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ms iaat, stil >r 1911. llen, 2Ä iück. Di- in N-it r höchst» Franzos« ou8ntm. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,3b Ml. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Ml., durch die Post bezogen 1,84 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdruss. und Amgegend. Amtsblatt Jnserttonspreis 18 Psg. Pro viergespaltene Korpuszelle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 80 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Äustraggeb. in Konkurs gerät. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Meitzen- für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. 70. Jahrs Sonnabend, den 18. Februar 1911 Nr. 21 ist abhanden gekommen k» W ils d rp// ^co^iiar 19ll. 17« lenun» tlgsn, ot Der mexikanische General Novarro ist in der bisher in den >er usckeli rurück Der Stadtrat. Kahlenberger. ivkerk Orts n» M kt scßtes > ru eicken. >e unö !<Neinen, ntuckc». ckientcv, kkemäen n-tokke" Rußland beschloß, eine chinesische Grenzstadt zu besetzen, falls eine Forderungen zugunsten des russischen Handels in der Mongolei nähme, also selbst diejenigen, die von Einzelpersonen ver anstaltet wurden, für geoehmigunztzpfl chtig erklärt werden, oder aber die nichtöffentlichen Tanzvergnügungen waren sämtlich und ohne jeden Unterschied gleichmäßig von der polizeilichen Grnehmigungspflicht zu entbinden. Der zuerst erwähnten Lösung stellte sich das Bedenken entgegen, daß sie eine nicht unbedingt gebotene Verschärfung polizeilicher Maßnahmen bedeutet hätte, welche große Mißstimmung hervorgerufen und überdies die ohnehin beträchtliche Geschästslast gewisser Behörden erheblich gesteigert haben würde Es ist deshalb in § 10 der Verordnung über Tanzvergnügungen im Anschluß an die Regelung, wie sie in den meisten übrigen Bundesstaaten besteht, für nicht- öffentliche Tänze die Freiheit von polizeilicher Genehmi- gungspflicht als die Regel zugestanden und hiervon im öffentlichen Interesse eine Ausnahme nur für die Fälle gemacht worden, wo Tanz in einer Wirtschaft ohne Tanz berechtigung abgehalten werden soll. . uv 7 Das Wilsdruffer Sparkassenbuch Nr. 51669 auf den Namen Clara Ther-si- - """Schmidt in Constappel lautend Arans binnen einer vom Tage dieser Bekanntmachung an laufenden Frist von^^rd'-'u' Lori w^e^laN,^^ 93,5 rm w. Nutzknüppcl, 5 5 ^Monaten bei unserer Sparkaffenv^rwaltung anzumKb.en^^ u. 43.5 rm w. Brennfcheite, 1 rm h. u. 149.5 rm w. Brenvkaüpprl, 7,5 rm h herrscht, hat er gestreift, und wenn er auf ihre Ursachen einzugehen vermied, so wird ihm das niemand verargen. Dem Landwirte sei es nicht nur schlecht, sondern „recht schlecht" gegangen. DaS Ziel der Landwirtschaft müsse sein, uns immer unabhängiger vom Auslande zu machen, womit die Fortsetzung der bisherigen Zollpolitik als un bedingt nötig anerkannt worden ist. Gleichberechtigung mit den anderen Produktionszweigen, nicht stiefmütterliche Behandlung drS einen oder des andern, ist sein politischer Grundsatz, und dem kann jeder Patriot nur beipflichten. Im LandeSaitSschutz für Elfatz-Lothri«ge« kam es vorletzten DonncrStag gelegentlich der Besprechung des Verfassungsreformautrages Blumenthal und Genosse« zu einer außergewöhnlichen Szene. Als der Abgeordnete Justizrat Preiß-Colmar den Abgeordneten Wetterlä gegen über gewissen Angriffe« ia der Presse, namentlich in der „Frankfurter Zeitung" und in der Straßburger „Neuen Zeitung" in Schutz zu nehmen suchte, bezeichnete er im Laufe seiner Polemik den Straßburger Vertreter der „Frankfurter Zeitung" als Preßdanditen, worauf sämtliche Journalisten ihre Tätigkeit einstellten und einmütig die Tribüne verließen. Erst als der Präsident v. Jaunez das Wort ergriff, um die seitens des Abgeordneten Preiß gefallene Beleidigung gegenüber der Presse zu bedauern und zu erklären, daß Preiß entschieden »u west grgangew sei, traten die Vertreter der Presse wieder ein, um ihre Tätigkeit im Interesse der Oeffeotlichkeit wieder aufzu- nehmen. Auch der Abgeordnete Wetterls, bekanntlich selber Journalist, bezeichnete den seitens des Kollegen Preiß gefallenen Ausspruch als nicht am Platze, wenn auch vielleicht durch die Erregtheit des Redners entschuld bar. Eine