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WenM ft MEM Er<ch,jnt wöchentlich dreimal «ad zwar DiruStagS, DoonerStagS und Sonnabends. und Umgegend. Inserat« werd«« Montag-, Mittwochs und Freitags bi- spätestens 12 Uhr angenommen. B«uaSvr«iS vierteljährlich 1 Mk. 30 Pfg., durch die Post " bezogen 1 MI. 54 Psg. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrnfs. Amtsblatt JnsertionSpreiS 15 Psg. pro viergespalten« KorpuSzcile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirls WilSdrufs 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. Mr die Kgl. Amtshauptmannfchaft Weihen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forffrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alüavneberg, Birkenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Höhndorf« flaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzeu, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig. Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberherm-d-tt, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalor, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steildach bet Roh««, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Wetstropp, Wildberg. Druck -uv Verlag vou Arthur Zschunle, Wilsdruff. Für die Redakttou und den amtlichen Teil verantworrltch: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschu nie, beide in Wilsdruff. No. S8. Sonnabend, den 23. Mai W08. «7. Jahrg. Für das Baven in der Elbe sind folgende Anordnungen zu beachten. 1. Das Baven in der Elbe darf nur an besonders abgestccklen Orten statt- finden. Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen zu tragen. Niemand darf ohne Begleitung einer Gondel über den Elbstrom oder größere Strecken als vom oberen Ende der am rechten Elbufer bei Meißen und bei Prownitz ausgestellten Schwimm- und Badeanstalt bis an die am unteren Ende der letzteren angebrachten Leitern schwimmen. Dem Zurufe des Schwimmlehrers oder Auf- stchtssührenden ist Seiten der Badenden sofort Folge zu leisten. 3. Das Abschwimmen der Badenden von den Schwimmanstalten nach der Schiffahrtsstratze ist nur bis zu einer Entfernung von höchstens20 m von den Schwimm anstalten ab gestattet. 4. Das Betreten des Ufergeländes, soweit es nicht den Badeplatz unmittel bar begrenzt, nach Ablegen der Kleider ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark over entsprechender Haft geahndet. Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften des hiesigen Elbstromamtsbezirkes haben nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die von ihnen mit der Aussichtsführung zu beauftragenden Personen überwachen zu lassen, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehenden Elbbadeplätzen diese Anordnung mittelst Tafelanschlages (Plakat) noch besonders bekannt zu machen. Etwaige Anträge von Gemeinden oder Privaten auf Absteckung von Ladeplätzen sind bet der Königlichen Straßen- und Wasscr-Bauinspcktion Meißen I zu stellen. Meißen, am 18 Mai 1908. Die Königliche Amtshanptmarmfchaft als Elbstromamt. rvekanntmachrmg. Am Geburtstage Sr. Majestät deS Königs Friedrich August von Sachsen Montag, den 25. Mat d. I. findet früh V-7 Uhr RevelÜe und vormittags von 11—12 Uhr Konzert auf hiesigem Marktplätze Natt. Anläßlich dieses Festtages ergeht an die hiesige Einwohnerschaft die ebenso dringende als herzliche Bitte, ihrer Teilnahme durch Beflaggen der