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Borge» schrieben- L'scheinungs- . -ne» - tage und Platzvorschristei, werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahme bis norm.lv Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernrus übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durct, Klage Ungezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 214 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 13. Septembe? 1933 Preispolitik und neues Vanermecht. „Die Rettung des Bauerntums ist die Herauslösung Les Bauern aus der kapitalistischen Verflech- 1 un g", — in diesem Satz liegen Ausgangspunkt und Ziel der Agrarpolitik des neuen nationalsozialistischen Deutsch land. Denn für den Nationalsozialismus ist der Bauer nicht ein „Gewerbetreibender", ist die Arbeit des Bauern nicht „Wirtschaft" auf dem Lande und mit dem Lande, sondern das Bauerntum ist die Grundlage des deutschen Volkes als Ganzen oder vielmehr — das Bauerntum soll wieder diese Grundlage werden; die neuen Führer des deutschen Bauerntums wollen es auf neuen Wegen herauslösen aus dieser „kapitalistischen Verflechtung", in Lie es hineingeführt wurde, als eine menschenfremde liberalistische Wirtschaftsaufsassung das Band zwischen dem Bauern und dem Boden zerschnitt und den Bauern hof zu einem „Betrieb" machen wollte, der nur den Zweck hätte, für das darin investierte Kapital eine Rente zu produzieren. Daß hier aber eine ganz andere „Pro duktion" als die industrielle vorhanden war und ganz vndere Aufgaben als nur solche wirtschaftlicher Art galten, hat man gerade im letzten Drittel des vergangenen Jahrhunderts und dann besonders in der Nachkriegszeit nicht gesehen oder nicht sehen wollen, dafür aber um so schwerer — büßen müssen! Und zwar auch wieder an unserem Volk als Ganzen! Versuche, dieser Entwicklung zu begegnen, setzten zu spät ein, stießen auf größte Hinder nisse, die im parlamentarisch-demokratischen Staat ent weder gar nicht oder nur sehr unvollkommen beseitigt wurden, und außerdem schlug man dabei Wege ein, die schon deswegen nicht zum Ziele führen konnten, weil die Kräfte finanzieller Art früher oder später ausgingen. Das Wort „Agrarreform" — wie oft hörte man tzs im Laufe der letzten Jahrzehnte — hat heute also einen grundsätzlich anderen Sinn als früher, und die beiden Reden, die am vergangenen Sonntag bei der Eröffnung der Bauernhochschule in dem märkischen Städtchen Gran see von dem Reichsernährungsminister Darrö und dem Führer der bäuerlichen Organisationen, Staatsrat Meinberg, gehalteü wurden, sagten einiges, aber Deutliches über diesen grundsätzlich anderen Sinn der kommenden Agrarreform. Der Minister kündigte ein „besonderes Recht" für das Bauerntum an, ein Recht, „das dem Bauern seine Existenz für ewige Zeiten sichert", ein Recht, das hierbei die rein wirtschaftliche Sicherung nicht zum Hauptziel hat, sondern nur als Mittel zu dem Zweck, „die feste Verwurzelung des Ge schlechts mit dem Grund und Boden zu sichern". Ebenso äußerte Staatsrat Meinberg im Hinblick auf die bereits in Preußen getanenen Schritte, daß „zunächst durch die Schaffung des Erbhofrechls die Schollenverbunden heit des deutschen Bauern erreicht werden soll". Und zwar gilt dies nicht bloß für das Bauerntum, soweit es in Deutschland heute noch vorhanden ist, son dern wesentlicher Bestandteil der Agrarreform ist, wieder aus rassischen und bevölkerungspolitischen Gründen, selbst verständlich auch dieSiedlung, also die Erweiterung der bäuerlichen Grundlage unseres Volkes. „Die Frage der Schaffung eines neuen Bauernstandes ist so dringlich wie die Arbeitsbeschaffung und die Wirtschaftsgesundung, und die nationalsozialistische Bauernpolitik will den Raum im Osten, den man nicht mit Maschinengewehren schützen kann, durch eine dichte Reihe deutscher Bauernhöfe schützen", sagte Staatsrat Meinberg, und damit auch gleich noch das andere, daß das „besondere Recht" für das Bauerntum auch die Verwurzelung des Neu- zulchaffenden in den Boden und mit dem Boden sichern und schützen soll. In der rassisch und völkisch gegebenen, so lange ver kannten oder mißachteten Beziehung zwischen „Blut und Boden", zwischen dem deutschen Bauern und dem Land, das ihm viel mehr ist als die Möglichkeit zur Eristenzerhaltung oder gar zur Betätigung des Erwerbs sinnes, liegt auch die Begründung für das «»gekündigte „besondere Recht". Infolgedessen lehnte der Minister Darrö rundweg die Frage oder den Einwurf ab, ob es ^wirtschaf tlich" zu verantworten sei oder nicht, den Weg bis zur Schaffung eines lebensfähigen und fest wurzelnden Bauerntums zu betreten. Damit wird aber auch grundsätzlich ab gelehnt, den Marsch auf dem bisher eingeschlagenen Weg von Subventionen, „P r e i s stü tz u n g e n " und ähnlicher Maßnahmen fort zusetzen, sondern es wird klar herausgestellt werden — was übrigens Reichskanzler Adolf Hitler auch in seiner Regierungserklärung ankündigte —, welche Opfer in feiner Gesamtheit das deutsche Volk bringen wird, um das neue Bauerntum zu schaffen, das alte sich zu erhalten als sichere Grundlage der Nation und des Staates. Vor kurzem hat Staatsrat Meinberg auch schon darauf hingewrefen, daß diese wirtschaftliche Seite der kommenden Agrarreform nicht durch Preis- e r h öhung e u ohne Rücksicht auf die Kaufkraft der Ver braucher geschehen dürfe und geschehen werde, sondern leben durch die „Lerauslösuna des Bauern aus der MM MW des ReWMetts Eryoyung oer u r g e rp e u e r sr e r g r e n z e für 1934. — Rabattverbot auf Tabakwaren. Das Reichskabinet t trat am Dienstag zu einer Sitzung zusammen, in der u. a. folgende Gesetze beschlossen wurden: 1. Gesetz über die Bürger st euer 1934. 2. Gesetz über das Verbot des Verkaufs von Tabakerzeug nissen untez; Steuerzeichenpreis. 3. Gesetz über Ge währung weiterer Zuschüsse an die Gewerkschaft Mecher- nich er Werke in Mechernich. Das Gesetz über die Bürgersteuer 1934 steht vor, daß für die Bürgersteuer für das nächste Jahr die Bestim mungen über die Bürgersteuer von 1933 gellen sollen m i t einigen Abänderungen. Da erwogen wird, die Bürgersteuer in die Einko mm ensieuer einzugliedern, wird die BLrgersteuer auf das Kalenderjahr 1934 be schränkt bleiben. Die allgemeine Steuerfreigrcnze für die Bürger steuer wird um 20 Prozent erhöht. Die allgemeine Freigrenze für Sozialrentner, die bisher einheitlich 900 Mark betrug, wird der allgemeinen Steuerfreigrenze angeglichen. Die Steuerfreiheit der nicht Wahlberechtigten Wird beseitigt. Infolgedessen sind von nun an die Angehörigen der Reichswehr auch bürgersteuer- pslichtig. Bisher hatten die Länder das Recht, andere Sätze vor zuschreiben, haben aber davon keinen Gebrauch gemacht. Die Länder sind daher jetzt ausgefchaltet, und es ist ein Reichstarif für die Bürgersteuer geschaffen Worden.. Die Gemeinden, die die Steuer bisher nach Hundertsätzen der Landestarife erhoben, erheben diese von jetzt an nach Hundertsätzen des Reichstarifs. Das Gesetz über das Verbot des Verkaufs von Tabak erzeugnissen unter Steuerzeichenpreis sieht das Verbot des Rabattes auf Tabakworcn vor. Ausnahmen davon sind folgende: 1. Beim Kauf von ganzen Zigarrenkisten ist ein Rabatt er- laubt'für den Fall, daß bar bezahlt wird und sich der Rabatt nicht über 3 Prozent bewegt, 2. Rabatt zu geben ist ferner erlaubt bei Ermäßigung, die bei Ge schäftsaufgabe oder bei Konkurs, d. h. umzuräumen, gewährt wird, 3. darf Rabatt gegeben werden bei un verschuldeter Wertminderung des Tabaks. Das Gesetz ist notwendig geworden, da auf dem Ge biet des Tabakhandels außerordentliche Übel stände in bezug auf die Preisunterbietung bestanden. Das Gesetz ist auf zwei Jahre begrenzt. In dem Gesetz wird ferner bestimmt, daß derjenige, der vor sätzlich oder fahrlässig dem Verbot zuwiderhandelt, mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft wird. Das Gesetz über Gewährung weiterer Zuschüsse an die Gewerkschaft Mechernich er Werke war not wendig, da das Werk, das B le i e r z b e r g b a u treibt, 700 Arbeiter beschäftigt und in einem ausgesprochenen Notstandsgebiet liegt. Das Bleivorkommen ist noch so stark, daß Aussicht besteht, daß dort noch mehrere Generationen Arbeit finden werden. Das Reich hat ein Darlehen in Höhe von 875 000 Mark, auf das es eine Bürgschaft übernommen hatte, auf sich genommen und wird die Gläubiger befriedigen. Die monatlichen Zu schüsse sind erhöht worden auf 100 000 Mark und werden zur Hälfte vom Reich übernommen. Beratung über agrarpolitische Matz uahmen. Gesetz über wirtschaftliche Werbung. Amtlich wird mitgeteilt: Das Reichskabinctt beschäf tigte sich in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zunächst mit den für die Genfer Tagung zu treffenden Vorbereitungen. Eine ausführliche Beratung