Volltext Seite (XML)
MMufferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ »» ,WUsdruH-r TagrdlllU- -rschrint täglich nachm. S Uhr für d-n solg-nd-ll Ta«. B«zu«sp-ri-: Bei Abholung in »« DeichSftsstrlle uub brn Ausgüdcstklltn 2MK. im Monat, dri Zustellung durch die Boten 2,30 Mb., bet Postbestellung 1 Mb. ,Utllalich Abtrag- , > r, gebühr. Einzelnummern Ui Pf«. All-Postanstai.en Wochenblatt für Wilsdruff «. Umgegend Postboten und unsere Au-. «Lgrr und Ecschästsftcllen ——, l«d« Zeit Be- stErngen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörung-rn besteht Kem Anspruch aus Lreserung der Leitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto bestiegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: dieSgespallcnc Raumzelle 2V Doldpfennig, die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen IVDold» Pfennig, die 3 gespaltene Aeklamezeile im textlichen Teile 10Ü Goldpsennig. Rechweisungsgebühr M Doldpsennig. Bor» geschriebeneErschcinungs- .. .. lag- und Plafvorschriste» werden nach Möglichkeit sv ernsp re w er: Amt WtiSdrufs Nr. 6 derüchlsichtigl. Anzeige». annahmcbisvorm.IOUHr — — Für Lie «ichtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir kcine Darantic. Irder Radatianspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage cingezogen werden muß oderder Auftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigennchmcn allc Dermittlungsftellen eutgege». Da« Miisdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshanptmannschast Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentomts Tharandt, Finanzamts Nossen. Nr. 201 — 84 Jahrgang Telegr.-Adr.: .Amtsblatt* Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2840 Sonnabend, 29. August 1925 Mündliche Verhandlungen. Mit der Bekanuigai. ar französischen Note über dir Sicherheitsfrage in Äer-:'. kann vorerst der Notenwechsel in der Frage des Sicherhcitspaktes als abgeschlossen gelten. Die französische Regierung hat dies selbst in ihrem Schriftstück zum Ausdruck gebracht, indem sie auf das Wünschenswerte mündlicher Verhandlungen hinwies. Der französische Botschafter sprach bei der über- reichung des Dokuments noch besonders den Wunsch aus, daß die juristischen Sachverständigen Deutsch- s lands, Frankreichs, Englands und Belgiens möglichst bald zu Vorerörterungen zusammentreten möchten, damit nach Beendigung dieser juristischen Besprechungen die Außenminister der Staaten die Verhandlungen fort- sühren könnten. Dem stimmte die deutsche Regierung zu und sandte sofort eine kurze Antwort nach Paris ab, worin sie ihre Bereitwilligkeit zu unverbindlichen juristi schen Vvrsprechungen bekundete. Gleichzeitig bestimmte sie den Ministerialdirektor im Auswärtigen Amte, Dr. Ganß, zu den Verhandlungen, die, wie es heißt, schon am nächsten Montag in London beginnen sollen, Dort soll die formelle Grundlage für eine Zusammen- tunft der Außenminister geschaffen werden. . * Standpunkt der Michsregienmg. Zu dem ersten Eindruck den die französische Note in Berliner Negierungskreisen 'hervorgerusen hat, wird uns aus politischen Kreisen aus Grund der Halbamt- , lichen Darlegungen geschrieben: Wenn man nicht nur die Note selbst betrachtet, son- ! dern auch die Begleitnm st ände mit berücksichtigt, so i kann man, wenn man optimistisch veranlagt ist, zu der An sicht gelangen, daß hier zwei Dinge nebeneinander her- z laufen, einmal die Note selbst und dann die mündlichen Verabredungen, die bei der Übergabe getroffen - wurden. In diesem Falle dürfte der letzteren Tatsache die größere Bedeutung zukommen. Denn während die Note sich über die in Angriff zu nehmende Juristenkonferenz nur undeutlich ausdrückt, sollen sowohl der franzö sische Botschafter wie auch die Vertreter Englands und Belgiens bestimmte Vorschläge in dieser Beziehung gemacht haben. Der Note selbst käme dann nur die Rolle eures Veruhigungsschreibens zu, dazu bestimmt, die Haupt- lchrercr im französischen Lager