Häuser an diesem Tage Ausdruck zu verleihen. Wilsdruff, am 16. Mai 1908. Der Stadtrat. Kahlenberaer. Sonnabend, den 50. Mai -. nachmittags 6 Uhr findet die 1. diesjährige MMmg ökr MWn M fmiMgen ItUwefi statt. Sämtliche Mitglieder der Feuerwehren, Abteilungsführer und Mannschaften mit alleiniger Ausnahme derer, welche 45 Jahre alt find, haben sich zur obenan- gegebeuen Zeit an dem Geräteschuppen einzufinoen. Die Dienstabieiekett lind a«r«leae«. Unpünktliche« Erscheinen oder AEewen, sowie unterlaffene Anlegung des Dienstabzeichens wird i» Gemäßheit von 8 56 des Feuerlöschregulativs mit Geldstrafe bis zu 15 Mk. geahndet. Wilsdruff, am 21. Mai 1908. Der Bürgermeister. »Ws Kahlenberger. Am Geburtslage Sr. Majestät des Königs Friedrich August Montag, de» 25. Mai d. I. bleiben die Geschäftsräume des hiesigen Rathauses «achmittags geschloffen. Wilsdruff, am 19. Mat 1908. Der Stadtrat. »z?s Kahlenberger. Am Geburtstage Sr. Majestät des Königs, Montag den 25. Mat, findet Vorm. 10 Uhr eine öffentliche Schulfeier statt. Wilsdruff, am 21. Mat 1908. 3262 Die Schuldirektion. Wegen Maffenschutt wird der von Kaufbach «ach Unkersdorf führende Kommunikationsweg mit Genehmigung der Kgl. AmtShauptmannschaft Meißen vom 23. bis 3Ü. dss. Mts. für den Fährverkehr gesperrt. Der Verkehr wird über den oberhalb Kaufdachs nach Unkersdorf führenden KomunikattouSwrg v.rwteseu. Kaufbach, 22. Mai 1908. 3252 Räther, Gemeinde-Vorstand. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft wird der Hühn-orf, Wilsdruffer Kommunikationsweg vom 25. bis 27 Mai wegen Maffen schutt gesperrt. Der Verkehr wird über Kaufbach-Unkersdorf verwiesen. Hü hu darf, am 22. Mai 1908. sWs Richter, Gem -Vorst. Bekanntmachnng. Mit Genehmigung dec Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen wird der von Klipphausen nach Sora führende KommunikatioaSwcg wegen Maffenschutt vom 25. bis mit 29, Mat für den Fährverkehr gesperrt. Der Verkehr wird nach und von Sora aus dle Wilsdraff-Mkißner Chaussee verwiesen. Klipphausen, am 20. Mai 1908. Ranft. 3270 Gemeindevorstand. Dem Rsnig Heil! Der Geburtstag unseres Sachsenkönigs Friedrich August ruft in allen treuen Herzen die Empfindung teil nahmsvoller Freude und heiterer Zufriedenheit wach. Ein reichgesegnetes Land und Volk blüht unter der Re gierung unseres Königs und hängt in Liebe und Dank barkeit an seinem Landesvater. Fürwahr, bei König Friedrich August sind Herrschertugenden mit schlichter Einfachheit in seltener Weise vereint. Aufopfernd für sein Volk, hingehend für seine geliebten Kinder und streng gegen sich selbst, so tritt der jugendkräftige Willensstärke Regent (er vollendet am Montag sein 43. Jahr) mit un gebeugter Kraft vor sein Volk. Gerechtigkeit beseelt sein treues Soldatenherj. Leutselig und schlicht bewegt er sA so gern in seinem Volke und zieht den einfachen Mann vertraulich ins Gespräch. Selbst erlauchte Besuche können nichts an unseres Königs Privatgewohnheiten andern. Er hängt in zärtlicher Liebe an seinen Kindern und verlebt jeden freien Augenblick im Kreise der Semigen. Zurückgekehrt vom Spazierritt und entledigt der Herrscherpflicht, vertauscht er gern sein königliches Kiew Mt seiner bequemen Jagdjoppe. Streng geregelt ist sein Tageslauf Er speist nur dreimal und hält nichts von Zwischenmahlzeiten. Sein Frühstück nimmt er früh UM 5 Uhr ein (die Prinzensöhne stehen um 6, die kleinen