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WenM fiir UMM Erich «tut wöchentlich dreimal and zwar Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». Bezugspreis vterteljShrlich I Ml. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. — Telegramm-Adreste: Amtsblatt Wilsdruff. And Amgegenö. Amtsblatt Inserat« werden Montag», Mittwoch» und Freitag» bi» spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertioospreis 15 Psg. pro viergespalteoe KorpuSzell« Außerhalb des Amtsgerichisbezirls Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. fiir die Kgl. Amtshauptmann schäft Meisten, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wllsdw«. sowie fiir das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsoors, Herzogswarrr mir »anovrr«, HUynvorr, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdott, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmteoewulde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiabach bei Mohor«, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubeshetm, Unkersdorf, Wetstropp, Wildberg. Druck ans Verlag von Arthur Zschuuke, WUSdrufs. Für die Redaltiou und den amtlichen Tei! verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Dienstag, den 4 August 1S»8. No. 88. s «7. Jahr«. Nachoem der Bundesrat laut der unter O nachstehenden Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juni 1908 bestimmt hat, datz Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeiocmen mit der Wertangabe „50 Pfennig* vom 1. Oktober 1908 ad nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, werden sämtliche Staatskassen hierdurch angewiesen, in Gemäßheit dieser Bekanntmachung Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen bis zum 30. September 1910 zwar in Zahlung und zum Umtausch anzunehmen, jedoch ihrerseits nicht weiter als Zahlungsmittel zu benutzen. Di- ejpgelösten Fünfzigpfennigstücke sind, soweit sie vorher nicht bei einer Reichsbankanstalt haben nmgewechseit werben können, ») von denjenigen Kassenstellen, die nicht unmittelbar Überschüsse an die Finanz- Hauptkasse einliefern, bei dieser oder bei einer anderen unmittelbar Ueberschüsse einliefernden Kasse umzuwechseln, 5) von den anderen Kaffen zu den Einlieferungen an die Finanzhauptkasse mit- zuverwenden, hierbei aber getrennt zu verpacken und besonders zu bezeichnen. Die kurz vor Ablauf der Einlösungsfrist bei dm Staatskassen eingehenden Fünfzigpfennigstücke der bezeichneten Formen werden von der Retchsbank noch bis zum 15. Oktober 1910 angenommen werden. Dresden, den 7. Juli 1908. Sämtliche Ministerien. O Bekanntmachung. Auf Grund des Artikel 1 Ziffer II des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 19. Mai 1908 (Reichs-Gcsrtzbl. S. 212) hat der Bundesrat die nach folgenden Bestimmungen getroffen: 8 1- Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe .50 Pfennig gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkte ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kaffen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 3 2. Die Fünfzigpfennigstücke der im 8 1 bezeichneten Formen werden bis zum 30. September 1910 bei den Reichs- und Landeskaffen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichsmünzeu umgetauscht. 3 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 27. Juni 1908. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Sydow. Rormenfalter betreffend. Zufolge des neuestens beobachteten, zum Teil maffeuhafte« Auftretens des Nonnenfalters in einigen Teilen des Bezirks, insbesondere im Elbtale, in der Umgegend von Nossen und in der Gegend von Oberjahna, wird eS den Besitzern sowohl von Nadel- und Laubholzwaldungen als auch von Obstpflanzungen in ihrem eigenen Interesse aufs nachdrücklichste zur Pflicht gemacht, unverzüglich in eine planmäßige Bekämpfung des Nonnenfalters, besten Raupe sich von Laub und Nadeln gleich gut nährt, eiszutreten. Es find alle erreichbare» Falter und Puppen, die sich an Stämmen, Unterwuchs, Beerenkraut usw. befinden sollte», zu sammeln und zu vernichten. Hierbei wird insbesondere darauf hin gewiesen, daß die Falter zum Ablegen der Eier mit Vorliebe Kirsch- und Apfelbäume aufsuchen, deren Besitzer bei Nachlässigkeit im nächsten Frühjahre voraussichtlich völlige Entlaubung ihrer Pflanzungen zu gewärtigen hätten. Das Sammeln der Nonnenfalter, insbesondere der Weibchen, sowie der Puppen ist, wenn irgend möglich, täglich, mit größtem Eifer und aller Tatkraft, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Schulkindern von über 10 Jahren, zu betreiben. Jede Säumnis in der Ausführung vorstehend angeordneter Maßnahmen wird , gemäß § 368 Ziffer 2 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Außerdem würden die nötigen Arbeiten auf Koste« der Säumigen ausgeführt werden. Die Herren Gemetndevorstände werden veranlaßt, die Befolgung dieser Anordnungen streng zu überwachen und falls etwaige säumige Besitzer rrotz entsprechenden Hinweises ihrer Verpflichtung nicht Nachkommen, unverzüglich anher Anzeige zu erstatten. Meißen, den 31. Juli 1908. -s Die Königliche Amtshauptmannschaft. Verlegung des Meißner Ferkelmarktes. Der bisher Sonnabends früh abgehaltene Ferkelmarkt findet künftig, mi* 13. August beginnend, allwöchentlich Donnerstags früh statt. Beginn und Ort des Marktes bleiben unverändert. Meißen, am 20. Juli 1908. «»t Der Stadtrat. Abteilung für Gewerbesachen. zurzeit schweben jedoch Verhandlungen mit einem Eigen' tümer bei Zürich, dessen Villa der Prinz eventuell zu übernehmen gedenkt, um sich dort schriftstellerischen Arbeiten hinzugeben. So arbeitet Prinz Joachim, wie eine Berliner Korrespodenz wissen will, bereits seit längerer Zeit an einem dreiaktigen Drama, das ei« Milieu zur Grundlage haben soll, welches seinem eigenen Leben nachgebildet sei« soll. Dieses Werk soll in England erscheinen und dort zur Aufführung gelangen, wie über haupt der Prinz sei ? weiteren Studien hinsichtlich seiner literarischen Betätigung jenseits des Kanals anstellen wird. Was nunmehr seine Verheiratung anbelangt, so ist darüber ein bestimmter Termin noch nicht beschlossen worden; diese Heirat soll jedoch so schnell, als es sich ermöglichen läßt, betrieben werden. Einstweilen ist dies noch der nötigen Urkunden wegen mit Schwierigkeiten verknüpft, auch beruht die Meldung eines Züricher Blattes, daß das Aufgebot bereits bestellt sei, aus diesem Grunde schon auf einem Irrtum. Kurz nach der Verheiratung beabsichtigt der Prinz überhaupt vorerst ins Ausland zu gehen, die Hochzeitsreise wird ihn durch Italien und Aegypten führen. Ei« freudiges Ereignis im Hause Hoheulohe-Waldenburg. Dem „Schwäb. Merk." zufolge wurde dem Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg nach achtzehnjähriger Ehe ein Sohn geboren. Der Fürst ist seit 1889 mit der Prin- zesstn Therese zu Erbach-Fürstenau verheiratet, ohne daß der Ehe bisher Kinder entsprossen. Der Fürst steht im 62., seine Gemahlin im 39. Lebensjahre. Im Befinden des Fürsten Eulenburg ist nach Berliner Blättern eine weitere Besserung ein- getreteu. Die Aerzte bezeichnen jetzt seinen Zustand als zufriedenstellend, nachdem sich die seelische Erregung gelegt und die völlige Ruhe ihren wohltuenden Einfluß bemerk bar gemacht hat. Der Patient bringt einen Teil des Tages bereits außerhalb des Bettes zu, ein Zeichen, daß die Gefahr der Trombose besei tgt ist Jedoch ist noch immer nicht ausgeschlossen, daß plötzliche Komplikationen eintreten. Der Frage, wann Fürst Eulenburg wieder Wilsdruff, den 3. August. Deutsches Reich. Ei« dreistes MoEum a« den Kaiser gestattete sich die klerikal! „Köln. Bolksztg." Sie