zu besänftigen. Da die deutsche Regierung es selbst für unzweckmäßig halt, den Notenwechsel fortzusetzcn, so hat sie natürlich davon abgesehen, sich noch einmal ausführlich gegenüber der französische,, Regierung zu äußern. Sie hat es aber nichtsdestoweniger für erforderlich gehalten, wenigstens der deutschen Sssentlichkeit ihre Meinung über die schwe benden Fragen zu sagen. Dabei wird zuerst hervorge- hoben, daß die diesmal in der französischen Note vertretene Anschauung in einer weniger starren Form zum Ausdruck kommt, als es früher der Fall war Es wird ihr also eine gewisse Höflichkeit attestiert, über den sachlichen Wert scheint man sich aber maßgebenden deutschen Kreisen noch im unklaren zu sein. Man betont, daß die einzelnen Wendungen der Note ausdeutungsfähig sind und sowohl zur optimistischen wie zur pessimistischen Aus- legung hin Naum geben. , Sehr ausführlich beschäftigt sich die deutsche Verlaut barung mit der Frage des Eintritts Deutschlands in den § Völkerbund. Daraus kann man erkennen, daß die Reichsregierung auf ihrem alten Standpunkt stehenbleibt. So wird der in der französiichcn Note erhobene Vorwurs Zurückgewieseu, daß das Fernbleiben Deutschlands vom Völkerbunde die allgemeine Abrüstung verhin dere. Dadurch, daß das in Versacktes schon gestellte Ver langen Deutschlands, in den Völkerbund aufgenommen zu werde«, zurückgewiesen wurde, hatten sich, so heißt es, ihrer eigenen Ansicht nach die Alliierten selbst der Grundlage beraubt, durch die Zugehörigkeit Deutschlands die Idee der allgemeinen Abrüstung praktisch durchzu- führen. Gegenüber der französischen Verweisung Deutsch lands wegen seiner Vorbehalte an den Völkerbund wird die Nichtigkeit der Tatsache zugegeben, daß diese Frage zwischen Deutschland und dem Völkerbunde selbst gelöst werden müsse. Sehr richtig ist aber auch die Bemerkung, daß Frankreich und England doch dort über den entschei denden Einfluß verfügten, der nur ausgeübt zu werden brauchte, um Deutschlands Standpunkt Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Nicht ohne Geschick Wird dann noch einmal der deutsche Standpunkt in der Frage der moralischen Schuld und die Forderung nach kolonialer Betätigung unterstrichen. Mit besonderem Nachdruck wird schließlich hervorge hoben, daß es mit dem Gedanken der Versöhnung und Verständigung, dem doch der Sicherheitspakt dienen soll, schwer vereinbar ist, wenn die erste r h e i n i s ch e Z o n e aus so nichtigen Gründen noch immer besetzt ist. In nicht mißzuverstehender Weise heißt es, daß das Zusammen kommen des Paktes nicht möglich ist, wenn diese Frage nicht gleichzeitig mit gelöst wird. Je früher, so heißt es, dieses Hindernis einer endgültigen Verständigung besei tigt sei, um so eher werde dadurch auch diejenige Ein stellung des deutschen Volkes Lewonnen werden, die die HegiemngslehMe Verbot Kreistreibender Abreden. Berlin, 28. August. Die Beratungen der Rvichsregierung mit den ver schiedenen in Frage kommenden Körperschaften und Ver tretern der Wirtschaft haben nunmehr zum Erlas; bestimm ter Verordnungen geführt, die jetzt amtlich bekanntgcgebcn werden. In erster Linie sind die Maßnahmen gegen Aus wüchse der Kartelle gerichtet. Auch die Reichsbank hat dahin Beschluß gefaßt, die Regierungsschritte gegen Miß stände bei den Kartellen und sonstigen Preiskonvcntionen zu unterstützen. Die Verfügungen richten sich in erster Linie gegen Verabredungen innerhalb bestimmter Gewerbe- und Jn- dustriegruppen, die geeignet sind, Preise zu übersteigern oder zu hohe Preise aufrechtzuerhalten. Auch in dieser Beziehung einflußreichen Einzelunternehmmigen soll eut- gegengetreten werden. Oie Beschlüsse behandeln das zu beobachtende Vorgehen und besagen: Gegen alle Bedingungen und Abreden, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Steigerung der Preise oder zur Auf rechterhaltung übersteigerter Preise führen und die von Kar tellen, Syndikaten und gleichartigen