Prinzessinnen um 7 Uhr auf). Als Weidmann zieht er oft schon vor Tagesanbruch auf den Anstand Dann ist die Nachtruhe bereits um 2 Uhr morgens be endet Dem Dresdner Volk erscheint er oft als einfacher Fußgänger in den Straßen, wie auch im tiefen Waldes- grund der schönen Dresdner Heide, wohin es ihn und seine Kinder zu Sommerszeiten, wie in kalten Winter tagen immer wieder und wieder lockt. Das ist das Bild des Herrschers, mit dem das glückliche Sachsenland ge- segnet ist. Möge Gott der Herr ihn noch lange, lange Jahre beschützen und erleuchten, unsern allverehrten König Friedrich August, ihn, den Liebling seines Sachsenvolkes! Aus Stadt und Land. MMeiluugeo cnS dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. W ilsdruff, den 22. Mai. — Kaiser Wilhelm kommt nicht «ach Dresden. Zum Geburtstag des Königs am nächsten Montag ist diesmal die Anwesenheit des Kaisers in Dresden nicht zu erwarten. — Königs Geburtstag wird auch diesmal in Wilsdruff in der üblichen Form gefeiert werden: am Sonnabend Kommers, am Montag früh Rweille, vor mittags 10 Uhr Schulfeier, mittags Marktkonzert, nach mittags Festessen. Dec Stabtrat bittet um allseitige Teil nahme an der Feier des hohen Festtages. — Bet der Verpflichtung des neuen Gemeindevor standes von Sehma am 16 d. Mts. bezeichnete es Herr Amtshauptmann Frhr v. Welck in seiner Ansprache vor versammeltem Gemeinderat als Lie vornehmste Aufgabe des Gemcindevorstandes, als Vertrauensperson zwi schen der Gemeinde und der Amtshauptmanu- schäft zu stehen, die gerechten Wünsche der ersteren vor der Amtshauptmannschaft, die Erwartungen dieser gegen über der Gemeinde zu vertreten und so das Vertrauens verhältnis zu pflegen und zu befestigen, wie es zwischen den Königlichen Amtshauptleuten und der Bevölkerung von altersher im Lande bestanden hat und im Annaberger Bezirke in besonderem Maße besteht. Hierzu wird dem „Annaberger Wochenbl* von maßgebender Stelle er läuternd bemerkt, daß nichts so geeignet sei, dieses Ver trauensverhältnis zu lockern, als vcr Hang, einzelne Wünsche und Beschwerden über den Kopf der in erster Linie zuständigen Regierungsbehörden Helveg tw.Land tage zur Sprache zu bringen, weil dort solche einzelne Fälle trotz sachlichster Beurteilung nur zu leicht verallge- gemeinert, d. h. unwillkürlich als Kennzeichen allgemeiner Mißstände aufgefaßt werden. So sei ein VereinSvor- Wr im AnnabLr Bezirk weg«n einer geringfügigen Zuwiderhandlung gegen oaS Tanzregulativ von der Amts» hanwm^ Abwesenheit des Herrn Amtshaupt, manns mit einer Strafe belegt worden, die er als zu streng empfunden habe. Statt nun beim Herrn Amts- Hauptmann persönlich vorstellig zu werden und ihn ver- trauensvoll um Erlaß ober Ermäßigung der Strafe an- zugehm, habe der Veceinsvorsteher sofort Antrag auf ge- richtliche Entscheidung gestellt und, nachdem vom Gericht die Stmse m derselbe« Höhe festgestellt worden LA gelegenheit im Landtage zur Sprache bringen lasten s-kr zum Schaden Mt nur für ihn, da er a^ weder um die Strafe noch um die Kosten berumkommen - Md jruMbai- G-- bar se? °' öffentlichen Lebens nun einmal nist denk- - Regimentsfest ehm. 104er i« Ch-m«itz. Die Vorbereitungen zu dem am 4 5. uud 6. Juli in Ehemnitz stattfindenden iv. R-gim-ntSfcste versprechen einen würdigen Verlauf. Nachstehende -bA«' haA Beitritt zum Ehrenausschuß erklärt: und Divisionskommandeur Barth, Herr Odersl z. und