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MMM U MckH Kmts blatt Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Das Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montags, Mitt wochs und Freitags abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstabholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 pfg„ vierteljählich (,60 Mk., im Stadt bezirk zugetragen monatlich 60 Pfg., vierteljährlich j,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren Landausgabestellen monatlich 60 Pfg., vierteljährlich (,65 Mk., durch unsere Landausträger zugetragen monatlich 65 Pfg., vierteljährlich (,85 Mk. — Im Zalle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei- mngen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Linzeloer- kaufspreis der Nummer (0 Psg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für die Königliche Amtshanptmannschaft Meißen, für das sowie für das Königliche unä Amgegenä. brsckeinl seil äem Irkre 1841 Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdors, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kefsslsdors, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdors, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Inscrtionspreis (5 Pfg. für die 6-gespaltene Korpuszeilc oder deren Raum, von außer« halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 psg., Reklamen 45 pfg. Zeitraubender und tabellarischer Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nor von Behörden) die Sp^rltzeile 45 Pfg^ bezw. 60 pfg. Nachweisungs- und Gffertengebühr 20 bez. 30 pfg. Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis N Ubr und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be. trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. -- So fer,; nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen erhebt. Nr. 12V. Donnerstag, den 19. Oktober 1916. I 75. Jahrg. Ein Wort an unsere lieben Abonnenten. Mit der heutigen Nummer wird das Wochenblatt, unterstützt durch das Meitzner Tageblatt, wieder erscheinen. Die Unterbrechung hat gezeigt, wie eng man mit diesem Blatte verbunden und wie lieb man es in allen Kreisen der heimischen Bevölkerung hat. Die Zuneigung soll nicht unbelohnt bleiben. Es wird des Verlags u. der Redaktion eifrigstes Bestreben auch fernerhin sein, nur vom Besten das Beste zu bieten und in kurzer und gedrängter Form das als geistige Nahrung zu geben, was die großstädtischen Tageszeitungen in spaltenlangen Artikeln erörtern. Daneben wird aber nicht unterlassen werden, den Heimatsinn zu pflegen und zu fördern zur besonderen Freude unserer lieben Feldgrauen, für die das Wochenblatt eine gleiche Notwendigkeit geworden ist, wie das liebe tägliche Brot. Sollte sich dieser oder jener unserer stets ge schätzten Abonnenten über die ungewollt eingetreteneUnregelmätzigkeit verärgert fühlen,so mag ihn das offene Zugeständnis des Verlags und der Schrift leitung zur sofortigen Umkehr bewegen und zur notwendigen Einsicht bringen. Der Krieg, der böse Krieg trägt nur allein an allem die Schuld. Mag gegenseitige Zuneigung auch fernerhin bestehen und erhalten bleiben. Amtlicher Teil. Vekanntma-Hung über den Absatz von Dörrobst. Nachstehende Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft für Vbstkonserven und Mar melade G. m. b. h vom 5. Oktober 19)6 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 7. Oktober ,9)6. H36 II 8 VI. Ministerium des Innern. Mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers wird bestimmt, daß Dörrobst bis auf weiteres von de« Dörranstalten nicht abgesetzt werden darf. Betriebe, die sich mit der Herstellung von Dörrobst befassen, haben der Kriegsgeiell- schaft binnen 8 Tagen ihre Vorräte und ferner allwöchentlich die von ihnen neu herge stellten Mengen an Dörrobst anzuzeigen. Berlin 8W 68, Kochstraße 6, am 5. Oktober (9(6. Kriegsgesellschast für Obstkonseren und Marmeladen m. b. H. Hartwig. Ausführungsverordnung zu der Bekanntmachung über die Regelung der Wildpreise vom 2H. August (9(6 (Reichs-Gesetzbl. S. 9^9). Auf Grund der Hß 3 und H der vorbezeichneten Bekanntmachung wird folgendes bestimmt: I. Für Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern treten an Stelle der von dem Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes durch die Bekanntmachung über die Fest setzung der Preise für Mild vom (7. September (9(6 (Reichs-Gesetzbl. S. (0H6) für den Großhandel mit Mild festgesetzten Preise folgende Preise: p bei Rehwild (mit Decke) für 0,5 Kilogramm (,H5 Mark 2. bei Rot- und Damwild (mit Decke) für 0,5 Kilogramm....