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«nb - Ml! F-> KreLiag, den -12. Zum 1925 59 rei« Mn« yrr av^ kck'I krschchyn brr N>zoM« fällig, hei -erspStcte, KchAma ztMyr Zessenprek« in Anr^chrmna ! v^spKeirr Iahk-mz, «läge »dec Konstire n eon AWelgen qn bestimmten Tagen unt> de« «Hk MKqe, « «sMübei Hliefecung M- ! HaupisefchSfisstelte: Wilsdruff W ! DWÄN«- «tc^e «2 * ^«mfvrech«: Re. 445 » abpivrucken. jprvch ans Lefenucg S«sv. -HM «f». be,..,^ ....... Ei-Mnngsen: DsiÄr:^ mii den Beilagen- Leben im Bild, Agrar-Warte, Radio-Zeitung, Mußestunden, Aus alter und «euer Zeit, Moden-Zeltung, Schnittmusterbogen. für Reklamen die vler- Erscheint iSgllch mlt Ausnahme der G» fte! ins Hans menakkich M. A—, surH dir Käst eingehende Manuskripte ist Morrie keine Garantie. Verlag; MledrM GiemenS Landgraf Nachfolger, HreKal, Gtolid, verantweMch für den ««Mi . für Anzeigen; Awrrt SchR-r in ÄMrsff. Dir 8«Mm mS aus ^..^. Reck« vor, Anreisen »gs den Dil-druffer Nachrichten auch In anderen Altungen Unseres ÄNka-eS abruün^cn. Oie Auswirkung des projektierten Paktes Oie Ourchmarschfrage Ueber die britisch-französische Verstän digung wird noch folgendes gesagt: Grundgedanke des Abkommens ist, von der Schweiz bis zur Nordsee eine Barriere zwi schen Frankreich und Deutschland aufzurichten, eine gesicherte Zone, die von keiner der beiden Mächte betreten werden soll, es sei denn für Zwecke des Völkerbundes und aus dessen Au torität. Es ist in der Presse auf den Umstand hingewiesen, Saß in den bisherigen Mitteilun gen über die Verständigung Belgien nicht er wähnt ist. Dies ist deshalb nicht der Fall, weil der Garantiepakt sich lediglich auf die entmilitarisierte Zone bezieht und somit einen Schutz auch für Belgien bedeutet. Was die Gefahr betrifft, daß Deutschland zur Opera tionsbasis des Krieges werden könnte, so wird darauf hingcwtesen, baß es die Absicht der Vertragschließenden ist, seden Einmarsch in die entmilitarisierte Zone zu verhindern, ausgenommen, wenn eine Entscheidung des Völkerbundes ge genüber einem sich gegen den Pakt ver gehenden Deutschland dies anordnet. Großbritannien geht keinesfalls über den Pakt für die Westgrenze hinaus und über nimmt keine weiteren Verpflichtungen für die Ostgrenzen. Was diese betrifft, gilt für Eng land lediglich der Völkcrbundspakt. Für den Fall eines Kriegsausbruches läßt der britische Standpunkt folgendermaßen illustrieren: Falls Deutschland Polen anareift, wird die Folge ein Völkerbundskrieg gegen Deutschland sein. Greift Polen Deutschland an, richtet sich der Völkerbundskrteg gegen Polen, und ein Durchmarsch von Volkerbunds- truppen würde zugunsten Deutschlands er folgen. Man argumentiert weiter: Bricht ein Krieg zwischen Polen ««d Ruß land aus und Frankreich wollte zur Un terstützung Polens Truppen durch Deutsch land schicken, so könnte Deutschland als Ratsmitglicd eine Entscheidung des Nates anruscn und dabei seine Einwände geltend machen, wie zum Beispiel, daß es für die Sicherheit der durchmarschierenden Truppen nicht garan tieren könne. In diesem Fall hält man es für sicher, daß kein französischer General das Risiko des Durchmarsches auf sich nähme. !"