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JtdrrSiadoiianspruchtrNschi, wenn dtrSttra, »nrch Klag« tinotzoge» werden muh adtidtr«uinag,tdtr i» Konüuri. geiLl. Anzetzen nehmen alleDrrmittlungrftellen ent,e,e». Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, ,WN-drnffrr TngedlaN- rrlchtlnt täglich nachm. 8 Uhr für den folgenden Ta,. »e,n,«»re<«: »tl Adholun, !» »>r »efchLftsftelle uns den Lu«gadeflellen 2 MH. im Monat, bti Zuhcllun, durch dir «otrn 2,20 MH., dri Paftdtftrllung »P,g. AllePöstanftatttN Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Poftdottn an"r,7-La^ teAger und Gtlchäftaktllrn nehmen ,u jeder zeit Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Sewall, Kneci oder sonstiger BelNcdifkdrnngen defteht Hein Bnkoruch aus Lieferung »er Zeitung oder Kürzung »es Bezugspreise«. — Büchsendung eingesandier Lchnstsiüchc eNolgi nur. wenn Porto bcilieg». N^.68. — 84 Iahrqana. Telcgr-Adr : .Amtsblatt- Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Sonnabend, 21 Mürz 1S25 Sperrgesetz und Sparsamkeit. Von einem Parlamentarischen Mitarbeiter wird uns geschrieben: Ter Reichstag hat beschlossen, das Sperrgesetz für die B e a m t e n b e s o l d u n g der Länder und Ge meinden grundsätzlich bis zum 1. April 1926 bestehen zu lassen; nur wenn das Zuschlagsrechi aus Einkommen- und Körperschaftssteuer Ländern und Gemeinden zu einem früheren Zeitpunkt zugesprochen werden würde, dann sollte mit diesem Zeitpunkt auch das Sperrgesetz fallen. Tas Gesetz datiert vom 21. Dezember 1920 und be stimmt, daß die Länder, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften ihren Beamten und Lehrern keine höheren Gehälter bezahlen dürfen, als das Reich seinen eigenen entsprechend beschäftigten Beamten zukommen läßt. Länder wie Kommunen usw. bedürfen für ihre Be soldungsordnung der Genehmigung bzw. Überprüfung durch die Neichsregierung. Dieses Sperrgesetz ist eine bitter notwendig gewordene Frucht nicht nur der ganzen wirtschaftlichen, sondern auch der steuerlichen Umge staltung, die nach der Revolution einsetzte, in der soge nannten ersten Erzbergerschen Steuerreform (1919) fort gesetzt wurde und die Finanzgebarung der Länder und Kommunen in ein ganz anderes Verhältnis zum Reiche brachte, als das früher der Fall war. Tie Einkommen steuer fiel ebenso an das Reich wie eine ganze Reihe anderer Steuern, mit denen bis dahin die Länder und Ge meinden ihre Steuersäckel gefüllt hatten. Sie wurden jetzt, um ein bekanntes Bismarcksches Wort zu gebrauchen, „Kostgänger des Reiches', während bekanntlich früher das Reich in der Hauptsache „Kostgänger der Länder' gewesen war. Die Länder und Kommunen waren also sozusagen finanziell verantwortungslos bei der Festsetzung der Be soldung ihrer Beamten geworden und verfuhren ent sprechend. Namentlich die Gemeinden. Man bewilligte fröhlich darauflos, ohne sich viel Kopfzerbrechen über die Aufbringung der Kosten zu machen. Die Jnflationspspchose, Lie jeden klaren Blick für eine vorsichtige, die Möglichkeiten abwägende Finanzgebarung über den Haufen warf war gepaart mit einer Vewilligungsfreudigkeit, die allzu häufig rein Parteiagiiatorischen Zweck« entsprang, um hinterher, bei der Wahlpropaganda, mit der Beamtenfreund kichkeit krebsen gehen zu können. Gerade die Inflation schuf ja für die Beamten jeden Augenblick wieder neue Not lagen, die in den Gemeinden durch Gehaltserhöhungen schneller beseitigt werden konnten als durch den viel schwerfälliger arbeitenden Apparat der Reichsgesetzgebung. Damit machte das Sperrgesetz ein Ende, da das Reich denn doch nicht so einfach über seine Einnahmen verfügen lassen wollte, tat das nm