Zusammenschlüssen oder von einflußreichen Einzelunternehmungen ausgchcn, werden künftig alle Machtmittel der Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 (Kartell- Verordnung) in Anwendung gebracht werden, und zwar auch dann, wenn diese Kartelle usw. sich nur auf Teile des Reichs gebietes, zum Beispiel nur auf einzelne Länder oder Gemein den, erstrecken. Dabei soll dieses behördliche Einschreiten nicht nur im Verwaltungswege, sondern auch int. weiteren Umfange, als dies bei der bisherigen Wirtschaftslage notwendig war, durch Klage vor dem Kartellgericht erfolgen. Klauseln, die ein preis steigernde Wirkung haben können oder aus anderen Gründen wirtschaftlich schädlich sind, werden künftig im Sinne des tz 4 der genannten Verordnung als die Gcsamtwirtschast und das Gemeinwohl schädigend angesehen werden. Hierzu gehören u. a.: Repartierungsklauseln, Goldklauseln, Geldentwertungs- klauseln, Klauseln, die eine gleitende oder freibleibende Preis bewegung zum .Ziele haben, Treurabattklauscln, Klauseln über die Preisbildung der folgenden Wirtschaftsstufen, Gegenseitig keits- und AusschlicßlichkcUsklauscln. Falls die Durchführung dieser Maßnahmen zeigt, daß kein genügender Erfolg eintritt, wird die Neichsregierung den gesetzgebenden Körperschaften eine entsprechende Verschärf ung'der Kartell Ver ordnung Vorschlägen. Insbesondere wird dazu eine Ab ändcrunq der genannten Verordnung derart in Aussicht ge nommen, daß im Verkehr mit Lebensmitteln Verträge oder Beschlüsse der in § 1 der genannten Verordnung bezeichneten Art von jedem Beteiligten auch ohne wichtigen Grund frist los gekündigt werden können, wenn sie Verpflichtungen über die Art der Preisfestsetzung oder die Forderung von Preisen für Lebensmittel enthalten. noiwenvlge Voraussetzung dafür sei, daß die Bemühungen der Reichsregierung in dieser Frage auch von dem Willen der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes ge tragen würden. Gleichberechtigung und Kölns Räumung. ) " HEmmttchcn deutschen Mitteilung heißt es Deutschland glaubt erwarten zu können, daß dieser Ein fluß Frankreichs und seiner Alliierten auch dazu benutzt werden wird, um bezüglich des deut schen Standpunktes in der Frage der tatsächlichen Gleichberechtigung Deutschlands dessen berech tigten Wünschen zu entsprechen. Deutschland fordert keine Sonderrechte für sich, sondern wünscht, daß für alle Völker, die in der gleichen Lage sind wie Deutschland, der Gesichts punkt ihrer allgemeinen Entwaffnung oder der Gesichtspunki der geographischen und wirtschaftlichen Lage bei Fragen der Völkerbundexekutive entscheidend berücksichtigt wird. — Die Verhandlungen über das Zustandekommen des Sicherheits- Paktes stehen unter dem Gesichtspunkt der Versöhnung und Verständigung und der daraus sich ergebenden endlichen Be friedung der Verhältnisse in Europa. Daß damit eine weitere Aufrechterhaltung der nach deutscher Ansicht vertragswidrig besetzten ersten rheinischen Zone nicht vereinbar > tsh braucht nicht besonders betont zu werden. Daß das Zustande kommen des Pakts nicht möglich ist, wenn diese Frage nicht gleichzeitig damit gelöst Wird, ist von maßgebender deut scher Seite wiederholt und unmißverständlich zum Ausdruck gebracht worden. Deutsche Antwort in Paris. B e r l i n, 27. August. , Die kurze deutsche Antwort, mit der die Zustimmung zu juristischen Vorverhandlungen bekanntgegeben wurde ist in Paris eingetroffen. Sie konnte jedoch noch mchi überreicht werden, do die französische Regierung den Zett am Preislenkung. Herstellung der freien Konkurrenz/ keine Geschästsaufficht mehr. Das Reich wird in Anknüpfung an bereits ergriffene Maßnahmen innerhalb der Neichsrcssorts mit den Ländern und Gemeindeverbänden in Verbindung treten, damit bci Vergebung von öffentlichen Aufträgen die freie Kon kurrenz in vollem Umfange wieder zur Geltung kommt. Die Einführung einer Pflicht zur Bekanntgabe aller bei Ab gabe der Offerten