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WMN!i, KlÄW «nd Amgegend Amtsblatt Dienstag, de« 2». Juli 1»«9 No. 81 Der Kaufmann Paul Schmidt in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegew ! stände — auf den «110 Wilsdruff, den 24. Juni 1909. «ISS Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff. X. 2/09. Nr. 1. Nr. 751 a Hl. 68. Jahrg. Zenlrumsfraklton den neuen Reichskanzler begrüßen. Das Zentrum werde in ruhiger Gelassenheit und sachlicher Mitarbeit die Taten des neuen Kanzlers abwarten und nach ihnen sein Urteil fällen. In dem Artikel wird daran erinnert, daß von Bethmann.Hollweg kraft seiner Berufung und seiner ganzen bisherigen Wirksamkeit im Reichstage so recht eigentlich als der Parteiminister des Blocks an- gesprochen werden mußte. Man weiß noch, wie deutlich er diese Eigenschaft bet der Beratung des Vereins- und Börsengesetz-S zu erkennen gab, wo er mit auffallender Ausschließlichkeit nur mit den Blockparteien arbeitete und Bedenken, Anfragen und Anträge der Nicht-Blockparteien fast immer ignorierte. Wir kennen — so schreibt das Zentrumsblatt — die Weltanschauung Bethmann-Hollwegs nicht, wir wissen nicht, ob er auf dem Boden der positiv« christlichen Weltanschauung steht oder nicht, wir können ebenso nicht behaupten, ob er in seiner Weltanschauung im Gegensatz zu den konservatien Parteien und dem Zentrum steht. Daß er in seinen Reden gern die freien Wendungen einer liberalisierenden Phraseologie zittert, wie ein freisinniges Blatt ihm nachrühmt, ist zumal in der Zeit der Blockpolitik ein billiges Vergnügen gewesen. Auch Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Erben des ge nannten Kluge zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlrgt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus de r Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. August 1909 Anzeige zu machen. Wilsdruff, am 17. Juli 1909. Z" demvorbefiMichen Nachträge zur Gottesacker« und Begräbntsord.mng für die Parochie WflSdruff wird hiermit Genehmigung erteilt. Meißen, am 6. Juli 1909. Ueber das Vermögen des Ktempnermeisters Ernst Moritz Werner in Kesselsdorf, wird heute am 19. Juli 1909, vormittags 11 Uhr das Konkurs verfahren eröffnet. j>olitlsehe Rundschau. Wilsdruff, den 19. Juli. Deutsches Reich. Die Unterschrift unter die neuen Finanzgesetze wird, da Fürst Bülow die Geschäfte seinem Nachfolger übergeben hat, ohne diese Gesetze zu unterschreiben, nun mehr Sache deS Herrn v. Bethmann-Hollweg sein. Eine neue Reichsfinanzresorm? In Regierungskreisen wtrd damit gerechnet, daß den jetzigen Reichstag höchstwahrscheinlich die Finanzreform «on neuem beschäftigen wird, weil niemand mehr daran glaubt, daß die eben erledigte Fiuanzreform das hält, was sie halten soll. Die Ansicht, baß es so kommen muß, in auch außerhalb der Regierung in weiten Kreisen mit gutem Grunde verbreitet. Die Hauptaufgabe der nächsten RetchStagStagung wird die Strafrechtsreform sein. Ob Marinevorlagen kommen, steht noch nicht fest. Das Zentrum und der neue Reichskanzler. Mit gesundem Mißtrauen, ohne Voreingenommenheit wird, wie die klerikale „Köln. Volksztg." betont, die Ueber den Nachlaß des am 6. Juli 1909 m Leipzig verstorbenen Rittergutsbesitzers Carl Heinrich Kluge aus Steinbach bei Mohorn wird heute, am 17. Juli 1909, nachm. '/,2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet: Der Rechtsanwalt Dr. Kronfeld in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt. KoukurSforderungen sind bis zum 1. Oktober 1909 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl «ine» anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 2. August 1SOS, vormittags 10 Uhr, — und zur Prüfung d«r angemeldeten Forderungen auf Alittwsch, den 2«. Oktober 1909, vormittags uv Ahr, — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anveraumt. Der Kircheuvorstaud. Wolke, Pfarrer, Vorsitzender. Konkursforderungen sind bis zum 1. September 1909 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder tue Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Glaubigerausschusses Erich «tut wöchentlich dreimal and zwar Dienstag«, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 MI., in Wilsdruff l,30 Mk., durch die Pop bezogen 1,54 MI. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt WilSdruff. Inserate werden Montag«, Mittwoch« und Freitag? bi» spätestens 12 Uhr angenommen. Insertion-Preis 15 Pf-^^viergstpalt^ Außerhalb deS Amtsgerichtsbeziris Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. 