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Kriegsnotstandsausgaüe. WchnM U MKH für die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, für das sowie für das Königliche Vas Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montaas, Mitt wochs und Freitags abends b Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstäbholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 pfg., vierteljählich ^,60 Mk., im Stadt« bezirk zugetragen monatlich 60 pfg., vierteljährlich j,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren Landau^gabestellen monatlich 60 Pfg., vierteljährlich Mk., durch unsere Landausträger zugetragen monatlich 65 Pfg., vierteljährlich ^,85 Mk. — )m Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei tungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner bat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränkten, Umfange oder nicht erscheint. — Linzelver- kaxfspreis der Nummer ^0 Pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. - Telegramm-Adresse. Amtsblatt Wilsdruff. unä Amgegenä. Srsckeivt seil äem Iakre 184, Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Infertionspreis p-sg. für die L-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, von außer halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 Pfg., Reklamen 45 pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nach Tarif. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 45 Pfg. be;w. LO pfg. Nachweisungs- und Dffertengebühr20 bez. 50pfg. Telephonische Inseraten-Aufgab» schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis (( Ubr vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends L Uhr. — Veilagengebühr das Tausend L Mk., für die Postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der be trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. - - So. fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nichi Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdors, Pohrsdorf, Röhrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rvthschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck uud Bertag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Donnerstag, den 28. Dezember 1818. Nr. 149. Amtlicher Teil. 75. Jahrg. Hindenburgspende. Noch tobt der Kampf an allen Fronten. Wann Friede wird, niemand vermag es zu sagen! Die Hoffnung der Feinde, Deutschland zu zerschmettern, ist noch nicht ge brochen. Ls geht um Sein oder Nichtsein des Vaterlands. 7 Großes ist bereits geleistet; Größeres steht noch bevor. Ls gilt- alle Kräfte anzu spannen, das Heer stark zu erhalten zu neuen hindenburgschen Schlägen, es zu versehen mit allem dem, was es zur Niederwerfung der Feinde bedarf. In schwerer Arbeit sind hunderttausende um dieses Ziel bemüht, in der glühenden Hitze des Gfens oder in dunkler Nacht im Schachte. Landwirte des Meißner Bezirkes, laßt uns an unserem Teile mit dazu beitragen, daß die Bergleute sowie Schwerstarbeiter der Waffen und Munitionsindustrie bei Kräften erhalten werden, um den Anforderungen zu genügen! Lasset uns, dem Rufe Hindenburgs folgend, für sie an Butter, Speck und Fett soviel zur Verfügung stellen, als wir irgend entbehren können. Fett ist das Nahrungsmittel, das den Scbwerarbeitenden am meisten mangelt, das sie sich bei der Knappheit der für die Allgemeinheit vorhandenen Mengen auch nicht in ausreichendem Maße beschaffen können. So wollen wir ihnen helfen, so weit es in unseren Kräften steht! Die Organisation der Hindenburgspende ist für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Meißen folgendermaßen geplant: (. Die zur Verfügung zu stellende Bntter ist an die Buttersammelstellen abzuliefern. Ls darf erwartet werden, daß mehr Butter als bisher abgegeben wird und daß sich die Landwirte in ihrem Butterverbrauch eine weitere Einschränkung auferlegen werden. 