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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar Dienstag, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I MI. 30 Psg., durch die Post bezogen 1 MI. 84 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WllSdrufs. und Umgegend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mitwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jusertions Preis 15 Psg. pro viergespaltene KorpnSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. für die Lgl. Amt-Hauptmannschäft MMen, kür da» Sgl. Amtsgericht und den Stadtral m MU-Nnu« sowie für da» Sgl. Forllrentamt M Tharaud Lokalblatt für Wilsdruff, Alttar.nrberg, Birkenham, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbtgsvor,, vcrzvgswaioe mn «an»»««-vvh»»».,. Kaufbach, Kesielsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, MMtz-Roitzschen, Munzig- Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberherwSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Pernr, Sachsdorf, Schmiedewalde, Zora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiabach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf. Weistropv, Mlsberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. 32. DlERstag, den 23. März 1N09 68. Jahrg. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Genossenschaf tsorbnnug der Weitzeritztalfperren-Genoffenschaft gemäß § 12 des Gesetzes über die Berichtigung von Wasserläufen usw. vom 15 August 1855 unlec gleichzeitiger Erteilung der Rechts, fähigkett an die Genossenschaft festgestellt und bestätigt, nachdem der Entwurf einer Ordnung für die Weißeritztalsperren-Genossenschaft zu Hatnsberg, sowie das Beitrags- Verzeichnis vorschriftsmäßig ausgelegen, der Kommissar mit den Beteiligten über die gegen den Ordnuvgsentwurf vorgebrachten Einwendungen ebenso wie über die gegen die Beitragsermittetungen erhobenen Widersprüche verhandelt hat, die hierbei aufrecht erhaltene« Widersprüche gegen das Beitragsverzeichnis aber durch Entscheidungen des Kommissars oder im Rechtsmittelverfahrcn durch Entscheidungen der Generalkommtsstoa für Ablösungen und Gemeinheitssteilungen bez. des Oberverwaltungsgerichts endgültige Er ledigung gefunden hadm. Von dieser Eatschleißung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Beteiligten und sonst Interessierten hierdurch in Kenntnis gesetzt. Dresden, den 20. März 1909. -sss Der Königliche Kommiffar für die Talsperren in den Weitzeritzgebieten. Ausästen berVäume an den Asmmunikationswegen. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat mehrfach die Wahrnehmung zu machen gehabt, daß das Ausüsten der Bäume an den Kommunikationswegen vielfach nicht oder nicht in ausreichender Weise erfolgt und infolgedessen der Fährverkehr, namentlich für Geschirre, welche mit Getreide, Heu oder Stroh beladen sind, durch die nach der Fahr bahn herunterhängenden Aeste erschwert wird. Es wird daher angeordnet, daß an den Kommunikationswegen die Aeste der Straßenbäume über die Mitte der Fahrbahn bis zu einer Höhe von 3^ m und bei je 1 m Abstand von den Wegekanten bis zu einer Höhe von 3,00 m auszuschneidrn sind Die wrgebaupslichtigen Gemeinden und Ritter gutsherrschaften werden veranlaßt, soweit dieser Vorschrift von ihnen bisher nicht genügt worden ist, den Baumschnitt im Laufe der nächsten Zeit und spätestens bis Anfang nächsten Monats ordnungsgemäß auszuführev, auch künftig alljährlich die Bäume an den Straßenseiten, soweit nötig, gehörig ausschneiden zu lassen. Dabei wird bemerkt, daß die Zeit von Mitte Oktober bis etwa Mitte Dezember die geeignetste zur Vornahme dieser Arbeiten ist. Reichen von anliegenden Privatgrundstücken Aeste verkehrsstörend in den Weg hinein, sind die Besitzer zu deren Beseitigung auszufordern. Meißen, am 15. März 1909. reis Nr. 188/x.Die Königliche Amtshauptmannschaft. Milchhandel betreffend. Der nachstehende seinerzeit den Gemeindebehörden des Bezirkes zugefertigte Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 1. Januar 1904 wird hierdurch zur Nach achtung für die Beteiligten öffentlich bekannt gegeben. Meißen, den 19. März 1909. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Meißen, am 1. Januar 1904. In letzter Zeit ist wiederholt Klage darüber geführt worden, daß die aus den Viehbeständen des hiesigen Verwaltungsbezirkes stammende Milch eine übermäßig groß: Menge Milchschmutz enthält. Infolgedessen steht sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß übermäßig mit Milchschmutz verunreinigte Milch vom amtlichen Nahrungsmittelchemiker Dr. Süß als minderwertig beanstandet werden wird, und daß es vom Rate der Stadt Meißen unter Androhung von Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haft verboten ist, Milch auf den Meißner Markt zu bringen, die mehr als 8 Milligramm Milchschmutz pro Liter enthält. Der Schmutzgehalt der Milch ist im wesentlichen zurückzuführen auf Unsauberkeit im