> Bricht ein Krieg ganz plötzlich aus, oder sind die Mittel des Völkcrbundspaktes zur Ver hinderung erschöpft, dann könnte, Frankreich ohne Zustimmung Großbritanniens keinen Durchmarsch durch Deutschland Unternehmer. Täte es dies dennoch, würde es dadurch den Pakt und die Entente zunichte machen. Dies würde Frankreich ebensowenig riskieren wie die völlige Isolierung, der es verfiele, wenn es etwa beim Versagen des Dawes-PlaneS ^n sich aus "Sanktionen ergriffe. Endlich Aufschluß über das deutsche Angebot Durch das W. T. B. wird folgende halb amtliche Mitteilung verbreitet: Das deutsche Angebot eines Sicherheitspaktes, das seit eini ger Zeit im Mittelpunkte der internationalen politischen Erörterungen steht, ist als vertrau lich seinem Wortlaute nach bisher nicht lic- kanntgcgeben worden. Indes hat seinerzeit der Reichsaußenminister des Auswärtigen dem Auswärtigen Ausschuß des Reichstages davon Kenntnis gegeben und im Anschluß dar an in einem Interview die wesentlichen Teile der deutschen Anregungen dargclegt. Neuer dings hat die „Times" eine allerdings nach Form und Inhalt nicht ganz zutreffende Dar stellung veröffentlicht. Deshalb scheint cs an gebracht, sich mit dem tatsächlichen Inhalt dieses deutschen Memorandums, auf das nun nach über vier Monaten eine Antwort erteilt wer- den soll, zu befassen Das Memorandum bildet nicht etwa eine vereinzelte und die Gegenseite überraschende Maßnahme, sondern nur einen weiteren Schritt in der Verfolgung der Linie, aus der de, Vorschlag des damaligen Reichskanzlers Cuno vom Dezember 1922, und das Angebot Das Ergebnis der Genfer Arbeitskonferenz Eindrücke eines deutschen Reichs delegierten Einer der deutschen Regierungsvertreter bei der am Mittwoch geschlossenen internatio nalen Arbeitskonferenz legt seine Eindrücke über deren Ergebnisse wie folgt dar: Bet den Arbeitervertretern herrschte Enttäuschung und eine gewisse Verstimmung, daß die Ratifizierung -cs Washingtoner Ab kommens über den Achtstundentag nicht die erwarteten Fortschritte gemacht hat. Diejenigen Staaten, die es ratifizierten, spie len weltwirtschaftlich eine geringe Rolle. Die Industriestaaten nehmen eine verschiedene Haltung ein. Die einen zögern oder wollen, wie Deutschland und England, schrittweise vorgehen. Andere bereiten Gesetzentwürfe mit der Klausel vor, daß die Ratifizierung erst erfolgt, wenn andere Industrieländer ra tifizierten. Bei dieser Frage spielt der Konkurrenz kampf, das Bestreben, bei dem wirtschaft lichen Ausbau möglichst soziale Belastun gen zu vermeide», eine große Rolle. Man erhofft von der geplanten Konferenz der Arbeitsminister Deutschlands, Frankreichs, Englands und Belgiens einen Fortschritt auf dem Wege der Ratifizierung. Fehlgeschlagen ist der Versuch, das Abkommen zum Schutz der Glasarbeiter durchzubringen. Die Ab lehnung erfolgte mit den Stimmen der Un ternehmer und eines großen Teiles der Re gierungen. Darüber sind die Arbeiter so euttäuscht, daß sic nunmehr sogar die Umwandlung Les Abkommens in eine einfache „Empfehlung" avlehntcn. Für die Kon ferenz bedeutete dies Ergebnis eine kritische Lage. Dagegen gelang es, das Abkommen über das Verbot der Nachtarbeit in Bäckereien, so gar mit Einbeziehung der Bäckermeister, in das Verbot, was einen stark umstrittenen Streitpunkt bildete, znr Annahme zu bringen. Das Abkommen hat Aussicht auf Ratifizie rung. Ferner gelang es, der gleichen Regierung während des Ruhr konfliktes lag. Es nimmt daneben die Gedan ken auf, die Dr. Stresemann als Reichskanz ler in seiner Stuttgarter Rede im September 1923 ausgesprochen hatte. Bei alledem handelt cs sich nicht um endgültige formulierte Vor schläge, sondern um eine Darlegung des all gemeinen Rahmens, in dem die deutsche 3teg:e- rung sich an einer Lösung der Sicherßeits- srage beteiligen zu können glaubt. I« diesem Sinne ist d n Mächten erklärt worden, daß Deutschland sich z. B. zn ei nem Pakt verstehen könnte, durch den die am Rhein interessierten Macht" sich für eine zu vereinbarende längere Periode zu treuen Händen der Vereinigten Staaten von Amerika verv'lichtcn, keine» Krieg gegeneinander zu führen. In dem Cunoschen Vorschläge war diese Verpflichtung auf die Dauer eines Menschen alters vorgesehen und -außerdem an Sen Vor