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WMM sür WilckH vlatt für die Königliche Amtshanptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. unci Nm gegen ä. Crsckeini ssil äem Iakre 1841. Tlas Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montags, Mitt- Mochs und Freitags abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstabholung von der Druckerei sowie allen p>osiänitern monatlich 55 ^fg., vierteljählich 1,60 Mk., im Stadt bezirk zugetragen monatlich 60 pfg., vierteljährlich 1,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren Landausaabestellen monatlich 60 Pfg., vierteljährlich 1,65 Mk., durch unsere landauslräger zuqclragcn monatlich SS pfg vierteljäkrlich l,8S Mk. - Im Zoll- böberer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei tungen der Lieferanten oder der Beforderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nacblieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner bat der Inserent m den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Leitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Einzelver- kaufspreis der Nummer 10 pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Insertionspreis 15 pfg. für die 6-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, von außer halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 pfg., Reklamen 45 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nach Tarif. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 45 pfg. bezw. 00pfg. Nachweisungs-undOfferlengebühr20bez.30pfg. TelephonischeInseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis 11 Uhr vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Uhr. — Veilagengebühr das Tausend 0 Mk., für die Postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und platzdn wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — So fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen erhebt. Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Vertag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 78. Donnerstag, den 6. Juli 1916. 78. Jahrg. Amtlicher Teil. Nachstehend wird die Bundesratsverordnung gegen irreführende Bezeichnung von Nahrungs- und Genutzmitteln vom 26. Juni 1916 — Reichsgesetzblatt Seite 588 — zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 9756. II. 8. la. Dresden, am s. Juli 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung gegen irreführende Bezeichnung von Nahrungs- und Genutzmitteln. vom 26 Ium 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des K 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom H. August 191H (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 81- . . Wer Nahrungs- oder Genußmittel unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeich nung oder Angabe anbietet, fellhält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe dis zu eintaussndfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sic dem Verurteilten gehören oder nicht. Wird auf Strafe erkannt, so kann angeordnct werden, daß die Verurteilung auf Rosten des Schuldigen öffentlich bekannt gemacht wird. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem 3. Juli >916 in Kraft. Der Reichskanzler be stimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, am 26. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern: 1596 bis 1625 einschließ lich aus den Höchster Farbwerken, 103 bis 115 einschließlich aus dein Sächsischen Scrumwerk in Dresden, 381 luö 387 einschließlich und 590 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 2^9 und 250 aus der Fabrik vorm. E. Schering in Berlin, sowie die Tetanus-Sera mit den Aontrollnummern 269 bis 272 und 27-1 bis 277 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 97 und 98 aus den Behringwerken in Marburg sind zur Einziehung bestimmt worden. Das Diptherie-Heilserum mit der Aontrollnummer 390 aus dein Serumlabora torium Ruete-Lnoch in Hamburg ist identisch mit dem gleichen Serum Kontrollnnmmer 387. Das Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 273 aus den Höchster Farbwerken ist ein Trokenserum und unterliegt daher nicht der Erziehung. Dresden, am H Juli 1916. 667 II. 1A. Ministerium des Innern. verug von MagergSnlen aus Polen. Geflügelhändler, Kommunalverbände, Lsbensmittelämter, Genossenschaften und sonstige Interessenten, die den wagenweisen (1000 Stück) Bezug von polnischen Mager gänsen zu dem bis 15. Juli 1916 gültigen Preise von 7,50 M. für das Stück ausschließ- ich Spesen wünschen, wollen sich sofort persönlich mit der örtlich zuständigen Handelskammer in Verbindung setzen. Die Handelskammern haben bis spätestens 12. Juli dem Ministerium des Innern mitzuteilen, von welchen Interessenten und in welcher Höhe etwa Bestellungen bisher bei der amtlichen Handelsstelle Kalisch gemacht worden sind. 118H II. L. II. Dresden, am 2. Juli 1916. Ministerium des Innern. Verordnung über die Sammlung der Steinobstkerne. In den Schulen werden durch die Rinder zum Zwecke der Velgewinnung die Kerne des Steinobstes (Kirschen, Pflaumen, Awctschen, Mirabellen, Reineclauden und Aprikosen) sowie Kürbiskerne gesammelt werden. