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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar Dienstag«, Donnerstags and Eonaabe ndS. Bezugspreis vierteljährlich 1 Mi. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt MlSdrufs. UN- Umgegend. Amtsblatt Juserfate werden Montag-, Mittwochs und FrettagS bi» spätestens 12 Uhr angenommen. JusrrtionSpreis 15 Psg. pro viergelpalten« KorpuSzeil«. Außerhalb des AmtsgcrtchtSbcMS Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. fAr dir Lgl. Amtstzauptmannschäft Meihen, kür das Kgl« Amtsgericht und den Stadtrak irr Wila^uO sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharaud. Lokalblatt für Wilsdruff, Altta»«eberg, Birkeshai», Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, verzogswai-r mn «a»»oer», ynyn»» staufbach, Kesselsdorf, Kleiuschöuberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutannrberg, Niederwartha, OberherwSdorf, PohrSdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiabach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit -er Wöchentlichen Beilage „Welt im Vil-" un- der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. 52. Dievstag, den 11. Mai 1909. 68. Jahrg. DipytherieSerum mit der Kontrollnummer: 232 (geschrieben zweihundert- zweiunddreißlg) aus der Fabrik Vorm. E Schering in Berlin ist wegen bleibender Trübung zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, den 7. Mai 1909. Ministerium des Innern. Baden in der Elbe. Für das Baden in der Elbe find folgende Anordnungen zu beachten. 1. DaS Baden in der Elbe darf nur an besonders abgesteckteu Orten staltfinden. Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen zu tragen. K 2. Niemand darf ohne Begleitung einer Gondel über den Elbstrom oder größere Strecken als vom oberen Ende der am rechten Elbufer bei Meißen und bei Promnitz aufgestellren Schwimm- und Badeanstalt bis an die am unteren Ende der letzteren angebrachten Leitern schwimmen. Dem Zurufe deS Schwimmlehrers oder Aufsichts führenden ist seitens der Badenden sofort Folge zu leisten. 3. Das Abschwimmrn der Badenden von den Schwimmanstalten nach der Schiff- fahrtsstraße ist nur bis zu einer Entfernung von höchstens 20 rn von den Schwimm anstalten ab gestattet. 4. Das Betreten des Ufergeländes, soweit es nicht den Babeplatz unmittelbar begrenzt, nach Ablegen der Kleider ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafen bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet. I Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften des hiesigen Elb- stromamtsbezirkes haben nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die von ihnen mit der Aufstchtsführung zu beauftragenden Personen überwachen zu lassen, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehenden Elbbadeplätzen diese Anordnung mittelst TafelanschlageS (Plakat) noch besonders bekannt zu machen. Etwaige Anträge von Gemeinden oder Privaten auf Absteckung von Badeplätze» find bei der Königlichen Straßen- und Waffer-Bauinsprktton Meißen I zu stellen. Meißen, am 5. Mai 1909. «« Nr. 369/X. Rönigliche Amtrhauptmaunschaft als Llbftromamt. Mittwoch, den jj2. Mai 1YVY, nachmittags 3 Uhr, sollen in Kühndorf — Sammelort der Bieter: Gasthof — 30 Sack Rsggen-Rleie, 1 j-aar Rutschgeschirre, ff Liansssrte, ff Sofa, ff Ruh, ff Schwei« meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, den 8. Mai 1909. uu S 148/09 Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgericht». Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Kgl. Amtshauptmannschaft werden die von Unkersdorf nach Kesselsdorf und von Unkersdorf nach Rennersdorf führenden Kommunikationswege ,'vom 11. bis 16. d. Vt. gesperrt. Der Fährverkehr wird während dieser Zett über Zöllmen nach Keffelsdorf und nach RennerSdorf auf den niederen Weg verwiesen, «sr Unkersdorf, den 10. Mai 1909. P. Irmer, G-V. Politische Rundschau. Wilsdruff, den 10. Mai. Deutsche» Reich. Zum Kaiserbesuch in Malta und Brindisi. Aus Malta meldet ein englisches Blatt, der deutsche Konsul habe mitgeteilt, der Kaiser werde heute morgen um 9 Uhr dort ankommen und am nächsten Tage um dieselbe Stunde abfahren. Ob die Kaiserin mitkommen werde, sei noch unsicher. Die lokale Presse in Malta fordert die Bürgerschaft auf, zu flaggen. — Aus Rom meldet dasselbe Blatt, daß die Zusammenkunft zwischen Kaiser Wilhelm und König Viktor Emanuel in Brindisi am 12. Mai nur wenige Stunden, nicht einen ganzen Tag, wie anfangs beabsichtigt war, dauern werde. Die beiden Monarchen werden zusammen auf dem Schlacht schiff „Viktorio Emanuele" speisen und später den Tee auf der „Hohenzollern" nehmen, worauf der Kaiser nach Pola wetterfährt. Die phantastische russische Pretzmeldung aus Petersburg, wonach Kaiser Wilhelm Mitte Mai in Petersburg eintreffen soll, schreibt die „Neue politische Korrespondenz", eine durchaus leere und willkürliche Kombination. Die Reichsfinanzreform. In Sachen der Reichsfinanzreform finden gegenwärtig mit Führern der Blockparteien lebhafte Unterhandlungen statt, die darauf abzielen, die Grundlagen einer Ver ständigung zu finden, der die Rechte und die Linke zustimmen kann. Alle Angaben über Einzelheiten eines angeblich bereits abgeschlossenen Kompromisses sind indessen lediglich verfrühte Kombinationen. Die Weiusteuer abgelehut — eine Erhöhung der Schaumweinsteuer angenommen! Die Finanz- und Steuerkommission des Reichstags trat am Sonnabend in die Beratung des Weinsteuer gesetzes ein. Gegen die neue Fassung der Vorlage sprachen sich mit mehr oder minder großen Vorbehalten Redner des süddeutschen Zentrums, der Sozialdemokraten und der Pfälzer Konservativen aus. Mit ähnlichen Ein schränkungen erklärten sich für die Flaschenweinsteuer neben dem Reichsschatzsekretär und den Vertretern der badischen und württembergischen Regierungen Mitglieder des Zentrums, der Nationalliberalen, der Reichspartei und der Wirtschaftlichen Vereinigung. Bei der Abstimmung wurde der Vorschlag der Subkommission, von der Ein führung der Weinsteuer überhaupt abzusehen, insbesondere einer allgemeinen Faßweinsteuer nicht zuzustimmen, mit vierzehn gegen zehn Stimmen angenommen Für eine Weinsteuer stimmten die Konservativen, außerdem Dr. Roesicke (Bund der Landwirte), ein Nationalliberaler ein Freisinniger, die Reichspartei und die Polen. Das Zentrum beantragte nunmehr den Entwurf eines Gesetzes betreffend Abänderung des Schaumweinsteuergesetzes vom 9. Mai 1902: An Stelle des jetzigen Einheitssatzes von 50 Psg. für die Flasche Schaumwein (nicht Fruchtschaum wein) wird die Steuer bei einem Flaschenpreise bis zu 2 Mk. auf 75 Pfg. festgesetzt, bei einem Preise von mehr als 2 bis 4 Mk. auf 1 Mk., von mehr als 4 bis 6 Mk. auf 1,50 Mk., von 6 bis 8 Mk auf 2 Mk. und bei einem Preise von mehr als 8 Mk. auf 2,50 Mk. Für die Höhe der Steuer ist der Preis maßgebend, zu dem der Schaumwein nach Einrechnung der Steuer vom Hersteller abgegeben wird. Wird der Schaumwein un entgeltlich abgegeben, so beträgt die Steuer für jede Flasche 1 Mk. Der Eingangszoll für Schaumwein beträgt 200 Mk. für einen Doppelzentner. Insoweit Schaum weine bis zum 1. Oktober 1909, von welchem Zeitpunkte ab die Erhöhung der Schaumweinsteuer in Kraft tritt, infolge von Verträgen in den freien Verkehr treten, die nachweislich vor dem 8. Mai 1909 abgeschloffen worden sind, wird der bis jetzt gültige Steuer- und Zollsatz erhoben. Dieser Antrag wurde angenommen. Damit hatte die Kommission ihre Tagesordnung erledigt. Morgen Dienstag, folgt die Beratung der Tabaksteuer. Neue Tra«sportvers«che beim Kaisermanöver. Einer militärischen Korrespondenz zufolge werden in diesem Jahre beim Kaisermanöver sehr interessante Ver suche gemacht werden, die Truppen von einem Ort zum anderen auf schnelle Weise zu transportieren. Es werden zu diesem Zwecke, ähnlich wie während der vorjährigen Herbstmanöver des Gardekorps, „Automobilomnibuffe" zur