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MM si, MW Erscheint wöchentlich dreimal und War Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher" bis mittags 12 Uhr angenommen. "Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,84 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Nmgegend. Amtsblatt Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerschtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeb. in Konkurs gerät. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowre für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Neffelsdorf, Kleinschönberg. Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Leilage „Welt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat" Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für dte Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. I3. Dienstag- Sem 31. Januar LSL1. 70». JatzW. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Bestimmung in Ziffer 6 der Verordnung vom 11 Dezember 1908 über die Ardeiterlrgilimationskarten für Auslänver insofern ergänzt uns abgeänüert, als die Erneuerung einer Legitimaliontkarte für nach weislich in Deutschland verbliebene Arbeiter nach Ablauf des Kalenderjahres in Zikunft nur dann gebührenfrei erfolgt, wenn der Avira« bei den OrtSpolizeioeböcden bis zum 31 Januar gestellt ist Für das Jahr 1911 wird diese Frist bis zum -5. Februar verlängert. Wird diese Frist versäumt, so ist auch für die Erneuerung der Karten die ordent liche Gebühr von 2 Mk. zu entrichten. Meißen, am 26 Januar 1911. iss» Nc. 166 vi Königliche Amtshauptmannschaft. Ataul- und Aluuenseu^e. Die Maul- und Klauenseuche unter dem V ehbestande des Vorwerks „Gnstavshof" in Dittmannsdorf ist abseheilt, die vorgeschcirbtn; Desinfektion wird in einigen Tagen ausgesührt sein. Es werden deshalb die unterm 14, 16. und 17. Dezember 1910 getroffenen An ordnungen für die Gemeinden Dittmannsdorf, Reinsberg, Gotthelf.Friedrichsgrund und Neukirchen sowie die selbständigen Gutsbezirke Niederreinsberg und Neukirchen hiermit ÄUfgehobe«. In Kraft bleiben jedoch vorläufig noch die Sperrbestimmungen für da« Vorwerk „Gustavshof" in Dittmannsdorf und den selbständigen GulSbezirk Oberreinsberg sowie überdies dte vom Königlichen Ministerium des Innern für ganz Sachsen wegen des Händlerviehes und überhaupt wegen des zugekausten Nutz, und Zuchtviehes angeordneten Maßregeln des ß 21 der Ministertalverordnung vom 31. Augast 1905 (Gesetz, und Verordnungsblatt 1905, Seite 197 und Wilsdruffer Wochenblatt 1910 Nr. 115 und 183). Meißen, den 28 Januar 1911. iss? Mr. 174 » v. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Aacheichung. In hiesiger Stadt einschließlich des Gutsbezirks Wilsdruff soll am 8. und y. Februar dieses Jahres vormittags von 8—^2 und nachmittags von 2- 6 Uhr Md am tO. Februar dieses Jahres vormittags von 8—HO Uhr in der aus nachstehendem Plane ersichtlichen Reihenfolge eine Naeheichung -er im -Mentllchen Verkehre befindlichen Matze, Gewichte, wagen un- Metz- merkzeuge auf ihre Zulässigkeit erfolgen. Als Lichnngslskal ist Zimmer Nr. 5 des alten Schulgebäudes, Schulstr.