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MM M MMß Klatt Amts unsere 1« Nr. 128. Dienstag, den 31. Oktober 1816 j 75. Jahrg Kriegsnotstandsausgave Amtlicher Teil Pf. für Pfd. Meißen, am 25. Oktober (9(6. Nr. (865 a II K. Die Königliche Amtshauptmannschast. 185 Meißen, am 27. Oktober (9(6. Nr. 2(60 L V. Die Königliche Amtshauptmannschast. Dresden, am 27. Oktober (9(6. Meißen, am 27. Oktober (9(6. Nr. (957 II R. «den Kommnnalverband Meißen Stadt und Land. I»2 Ver- Nr. f885 VI. Meißen, am 25. Oktober (9(6. Die Königliche Amtshauptmannschast. »8« Meißen, am 28. Oktober (9(6. Nr. 6 (8a I I O. Futterverteilungsverband Meißen Stadt und Land Der Stadtrat. Der Stadtrat. 1S7 u- Stadtrat Wilsdruff 1S» >beutel, Zehner, (,30 1,50 1,80 1,50 1 I // I I I tmer. Den Hüfte Gute Königliche Amtsgericht und den StadtraL zu WiLsdrnf Forstrentamt zu Tharandt. bei kk V Gemahlener Alelis I oder Kristallzucker . . Gemahlene Raffinade . Preßwürfel, normale Größe Schnittwürfel , . Stückenlompen Brotzucker chner : um 141 ein leg. ' Lie offenen Läden unä ^lmgegenä. Crsckeinl seit clem ?»kre 1841. hristbe- ffweren das ist mtigen, in die itze der wierig- r Für- Mk. dem Verkäufer anzumelden. Wilsdruff, am 29. Oktober 1916. I. in der Ratskanzlei anzubringen. Wilsdruff, am 27. Oktober 1916. 30 32 33 35 33 33 1,00 0,75 519 II V VI Ministerium des Innern. Insertionspreis 15 pfg. für die 6-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, von archer halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 pfg., Reklamen st5 p>fg. Zeitraubender und tabellariichs-. Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nack Lani. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 45 pfg. bezru. 60 ^>fg. Nachweisun^s-und Offerten bez. ZOpfg^Telepl^n^ Inseraten-A trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. So fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wtl.drw vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls »ich der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen erheb Auf Anordnung des Königlich stell. Generalkommandos XII müssen die Ausweise des Personals der auf der Elbe verkehrenden Schiffe, Fahrzeuge und Flöße VVM 1. De zember 1816 ab außer mit dem behördlichen Unverdächtigkeitszeugnisse mit dem Licht bilde des Inhabers aus neuerer Zeit und der behördlichen Bescheinigung darüber versehen sein, daß das Lichtbild den Inhaber darstellt. Zuständig zur Anbringung des Lichtbildes und der Ausstellung der Bescheinigung sind die für de« Wohnfitz -er in Frage kommenden Personen zuständigen Paß behörden. für die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für -atz sowie für das Königliche An einem Pferde (Fohlen) des Gutsbesitzers Oskar Taschenberger in Grumbach ist die Räude ausgebrochen. Die festgesetzten Preise ermäßigen sich bei Fischen in totem Zustande um 20 vom hundert. Ergeben sich beim verkaufe Bruchteile von Pfennigen, so darf ihre Abrundung nach oben auf den vollen Pfennig erfolgen. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft 1 wer die festgesetzten Preise überschreitet, Karpfen . Schleien . Aalen. . Zur Uebernahme von Nachtwachen im Rathause suchen wir eine geeignete Person. Meldungen unter Angabe von Entschädigungsansprüchen sind bis 4. November d. 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den diese Preise überschritten werden, oder wer sich zu einem solchen Vertrage erbietet. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. Ferner können auch die Strafvorschriften von H 5 der Bundesrats-Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 19(5/23. März (916 angewandt werden, Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kausbuch, Kesselsdvrf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdocs bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Die Bevölkerung wird ersucht Steinobst- und Kürbiskerne, Eicheln und Roßkastanien, Bucheckern, Brenneffeln bis spätestens 6. November au die Sammelstelle (Bürgerschule) abzulieferu. V«kanntma«hnng, die Kleinhandelshöchstpreise für Verbrauchszucker betreffend. Auf Grund des tz 5 des höchstpreisgesetzes vom 4. August (9(^ (R.-G.-Bl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom (7. Dezember (9(H (R.-G.