucht deshalb 1. den Deutschen Slädte- tag nnd den Neichsstädtebund, die Angelegen heit baldmöglichst zu bearbeiten, 2. im Deut schen Sparkassenverband ebenfalls zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Die preußische Mitungsmedmlle wird wieder verlieben Das preußische Staatsministerium hat, wie der Am/iche preußische Pressedienst mit teilt, beschossen, die Verleihung der Ret- tungsmeda'l'e wieder aukznnZ'MM, da hier in kein Verstoß gegen die Reichsverfassung erblickt wird, nachdem auch die Neichsregie- rung vor einiger Zeit sich auf den gleichen verfassungsrechtlichen. Standpunkt gestellt hat. Die Krise im Kohlenbergbau Die Lage der Zeche Blumenthal bei Reck- linghauscn bat sich in den letzten Monaten in folge der Absahnot derart ungünstig gestaltet, daß die Verwaltung beim Demobllmachnngs- kvmmissar Personalentlassnngen größeren Umfanges beantragen mußte. Die Ver handlungen vor dem Kommissar gingen heute nachmittag vor sich. Die ber its verfügte Ent lassung von 160 Arbeitern wurde genehmigt. Zum 2. Juli werden noch weitere 830 Arb st ier nnd Beamte entlasse» werden. In der Verhandlung mußte man sich von der Notwen digkeit dieser Maßnahmen ans Grund der voraelegten zahlenmäßigen monatlichen Un- tcrbilanzen der beiden Schächte überzeugen. Es wurde mitaetetlt, daß von der Zeche Blu menthal seit Monaten außerordentlich große Mengen auf Halden gestürzt werden mußten. Oie Ltntschaltspflichk In weiten Kreisen der Bevölkerung herrscht vielfach Unklarheit über die Voraussetzungen und den Umfang der Unterhaltspflicht- Hierüber sollen die nachfolgenden Je.len Ausschluß geben: Eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht nur zwi schen Verwandten in gerader Linie — also zwischen Ellern, Kindern und Großeltern — und zwilchen Ehegatten und im Falle der Scheidung 1878, 1583). Eine Unte h ltspflicht zwischen Geschwistern oder zwisclim Stiefeltern und Stiefkindern ist dem Bürgerlichen Gesetzbuch unbekannt. Der Unterhaltsänspruch hängt von einer doppelten Vor aussetzung av: Bedürftigkeit des einen und Lei- stungsf kpgkeit des anderen Teiles. Der Kläger hat aber nur die Bedürftigkeit zu beweisen, wäh rend es Sache des Beklagten ist, seine Leistungs- unf h gkeit darzutun. Der Berechtigte muß außer stande sein, sich selbst zu unterhalten, also ermerbs- unf h'g und vermögenslos sein. Ium Vermögen g.hört auch ein Rentenanspruch des Verletzten aus der Unfallversicherung oder dem Haftpflichtgesetze. Wenn ein solcher Anspruch besteht, tritt die Un.er- haltspflicht der Verwandten nicht ein. Der haft pflichtige Eisenbchaunternehmer kann daher di« aus vorläufige Rcntenzchiung lau'ende einstreiiig« Verfügung nicht dadurcy abwenden, daß er den Verletzten auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen die Unterhaltspflichtigen verweist. Offen rechtliche Fürsorgeleistungen fArmenun.erstützung, Krankerchauspflege und dgl.) schließen dagegen den Unterhaltsänspruch nicht aus. Dieser geht aber nach tz 21 der Verordnung über die Fürsorge- Pflicht vom 13. Februar 1924 aus den Fürsorge- verband, der auf Grund der genannten Verord nung unterstützt H st, über. Dieser kann den Er satz derjenigen Leistungen, welche dem Unt rh alts pflichtigen abgelegen hatten, im Verwaltungswege an demselben "Umfange und unter denselben Vor aussetzungen geltend machen wie dc unterstützte Hilfsbedürftige selbst. Bei Geltendmachung die ser Ersatzansprüche gegenüber Kindern eines Unter- haltsberechtigtcn braucht grundsätzlich auf den stan desgemäßen Unte hstt, der die Unterhaltspflicht der Kinder nach tz 1603 B.G.B. ousschließen wür de, keine Rücksicht genommen werden. Neben der Bedürftigkeit auf der einen Seite muß, um die Untechaltspflicht mit Erfolg zu begründen, die Fi higkeit des Verpflichteten bestehen, den Unter halt auch mit Rücksicht auf seine sonstigen Ver pflichtungen zu gewähren, ohne daß dadurch sein eigener standesaemäßcr Unterhalt gefährdet wird. Beweist der Verpflichtete seine LeistungsunfLyig- kcit, so fällt die Untsch sttspfliäst fort fh 1603 Abs. 1 BeG.B.). Der Streit darüber ist bereits vor dem Prozeßgericht auszutragen und nacht erst der Zwangsvollstreckung zu überlassen. Der Ver pflichtete hat aber neben der moralischen auch die rechtliche Verpflichtung, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Verdienst zu erstreben. Ettern, die hrcm minderjährigen, unverheirate en Kinde Unter halt zu gewähren haben, können sich zur Abwen dung der Unterhaltspflicht auf mangelnde Lei- stungsf higkeit nur dann berufen, wenn neben dem Vater oder der Mutter noch andere unter haltspflichtige Verwandte vorhanden sind tz. B, Großeltern), oder wenn der Unterhalt des Kindes aus dem Stammwerte seines Vermögens bestritte« werden kann. Andernfalls sind di« Eitern ver pflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterh lt gleichmäßig zu verwenden ftz 1603 Abs. 2).. Ehe aber der Vater in diesem gesteigerten Maße zum Unterhalt herangezogeir wird, ist zu prüfen, ob nicht die Mutter den Un terhalt in dem gewöhnlichen Maße, d. h. unbe schadet ihres standcsmäßigen Unterhalts zu leisten fähig ist. Die Unterhaltspflicht einer Ehefrau th en Verwandten gegenüber wirdt durch den ihre Che beherrschenden Gütcrstand nicht beeinflußt; beim gesetzlichen Güterstand der Verwaltung und Nutznießung kommt in Frage, ob die Frau zur Gewi Haring des Unterhalts imstande ist, die dem Mann an "dem eingebrachten Gute zustehende Ver waltung und Nutznießung kommt nicht in Be tracht stz 1604). In der Re h cnfüiae der Unter haltspflichtigen gehen die Abkömmlinge (Kinder rmd Enkel) den Verwandten der aüfsteigendei» Linie (Eltern und Großeltern) vor. Mehrere Ab kömmlinge haften in der Reihe der gesetzlichen Erbfolgeordnung und nach dem Verhältnis Ler ihnen nach dieser zustehenden Erbteile. Unter den Verwandten aufsteigender Linie hasten die näheren