seine Beleidigung zurücknehmende Erklärung ist der Abgeordnete Preiß den Vertretern der Presse bis zur Stunde noch schuldig. An Unterstützungen für Tabakarbeiter sind insgesamt 6858000 Mark gezahlt worden, während das Tabaksteuergesctz eine Gesamtbewilligung von nur 4 Millionen ins Auge gefaßt hatte. Ausland. Wegen der gefahrdrohenden Zunahme der Maul- und Klauenseuche in der Schweiz und in den benachbarten Gegenden drS Deutschen Reiches hat das eidgenössische Landwirtschafts-Departement die Ein fuhr von Klauenvieh über die schweizerisch-deutsche Grenze auf SchlachtvirhtranSporte beschränkt, die mit besonderer Bewilligung des Landwirtschafts-Departements mit der Eisenbahn eingeheu. Jeder andere Verkehr ist verboten. Im engeren Grenzvcrkehr erstreckt sich das Verbot auch auf die Einfuhr von Heu, Stroh, Streue und Mist. Dreitausend brotlos gewordene galizische Schankwirte traffn kürzlich in drei Sonderzügen in Wien ein, die bei den Ministern und im Abgeordnetenhause vorstellig werden wollen, um eine Milderung der Härte« des vom galizischen Landtag beschlossenen neuen Schankgesetzes zu erzielen. Das dadurch bedingte Erlöschen des sogenannten Pro- zinationsrechtes und die Beschränkung der Schankkonzession entzieht 7000 Schankwirten, zumeist Juden, die bisherige Ex stenz. In Lemberg fand vor der Abfahrt der Massen» oeputation in der dortigen großen Synagoge ein Gottes dienst statt, an den sich eine Versammlung der Schank wirte anschloß. Mafieuverhaftuugen Petersburger Studeuteu- Der Montag verlief an der Petersburger Universität sehr stürmisch. Um die Abhaltung der Vorlesung zu sicher«, politische Rrrirdschan. Wilsdruff, den 17. Februar. Deutsches Reich. Eine neue Generation. Mit dem Generalleutnant v Piitzelwitz, dem bis herigen Kommandeur der 17. Division in Schwerin, der mit der Führung des 6 (Schlesischen) Armeekorps be- auftcagt worden ist, übernimmt zum ersten Male ein General die hohe Stellung eines Kommandierenden, der erst nach dem Kriege Offizier geworden ist und keine Erfahrung vor dem Feinde besitzt. Kommissionsberatunge«. Die Reichslagskommission für die Verfaffungsreform der Reichslande hat ihre Beratungen vorgestern bis auf weiteres vertagt, nachdem Staatssekretär Delbrück eine Erklärung abgegeben hatte, die verlangte, die Beratungen so lange emszusetzen, bis die Stellungnahme der ver bündeten Regierungen erfolgt sei. In Ker Budgetkomwission des Reichstags machte KriegSmintster v. Hetlingen Mitteilungen über das Er- gebniS der Ermittelungen, die über die Vernichtung des ,2 2" bei Weilburg angestellt worden sind. Deutscher Landwirtschaftsrat. Die 39. Plenarversammlung des Deutschen Land- wirtschaftsrates besprach vorgestern die Entschuldung des landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes, unter besonderer Berücksichtigung der Entschulvungsaktion der »stpreußischen Landschaft und ihrer bisherigen Ergebnisse. Hierzu lag von den beiden Referenten ein Antrag vor, wonach der Deutsche Landwirtschaftsiat in der Lösung des Problems der Entschuldung des landwirtschaftlich genutzten Grund besitzes eine Aufgabe erbl ckt, alS deren wichtigster Teil ihm dabei die Uebernahme der Verpflichtung zur ununter, brochenen Amortisation durch öffentlich-rechtliche Hypotheken erscheint, an deren Stelle im geeigneten Falle Kapitalan sammlung auf dem Wege der Lebensversicherung tritt, insbesondere in der Form der von einer öffentlich recht lichen Selbstverwaltungskörperschaft gewonnenen Ver sicherung nach Art der von der ostpreußischen Landschaft gewählten Organisation. — Die große landwirtschaftliche Woche hat eine Rede des Reichskanzlers gebracht, die von größter politischer Tragweite ist. Der verantwortliche Leiter unserer Politik hat den stattlichen Wertzuwachs in der deutschen Landwirtschaft anerkannt, an dem die Ver- befferung der Wirtschaftsweise fast allein Anteil hat, die wiederum nur durch bessere Preise ermöglicht wurde. Auch die Frage der Fleischteueruug, die in der ganzen Welt Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühsdorf, Kaufbach, rffelsdorf, Kletnschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorff PohrSdorff RöhrSdorf bet