Stalle, unsaubere Handhabung des Melkgeschäfts und Unreinlichkeit der Milchgefäße und Aufbewahrungsräume. Zur Erzielung von möglichst schmutzfreier Milch wird deshalb nach Gehör von landwirtschaftlichen Sachverständigen und im Einverständnis mit dem Bezirksausschüsse allen Besitzern von Milchvieh, die ihre Milch ganz oder teilweise in den Verkehr bringen, im eigenen Interesse folgendes dringend empfohlen: 1. Diejenigen Kühe, deren Milch ganz ooer teilweise zum Verkauf bestimmt ist, sollen nur in luftigen, geräumigen Ställen aufgestellt werden. Die Höhe der Ställe soll je nach der Anzahl der darin untergebrachten Tiere tunlichst 3 bis 4 m betragen. Der Stand soll für jedes Stück Milchvieh 1,25 m breit und ohne den dahinter be findlichen Ausdüngegang und die Krippe 2,50 m lang sein. 2. Die Fußböden der Kuhstallung sind glatt geebnet und abschüssig herzustellen aus hart gebrannten Klinker- oder Ziegelsteinen, aus in den Fugen mit Mörtel fest verstrichenem Steinpflaster, Asphalt oder Zementstrich. 3. Die Fußböden sind täglich mindestens einmal von allem Unrat zu befreien und besenrein zu kehren; die Gänge und Gerinne sind wöchentlich einmal zu scheuern; ebenso find die Krippen, Futtertröge, Tränkeimer und alle sonstigen Stallgerätschaften stets in- und auswendig rein zu halten. 4. Alljährlich mindestens einmal, und zwar am besten im Monat Mai, sind die Ställe an den Janenwänden und Decken mit Kalkmilch auszuweisen. 5. Die Milchkühe stad möglichst täglich und zwar in den Morgenstunden mit Striegel und Bürste gründlich za reinigen und von jedem anhaftenden Schmutze zu be freien. 6. Offenkundig tuberkulöse Personen dürfen sich weder mit der Wartung und Pflege der Tiere noch mit dem Melken beschäftigen. Ebenso sollen solche Personen nicht zum Melken verwendet werden, die an den Händen Verletzungen oder irgend welche Hautkrankheiten haben. M, 7. Das Melken har unter peinlichster Sauberkeit zu geschehen, vor allem sind vor dem Melken die Euter sorgfältig zu reinigen, der Schwanz der Milchkuh ist beim Melken mittelst Strickschlinge an einem Unterschenkel festzubiuden, die melkenden Personen haben sich eine saubere Schürze umzubinden, sich Hände und Arme gründlich zu waschen und sollen beim Melken ihren Kopf nicht an die Kuh lehnen. Die erste Milch aus jeder Zietze ist auf den Boden zu melken. 8 Nach erfolgtem Melken ist die Milch durch ausgekochte oder anderweit sterilisierte Filtriervorrichtungen durchzuseien und alsdann gut zu kühlen. 9. Die in offenen Gefäßen aufbewahrte Milch ist gegen j:de Verunreinigung durch Staub, Fliegen usw. mit zweckentsprechenden Vorrichtungen (Fiegevspind, Deckel und dergleichen) hinreichend zu schützen. Ws« Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung Das Fahren des Sprengwagens in diesem Jahre soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierauf bezügliche Angebote, die sowohl auf Bespannung mit einem Pferde und zwei Pferden für ganze und halbe Tage, als auch für die einzelne Stunde gerichtet sein müssen, sind bis 27. März iy«9, nachmittags 5 Ahr versiegelt und mit der Aufschrift „Fahren des Sprengwagens betreffend" in der hiesigen Ratskanzlei einzureichen. Wilsdruff, am 18 März 1909. Der Stadtrat. — . Kahlenberger. Bekanntmachung. Für die Heizung des Rathauses bedürfen wir soo KI Vurgker Usks, JOO dl böhmische Braunkohlen, Aeuhsffnung, Mittel II und ^8 Raummeter weiches Scheitholz D e Lieferung hat frei bis ans Rathaus und anlangend Koks und Braunkohlen, auf jedesmalige vorherige Abrufung zu erfolgen. Schriftliche Angebote werden bis 27. März 1SVS entgegengenommen. Wilsdruff, am 18. März 1909. . «7» Der Bürgermeister. Kahlenberger. Die Osterprüfungen an der hiesigen Schule finden in der Zeit vom 27. bis 31. Mürz nach folgender Ordnung statt: 3-4 4-^5 5-V-6 Tischlerklaffe Oberabt. Fortbildungsschule Montag den 29. März. Uhr Mittlere Klasse. „ Gem. Klasse mit Zeichnen. „ Tischlerklasse Unterabt. Vs6-6 Uhr Kl. f. Nahruugsmittelgew. 6-V-7 „ Metallarbeiterklaffe. V,7-7 „ Dienstbotenklaffe. 7 Uhr: Entlassung der abgehenden Schüler. 8-9 9-10 ^11-11 11--V.12 '/.12-V.1 8-9 9-^10 vao-vai V-11-V212 8-9 9-10 v.11-11 11-^12 2-°/.3 "/.3-V24 '/24-V-5 8. Bürgerschulen: Sonnabend den 27. März. Uhr l. Knabenkiasse: Direktor und Herr Leuschner. „ H „ Herr Reichel „ iv. Herr Kühne. „ VH. „ Herr Kantor Hientzsch. „ Parallelklasse: Herr Gerhardt. Montag den 29. März. Uhr I. gern. Klasse: Herren Schneider und Hillig. „ v. Mädchenklasse: Herren Gärtner und Schneider. „ vn. gem. Klasse: Herr Leuschner. „ Singen: II., III. und IV. Knaben., I-, II., III. und IV. Mädchenklaffe: Herren Kantor Hientzsch und Gerhardt. Dienstag den 3V. März. Uhr II. Mädchenklasse: Herr Odl. Thomas. » m. . Herren Kantor Hientzsch, Bornemann u. Reichel. „ vi. „ Frl. Prell. „ Vri. „ Herr Schneider. „ v. Knabenklasse: Herr Hillig. „ vi. „ H-rr Gärtner. „ Französisch: Herr Obl. Rechner (II. und III. Klaffen).