Verwendung gelangen. Es wird sich darum handeln, festzustellen, ob ein schneller Transport bedeutender Truppenmassen auch auf schwierigem Gelände ohne Be nutzung der Eisenbahn, aber mit annähernd derselben Geschwindigkeit durch Verwendung großer Automobile bewerkstelligt werden kann. Besonders zur schnellen Be förderung der Pioniertruppen nach den stets weit ent fernten Verwendungspunkten, sowie bei der schnellen Heranführung von Truppenkörpern zu strategisch be deutsamen Stellen dürften die Motoromnibuffe sehr ge eignet sein. Im vorigen Herbstmanöver haben sich Automobilomnibusse vorzüglich bewährt, da sie imstande waren, durch sechsmaliges Hin- und Herfahren 1200 Mann mit dreifacher Geschwindigkeit an Ort und Stelle zu bringen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß die Truppen nicht so ermüdet sind, wie nach langen Märschen. Man rechnet auf jeden Automobilomnibus 50 Plätze und eine Stundengeschwindigkeit von 26 Kilometern. Bei sehr großen Märschen werden auch Versuche gemacht werden, die Truppen nur eine bestimmte Strecke per Omnibus zu befördern, von wo dann die Soldaten zu Fuß weiter marschieren. Die leeren Omnibusse werden wieder umkehren, um einen weiteren Transport nach derselben Stelle zu vollziehen. Man rechnet, daß sich durch Benutzung von Motoromnibuffen eine vierfache Marsch leistung bewerkstelligen lassen kann. Vor allen Dingen werden aber die Motoromnibuffe für Truppenbeförderung während der Nachtzeit in Frage kommen. Die Versuche werden sich also auf Beschleunigung der technischen Arbeiten sowie auf ein rasches Vordringen der Truppe gegen den Feind beziehen. Die Kassierung von vier sozialvemokrattsche« Abgeordnetenmandate« z«m preußischen Land tage. Bekanntlich war man im preußischen Abgeordneten hause immer noch nicht klar darüber, ob die Wahlen der vier Berliner Genoffen Boramann, Heimann, Hoffmann und Hirsch, zu Recht beständen oder nicht. Es sollten, so wurde wenigstens behauptet, vom Berliner Magistrat irrtümlich unrichtige Urwählerlisten aufgestellt worden sein. Das Steuerjahr 1907 sollte bei einem Teil der Wähler, das Jahr 1908 bei einem anderen Teil zugrunde gelegt worden sein. Die Angelegenheit wurde s. Zt. der Wahlprüfungskommisfion des preußischen Abgeordneten hauses überwiesen. Diese hat nunmehr ihr Votum abgegeben: die Wahlen sind für ungültig zu erklären. Weiter stellt die Komission fest, daß für den Ausfall der Wahlen erhebliche terroristische Wahlbeeinfluffungen in Betracht zu ziehen sind. Bei der Zusammensetzung deS preußischen Abgeordnetenhauses wird es wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß auch das Plenum diesem Wahrspruch beitritt. Es werden daher demnächst im 5., 6., 7. und 12. Berliner Wahlkreise Neuwahlen zu erwarten sein. Da die Wahlkreise 1908 schon sehr heiß umstritten waren, ist der Ausgang dieser Wahlen nicht vorauszusehen. A U s l K » si. Die Streitlust der Pariser Postbeamte« scheint die Angestellten der Post und der Telegraphen ämter in einen neuen Ausstand treiben zu sollen. Vor läufig steht es freilich noch nicht fest, ob es zum Neußer- sten kommen wird. Doch triff: man für diesen Fall be reits auf beiden Seiten Vorkehrungen. Nachdem die Regierung durch Bereitstellung von Kriegsschiffen mit drahtloser Telegraphie die Aufrechterhaltung des Depeschen verkehrs während eines Ausstandes zu sichern gesucht hat, hat sich Ministerpräsident Clemenceau auch an den Verein der Brieftaubenzüchter gewandt und ihn ersucht, für den Fall eines Postbeamtenstreiks sich bereitzuhalten. Der Präsident des Vereins, der ungefähr 165000 Brieftauben besitzt, hat der Regierung seine Unterstützung zugesagt. Anderseits hat in Lyon die Vereinigung der Kaufleute und Industriellen beschlossen, ihre Angestellten der Post- Verwaltung zur Sicherung des Postdtenstes zur Ver fügung zu stellen. Inzwischen mehren sich die Versammlungen, die sich für einen neuen Streik aussprechen. Das ist seitens der