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WMM sm UMM und Amgegend Zeltraubender und tabellarischer Satz mit SO Prozent Aufschlag. j 7». Jahr- Sonnabend, den 14. Januar 1911 -ir. 6. oder des Truppenteils nicht. dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, Kriegsministerium. oder zu oder zu Der Bürgermeister Kahlrnberger. Vor vierzig Jahren. Am 6. Januar 1871 hatte Bourbackt sein Haupt» quartier von Besancon nach Montbozon verlegt in der Abficht, dem 14. deutschen Armeekorps bei Villers ex el die Stirn zu bieten. Am 9 Januar morgens 9 Uhr stieß oie Avantgarde der 4. deutschen Reservedivisto«, bestehend aus dem 1. rheinische« Jnfanterte-Regtment Nr. 25 und zwei Batterie«, zuerst auf den Feind. Nach kurzem Ge fecht war VillerSexel i« deutscher Hand. Gegen mittag traf General v. Werder auf dem Kampfplätze et«. Bald er» kannte er, daß er die Front deS Feindes sich gegenüber hatte. Nunmehr erhielt das Gros der badische« Division Befehl, sich gege« AillevanS zu wenden. Das pommersche 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinrngewehrabtetlunge«, der fahrende» Feldarttllerie und des TrainS, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenven Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre akltv gedient Haven, diene» in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahie. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9 Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv ge- dient haben, werden zu Uebungen während des Rcserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht Unberufen 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im MusterungStermIue freiwillig zur AuS» Hebung melden, erwächst ei« besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung Neuer aur aller Welt. Vatikan will Baron de MathieS zur unverzüglichen Abbitte Heim König von Sachsen veranlassen. Die Reichrrcgierung beschloß, eine Teilsorderung sür Umbauten mehrerer Verteidigungsanlagen an der Nordsee in den Nachtragsetat rinzustellen. 2n Berlin konstituierte sich die Kaiser-Wilhelm-Stistung zur För- Lerung der Mssenschasten. Die Generalversammlung des Bundes der Landwirte findet am 20. Februar im Sportpalast zu Berlin statt. In Berlin fand gestern der zweite Deutsche Heimarbeitertag statt, der zu dem vom Reichstag in erster Lesung beratenen Entwurs eines HausarbeitSgcsetzes Stellung nahm. Im ersten Moabiter Krawallprozesse ivurde gestem — am 44. SitzungStage — das Urteil gesprochen. Die höchst; ausgeworsene Strase beträgt 3'/, Jahre GesängniS. Hierzu wurde der Angrklagte Bock verurteilt, der Schutzleute durch Messerstiche verletzt hatte. Es folgt eine GesängniSstrase von 1'/, Jahren sowie solche von I bis zu 9 Monaten. Drei Angeklagte erhielten geringe Geldstrafen, drei wurden sreigesprochen. AuS Anlaß der Moabiter Streikunruhen sind beim Berliner Ma gistrat 201 Entschädigungsansprüche angemeldet worden. Die Eröffnung des Dresdner Eispalastes soll spätestens Anfang September dieses JahreA stattfmden. Der SteinzirkuS Sarrasani in Dresden-N. soll am 1. November A-ses Jahres eröffnet werden. Das sür den 15. dieses Monats geplante Wintersportsest in Geising ist verschoben worden. Vom Lissaboner Kriegsgericht wurden 35 portugiesische StandeS- Personen wegen Vorbereitung eines monarchistischen Staatsstreiches zur Deportation verurteilt. DaS Erdbeben in Südrußland hält immer noch an. In den zerstörten Ortschaften liegen Hunderte von Leichen verschüttet. Im ganzen sind über 1000 Personen umgckommcn. Infolge Explosion in einer FeuerwerkSsabrik in Buenos Aires wurden 35 italienische Arbeiter unter den Trümmern begraben. Bekanntmachung, k-tr öen freiwilligen Eintritt znm mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1 Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum alumo Dienst im stehenden Heere oder in der Marine etntreten. falls er die nötige und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, des Maschinen- gewehr-Abteiluagen, der fahrenden Feldarttllerie oder dem Train, w.iLetnt wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. «..»asvreiS vierteljährlich 1,35 Mk. frei Ins Haus, abgeholt A"d-r Expedition 1,30 Mk-, durch die Post bezogen 1,54 Mk. drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie Melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorfitzenden der Ersatzkommisstou seines Aufent haltsortes (d i in Sachsen der AmtShauptmaun) die Erlaubnis „ur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorfitzende der Ersatzkommiston gibt seine Erlaubnis durch Erteilung ti«eS Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: s) von der Einwilligung de« gesetzlichen Vertreter», b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivtlverhältniffe nicht gebunden ist ««d sich untodelhoft geführt hat. 4 Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl de» Truppen- teils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung MeS Meldeschein« bet dem Kommandeur des gewählte« Truppenteils nachzusuchen. <zür den Eintritt bet den sächsische« Eisenbahnkompagnien und der sächsische» Telegrapbenkompagnie in Berlin sind die Anmeldungen an de« Kommandeur des Köntgl- Preuß. EisenbahnregtmestS Nr. 2 oder des König!. Preuß. Telegraphen- bataillons Nr. 1 zu richten.) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre AlperUche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5 Die Annahme erfolgt durch Erteilung eine» rl»«ohmeschei«s. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur t« der Zeit vom 1. Oktober bis 31 März, irr der Regel am Rekruten Ei«stellungstermi« (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebene« Zeit hülfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wolle» oder welche In ein Militär-Mufikkorp» einzutreten wünscht«, eingestellt werde«. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonder« aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktive« Dienst bei der Kavallerie etntreten wolle«, vorzugsweise dann Aussicht auf Aufnahme haben, wen« ste sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, di» 31 März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am »Lchste» Rekruten-EinftellungStermiur Wen« keine Stellen offen find oder Freiwillige mit Rückficht auf die Zett ihrer Meldung ,tcht eingestellt werde« dürfen, so könne« die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bi« zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — das ist vor dem 1. Januar -es Kalenderjahre«, in welchem der Betreffende da« 20. Lebensjahr vollendet — in den aktive« Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und tm Falle des Verbleiben» in der aktiven Armee und Erreichens des Mteroffizier.Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivil- Versorgungsschein und die Dtenstprämte von 1000 Mk. bereits vor vollendetem 82. Lebens- jahre erwerben zu können. MMstkigklung, WraMer Dier. Rasthof „Zur Tonne" i» Tharandt, Donnerstag, de« 1». Januar ISlI, Vorm. V,10 Uhr: 48 h. Stämme (Esche, Eiche, Bergahorn) u. 1593 w. Stämme, 93 h. Klötzer (Esch-, Eiche, Bergahorn) u 1035 w. Klötzer, 1133 ficht. Derb- u. 9355 ficht. Reisstangen, 3,5 rm h. Nutzschette, 4 rin kief. Nutzknüppel, 4 rrn h. u. 39 rm v Bren«- scheite, 24 rin h. u. 44,5 rm w. Brennknüppel, 15,5 rin h. Zacke«, 29,5 rin h. u. 45,5 rin w. Neste, 359,5 rin w. Stöcke; Kahlschlags- und Einzelhölzer in Abt. 1, 5, 8, 9, 11, 14, 22, 28 bi« 3u, 34. 58, 61 und 62. ui Kgl. N-rftrevierverwalt««g und «gl. Korstrentamt Tharandt. Füstlier-Regiment Nr. 34 hatte sich gege» Moimay zu wenden und dasselbe fest zu halten. Inzwischen hatte der Feind immer neue Massen zur Verstärkung erhalte», sodaß Werder, al« die Dunkelheit anbrach, sich entschloß, eine weitere Offensive über den Ognon hinaus zu unter» lassen. Die bereits über VillerSexel hinaus vorgedrungeue Infanterie wurde zurlckbeordert und ebenso das Billers- »xcl besetzt haltende 4. rheinische Infanterie»Regiment Nr. 30. Schon schien das Ende des Kampfes gekommen zu sein, da drangt« französische Streitkräfte i« VillerS exel ei«. General v. Werder achtete diesen Platz alS überaus wertvoll für seine »eiteren Operationen u»d trotz hereingebrochener Nacht erteilte er den Befehl, VillerSexel von neuem zu nehmen und zu halte». Sofort begannen auch 3'/, deutsche Landwehrbataillone, unterstützt vom 1. rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 25, von neuem de« Sturm auf VillerSexel. Ein grauser Nachtkampf begann, der bis gegen 1 Uhr nachts mit wechselndem Erfolge geführt wurde. Durch das Gefecht bet VillerSexel war Lourbackt bewogen worden, nicht weiter vorzudrtngen. Er blieb stehen, um wenige Tage später in der mehr» tägigen Schlacht a« der Lisatne glänzend besiegt zu werden. Der Kampf heute vor 40 Jahren bei VillerSexel war das Vorspiel zu einer der größten Waffe»tate» aller Zette». Lokalblatt für Wilsdruff, „ Mit der wöchentlichen «eilage „Welt im Bild" und der monatlichen Seilage „Unsere Heimat", Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für di- Redaktion verantwortlich: Arthur Zschuulc, Wilsdruff. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitag? bi» spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro viergespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgeuchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Sprecher Nr 6. - Telezramm-Adreffe - Amtsblatt Wilsdruff. ÄS Die Wetubautreibenden werden erneut darauf aufmerksam gemacht, daß eS nach 8 3 deS ReichSgksetzes vom 6. Juli 1904, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, Verbote« ist, bewurzelte Neben oder Vlindreben über die Grenzen eiae« Wetvbaubezirks zu versende«, einzuführe« oder a«-» zuführe«. Zuwiderhandlungen werde« nach 8 10 deS erwähnten Gesetzes mit Gefängnis bi« zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen geahndet. Meißen, den 3. Januar 1911. r— Nr. 6a V. Dte Königttche Amtshouptmottttscherft. Rodeln von Erwachsenen und Kinder«. Zur Vermeidung vo« Verkehrsgefährdungen wird hiermit da» Rodel« «Uf de« Strotze« u«d olle« sonstige« öffe«tttche« Wege« verboten. Zuwiderhandlungen werde« »ach 8 1 »er Veroronung vom 9 Juli 1872 in Ver bindung mit 8 366 Ziffer 10 de« RetchSstrafgesetzes mit Geldstrofe bis zu 6V Work -der entsprechender Hoft bestraft werden Eltern hoste« für ihre Kinder. Obige Strafe wird auch dann etntreten, wc«n öffentliche Wege beim Rodeln gekreuzt werden. Um aber diesen an und für sich harmlose« Sport nicht zu unterbinden, (hat die Stadtgemeindr-Vertretung nach etugeholter Genehmigung des Pächters den WtrtschaftS» weg deS am SachSdorfer Wege gelegenen sogen. KtrschbergS ols Rodelbahn frei- gegeben. Das Robeln darf jedoch über dieses Gebiet hinaus nicht ausgedehnt werden. Der vorüberführende SachSdorfer Kommunikationsweg darf weder befahre« noch gekreuzt werden. Wilsdruff, am 13. Januar 1911.