-Bl. S. 5(6) werden für den Kleinverkauf von Verbrauchszucker folgende Höchstpreise festgesetzt: tr. Rl«i«v«rt«ilnng. Die Abgabe der den Tierhaltern vom unterzeichneten Futterverteilungsverband zugewiesenen und der ihnen auf Grund der Selbstversorgermarken zustehenden Kleie erfolgt vom 1.November dss. I. ab durch die von hier aus beauf tragten Futtermittelhändler des hiesigen Bezirks. Es kann daher künftig von den Verbrauchern Kleie unmittelbar aus den Mühlen nicht mehr bezogen werden. Sie ist vielmehr bei dem auf der Bezugskarte angegebenen Händler zu entnehmen. Wer seine Kleie von einem bestimmten Händler beziehen will, kann dies auf dem einzureichen den Antrag vermerken. Soweit möglich, werden derartige Wünsche berücksichtigt. Bezugskarten, die von hier aus vor dem (. November ds. Is. ausgestellt sind, können von der betreffenden Mühle vorläufig noch beliefert werden. Es wird aber emp fohlen, die in Frage kommenden Mengen recht bald abzuholen. Auf Selbstversor- germarken darf vom 1. November ds. Is. ab von den Mühlen Kleie ans keinen Fall mehr abgegeben werden. Gier betr. Eierhändler und Geflügelhalter werden erneut darauf hingewiesen, daß sic Kunden^ listen zu führen haben. Die Inhaber von Eierkarten haben sich zum Zwecke der Belieferung bei einem zum Lierverkauf berechtigten Händler oder Geflügelhalter in die Kundenliste eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist auf der Lierkarte zu bescheinigen. Damit eine rechtzeitige Lieferung der Eier erreicht wird, haben die Inhaber der Eierkarten ihren wöchentlichen Bedarf im V0r«NS unter Vorlegung der Eierkarte bei Verbot der Auchenbackenr. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß das Backen von Kuchen aus inläudisckem Roggen- und Weizenmehl sowie Weizengrieß sowohl in Bäckereien, Konditoreien und Gastwirtschaften wie auch in Privathaushaltnngen nach wie vor verboten ist und daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu (500 Mark bestraft werden. Ausnahmen können auch für Kirchweihfeste oder dergleichen nicht be willigt werden. Höchstpreis« für Küßwasserfisch«. Gemäß tz H der Verordnung des Bundesrates vom (.Mai (9(6 werden für Süß wasserfische bei Abgabe von 0,5 Kilogramm im Kleinverkauf an den Verbraucher fest- gefetzt: üblichen Art. Die vorgenannten Preise gelten für allen Zucker, der von der Reichszucker- stclle gemäß § (9 Abs. ( und tz 20 der Ausführuugsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr (9(6/(7 vom 27. September (9(6 (R.-G.-Bl. S (087) für Kommunalverbände überwiesen wird. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage -er Verkündung an die Stelle der Be kanntmachung, die Kleinhandelshöchstpreise für Verbrauchszucker betreffend, vom (0. Mai (9(6 (Sächs. Staatszeitung Nr. (08). hinsichtlich der Preise für Kandis bewendet es bis auf weiteres bei der Verord nung, die Preise für Kandis-Zucker betreffend, vom 28. Juni (9(6 (Sächs. Staatszei tung Nr. (§8). Vas Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montags, Mitt wochs und Freitags abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Lelbstabholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 Pfg., vierteljählich 1,60 Mk., im Stadt bezirk zugelragen monatlich 60 p>fg., vierteljährlich 1,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren Landa»5gabestellen monatlich 60 P>fg., vierteljährlich 1,65 Mk., durch unsere Landausträger zugetragen monatlich 65 ssfg., vierteljährlich l,85 Mk. — Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen der Betriebe der Zei tungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugr- vreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls oie Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Linzeloer- kaufspreis der Nummer fO ssfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. —Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Verkehr mit Butter betreffend. Es sm- in letzter Zeit wiederholt Gerüchte verbreitet worden, daß Butter bei Sammel- stellen des Bezirks schlecht geworden oder ganz verdorben sei und daß markenfreie Butter bis zu H Mark das Stück bei der Zentralstelle in Meißen verkauft werde. Dies« Gerüchte sind vollkommen grundlos. Ls wird gegen jeden, der sie weiter verbreitet, unnachsichtlich vorgegangen werden. Meißen, am 25. Oktober (9(6. 1« Der Kommunalverband Meißen Stadt nnd Land. Kleinverkauf ist der Verkauf unmittelbar an Verbraucher in der in 5mü 5ie sulk Keser der vorrügl. llMrüMM-Wcliölilieite? hechten Bleien, Barben, Brachsen von einem Kilogramm UN- darüber . . unter einem Kilogramm Plötzen und Rotaugen von einem Kilogramm und darüber . . 0,75 unter einem Kilogramm 0,65