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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DIenStagS, Donnerstag- und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 M>. 30 Psg., dnrch die Post bezogen 1 Mi. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 8. — Telegramm-Ad reffe: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgegenö. Amtsblatt Inserate werdea Montag», Mittwochs und FrettagS bis spätestens 12 Uhr angenommen. JnsertionSpreis 15 Psg. pro viergespalteoe KorpuSzelle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. für die Kgl. Amtshauptmann schäft Merken, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stabtest ru sowie für das Kgl. ForKrentamt zu ChsrskL. Lokalblatt für Wilsdruff, Nlttanneberg, Birkenhain» Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, HelbtgSdors, vcrzogvwatdk mir «anooerz, vny«»»».i, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lamersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutannrberg, Niederwartha, OberherwSdqrf PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch. Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmirdewalde, Sora, Steinbach bei Seffelsdorf, Steiabach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim. Unkersdorf Weistrovv Wtidbera. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für deu übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. 2. Sonnabend- Sen 9. Januar IMS. 68. Jahrg ' Kukruk. — Das erschütternde Unglück- das Süditalien betroffen hat- erfordert rasche und allseitige Hilfe. Wir wenden uns an den oft bewährten opferwilligen Sinn der Bewohner von Stadt und Land und bitten, die entsetzliche Not nach Kräften mildern zu Helsen. Gaben sind die unterzeichneten Stellen anzunehmen bereit. Wilsdruff- am 4. Januar 1909. Der Hilfsausschuk zu Wilsdruff Bürgermeister Kahlenberger- Vorsitzender. Pastor emer. Aicker,' Oberamtsrichter Dr. Gangloff, Stadtrat Goerue, Gründler, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitervereins, Stadtgutsbesitzer M. Kuntze, Amtsgerichtsrat Schubert, Schuldirektor Khomas, Apotheker Fzschaschel, Uerkag und Uedaktion des Wilsdruffer Wochenblattes, Postmeister Woget, Kaufmann Louis Wehner, Pfarrer Wolke. Kummelffellen: Nathaus zu Wilsdruff, Kheodor Goerne, Dresdner Straße, Löwen-Apotheke, Nedaktion des Wochenblatt für Wilsdruff und Kaiserliches Nostamt zu Wilsdruff. Den etnjahrig-freiwilligen Militärdienst betreffend. i. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wahlordnung vom 22. Nvember 1888 im Laufe des Monats Würz 1909 die Arühjahrsprüfnngen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgeyasteu werden. Zunge Leute, welche das 17. Lebeusjayr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach U 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens den 1. Ievruar 1909 gelangen lassen. Aach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: n) ein standesamtlicher Geburtsschein; K) die Einwilligung des gesetzlichen Wertreters mit der E'kläruug, daß für die Dauer des ei jährigen Dleun-S bi. Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegen« über zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werben, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflickt des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Zähigkeit des B Werbers, des aesetzlicken Vertreters oder des Dritten zur Beftrcituvg der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche V rtreler oder der Ducke die in oem vorstehenden Absätze be zeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nickt schon kraft Gesetzes zur G wäbrung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notarielle« Beurkundung. c) ein Unvescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasten, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechttgten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen; 6) ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf; «) eine behördlich beglaubigte Whotographie oes Prüflings; 1) der Betrag der für die Prüfuna in Höge von 5 Mk. zu entrichtenden Koste«. Die Papiere unter a bis c sind im Originale einzureichen. In den ZulussaugS- zesuchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. russtick-'n) der uw Melkende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie oft, und wo er sich einer Nrüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Plüfungskommistion bereits unterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulaffendm Bewerber wird von hier aus rechtzeitig schrift- liche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfanges der Nrüfnng und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf die der Weyroronung als Anlage 2 zu 8 91 beigefügte Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewtesen. n. Gleichzeitig werden die im Jahre 1889 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in H 90 dec Weyrorvauug entsprechenden Zengniffes über ihre wiffenschaftliche Aefähignng b staden, aufgefordert bei Uerlust des An rechtes zum einjährig-freiwillige« Militärdienste vis zu ovengedachtem Fage ihr Gesuch um Krteilung des Berechtigungsscheines unter Beifügung der oben unter a VIS c bezeichneten Kapiere uns des fraglichen Befähigungszengniffes schriftlich hier einzureichen. Bemerkt wird noch, daß die im Jahre 1889 geborenen Schüler höherer Lehr anstalten, welche out Grund der b'i den letzteren abzahatteaden nächsten Ost p ütnng ein derartiges B.efühigungszeugnis zu erlangeu hoffen, gleichfalls bei Uerlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste vis zum 1. Aevruar 1909 ihr Gesuch um Erteilung des Berechtigungsscheines unter B tlegung d r oben unter a vis c erwäoulen Napiere schriftlich hier einzureichen und vor dem 1. April 1909 das gedachte Uefähigungszeugnis veizuvnngen Haden. Dresden, ven 21. De^mder 1908. Königliche Prüsungskommission für Einjährig-Freiwillige. Ziehkinder betreffend. Die Ortsbehörden werden hiermit veranlaßt, die Ueberstchten über die im Orte vorhandenen Ziehkinder nach den vorgeschriebenen Formularen — eventuell Fehl anzeigen — bis längstens zum 15. Januar dieser Jahres hierher einzureichen. Formulare zu diesen Anzeigen hält die Buchdruckeret von K. K. Krautze in Meißen vorrätig. M e i ß e n, am 5. Januar 1909. i,„ Die Königliche Amtshauptmannschaft. Auf Blatt 27 des Handelsregisters, die Firma Bruno Bretschneider in Wilsdruff betreffend, ist heute eingetragen worden, daß Herr Johannes Richard Bruns Bretschneider als Inhaber auSgeschieden und der Fabrikant Herr Johanne- Bruns Richard Bretschneider in Wilsdruff Inhaber der Firma ist. Wilsdruff, den 29. Dezember 1908. i«« Königliches Amtsgericht. Auf Blast 41 des Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß die Firma Helbig L Rittel in W lsornff erloschen ist. WttSdruff, den 29. Dezember 1908. E Königliche- Amtsgericht. Anmeldung der Wehrpflichtige« zu deu Rekrutierungsstammrollen. Nach § 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1901 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Begin« der Miliiäcpflicht (das ist der 1. Januar deS Kalenderjahre«, in dem das 20. Lebens jahr vollendet wird) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Rekrutierung-« stammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der ältere« Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht cndgtltig durch die Over-Ersatz-Komm-ssion entschieden worden ist, und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelangt find und sich im Besitze eine- Uclaubspasses befiaden. Die Anmeldung hat bet ser Ostsbebörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an dem Militärpflichtige ihren dauernden Aufenthalt bezw. Wohnsitz haben. Sino Mststä.pflichtige von dem Ock, an dem sie sich aufhallen, zeitig abwesend (auf der Reise begriffen, auf der See befindlich usw) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fubrikherren die Vervfl-cktung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die zum einjährig-freiwillige» Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht bereits zum atuven Dienste eingetreten sind, bei dem Zwilvorsttzende« der Ersatzkommissto« ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berechtigungs scheines schriftlich oder müadltch zu melden und Zurückstellung von der Aushebung zu beantrage«.