behalt geknüpft worden, daß der Krier nickt durch Volksabstimmung beschlossen würde. Diese beiden Beschränkungen der Friedens- vervflichtungeu. die fallen zu lassen, sich auch die Regierung Cuno bereit erklärte, sind in das Memorandum nicht wieder ani- genommen worden. Weiter ist in dem Memorandum die Mög lichkeit eines Schiedsvertrages zwi'chsn Deutschland und Frankreich vorgesehen, den bereits die ReparationSnotc des Kabinetts Cuno vom 2. Mai 1928 angeregt hatte. Zugleich wurde der Abschluß deutscher Gchirbsvcrträac lwic sie deutscherseits ia inzwischeu mit mehreren Staate» verein bart worden sindf auch gegenüber allen anderen Staaten in Aussicht genommen. Ferner ist in dem Memorandum der Ge- das Abkommen über gleiche Bchandlnng der inländischen «nd ausländische« Ar ¬ beiter bei der Unsallentschädigung durchzubringen, ebenso das Abkommen über die Unfallversicherung und Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche und Berufskrankheiten. Der wichtigste Ausschuß war derjenige für die Grundprobleme -er Sozialvcrsichernng. Diese Probleme wurden eingehend durch- gcsprochen und völlige Uebereinstimmung zwi schen Arbeitern, Unternehmern und Regierun gen über die Notwendigkeit der Sozialver sicherung erzielt. Der Vorsitzende dieses Aus schusses war der Vertreter der deutschen Re gierung. Die Konferenz beschloß, auf der nächsten Tagung die Krankenversicherung als dringendste, am leichtesten durchzuführeude Versicherung, die den Unterbau für die übri gen VcrsichcrungSarten bildet, zu behandeln. Dem internationale« Arbeitsamt sind von der Konferenz nunmehr zwei große Auf gaben übertragen: Lie internationale Durchführung des Achtstundentages «nd die Internationalisierung der Sozialver sicherung. . Es soll Material sammeln und die Be handlung der Frage durch die nächste oder übernächste Konferenz vorbereiten. Dies macht unbedingt eine erhöhte Mitwirkung der deutschen Mitarbeiter im Stabe des inter nationalen Arbeitsamtes, das aus 353 Beamte noch kein Dutzend Deutsche zählt, notwendig. Denn diese Arbeit kann ohne deutsche Hilse nicht durchgeführt werden! Die Konferenz hat die Mitarbeit der. deutschen Regierungs- Vertreter aufrichtig angenommen, und die deutsche Arbeit fand allgemeine Anerkennung. Im Ausschuß für die Nachtarbeit tu den Bäckereien wurde die deutsche Sprache völlig gleichberechtigt mit den offiziellen Spra chen der Konferenz behandelt. Der Vorsitzende des Ausschusses für die Grunbpuobleme der Sozialversicherung sprach deutsch, auch bei der Berichterstattung im Plenum, waS völlig neu war. danke eines Paktes zur Erwägung gestellt worden, der den gegenwärtigen Besitzstand am Rhein garantiert. Die Fassung dieses Paktes wurde etwa so gedacht, daß die am Rhein interessierten Staaten sich gegenseitig verpflichten, die Unversehrtheit des gegenwär tigen GebietSstandes am Rheine unverbrüch lich zu achten, daß sie ferner, und zwar sowohl gemeinsam, als auch feder Staat jede Hand lung, die ihr zuwidcrläuft, als eine, gemein same und eigene Angelegenheit ansehcn. I« einem solchen au? »oller Gegenseitig keit beruhenden Pakte konnte im gleichen Sinne auch eine Garantierung der Eni- militarisicrnna Ler Rhcinlande ciubczv- ge« werden. wie sie die Artikel 42 und 43 des Vermiller Vertrages vorschreiben. Dabei ist daran zu erinnern, daß die ganze Entwicklung des Paktaedankens von dem bei Friedensschluß ansgearbetteten, aber nicht perfekt geworde nen Garantiepaktcs zwischen Frankreich. Eng land und den Vereinigten Staaten ihren Aus gang genommen hat. Die Neichsregierung hat in ihrem Memo randum auch die Möglichkeit anderer Lösun gen und eine evtl. Verbindung der .Gedanken ins Auge gefaßt, die den vorerwähnten Bei spielen