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WMtt fill WilskW Kmts Llatt Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Insertionspreis l» Z)fg. für die 6-gespaltene Korpuszeile oder deren Raurn, von nutzer» halb des Amtsgerichtsbezirkes 20Ofg., Reklamen 45 j?fg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt naä' Taris. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spalrzeilc 45 pfg. bezm. HO pfa. Nachweisungs- und Gffertengebübr 20 bez. 30 pfg. Te!ephonisci>e Inseraren-Äusgaa« schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannabme an den Ausgabetagen bis f) Rd? vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Uhr. — Beilagengcbühr das Tausend H Mk., für die Postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmter! Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — So fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen erhebt. für die Königliche AmtshanpLmannfchast Meißen, für das sowie für das Königliche unä dm gegen ä. Srsckeint seil äem Iakre 184«. Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg niit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalöe, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Vertag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. ^os Wochrnblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar. Rlontaos, R1it1- o- echL und Frci,tags abends H Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Lclbstabholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 psg.,vierteljählich l.OO Mk., ini Ltadt- Lk-irk zugetragcn monatlich HO Pfg., vierteljährlich 1,75 Rik., bei ^elbstabholung von unseren (andatv gabestellcn monatlich 60 Pfg., vierteljährlich 1,65 Mk., ourch unsere Landausträger z»»getragen monatlich 65 Pfg., vierteljährlich 1,85 Mk. — Im Falle höberer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei tungen, der Lieferanten oder der Beförderungscinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Rachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Einzelver- *a»fspreiL der Rümmer tO Pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. -Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Nr. 98. Dienstag, den 22. August 1916. 78. Jahr«. Amtlicher Teil. Nachmusterung 1916. Die vom Kgl. Generalkommando XII. A. K. mrzcordnete Nachmusterung findet statt. I. ). für die Militärpflichtigen der Iahresklässen s896, (895, s89H und älterer Iahresklassen, die bei der letzten Musterung als zeitig untauglich (z. u.) be funden worden sind, 2. für die Lanösturmpflichtigen der Iahresklasse (897, die bei der Musterung 1.9)5 ebenfalls als zeitig untauglich (z. u.) befunden worden sind und 3. für die in den Jahren (876 bis Ende (895 geborenen wehrpflichtigen, die den gelben Schein besitzen und noch nicht in Gemäßheit des Gesetzes vom H. September sffsS nachgemnstert worden sind, und zwar r.) aus den zum Amtsgcrichtsbezirk Wilsdruff gehörigen Geschäften sowie aus den (Orten Niederwartha und Wildberz . am 26. August s9(6 von vormittags 7 Nhr an im Gasthof znm weißen Adler in Wilsdruff, b) aus den zum Amlsgerichtsbezirk Lommatzsch gehörigen Ortschaften am 28. August s9f6 von vormittags 7 Nhr an im Schützenhaus in Lommatzsch, e) aus den znm Amtsgerichtsbezirk Nossen gehörigen (Ortschaften am 30. August (9(6 von vormittags 6 "Uhr an im Gasthaus zum Deutschen Haus in Nossen. Ferner kommen zur Vorstellung: II. ). sämtliche aktiv gedienten Leute der Reserve, „ Landwehr I u. II, soweit sie bei früheren Musterungen oder bei des acdienten Landsturms und der Entlastung vom Truppenteil die Entschei der Ersatzreserve, düng a. v., g. v. oder z. «. erhalten haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie während des Krieges bereits eingestellt waren oder nicht, 2. alle ungedienten Leute und zwar: Rekruten 1.9)6 und ältere, Ersatzrcserve, - Landsturm I (eiuschl. Leute soweit sie bei früheren Musterungen die Lnlschetdung mit gelbem Schein), a. v. g. v. oder z. U. erhalten haben, Landsturm II I. die seit !5. Februar 19)6 zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen, und zwar am 2ff., 25. und 26. August )9)6 täglich von vormittags 7 Uhr an im Gasthof zum weißen Adler in Wilsdruff, am 28. und 29. August l9)6 täglich von vormittags 7 Uhr an im Schützenhaus in Lommatzsch, am 30. und 3). August sowie am ). und 2. Sep tember )9)6 täglich von vormittags 6 Uhr an im Gasthaus zum Deutschen Haus in Nossen. Es erhalten die vorstehend unter 1 Ziffer z bis 3 erwähnten Gestellungspflichtigen von ' der König!. Amtshauptmannschaft (Zivil-Vorsitzender der Ersatz-Kommission), die vorstehend unter II Ziffer f bis 3 erwähnten Gestellungspflichtigen vom Kgl. Bezirks kommando Meißen besondere Gestellungsbefehle. Soweit ihnen solche nicht zugehen sollten, werden sie hierdurch anfgefordert, dessen