ße Nr. 1830, Parterre links, bestimmt worden. Gewerbetreibende, die Eichgegenstände im öffentlichen Verkehre benutzen, haben diese zur vorgeschriebenen Stunde im vorstehend erwähnten Lokale dem Eichnugsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen. Nichnchung derjenigen Maße, Wagen uns Meßwerkzeuge, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird nach voraus gegangener Anmeldung bei d.m Eichungsbeamten an Ort und Stell? bewirkt werdea. Nahmenmatze zur Abmessung gespaltenen Bcennholz'.s und die von den Landwirten im öffentlichen Virkehre verwendeten Eichgegrnstäade unterliegen ebenfalls der Nacheichung. Werden nach Beendigung des Nacheichungsgeschäfts Maße, Gewichte, Wagen oder Meßwerkzeuge, welche das Nacheichungszetche« nicht tragen, bei einem Gewerbetreibenden vorgefuuden, ohne baß er den Nachweis drr später ausgeführte« Nackeichung zu er» bringen vermag, so tritt Bestrafung nach 8 369 Ziffer 2 des Reichsstrafgrsetzbuchs und außerdem Nacheichung oder nach Befinden Beschlagnahme und Einziehung der uazeeichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maße, Gewicht:, Wagen oder Meßwerkzeuge ein. Wilsdruff, am 27. Januar 1911. Der Bürgermeister. Iks» Kahienberger. Brd.-Kat.-Nc. 1-14 Mittwoch, den 8. Februar dss.! Zahres vormittags 8 - 9 Uhr e/ 15-39 W „ 8. ff „ 9-10 „ r 40-56 e/ « 8. U D 10-11 „ 57-66 » 8. ee , 11-12, 67-83 „ 8. * e/ «e nachmittag- 2—3 „ 84-97 ee . 8. M „ 8—4 „ 98-1058 e, „ 8. e/ „ 4-5 , 106-114 D „ 8. K „ 5-6 , 118-132 Donnerstag . 9 // e, vormittags 8—9 „ 133-137 „ 9. g, gf „ 9-10, 138-1838 „ 9. // ee 1k , 10-11 „ 184-202 , 9. „ 11-12, 203-259 „ 9. U nachmittags 2—3 , 260-2620 , 9. e/ » 3—4 „ 263-278 „ 9. e/ - 4-5 , 277-297 „ 9 v 5-6 , vom 2. bis IS. Februar d. I. sollen die Schornsteine im hiesigen Stadtbezirk gereinigt werden. Wilsdruff, den 30. Januar 1911. »so Der Stadtrat. Neues ans aller Welt. Aus Anlaß der Feier des Geburtstages des Kaisers ersolgte eine große Menge von Ernennungen und Auszeichnungen. Staats sekretär von Tirpitz wurde zum Großadmiral, der Gouverneur von Berlin, General von Kessel, zum Generaloberst befördert. Die Krone Preußen ist angeblich bereit, aus ihr Steucrprivileg zugunsten der Reichswertzuwachssteuer zu verzichten. Der Kaiser-Wilhelm-Geselljchaft zur Förderung der Wissenschaften wurden in den letzten Tagen wieder 2 Millionen Mark überwiesen. Die Reichstagsersatzwahl im Wahlkreise Gießen-Grünberg-Nidda findet am 10. März statt. Der Verband mittlerer Reichs-Post- und Telegraphen-Beamten tagt vom 9. bis 12. Juni in Dresden. Der Sächsische Lehrerverein hat dem Kultusministerium eine Denkschrift zur Frage des neuen Volksschulgesetzes eingereicht. Ein Sechstage-Radrennen in Dresden ist siir Anfang März geplant. Das Deutsche Wintersportsest in Oberwiesental nahm Freitag seinen Ansang. An der russisch-galizischen Grenze kam es zu einem Zusammen stoß zwischen russischen Wachtjoldaten und österreichischen Gensdarmen. Der Hasen von London wird mit einem Kostenaufwand von 14 Millionen Psund Sterling ausgebaut. Der russische Minister des Innern enthüllt in einer Schrift das Treiben einer russisch-englischen Anarchisten-Entente. In Alexandria ist ein Baumwollenmagazin niedergebrannt; der Schaden wird aus 2 Millionen Mark beziffert. Im Chinesenviertel von Charbin hat die Bevölkerung seit Be- ginn der Pest um 25000 Köpfe abgenommen. 200 peruanische Soldaten griffen den Grenzort Chacras in Ecuador an und töteten drei Ecuadorianer. Gemeindesinanzen und Gemeindeverbände. . Das schnelle Anwachsen des Gemeivdebedarfs und damit verbundene unliebsame Steigerung der Ge- ^indesteuern sind heute allgemein beobachtete Erscheinungen. Gründe liegen auf der Hand. Die Aufgaben der Mmeinden vermehren sich von Tag zu Tag, nicht sowohl vavnrch, daß der Staat den Gemeinden neue Gebiete zuweist — wenn schon auch diese Zuweisungen mit- sprechen —, als dadurch, daß die öffentliche Meinung zum Anbau neuer Tätigkeitsfelder drängt, die bisher überhaupt brach lagen oder der privaten Wirksamkeit überlassen waren. Auch die Ansprüche, welche