so mehr, als seine finanzielle Notlage immer großer wurde, um so mehr, als der Vcr- waltunasapparat auch in Ländern und Gemeinden gerade zu ungeheuerlich angcschwollcn war, und zwar ebenso in personeller wie sachlicher Hinsicht. Selbstverständlich haben sich Länder wie Kommunen mit allen möglichen offenen und geheimen Mitteln dagegen gewehrt, wobei z. B. die Verteilung ihrer Beamten auf die Resoldungsgruvven recht häufig zu den merkwürdigsten Erscheinungen führte. Deswegen die freilich technisch un- möglich durchführbare Nachprüfung der einzelnen Vcfol- dungsordnungen durch das Reich. Immer wieder erging der Ruf nach Sparsamkeit, blieb aber allzu oft ungehört. Ter Personalabbau Halle hier zunächst einmal eine Ncinignngsaufgabe zu verrichten und die wachsende finanzielle Selbständiakeit der Länder und Gemeinden öffnete den Weg zu einer rückläufiaen Bewegung. Wir stehen aber unmittelbar vor einer Neuregelung unserer Steuerwesens und des Finanzausgleichs was sich die Neichsregierung nun nicht durch eine Aus hebung des Spcrrgesetzcs voreilig stören lassen will. Denn erst nach Fertigstellung dieser Steuerreform werden je Länder wie Gemeinden erb überleben l^nn-n über welch, Steuerquellen bzw. Zuschüsse vom Reich sie Verfüger können, wie groß ihre finanzielle Versügungsmöglichkcit aber auch ihre finanziell-wirtschaftliche Verantwort'sein wird. Es war le-ch^ fr-mdem Säckel ru wirtschaften: jetzt aber wird es heißen, sich nach der Decke zu strecken selbst — in der Hauptsache wenigstens — die Mittel für di, Beamtengehälter aufzubringen. Das vergangene Jahr nach Beseitigung der Inflation hat überaus erziehlich ge wirkt, weil doch das Bewußtsein von der Notwendigkeil allergrößter Sparsamkeit auch in die bewilligungsfreudig sten Länder- und Stadtparlamente eingedrungen ist. Mit dem Finanzausgleich und der Aushebung del Spcrrgesctzes wird übrigens auch eine grundlegende Neu ordnung des Aufsichtsrcchts der Länder über ihre Kommunen verknüpft werden müssen, soweit es sick dabei um die Ausstellung der Etats handelt. Die früherer Gesetze sind hierfür nicht mehr anwendbar, einmal, weil die Aufgaben der Kommunen ganz andere und wetz größere geworden sind als früher, und außerdem, weil der Kauze Geist der Zeit jetzt aus eine größere Dezentralisie rung, also zur größeren Verselbständigung der mittlere» Und niederen Verwaltung hindrängt. Das alles wird sick dicht von heute auf morgen regeln lassen; erst muß ma» den Ländern und Kommunen einen stärkeren, felbständi- «treu steuerlich-finanziellen Unterbau geben, ehe darau! »ie größere politische Selbständigkeit errichtet werde» kam» Sieben KMalen siir Berlin, 20. März. Die auf Grund von Wahlvorschlägen für den ersten Wahlgang der Reichspräsidentenwahl zugelassenen Anwärter, deren Namen auf dem amtlichen Stimmzettel vor- gedrnckt sind, sind folgende: 1. Otto Braun, preußischer Ministerpräsident a. D., Berlin; 2. Dr. Heinrich Held, bayrischer Ministerpräsident, München; 3. Dr. Willy Hellpach, badischer Staatspräsident, Karlsruhe; 4. Dr. Karl Jarres, Reichsminister a. D., Oberbürger meister, Duisburg; 5. Erich Ludendorff, General der Infanterie a. D., München; 6. Dr. Wilhelm Marx, Reichskanzler a. D., Berlin; 7. Ernst Thälmann, Transportarbeiter und Mitglied des Reichstages, Berlin. vr. ZckiaGt in Krüssel Berlin, 20. März. Die „D. A. Z." meldet aus Brüssel: Reichsbankpräsident Dr. Schacht wird heute in Brüssel erwartet, wo er mit dem Gouverneur der belgischen Nationalbank über die Frage der 6 Milliarden verhandeln wird, die im Besitze der Nationalbank sind und die sich herleiten aus der Uebernahme des Markumlaufs in Belgien in der Zeit des