ungeachtet sich zu den angesetzten Musterungsterminen einzufinden. Wer der Aufforderung zur Gestellung nicht pünktlich Folge leistet oder bei Aufruf seines Namens im Musterungsraume nicht anwesend ist, hat die gesetzlichen Zwangs mittel (Festnahme und Vorführung) sowie Bestrafung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewärtigen. Wer angetrunken oder unsauber vor der Kommission erscheint oder die Grdnung und Ruhe in den Musterungsräumen stört, wird mit einer hiermit angedrohten, sofort vollstreckbaren (Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. Zn Fällen, in denen die persönliche Gestellung krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenblcibens ärztliche Zeugnisse, die, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der (Ortsbehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. Den Stammrollen haben die Musterungsansweise nicht allenthalben beigelegen. Die Herren Gemeindevorstände wollen diese Answeise von dem Gestellungspflichtigen einfordern «nd sofort hier einreichen. Aw Meißen, am,19. August )9)6. Nr. )675 II. Die Kgl. Ersatz-Kommission. Das Kgl. Dezirkskommando. V«»b»t der Kartoffel Handels betr. Durch die Bekanntmachung des Bezirksverbandes Meißen vom 27. Juli (9(6 ist jeglicher freie Verkauf und sonstige Abgabe von Kartoffeln innerhalb des Bereiches der Amtshauptmannschaft verboten. Die Erzeuger von Frühkartoffeln haben ihren abgebbaren Ueberschuß dem Ge meindevorstand anzumelden, der, soweit er die Kartoffeln nicht für die eigene Gemeinde benötigt, die Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft cinholt. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Mo naten oder Geldstrafe bis zu löOO Mark, daneben mit Einziehung der Vorräte bestraft. Auf diese Bekanntmachung wird erneut hingewiesen. Die Herren Gemeinde- und Gulsvorsteher wollen unverzüglich der Königlichen Amtshauptmannschaft verfügbare Mengen anzeigen, da Bedarf vorliegt. Meißen, am (8. August )9)6. Nr. 860 b>/II X. -sw Königliche Amtshauptmanuschast. Jucker für Bäcker «nd Gastwirte. Bäcker, Gastwirte und die Inhaber ihnen gleichgestellter Betriebe, die für den Ver sorgungsabschnitt bis zum 25. (Oktober (9)6 Zucker noch nicht überwiesen erhalten ha ben, können im Falle dringenden Bedarfs Zuckerbezugsausweise von der Königlichen Amtshauptmannschaft beziehen. Gesuche sind umgehend einzureichen. Meißen, am )8. August )9)6- Nr. )580a. II. V. nm Die Königliche Amtshauptmannschaft. Militär cribplrrae Nir Sie ranäMtDskt. Die vom Ersaß-Pserdedcpot XII in Dresden-Seidnitz bisher an einzelne Land wirte leihweise verausgabten Militärpferde find nunmehr durch die Gemeindevorstände innerhalb des (Ortes sofort auch anderen Landwirten nach dem Grade ihres Be dürfnisses zur Benutzung verfügbar zu machen. Die Gemeindevorstände haben zu be- stimm-n, wielange der einzelne das Leihpferd behalten darf. Ein Widerspruch des jetzigen Inhabers von Militär-Leihpferden gegen die Maß nahmen würde die Entziehung der Leihpferde und eine erneute Ausgabe an die Gemeinde zur Folge haben. Nr. 267) II. L. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, Wn am 19- August )9)6. Für 7jährigen Knaben Angebote erbeten an die Gemeindeverwaltung Zauckerode. Zwei englische Kriegsschiffe vernichtet. ZOmenWM, aber KMe UM an ber Sm« abWiesen. - Heftiger Kamps bei T-iammt mb Flenrn. — Mi Mende ein engl Mfterftnzzeng nird ein stanz. Flngdmt nernWei. - M SiaUd rnWe UM Meiteri. — In den KarmAn der Wenm ötebanti nm ms ammen. - WWiftes Vordringen an der MW-serbWn Grenze. Sonclerbar, bockst sonclerbsr! Der italienische Zensor hat sich in diesem Kriege nicht zaghafter gezeigt als der russische und seiner „liebevollsten" Aufmerksamkeit har sich namentlich das Organ der Sozi alisten, der „Avanti", erfreut, der als einziges Blatt Italiens von Anfang an den neutralistischen Standpunkt mutig und klug verfochten Hal. Umso sonderbarer muß es berühren, daß der Zensor dem „Avanti" einen Artikel durchgelassen hat, der, an die neuerliche Rede des Herrn Asquith auf dem Jahresbankett in der Londoner Queenshall anknüpfend, .von den massivsten Ketzereien, ja mehr noch, von den massivsten Beleidigungen Englands nur so strotzt. Aus einer Ueber- setzung des Artikels in der „Köln. Volksztg." zitieren wir einige Proben: Asquiths Rede ist dieselbe Methode der Lüge und Täuschung, die die englische Regierung seit Beginn des Krie ges eingehalten hat, von der sie heute noch lebt und mit der sie im kriegsmüden englischen Volk den Krieg noch künstlich nährt. Die englische Nation soll nicht nur in dem -Wahnglauben eines gerechten Krieges gegen Deutschland er halten werden — was hatte denn eigentlich England in diesem Kriege zu suchen? — sie soll auch noch glauben, daß das Ergebnis heute noch so sein kann, wie diese Bande un-