zugrunde liegen. Sie bat schließlich die Möglichkeit einer späteren, alle Staate» umfassenden Welt konvention olfen aelassen. einer Weltkonvcntivn, in die der zunächst zur Erörterung gestellte regionale SichrrbeNSpatt entweder aufqesten oder hineingearbeitet wer den könnte. Auf dieies Memorandum oec oeurMen Regierung soll nun endlich Lie Antwort der Alliierten erfolge«. Eine internationale Hilfs organisation Der Plan eines zwischenstaatlichen Hilfs werkes für Völker in Not, dessen Urheber der Vorsitzende des italienischen Roten Kreu zes, Senator Giovanni Ciraolo ist, wird zur zeit vom Völkerbund erwogen. Dieser hat die Regierungen der einzelnen Staaten um Mitteilung ihrer Stellungnahme ersucht. Gemäß dem Satzungsentwurf Ciraolos. der den Regierungen vorgelegt worden ist. besteht die Aufgabe der zu schaffenden „Vereinigung der Staaten zur gegenseitigen Hilfe für Völker in Not" darin, die ständi gen Organe zu bilden und die technischen und finanziellen Matznahmen zu treffen für sofortige, ausreichende und geeignete Hilfe bei einem Unglück, dem das betroffene Volk mit den ihm gewöhnlich zur Verfügung stehenden Mitteln selbst nicht zu begegnen vermag. Als Unglücksfälle oder Umstände, bei denen die Vereinigung einzuschreiten hat, kommen in Frage: Naturkatastrophen, tödliche Epidemien, gesellschaftliche Umwäl zungen, die in unvorhergesehener Weise die Mindestvoraussetzungen der gewöhnlichen Wirtschaft in Frage stellen, Kriegsfolgen, soweit sie es einem Volke unmöglich machen, für die unmittelbare Erhaltung des Lebens der Volksgesamtheit selbst zu sorgen, ferner Unfähigkeit eines schwer betroffenen Volkes, das Mindestmaß von Leistung zur Rettung seiner Kinder aufzubringen. Die Vereinigung besteht aus den dem Völkerbund angehörenden Staaten und den jenigen Staaten, die — ohne Mitglied des Völkerbundes zu sein — ihren Beitritt zur Vereinigung bei dem Sekretariat des Völ kerbundes angemeldet haben. Sie untersteht dem Schutz und der Ueberwachung des Völ kerbundes, in dem sie politischen und recht lichen Sitz hat, und wird eventl. von ihm vertreten. Hingegen ist ihre technische Ar beit selbständig. Die Organe der Vereinigung sind: 1. die jährliche Generalversammlung der Abgeord neten der in der Vereinigung vertretenen Staaten als oberste Ueberwachungsstelle. 2. die zentrale und technische Leitung und 3. so viele nationale, leitende, ausführende Einheiten, wie Staaten vertreten sind. Wäh rend die Eeneralversdmmlung nicht tagt, werden in dringenden Fällen ihre Befugnisse durch den Rat des Völkerbundes ausgeübt. Die zentrale und technische Leitung für die Organisation der internationalen Hilfe und für die Kapitalverwaltung liegt in Händen des zentralen und leitenden Einheitsamtes des Roten Kreuzes. Technische ausführende Organe sind die nationalen Rot-Kreuz-Ge- sellschaften. Sie haben die notwendigen Matznahmen zu treffen, um zur Hilfsaktion bereit zu sein. Von der zentralen technischen' Leitung wird ihnen für diesen Zweck eine jährliche Summe überwiesen. Im Falle eines Unglücks, das internatio nale Hilfe verlangt, werden diejenigen na tionalen Gesellschaften, deren Einschreiten in der Eeneralliste der Mobilisierung bei dem betroffenen Volk und für das betreffende Unglück vorgesehen ist, automatisch mobili siert und treten in Aktion. Die zentrale Lei u.ig dis Not n K uzes v rfo g l " is Vor gänge und bereitet die Sendungen für die weitere Hilfe vor. Die jährliche General versammlung bezw. d»er Rat des Völker bundes entscheidet darüber, wie lange die internationale Hilfe, nachdem der ersten Not gesteuert ist, fortgesetzt wird und auf welche Weise. Das Kapital der Vereinigung wird gebil det, indem jeder sich anschließende Staat