Waffenstillstandes. Der Gesetzentwurf über die Rentenbank- kredttanftalt vom Reichsrat angenommen Berlin, 20. März. Der Reichsrat beschäftigte sich gestern abend mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Rentendank kreditanstalt. Die Reichsratsausschüsse haben eine Reihe von Aenderungen vorgenvmmen. Unter anderem soll der Personal kredit nur auf die in der Satzung bestimmte Zeit geprüft werden. Die Reichsregierung soll den Reichsrat über die Geschäfte der Anstalt aus dem laufenden halten. Von besonderer Wichtigkeit sind die Beschlüsse des Reichsrates über die Aenderungen in der Organisation der Anstalt. Nach der Vorlage sollten els Mit glieder des Verwaltungsrales von der Rentenbankkreditanstalt und acht vom Reichsrat bestellt werden. Die Reichsratsaus schüsse beschlossen, daß der Reichsrat elf Personen in den Ver waltungsrat entsendet. Ein Vertreter der Reichsregierung er klärte, daß die Rentenbank dieser Aenderung nicht zustimmen werde. Der Reichsrat beharrte trotzdem auf den Ausschußbe- fchlüssen. Ebenfalls gegen den Widerspruch der Regierung wurde ein preußischer Antrag angenommen, wonach, wenn das Kapital der Anstalt den Betrag von 500 Millionen Mark er reicht hat, der Reingewinn an das Reich abzuführen ist, das ihn den Ländern zu landwirtschaftlichen Zwecken überweisen soll. Der Antrag wurde mit 41 gegen 22 Stimmen angenommen. Vor „QM UM,UM» II «MM!III!» «MI I i !WI! I!! II! IMNMUTMMMri BrÜegung des ELsenbahnerstreiks. Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs. Die Verhandlungen, die erneut im NcichsarbeitS- ministerium zur Beilegung des Eiscnbahnerstreiks geführt worden sind, haben zu einer Einigung nicht geführt. In- folgedcssen hat sich der Ncichsarbeitsminister entschlossen, de« Schiedsspruch vom 13. März von Amts wegen für verbindlich zu erklären und damit den Streit zu beenden. . 2n der Entscheidung wird ausdrücklich betont, daß die IM Schiedsspruch vorgesehene volle Wiederein st el« l u n g der streikenden Arbeiter zwar eine schwere Belastung für die Reichsbahn bedeute, um so mehr, als die Nieder- legung der Arbeit vor Erledigung des Schlichtungsver fahrens besonders bei einem gemeinnützigen Betrieb wie der Neichsbahngesellschaft, durchaus nicht zu billigen sei. Trotzdem empfiehlt er zugleich mit der sachlichen Regelung auch die äußeren Folgen der übereilt ergriffenen Kampf maßnahmen verschwinden zu lassen und durch diese ver söhnenden Maßnahmen den Boden für ein weiteres friedliches Zusammenarbeiten zu bereiten. Für dis Arbeiter bedeute die im Schiedsspruch vorgeschlagene Regelung zwar keine volle Befriedigung ihrer Forderun gen, im ganzen betrachtet aber doch eine wesentliche Ver besserung. Vor Seraiunz -es BufwerilmssgeseHeS. Erklärungen des R e i ch s j u ft i z m i n i st e r s. Im Aufwertungsausschuß gab der Neichsjustizminister ein« Erklärung ab, daß die Neichsregierung beabsichtige, dir !e MWWentemH. der Eesamtabstimmung erklärte der bayrische Gesandte v. Preger, daß die bayrische Regierung keine Notwendigkeit für die Er richtung eines neuen Zentralkreditinsttiuts in Berlin sehen könne und daher dem Entwurf nicht zustimmt. Der Reichsrat nahm mit Stimmenmehrheit die Vorlage nach den Ausschußbeschlüssen an. Außerdem wurden eine Reihe kleinerer Vorlagen erledigt. SümMMrophe in Amerika. 