4. August 1SOS, vormittags 10 Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag, den 1?. September lyoy, vsrm. 10 Ahr, — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. . Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder M Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gememschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung ui An spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. August 1909 Anzeige zu machen. WilSdruff, den 19. Juli 1909. v - X 3/09 Nr. 1. Königliches Amtsgericht M Wilsdruff. Kirch-ninfpektion für Wilsdruff. Grieshammer, i. V.r Jahn, Reg.-Amtmann. Bülow, der agrarische Kanzler, hat ja Ugland zitiert. I» der Politik eines leitenden Staatsmannes entscheiden nicht Neigungen und nicht literarische Tendenzen, sondern die harten Tatsachen und die brutale Wirklichkeit der Mehr heiten. Als moderner Mensch und praktischer Politiker wird auch von Bethmann-Hollweg damit mehr als mit liberalen Preßstimmen rechnen. Deshalb werden die Konservativen nach der bisherigen Wirksamkeit Bethmanns und namentlich nach den liberalen Begrüßungsartikeln vorsichtig und ruhig Gewehr bei Fuß stehen. Der kaiserliche Konsul Dr. Zintgraff, der als eine Art Privatkanzler in den Dienst deS Kaisers von Abessinien getreten und für diese Zeit aus dem Ver- baud des Auswärtigen Amtes ausgeschteden ist, ist, wie der »Voss. Zig, aus Adis Abeba gemeldet wird, in der Hauptstadt des abessinischen Reiches angekommen und vom NMs aufs herzlichste emfangen worden. Entgegen anderen Meldungen wird ausdrücklich versichert, daß der Negus weder ans Sterben noch an einen Thronverzicht denkt. Er erfreut sich wieder leidlich guten Wohlseins, dank der Pflege des deutschen Arztes Dr. Steinkühler. Mr die Kgl. Amtshauptmann schäft Weihen, Mr das Kgl, Amtsgericht und den Stadtrat m Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharaud Lokalblatt für Wilsdruff, .. — Akttamrherg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grun» bei Mohor«, Helbigsdorf, ^,og.w^ Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotze«, Mohor«. Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Ne^ Pohrsdorf, RöhrSdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtrdewalde, Sora, Steinbach bei Seffelsdorf, Steinbach bet Msyorn, Seeligstadt, Spechtshauseu, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit -er wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" und -er monatlichen Beilage „Ansere Heimat^. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. Bekanntmachung, Abänderung der Gottesacker- und Begräbnlsordnung der Parochie Wilsdruff betreffend. Gsttesackerordnung. 8 40 Nr. S erhält folgende Fassung» 2., an den Totendettmeister: Die Gebühren, welche der Totenbettmeister für die Bereitung eine» GrabeS mit Einschluß de? Schaffens der Bahre vor das Trauerhaus zu fordern hat, sind: für das Grab eines Kindes . . . Abteilung s 1,50 Mk. > ,». „ L 2,50 „ * " " Erwachsenen , 4,00 „ Für ein Grab mit doppelter Tiefe ist der doppelte Satz zu zahlen. Bei Almosenleichen sind zu entrichten: für ein Grab in Abteilung 8 0,75 Mk. ...» , O 1,25 „ 1,50 Für Erneuerung eines Grabhügels und Besetzen mit Rasen und für Ausschlagen eines Grabes mit Fichtenzweigen sind dieselben Sätze wie für das Grabmachen zu ent richten, wobei jedoch der Totenbettmeister den Rasen bez. die Zweige selbst zu beschaffen hat; wird der Rasen bezw. die Fichteuzweige geliefert, so beträgt die Gebühr 250 Mk., 1,75 Mk. und 1 Mk. k. Vegrabnisordnung Zusammenstellung der Gebühren bei Beerdigungen. Punkt 4 erhält folgende Fassung: 4 an vea Totenbettmetster: Für den Gebrauch der Senktücher 1 Mk. Für das Auslauten, Grab- und Bescheidlauten mit den Glocken der alten Gottesacker kirche sind 5 Mk. zu entrichten. rnittwsch, den 28. Juli 4YOY . vormittags S'/, Uhr findet im Hotel -oamburger Hof hier, Erdgeschoß, öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann» schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 17. Juli 1909. ass — Die KSniaUÄ- Amtshauptmannfchaft. Gesuche um Unterstützungen zur Gründung, Unterhaltung uno Erweiterung von Volksbibliotheken sind bis zum 5^. Fuli dieses Aahres anher einzureichen. Die Gesuche sind tabellarisch einzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter D an die Hand gibt. Meißen, den 13. Juli 1909. -iss Nr. 817s m. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bezeichnung der Nachsuchenden. Eigentums- Verwal- Verhältnisse lung Tie Bibliothek Mittel zur Unter haltung der Bibliothek. Bemerkungen. der zu unterstützenden Bibliothek. umfaßt Bände. wurde gegrün det. wurde benutzt. Bisheriger Beitrag der Gemeinde. Bisher be willigte Staats beihilfe.