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, soweit hierfür ein örtliches Bedürfnis besteht, die von den Schulen gesammelten Kerne entgegen zu nehmen, zu größeren Posten zu vereinigen und möglichst in luftigen Räumen zu verwahren. Größere Mengen sind zur Vermeidung von Schimmelbildung von Zeit zu Zeit umzuschaufeln. Neber die Abnahme der Kerns von den Sammelstsllen wird später besondere An weisung ergehen. 852b. II. 8. la. Dresden, am 27. Juni 1916. Ministerium des Innern. Futtermittelabgab«. Den; unterzeichneten Kommunalverband stehen noch größere Mengen Häckselmelaffe zur Verfügung. Außerdem ist noch Geflügelsutter (ausländische Hirse) — besonders für Tauben geeignet — vorrätig. Tierhalter, die von diesen Futtermitteln etwas zugewiesen haben wollen, können einen entsprechenden Antrag unter Angabe des gewünschten Futters und der Art und Zahl der Tiere, für die es verwendet werden soll, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen schriftlich (Postkarte) cinreichen. Meißen, am -1. Juli 1916. 2103 531 II d Kommunalverband Meißen Stadt und Land. Di» Verabreichung von Milch an das auf dem Lande Erholung suchende Publikum kann zufolge Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern in Abweichung von den Bestimmungen der Ver ordnung vom 7. April 1916 Inhabern von Sommerfrischen mit Verpflegung, von Fremdenpensionen, ferner solchen Personen, die Ferienkolonien schwächlicher Kinder unter der Verpflichtung der Verpflegung ausgenommen haben, in Ausnahmefällen gestattet werden. Nr. 1022a. II. I?. Dahingehende Anträge sind unter entsprechender Begründung an die Königliche Amts hauptmannschaft zu richten. Meißen, am Juli 1916. risi Die Königliche Amtshauptmannschast. Schwere Kämpfe an der Somme. 18 Wische SWm, 887 Nm zesMN. — Sie mW? Front del Amcz geworfen. — Erfolglose PWeWg der kurländischen Koste. — Wiederansmhoik der russischen Sfsensioe ans der Front BnrwwiW. - Alle russischen Angüsse adgemesen. — 11 russische Miere, 1M Mm gesangen. — Japans Pläne in China. Der Generalangriff. cs" 1- Mai 1915 ging Generalfeldmarschall von ^cm-enien "2 ^um Generalangriff gegen die Russen vor. Er entschied damit :>en Erfolg dieses Kriegs- iahres, die Befreiung Galizieiis, die Eroberung Kongreß- Polen-? "Nb der beiden serbischen Königreiche nebst ihrem albanischen -inbangsel und endlich dir freie Verbindung mit der Hauptstadt unseres türkischen Bundesgenossen, und seinem bis an dre Gestade des persischen Golfs reichenden Hinterland. Am l. ^uli 1916 haben die Engländer und Franzosen sich m Bewegung gesetzt, um zu einem ver nichtenden Schlage gegen dte Deutschen auszuholen. Also 14 Monate der Vorbereitung haben sie gebraucht, um die Nachahmung eines Beispiels zu versuchen das ihnen in der Reichweite seiner Stegesspuren allerdings verlockend genug erscheinen mußte. Hun.tlich am Monatsersten haben sie ihre Aktion begonnen und auch sonst m Äußerlichkeiten sich an das vielgeschmähte und doch im fflllen Midvoll bewunderte deutsche Vorbild gehalten So zieht der Pariser Korrespondent der „Times" einen Vergleich zwischen der An lage der Schlacht an Ler Somme mit dem Vorgehen der Deutschen bei Verdun. Hier habe man es mit einem sorgfältig überlegten Plan zu tun, der das Ziel ver folge, den ganzen hervorragenden Frontteil abzuschneiden und die Verteidiger gefangen zu nehmen: Labei kümmerten Lie Deutschen sich um den Geschützdonner an der englischen Front nicht im geringsten. Die Engländer wenden jetzt im Norden die gleiche Methode an und zeigen, daß sie das Beispiel der Deutschen genau studiert haben. Der Unterschied sei nur der, daß die Deutschen an einem kleinen Frontteil angreifen, während die Engländer an einer ausgedehnten Front begonnen hätten; aber sie seien reichlich mit Munition und Geschützen versehen und arbeiteten langsam aber sicher. Wir sind natürlich , sehr gerührt über die Ehre, die unserem Generalstabe hier mittelbar erwiesen wird; der preußische Militarismus ist also doch wenigstens zu etwas gut genug, nämlich seinen Feinden als höchstes Muster zu dienen. Aber im übrigen wollen wir doch erst einmal sehen, ob die Schüler den Meister schon zu erreichen oder gar zu übertreffen vermögen. In einem Punkte Haden sie nicht nach seinem Beispiele gehandelt: das Moment der Überraschung ist ihnen nicht zu statten gekommen. Als Mackensen gegen den Dunajec losbrach, waren die Russen auf alles andere eher vorbereitet als darauf, daß sie gerade an dieser stärksten Stelle ihrer ausgedehnten Front angefaßt werden sollten. Die riesenhaften Vorbereitungen dieses Durchbruchs waren unter dem Schutze des militärischen Geheimnisses vollendet worden, und erst das furchtbare Trommelfeuer bei Gorlice kündete den Russen das nahende Verhängnis. Am 1. Mai hatte es begonnen, und am 2. schon war die russische Front durchstoßen. Die Engländer haben erst „nach sieben tägiger stärkster Artillerie- und Gasoorwirkung" mit Massenangriffen eingesetzt: seit sieben Wochen mindestens haben ihre Blätter diese große gemeinsame Aktion an gekündigt; und seit sieben Monaten pfiffen es schon alle Spatzen von den Dächern, daß dieser Sommer dazu bestimmt sei, dem Vierverband den endgültigen Sieg zu bringen. Unser Generalstab ist nicht Undankbar genug, um diese freundlichen Hinweise mit Nichtachtung zu strafen. Er weiß, daß.er es mit