2000Toteund63 000 Verwundete. AuS Centratia in Illinois wird gemeldet, das? in Murphysboro 100 Personen und in andere» Städten im südlichen Illinois zahlreiche Personen durch einep Wirbelsturm getötet oder verletzt worden seien. Nach einer ergänzenden Meldung aus Centralia sind die Städte Murphysboro, Desoto und Bush durch den Wirbelsturm so gut wie zerstört worden. Die Zahl der bei dem Wirbelsturm in Südillinois und Indiana getöteten oder verletzten Personen wird auf über 1500 geschätzt. Außerdem wurde großer Sachschaden ungerichtet. Ganze Städte vom Erdboden verschwunden. Die Zerstörung in Südillinois ist ungeheuer. Nicht nur die Stadt Paris ist hinweggefegt worden, sondern ganze Ortschaften sind verschwunden. Un gezählte Tausende, abgesehen von über tausend Toten, sind verwundet worden. Die 11 000 Einwohner zählende Stadt Murphysboro lag im Zentrum des Tornados und wurde am schwersten betroffen. Die Stadt existiert nicht mehr. Die Orte Desoto Duguoin,West- franksurt, Thompsonville und Logan in Süd illinois sind ebenfalls schwer betroffen, zum Teil zerstört worden. In Westfrankfurt wurden mehrere Schulen vernichtet und die Kinder getötet. Nach den letzten Nach richten haben an Toten Westfrankkurt wahrscheinlich minde stens 1000, Murphysboro 20, Desoto 150, Paris 150, Princetown 100, Griffon (Indianas 25, Orbam 90, Oarmi 150. Das Washingtoner Rote Kreuz hat eine großzügige Hilfsaktion eingeleitet. Der Gouverneur mobilisierte drei Regimenter, außerdem wurden 50 Ärzte in das zerstörte Gebiet abgeschickt. Die größte Katastrophe feit dsm Erdbeben von San Franzisko. Die Zahl der durch den Tornado in Illinois und In diana Umgelommenen beträgt nach den letzten ^abelmel- düngen fast 2000, die derSchwerverwundeten 6 3 0 0 0. Den großen Zeitungen gelang es nicht, Draht verbindungen mit Südillinois zu erhalten, da sämtliche Drähte zerstört sind. Der Schaden ist ungeheuer. Ver schiedene Expreßzüge aus dem Süden erreichten Chicago mit verwundeten Passagieren. Im zerstörten Gebiet svielen sich ergreifende Szenen ab. Frauen und Männer jucken unter den Trümmern ihre Familienangehörigen. Der ganze Landstrich aus Südillinois bildet eine große Trüm- merstätte. Die Zeitungen bezeichnen diese Niesenkaiastrophe als die größte seit dem Erdbeben von San Franzisko. Geietzesvoriagean Reichsrat und Reichstag noch im Laufe der nächsten Woche, also vor der Präsidentenwahl, gelangen zu lassen. Die Besprechungen, die seitens der Negierung mit den Parteien auf Grund eines vom Nerchsjustizmiuisterium im Zusammenwirken mit anderen Stellen ausgearbeitcten Entwurfes in der Aufwertungssrage geführt werden, sollen. soweit gediehen sein, daß mit dem Abschluß der Verhand lungen in Kürze gerechnet werden kann. In der Frage der Hypotheken aufwertung scheint die Einigung auf eine Erhöhung der Aufwertungsrate von 15 auf 25A bereits vollzogen, während der Regelung der Aweiheanfwertung noch größere Schwierigkeiten entgegenstehen, die zu einer Vertagung führen könnten. Deutscher Reicks-aq. (38. Sitzung.) 06. Berlin, 19. März. Die Genehmigung zur Vernehmung des Abg. Scheide mann (Soz.) als Zeugen vor dem Schwurgericht in Weimar wurde abgelehnt. Die Genehmigung zur Vernehmung der Ab geordneten Stampfer und Braun (Soz.) im Rothardt- Brozeß in Magdeburg wurde erteilt. Daraus stellt der Abg. Bell (Ztr.l als Berichterstatter fest, daß im Rotbardt-Prozeß das öffentliche Interesse an der Klarstellung der Vorgänge so groß fei, daß auch die Neichstagsabgeordnetcn während der Parlamentszeit als Zeugen vernommen werden müßten. Die Zahl der zu vernehmenden Reichstag^abgeordneten sei aber in der letzten Zeit so stark gewachsen, daß eine bedenkliche Kollision zwischen dem Rechtsinteresse und dem Parlamentsinteresse ent standen sei. Es wäre ein unmöglicher Zustand, daß viele Ab geordnete auf diese Weise an wichtigen Abstimmungen nicht teilnehmen könnten. In Zukunft werde die Genehmigung nur noch bei außerordentlich wichtigen Angelegenheiten erteilt wer-