(,25 „ Z. bei Wildschweinen (mit Schwarte) u) bei Tieren im Gewichte bis zu 35 Kilogramm einschließlich für 0,5 Kilogramm . . (,30 „ b) bei Tieren über 35 Kilogramm für 0,5 Kilogramm .... (,(0 , H. bei Hasen u) mit Balg, das Stück 5,75 „ b) ohne Balg, das Stück 5,^5 5. bei wilden Kaninchen u) mit Balg, das Stück 1,65 „ b) ohne Balg, das Stück 1,55 „ 6. bei Fasanen a) Hähne, das Stück 1,95 d) Hennen, das Stück 3,85 „ II. Für die Abgabe von Mild im Kleinverkauf an den Verbraucher werden fol gende Preise festgesetzt: 1. bei Rehwild u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,50 Mark b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm (,70 „ c) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm 0,90 „ 2. bei Rot- und Damwild u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,(0 , b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm (.50 „ c) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm 0,70 „ 3. bei Wildschweinen X. bei Tieren bis zu 35 Kilogramm einschließlich u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,50 „ d) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm (,80 „ o) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm (.00 „ 8. bei Tieren über 35 Kilogramm u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,00 Mark b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm (,50 „ c) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm (,00 „ H. bei Hasen u) mit Balg, das Stück 6,00 „ b) ohne Balg, das Stück 5,70 „ 5. bei wilden Kaninchen u) mit Balg, das Stück . (,80 „ b) ohne Balg, das Stück (,70 „ 6. bei Fasanen u) Hähne, das Stück . . . . . 5,25 „ b) Hennen, das Stück H,25 „ Für Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern treten an die Stelle dieser Preise folgende Preise: (. bei Rehwild u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,75 „ k) für Blatt oder Bug für 0,5 Krlogramm (,85 „ e) für Ragout -der Kochfleisch für 0,5 Kilogramm 0,90 „ 2. bei Rot-und Damwild u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,35 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm (,65 „ c) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm 0,70 „ 3. bei Wildschweinen bei Tieren bis zu 35 Kilogramm einschließlich u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,75 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm. (,95 „ e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm (,00 „ 8. bei Tieren über 35 Kilogramm u) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 Kilogramm 2,25 „ b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm (,65 „ e) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 Kilogramm ...,,(,00 „ H. bei Hasen u) mit Balg, das Stück 6,50 „ d) ohne Balg, das Stück 6,20 „ 5. bei wilden Kaninchen u) mit Balg, das Stück (,95 „ b) ohne Balg, das Stück (,85 „ 6. bei Fasanen u) Hähne, das Stück 5,70 „ b) Hennen, das Stück H,60 „ III. wird wild im Kleinverkaufe durch den Jäger selbst an den Verbraucher abgegeben, so dürfen die für den Großhandel mit wild gesetzten Preise nicht überschritten werden. IV. Die Kommunalverbände werden ermächtigt, Abweichungen von diesen Preisen nach unten zu bestimmen. Auch bleibt es ihnen überlassen, Kleinverkaufspreise für zerlegte Hasen und Kaninchen festzusetzen. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Entgegen- stehende frühere Verordnungen des Ministeriums des Innern werden aufgehoben. Dresden, am 7. Oktober (9(6. (683 II 8 III Ministerium des Innern. Vrkanntmachrrng übe» die Einfuhr von Gemüse und Obst. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am (3. Oktober (9(6. H6( II. 8- VI, Ministerium des Inner«. Zur Einfuhr von Gemüse und Obst. wie bereits öffentlich bekanntgegeben, beabsichtigt die Reichsstelle für Gemüse und Obst, einzuführende waren, die unter die Bekanntmachung vom (3. September (9(6