fand sodann über agrarpolitische Maßnahmen statt, die in der Haupt sache dazu dienen werden, angemessene Preise für die neue Ernte festzustellen. Das Kabinett war sich darüber einig, daß der deutschen Landwirtschaft ein auskömmlicher fester Preis- für Getreide zugebilligt werden muß. Auf diese Weise Wird jede Spekulation in Getreide unterbunden und ver hindert, daß wie in früheren Jahren der Landwirt unter einen Verkaufsdruck gesetzt wird. Im Rahmen des stän dischen Aufbaues, wie er jetzt von dem Reichsernährungs- mknister Darrs durchgeführt wird, werden die organisato rischen Maßnahmen getroffen, die einen Preisschutz her beiführen und auf dem Gebiete der Getreidewirtschaft geordnete Verhältnisse schassen. Das Neichskabinett verabschiedete dann ein Gesetz über wirtschaftliche Werbung, wonach bei dem Reichsministe riüm für Aufklärung und Propaganda ein Wcrberat der deutschen Wirtschaft gebildet wird, der die Aufsicht über das gesamte öffentliche und private Werbungs-, Anzeigen-, Aus- stellungs-, Messe- und Reklamewesen aus übt. Die Wirtschaftswerbung ist an eine Genehmigung des Werberates gebunden, die von der Erhebung einer Abgabe abhängig gemacht wird. Weiterhin verabschiedete das Neichskabinett eine Vorlage über die Gewährung weiterer Zuschüsse an die Gewerkschaft Mechenichcr Werke in der Eifel, ein Gesetz über die Bürger steuer im Jahre 1V 3 4 sowie ein Gesetz über das Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen unter Steuerzeichenpreis. Vie Heilung vor dem roten Maos Enthüllungen über die geplante rote Februar-Revolution. Der Gesamtverband Deutscher Antikvmmunistischer Vereinigungen übergibt der Öffentlichkeit aufsehen erregende Enthüllungen über den kommunistischen Um sturzversuch am Vorabend der Nationalen Revolution, die alles, was bisher über die roten Revolutionspläne durch- gesickert war, in den Schatten stellten. Danach war, nach jahrelangen Vorbereitungen kommunistischer Spionage-, Wühl- und Zersetzungsarbeit unter Einsatz von Spreng stoff und Terror und nach Ausarbeitung eines exakten Mobilmachungsplanes, Ende Februar 1933 alles so weit fertig, daß beim verabredeten Signal losgeschlagcn wer den sollte. Unter verantwortlicher Führung der KPD. schritt die Rote Front zum Angriff auf der ganzen Linie. Der In halt des Planes ist in großen Zügen bekannt ge worden. Danach sollte der Aufstand in der e n t m i l i t a - risierten Zone des Rheinlandes beginnen. kapitalistischen Verflechtung", aus einer Ver schuldung, die nicht etwa nur die wirtschaftliche Existenz des deutschen Bauerntums so schwer bedrohte und vielfach zerstört hat, sondern die in noch weit schlimmerem und rassisch gefährlicherem Umfang zahlreiche Wurzeln unseres Volkstums zum Absterbcn brachte. „Um so notwendiger ist aber ein gesundes Bauerntum für die Lebens erhaltung unseres Volkes, unserer Nation!" Das Signal sollte die Ermordung des Füh rers und Reichskanzlers bei seiner beabsichtigten Rheinlandrcise werden. Zugleich mit dem Anschlag aus den Führer oder aus den Reichspräsidenten wurde beschlossen, sämtliche Grotzsendestationen zu besetzen, von denen aus der Aufruf zum bewaffneten Aufstand an das Proletariat ergehen sollte, und unverzüglich sollten im Anschluß daran lebenswichtige Betriebe gesprengt oder stillgelegt und Sabotageakte an öffentlichen Gebäuden, Eisenbahnen, Brücken, Kasernen, Polizeiuntcrkünften ver übt werden. Die militärische Leitung lag offenbar in der Hand des russischen Juden Wollenberg. Als nächste Etappe des Auf standes war das oberschlesische Industriegebiet vor gesehen, während Berlin kurz danach in die Aktion ein bezogen werden sollte. Am 13. Februar 1933 waren die Zentralbefehle schon bis in die Provinz durchgedrungen. Die Aufstandstruppen der KPD. wurden mit den allerneuesten Errungenschaften in der Straßenkampftechnik bekannt gemacht, die schriftlich fixiert sind. Am 28. Februar 1933 ergingen von der ge heimen Aufstandsleitung der KPD. die letzten zentralen Kampfanweisungen an die Terror- und Kampfverbände. Noch am selben Tage ergina der Befehl für die höchste Alarmstufe. In den kommenden Tagen oder auch Stunden sollt der Aufstand ausgelöst werden: „Bis Samstag muß dem Reichskurier gemeldet sein, wieviel Waffen in Euren Be zirken sind . . . sofort mitzuteilen, daß die eingesetzte Hilss polizei dort, wo man sie antrisft, mit allen zu Gebote