die All gemeinheit an die Verwaltung inbezuz auf äußere Formen, schnelle Erledigung und Genauigkeit stellt, sind immer größer geworden und verursachen naturgemäß erhöhte Ausgaben. Am ehesten finden sich die Steuerzahler mit dem Anziehen der Steuerschraube in den größeren Städten ab. Hier tritt in de« mehr oder weniger großstädtischen Einrichtungen, durch die die Gemeinde dem Bürger Annehmlichkeiten und Bequemlichkeiten bietet, die Gegen leistung für die gezahlten Steuern noch deutlicher in die Erscheinung. „Man hat etwas für sein Geld." Uebler ist es in dieser Beziehung um die kleinen Städte und viele Landgemeinden bestellt. Dort werden so manche wirkliche oder angebliche Vorteile, die dte Großstadt ge währt, von den Gemeindemitgliedern schmerzlich vermißt — und trotzdem sind die Gemeindesteuern ebenso hoch oder höher als in den größeren Städten. In drr Tat gibt der Umstand zu denken, daß gerade in den kleine« Ge meinden der Anlagenbedarf am stärkste« steigt und daß gerade in solchen Gemeinden die höchsten Steuern gezahlt werden. Mit der geringeren Steuerkraft der Gemeinde mitglieder ist dieser Umstand nicht immer und jedenfalls nur zum Teil zu erklären, denn wo die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler gering ist, da pflegen auch in vielen Beziehungen die Anforderungen au d*e Leistungen der Gemeinde geringer zu sein. Wenn man die Haushaltpläne kleinerer Gemeinden mit starkem Steuerbedarf durchsteht, so findet man ge wöhnlich: wesentliche Ersparnisse sind nicht zu machen, die Gemeinde wirtschaftet so billig, als ihr unter den gegebenen Verhältnissen möglich ist. Aber man findet noch etwas anderes: an den Budgets größerer Städte gemessen, wirtschaften die kleinen Gemeinden außerordentlich teuer. Die Schlußfolgerung ergibt sich von selbst. Die Verwaltungen klei irr Gemeinden stad unverhältnismäßig kostspielig, weil ihr Wirkungskreis zu eng ist. Hier wie überall werden kleine Betriebe leicht unrentabel. Die historisch gewordene kommunale Zersplitterung des Landes ist in vielen Beziehungen unwirtschaftlich. Die Gepflogen heit, daß jede Gemeinde, auch die kleinste, alle Gemeinde geschäfte mit eigenen Kräften, in völliger Loslösung von allen anderen Gemeinden, erledigt, ist unpraktisch oder, um ein jetzt besonders beliebtes Wort zu gebrauchen, unkaufmännisch und, wie alles Unkaufmännische, unnötig teuer. Teilt man diese Erkenntnis, so ist auch das Gegen mittel bei der Hand. Es wird im Erwerbsleben alljährlich Hunderte von Malen angewendet: der Zu sammenschluß. Nun wird freilich niemand, der die realen Macht- faktore« des GemeindrlebenS kennt, mit Vorschlägen kommen, die etwa auf die Verschmelzung je einer Anzahl benachbarter kleiner Gemeinden oder etwas Aehnliches hinauslaufen. Solche Ideen würde« bei dm Beteiligten überall Ablehnung erfahren. Allein soweit braucht man auch gar nicht zu gehe«. Die Aufgaben der Gemeinden zerfallen in zahlreiche Arten und Gruppen. Wenn sich die Gemeinden nur zur Erfüllung einzelner solcher Arten oder Gruppen in geeigneten Fällen zusammevtun, also Zweckoerbände, wie man zu sagen pflegt, mehr als bisher bilden wollten, wäre schon sehr viel gewonnen. Die Bildung solcher Zweckoerbände ist den Gemeinden in Sachsen durch die Gesetzgebung in einer Weise erleichtert worden, wie derzeit in keinem anderen deutschen Staate. Das Gesetz über die Gemetndeverbände vom 18 Juni 1910 gewährt ihnen nicht nur volle Bewegungs freiheit, indem es die Verbindung zu allen Zwecken, die auf dem Gebiete der Gemeiudetärigkeit überhaupt liegen, zuläßt, sondern gibt ihnen auch klare Maße an die