WtlSdruff, Roitzsch, Rothschösberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohor», seeligstadt, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Geilage „Welt im Bild" nnd der monatlichen Geilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff., Zacken, 21,5 rm h. u. 124 rm U. Neste, 100 rin w. Stöcke. Schlag-, Durchforstuugs- und Etnzelhölz r in Abt. 2 bis 4, 6 bis 8, 10, 11, 14, 15, 19, 26, 28 bis 31, S» 41, 43 u. 49. Kgl. Forstrevierverwaltung Naundorf u. Kgl. Forstrentamt Tharandt. eb Io eu öS tS bt n, ct. err ie >r Id MzmstMUg WMfer Heckr. .. „ „ Klotzsches Gasthof zu Naundorf. Freitag, de« 24. Februar 19ll, Der etwaige Inhaber dieses Buches wird hiermit aufgefordert, seine Ansprüche vormittags V, 10 Uhr: 61 h 992 ^w. Stämm^N^e"—'M « T»-- . ilicht erfüllt werden. en E Dix Ausständigen im Jemen verloren bei einem Angriff aus alle Reichskanzler angeregt worden. iN In Berlin sind zurzeit etwa 14000 Menschen an Influenza er- Lff «ll-kankt. kriecki^i Im Fabrikviertel von Dessau wütete gestern eine Feuersbrunst. ! Die Pariser Meldungen von einer neuen russischen Anleihe in Deutschland werden an Berliner unterrichteter Stelle bestätigt. Die Bank von England hat den Diskont von 4 Prozent auf >'/, Prozent ermäßigt. Der englische Dreadnought „Collingwood" erhielt durch Auslaufen der spanischen Küste ein starkes Leck. In den Volksschulen Finnlands wird die russische Sprache als obligatorischer Lchrgegenstand eingesührt. „ u' - - US-Sf— ZSlfl Nrnet an» aller Welt. Eine Vereinfachung des Geschäftsganges der Reichsbehorden ist § Händen der Rebellen befindlichen Stadt Juarez eingezogen. Zur Neuregelung -es TanMsens bringt „Wolffs Sächs Laudesdienst" folgenden, wiederum offiziösen Artikel: Die Nr. 19 des „Dresdner Journals" «vom 24. Januar 1911 hat unter der Uebelschrist »Zur Neuregelung des Tanzwesens" Ausführungen zu der Ver ordnung des Ministeriums deS Innern über Tanzver- gsügungen vom 8. Dezember vorigen Jahres gebracht. Darin findet sich die Bemerkung, daß der letzte Anstoß für jene Neuregelung von dem Reichs-Vereivs-Gesetz und der Auslegung ausgegangen ist, die ihm das Oberlandes. Gericht Dresden bei Prüfung gewisser, die Tanzfreiheit dorr Vereinen beschränkender Bestimmungen gegeben hat, tvie sie zahlreiche öltltche Tanzregulative enthielten. Die Beschränkungen bestanden darin, daß die Abhaltung nicht- öffentlicher Tänze dann, wenn sie von Vereinen veranstaltet Kurden, von gewissen Voraussetzungen, wie z B. Eintrag 'N daS Verzeichnis der tanzberechtigten Vereine, Ein deichung der Mitgliederverzeichniffe und dcrgl. abhängig gemacht, und wo diese Voraussetzungen fehlten, der be- nördlichen Genehmigung unterworfen war, während für sonstige nichtöffentliche Tänze eine bloße Anzeige an die Artsbehörde genügte. Derartige Ungleichheiten vertragen sich nach der Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden nicht Kit dem 8 1 des Reichsveretnsgesrtzes vom 19. April 1908 Hier ist u. a. bestimmt, daß alle Reichsangehörigen das Nicht haben sollen, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht Zuwider laufen, Vereine zu bilden, und daß dieses Recht polizeilich nur solchen Beschränkungen unterliegen soll, die °as Reichsvereinsgesetz oder andere Reichsgesetze enthalten. Das Oberlandesgericht Dresden hat nun in mehrfachen ^litschijdungen ausgesprochen, daß die Freiheit, welche die ^en mitgeteilte Vorschrift auf dem Gebiete des Vereins- Mens gewährt, sich nicht nur, wir nach -dem Wortlaute § 1 angenommen werden könnte, auf den eng be- Lenzten Tatbestand der Vereiusbildung beschränke, sondern mit dem Vereinsgesetz verfolgten Ziele nach auch Betätigung der Vereinszwecke zu Gute komme. Es M daraus gefolgert, daß Vereinsvergnügungen polizeilich "neu Sondcrbeschränkungen, sondern lediglich solche» ^»nahmen unterworfen werden dürften, die für alle Moffentlichen Tanzverguügungen gleichmäßig Geltung Men. Daß das Oberlandesgericht von dieser seiner Achtsanschauung künftig wieder abweichen werde, war Moweniger 5» erwarten, als seine Auffassung auch von Regierungen anderer deutscher Bundesstaaten geteilt AU. Ihr gegenüber konnten von den Verwaltungs- zMrden nur zwei Wege eingeschlagen werden. Entweder nutzten alle nichtöffentlichen Tanzvergnügunge« ohne Aus-