2. Für Speck, Schmer, Schmalz usw. ist unter sachkundiger Leitung eine Bezirkssammelstelle im Meißner Schlachthof gegründet worden. Von ihr aus werden die gesammelten Mengen, die einstweilen in einem Kühlranm sachgemäß aufbewahrt werden, an die vom Königlichen Ministerium des Innern zu bestimmenden Stellen weiter geleitet. Die Gemeindevorstände haben bei denen, die seit 1. Oktober d. I. eine Haus- schlachtung vorgenommen haben oder künftig eine solche vornehmen, die in Frage kommenden Speck-, Schmer- und Feltmengen abholen zu lassen und umgehend durch Post oder Boten an die Bezirkssammelstelle zu senden, und zwar an den mit der Ver waltung der Sammelstelle beauftragten Sekretär des Kriegsfleischvereins Herrn Lippert in Meißen, postlagernd. Auf dem Postabschnitt oder einem dem Paket beizulegenden Zettel ist zu vermerken, von wem die einzelnen Speckmengen etc. stammen und wie ihr Gewicht ist. Vor Abgabe an den Gemeindevorstand ist der Speck leicht einznsalzen. Ls wird darauf gerechnet, daß jeder Hausschlachtende mindestens den fünften Teil des gesamten bei der Hausschlachtung erzielten Specks und Fettes zur Verfügung stellt. Für das Pfund Speck uud Schmer werden 2.— Mark, für das Pfund ausgelassenen Schmalz 2.30 Mark vergütet. Die zur Verfügung gestellten Mengen werden den Spendern von ihren Fleischvorräten abgeschrieben, also nicht auf Fleischmarken ungerechnet. 3. Auch andere Fleischwaren (Dauerware, Wurst, Wild etc.) werden gegen ange messene Bezahlung gern entgegengenommen. Meißen, am 20. Dezember (9(6. Nr. V3( II I.. Für den Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Dekonomierat Steiger-Löthain Vekonomierat Wolf-Deila Landtagsabgeordneter Gutsbesitzer Schreiber-Mischwitz Gutsbesitzer Tamm-Priesen Amtshauptmann Dr. Grille. Vertilgung der Feldmäuse. In vielen Teilen des Bezirks der Amtshauptmannschaft macht sich eine Mäuse plage bemerkbar. Diese gefährdet sowohl die Getreideernte als auch die Futtermittelernte des nächsten Jahres. Im eigensten Interesse eines jeden Landwirts liegt es daher, dieser Gefahr mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu begegnen und auf Vertilgung der Feldmäuse bedacht zu sein. Alle Feld- und Grundstücksbesitzer werden daher aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen sofort zu ergreifen. Als geeignetes Mittel zur Vertilgung wird unter an derem Phosphorlatwerge, Barytknchen oder das Schwefelkohlenstoffverfahren empfohlen; zur weiteren Auskunft ist die Königliche Amtshauptmannschast jederzeit bereit. Wer der vorstehenden Anordnung nicht, oder nicht genügend nachkommt, wird ge mäß H 25 Ziffer ( des Forst- und Feldstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu (00 Mark oder mit Haft bis zu H Wochen bestraft. Besitzer die sich bei bedrohlichen Auftreten von Feldmäusen mit der Vertilgung säumig oder nachlässig verhalten, sind unverzüglich zur Anzeige bei der Amtshauptmannschast zu bringen. ««? Meißen, am 20. Dezember (916. Nr. b V. Die Königliche Amtshauptmannschast. Ablieferung von Kohlrüben. Gemäß Bekanntmachung des Reichskanzlers über Kohlrüben vom (.Dezember (9(6 sind dir vorhandenen Kohlrüben (Wrucken, Bodenkohlrabi, Steckrüben) für den Kommn nalverbarid beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme »dürfen aus ihren Vorräten: u) Besitzer von Kohlrüben diese zu ihrer Ernährung und zur Ernährung der An gehörigen ihrer Wirtschaft verwenden; b) Gemeinden Kohlrüben zur Ernährung ihrer Einwohner verwenden; c) Tierhalter mit Genehmigung des Kommuualverbandes Kohlrüben in höhe von täglich höchstens ein Zweihundertstel ihrer Vorräte verfüttern Den Besitzern von Kohlrüben sollen zu ihrer Ernährung und zur Ernährung der Angehörigen ihrer Wirtschaft die Menge von ( Pfund je Person und Tag für die Zeit bis (. April (9(7 verbleiben. Die Genehmigung zur verfütterung von Kohlrüben wird nur