cingcgangencn Preisbindungen wird dazu erforderlich werden. Vereinbarungen, die die freie Konkurrenz bei öffentlichen Versteigerungen und öffentlichen Ausschreibun gen zu beeinträchtigen geeignet sind, sollen gesetzlich unter Strafe gestellt werden. Den gesetzgebenden Körperschaften wird ein Gesetzentwurf zur Aushebung der Ge schäftsaussicht, die mit Bekanntmachung vom 14. De zember 1916 zur Abwendung des Konkurses eingeführt worden war, unter gleichzeitiger Abänderung der Konkursändernng vogelegt werden. * Herabminderung der Zinssätze. Die öffentlichen Gelder des Reiches werden so be wirtschaftet werden, daß nicht nur keine Gefahr einer Steige rung der privaten Gcldsätze entsteht, vielmehr der An trieb für ihre Senkung gegeben wird. Mit den anderen öffentlichen Geldgebern, insbesondere den Ländern und Ge meinden, wird das Reich in Verbindung treten, um die gleichen Grundsätze bci der Ausleihung öffentlicher Gelder an diesen Stellen zu aewäbrleisten. » Aufforderung an die Bevölkerung. Die Reichsregieruug fordert die gesamte Bevölkerung, Produzenten und Konsumenten, aus, im eigensten Interesse die eingeleitete Gesamtaktton zur Verbilligung der Lebens haltung der Bevölkerung zu unterstützen. Die Spitzenorgani sationen der Wirtschaft haben bereits zugesagt, ihren ganzen Einfluß dafür einzusetzen, daß die Auswirkung der Steuer ermäßigungen, insbesondere der Umsatzsteuer auf 12L, in den Preisen zum Ausdruck kommt. Von den Ländern und Ge meinden erwartet die Neichsregierung weitestgehende Unter stützung; die zuständigen Ressorts werden Verhandlungen in diesem Sinne aufnehmen. * Oie Mithilfe -er Neichsbank. Das Neichsbankdirektorium hat dazu folgenden Be schluß gefaßt: „Das Neichsbankdirektorium ist den Maß nahmen und Absichten der Reichsregierung in der Nich- tuup des Preisabbaus in vollem Umfange beigetreten und Wird der Durchführung derselben in seinem Dienstbereich jede nur mögliche Unterstützung leisten. Insbesondere wird die Neichsbank bei ihrer Kreditpolitik auf Aus wüchse der Kartelle und Preiskonventio nen systematisch achtgeben und erforderlichenfalls ent sprechende Maßnahmen ergreifen." punkt des Empfanges nocy nicht sestgelcgt hatte, vracy der Überreichung soll sie veröffentlicht werden. Eine Einberufung des Auswärtigen Aus schüsse s des Reichstages ist nicht geplant. Wie in einem Schreiben des Ausschußvorsitzenden Dr. Hergt an die Mitglieder gesagt wird, trägt die Antwort nach Paris nur den Charakter einer Zwischcnnote und grundsätzlich wird an der bisherigen Sach- und Rechtslage nichts geändert. Deshalb wird auf die Einberufung des Ausschusses vor läufig verzichtet. * Lnhali -er -eulschen Anwori. Berlin, 27. August. Über den Inhalt der nach Parisauf die französische Note gesandten Antwort verlautet, daß die deutsche Regierung noch einmal ihre Note vom 20. Inti als Grundlage der bevorstehen den mündlichen Verhandlungen bezeichnet hat. Diese Note beruht auf einem einstimmigen Kabincttsbcschluß, der für das Ministerium des Äußeren bindend ist, solange er nicht durch einen neuen Kabincttsbeschlnß geändert oder aufgehoben wird. Ferner erklärt die deutsche Negierung ihr Einverständnis mit dem Vorschlag, von weiteren schriftlichen Auseinandersetzungen abzuschcn und eine Klärung der Meinungsverschiedenheiten auf dem Wege mündlicher Erörterungen zu suchen. Sic weist darauf hin, daß die bevorstehende Juristenbcsprrchung nur einen informatorischen Charakter haben könne. Der deutsche Bevollmächtigte sei jedenfalls nicht befugt, poli tische Fragen zu erörtern oder bindende Erklärungen für die Regierung abzugcbcn. Da die Note auf sachliche Fragen über haupt nicht eingeht, ist sie natürlich aanz kurz. * Aufnahme in -er presse. Von den größeren Organen der rechtsstehenden Presse sagt die „Deutsche Allgemeine Zeitung", die französischr Note könne als der Versuch charakterisiert werden, ihren Standpnnkt als eine Grundlaae binruktellen die kür beide