kann die Amtsenthebung des katholischen Pfarrers Mansuy in Ars nicht verwinden, welcher bekanntlich in der Kaiser- geburtstags-Ptedigt erklärte, die Katholiken hätten keine Freude an solchem Tage. Die „Köln. Ztg." hatte an läßlich dieser Amtsenthebung daran erinnert, wie auch der Metzer Bischof Bmzler für seine konfesionell ver hetzende Amtsführung einmal einen kräftigen Denkzettel erhielt: „Mau erinnert sich «och des 14. Mai 1904, wo der Kaiser nach der Parade den Bischof Benzler im Fürsten- zimmer des Metzer Bahnhofs in ein zwölf Minuten währendes Gespräch zog, über dessen Einzelheiten zwar nichts Bestimmtes verlautete, dessen Inhalt aber den be kannten Frtedhofsentscheidungen oes Bischofs entnommen! und dessen Ton «ns der Tatsache zu erkennen war, daß die Kaiserin den Bischof überhaupt nicht sehen wollte und sich deshalb in den Salonwagen verfügt hatte, und ferner aus dem Umstande, daß Bischof Benzler nach Be endigung der Unterredung nicht auf den Bahnsteig heraus- S^'t verüeß " y Kaiserzimmer auf der gegenüberliegenden Die „Köln, bolksztg.« bestreitet noch heute wider besferes Wißen die Richtigkeit dieser Darstellung und meint: „Man möge sich vergegenwärtigen: der Kaiser ließ nach der Einweihung einer protestantischen Kirche und einem großartigen Festmahle dm Bischof kurz vor seiner Abreise an dm Bahnhof rufen und hatte mit ihm die Unterredung, der als Zeuge nur der damalige Statthalter Fürst Hohenlohe beiwohnte und auf deren „Ton" di- „Kölnischs Zeitung" deutlich genug anspielt. Was gerade diesen Ton anbelangt, so scheint die lieberale Presse sagen zu wollen, daß der Kaiser die Rücksichten der Höflichkeit, die er auch einem Bischof gegenüber zu wahren hat, bei seite gelassen habe. Die Verantwortung für eine solche Unterstellung müssen wir ihr allein zuweisen." — Die „Tägl. Rundschau" fügt hinzu: Der Satz ist mit jesu itischer Spitzfindigkeit gegen die „liberale Presse" ge- rechnet, er zielt aber deutlich genug auf den Kaiser. Es wird auch posetiv gesagt, der Kaiser habe auch einem Bischof gegenüber Rücksichten der Höflichkeit zu wahren. Nun ist es das Recht des Kaisers, wie das jeden Staats bürgers, höflich oder unhöflich zu sein, je nachdem wie es ihm beliebt. Dem Monarchen hierüber Vorschriften machen zu wollen, ist besonders unverschämt von einem Blatte, welch:s das Wesen der Politik in der Verbreitung bewußt unwahrer, tendenziöser Meldungen erblickt. Oder meint die „Köln. Volksztg ", daß der Bischof über dem Kaiser stehe und daß dieser Herrn Benzler nur in Ehr- furcht zu nahen habe? Jedenfalls sei ihr versichert, daß damals jeder aufrechte und friedliebende Deutsche über die gründliche Art, in welcher dem zanksüchtigen Bischof der Kopf gewaschen wurde, lebhafte Genugtuung empfand. Ei« Gesche«? der deutschen Kronprinzesst« für Kaiser Franz Josef. Kroprinzessin Cecilie, die als eifrige Amateurphoto- graphtn bekannt ist, hat aus Anlaß ihres Erholungs aufenthaltes in der Bregenzer Umgebung verschiedentlich Aufnahmen gemacht, die sehr gut ausgefallen sein sollen. Ein Album mit diesen Aufnahmen wird sie dem Kaiser Franz Josef als Geschenk übermitteln, um damit auszu. drücken, daß der Aufenthalt in der dortigen Gegend ihr sehr gut gefallen habe. Bekanntlich ist auch die jugend liche Kronprinzessin überall, wo sie sich sehen läßt, die Ursache freundlicher Ovationen. Prinz Joachim Albrecht vo« »wird Schriftsteller? Der durch die beabsichtigte Heirat mit der ehemaligen Schauspielerin Sulzer, nunmehrige geschiedene Baro.iiu Liedenberg, in Hofkceisen in Ungnade gefallene Prinz Joachim Albrecht von Preußen hat seine ursprüngliche« Absichten nicht geändert, sondern wird in Zukunft zurück gezogen das Leben eines Privatmannes führen. Der definitive Wohnsitz des Priazen ist noch nicht festgesetzt;