auf Anträge gestattet, wenn die Dnrchhaltung der Viehbestände des Tierhalters es erfordert und dem Tierhalter andere Futterrüben zur verfütterung nicht zur Verfügung stehen oder durch den Kommunal verband zur Verfügung gestellt werden. Die hiernach den Besitzern nicht znstehenden Vorräte an Kohlrüben find abkeferungspflichtig und der Kommunalverband nimmt hiermit diese Vorräte in Anspruch. — Die Besitzer solcher Vorräte haben diese sofort an die mit dem Aufkauf beauftragte Landwirtschaftliche Zentralgenosssnschaft Dresden bezw. deren Aufkäufer, die mit Ausweiskarten versehen sind, zu verkaufen. Der Verkaufspreis beträgt 2,50 Mark und 25 Pfg. je Ztr. Entschädigung für Lagerung. Erfolgt der verkauf nicht freiwillig, so wird die Enteignung angeordnet. Im Falle der Enteignung werden höchstens Mark (,50 je Ztr. gezahlt und die Kosten des Verfahrens in Abzug gebracht. Meißen, am 22. Dezember (9(6. s»» Der Kommunalverband Meißen-Land durch die Königliche Amtshauptmannschast. Polizeistunde betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat für den hiesigen Stadtbezirk die Polizeistunde auf abends 11 Ahr widerruflich festgesetzt Für Silvester und Neujahrstag tritt die Polizeistunde abends '/z12 Uhr ein. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom ((. Dezember (9(6. Im besonderen sind Lichtspielvorführungen auf die Zeit von nach mittags 4 Uhr bis abends 10 Uhr beschränkt. Wilsdruff, am 27. Dezember (9(6. ss« Der Stadtrat. Deutschlands Antwort Zuck äre ÄbweiL... Schließt sich der Friedsnsnote Wilsons an. Hat das Weihnachtsfest uns auch nicht den Frieden gebracht, an Friedensworten wenigstens hat es diesmal wahrlich nicht gefehlt. Am 12. Dezember die Mittel mächte, am 20. Dezember Präsident Wilson, und zuletzt, unmittelbar bevor wir uns um den Weihnachtsbaum ver sammelten, erschien auch noch der schweizerische Bundesrat auf dem Plan mit einer an die Re ¬ gierungen der kriegführenden Staaten gerichteten Note, in der er sich dem amerikanischen Vorgehen anschließt. Weniger wortreich, aber ebenso eindringlich im Ton wie Herr Wilson, dem er eine „überaus verdienstliche persön liche Initiative* nachrühmt, teilt der schweizerische Bundes rat mit, daß er mit dreiem, geleitet von seinem yemenen Wunsche nach einer baldigen Beendigung der Feindselig keiten, bereits vor geraumer Zeit in Fühlung getreten sei, und versichert, daß die nunmehr erfolgte Anregung des Präsidenten in der Schweiz einen mächtigen Widerhall finden werde. Dann fährt er fort: „Treu den Verpflichtungen, die sich auS der Einhaltung strengster Neutralität ergeben, in gleicher Freuudschast mit den Staaten der beiden im Kriege stehenden Mächtegruppen verbunden, wie eine Insel inmitten der Brandung des schrecklichen Völker- kricgcs gelegen und in seinen ideellen und mate riellen Interessen auf das empfindlichste bedroht und verletzt, ist nnscr Land von einer tiefgehenden Frirdenssehnsncht erfüllt und bereit, mit feinen schwachen Kräften mitzuhelfen, um den unendlichen Leiden VeS an Wilson. Krieges, welche ihm durch tägliche Berührung mit den Internierten, Schwerverwundeten und Evakuierten vor Augen geführt werden, ein Eude zu bireiten und die Grundlagen zu einem segensreichen Zusammen wirken der Völker zu schaffen." Also ergreift der Bundesrat freudig die Gelegenheit, die Bestrebungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten zu unterstützen. Er würde, damit schließt die Note, sich glücklich schätzen, wenn er in irgendeiner auch noch so be scheidenen Weise für die Annäherung der im Kampfe stehenden Völker und für die Erreichung eines dauerhaften Friedens tätig sein könnte. Ist die Note des Präsidenten Wilson in Deutschland wie nicht geleugnet werden soll, mit recht gemischten Empfindungen ausgenommen worden, wozu ebenso ihr In halt wie die Person ihres Verfassers berechtigten Anlaß