Volltext Seite (XML)
MMufferTageblaii Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ Dar .Wilsdruffer T-gebl-«t» erscheint an ollen Werktagen nachmittags s Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. Irci Haus, bei Postbcstelluug 1,80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanstalten und Past- l-oten, unsere Austräger u. , .. ,, ... .. .. Geschäftsstelle, nehmen zu jeder Zeit Bestellungen ent- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend gegen. Im Fall- höherer Gewalt, Krieg od. sonstiger — Betriebsstörungen besteh, »ein Anspruch aus Lieserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesondter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20 Rpsg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs» Pfennige, die 8 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 AM. Nachweisungsgcbühr 20 Reichspsennigc. Borge» schrieben- Etscheinungs» .. „ tage und Platzoorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahme bisoorm.wllhr. ' ' Für die Richtigkeit der durch Fernrus übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage cingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 304 — 91. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 29. Dezember 1932 Deutschtum in Not. Wenn man auch plötzlich auftauchende französische Meldungen darüber, Deutschland wolle demnächst in Genf die Korridorfrage aufrollen, als eine politische Abwehr aktion Pariser Kreise betrachten darf, so ändert das nichts an der Tatsache, daß für uns Deutsche jedenfalls nicht bloß jene Korridorfrage, sondern überhaupt das ganze deutsche Minderheitenproblem im jetzt ver sinkenden Jahre wieder erheblich brennender geworden ist. bekanntlich gibt es eine Institution, die bei den offi ziellen „Siegern im Weltkrieg", also vor allem bei den neugegründeten „Nationalstaaten", außerordentlich unbe liebt ist: das ist der Europäische Nattonalitäten-Kongreß, die Vertreter aller nationalen Minderheiten. Er pflegt nämlich ohne jede Scheu vor dem Völkerbund und dessen sanften Reden und noch sanfterem Handeln ungescheut den Finger auf die blutenden Wunden zu legen, die den Min derheiten überall und immer tiefer geschlagen werden. Hierüber hat er nun auch in einem dicken Band über die Entwicklung während des Jahres 1932 berichtet; und es ist wie ein Gang rings um Deutschland und durch deutsche Nor hindurch, wenn dort Rechenschaft darüber abgelegt wird, welch bisweilen unglaublicher Behandlung gerade die deutschen Minderheiten ausgesetzt sind. In den bal tischen Kleinstaaten Estland, Lettland und Litauen hat sich die Unterdrückung der dort kulturell tragenden Schicht, nämlich des Deutschtums, ununterbrochen fortgesetzt; neben der Kirche sind besonders die Schulen jene Punkte, bei denen die staatlichen anderen Übergriffe einsetzen. Ob Dorpat in Estland oder Riga in Lettland oder das Memel- gevik unter Litauens Druck, — überall ist es dasselbe. Die Kirchen und in Massen die Schulen werden geschlossen, beraubt oder „nationalisiert". Und wir müssen uns dar über klar sein, daß diese Emdeutschungspolitik überall Erfolge verzeichnen kann. Im Osten und Südosten, in Polen, der Tschechoslo wakei und in Südslawien geschieht die Verfolgung des Deutschtums mit steigender Heftigkeit und ohne jede Rück sicht auf Minderheitenverträge oder Beschwerden beim Völkerbund. Der Generalangriff auf die deutsche Schul« geht weiter und rückt vorwärts; außerdem ist er begleite! von zielbewusster wirtschaftlicher Benachteiligung der Deutschen. „Rechtlich" hat sich in Jugoslawien die schul politische Lage für das Deutschtum etwas erleichtert, aber tatsächlich bleiben die alten Hindernisse. Leider bestehen diese Hindernisse für die deutsche Schule auch in — Ungarn! Weiter geht der Weg deutscher Volksnot über Rumä nien, wo man nichts von den vielen Versprechungen der verschiedensten Regierungen an die Minderheiten, die be sonders an die Deutschen abgegeben worden sind, gehalten hat. Keinerlei gesetzliche Regelung der Sprachen- und Schul-, der Kirchen- und Universitätsfragen ist erfolgt. Am trostlosesten sieht es natürlich in Südtirol aus, wo die Entdeutschungspolitik nicht nur so unsagbar viel Grausames, sondern auch geradezu — Kindisches an sich hat. Ein Recht für das dortige Deutschtum gibt es gar nicht und der Völkerbund darf für die Südtiroler nicht existieren. Richt einmal in den — Kindergärten darf ein deutsches Wort gesprochen werden, erst recht nicht in der Schule. Jeglicher deutscher Privatunterricht wird verfolgt und mit Gefängnis bestraft, er außerdem wegen „Gefähr- dung der öffentlichen Sicherheit" (!) verhindert. Man er zwingt weiter die Jtalienisierung der Namen auf Auf schriften und Grabmälern, und der Gerichtspräsident in Bozen untersagte den Rechtsanwälten, im Gerichtsgebäude auch nur ein einziges deutsches Wort auszusprechen, selbst nicht in Privatgesprächen. Ganz besonders scharf ist der Truck der Schulbehörden auf die Kinder, sich der faschisti schen Jugendorganisation, der „Ballilla", anzuschließen; und um die „Konkurrenz" der katholischen, also deutschen Jugendverbände, die man jetzt dulden muß, möglichst aus zuschalten, ist diesem jede sportliche Betätigung verboten worden, übrigens ist jetzt auch der letzte deutsche Lehrer aus Südtirol nach der Lombardei oder noch weiter nach Italien hinein versetzt worden. Das ist — andeutungsweise nur — das Ergebnis einer Wanderung durch die Not der deutschen Minder heiten. Wieder einmal die Anschlußfrage, österreichische Fragen im französischen Senat. Ministerpräsident Paul-Voncour und Finanzminister Ehöron äußerten sich vor den Vereinigten Finanz- und Auswärtigen Ausschüssen des Senats über die Notwendig keit, den Gesetzesvorschlag über die österreichische Anleihe zu verabschieden. Beide Minister wiederholten die bereits vor den gleichen Ausschüssen der Kammer gemachten Aus führungen. Anschließend fand eine Aussprache statt, an der sich besonders die Senatoren Millerand, Barthou und Besnard beteiligten. Sämtliche Redner forderten Auf klärung über die Politik Deutschlands und Italiens in der Anschlußfrage und Garantien für eine entschlossene Politik der französischen Negierung. Von Österreich müsse vor allem eine bessere Finanzgebarung gefordert werden. Hilse siir Sie MWen WWW. Margarine mit Butter. Die Notverordnung zur Regelung der Fettwirtschaft Zur Förderung der Verwendung inländischer tierischer Fette ist die Neichsregicrung durch eine Notver ordnung des Reichspräsidenten ermächtigt worden, eine« Verweudungszwang für Butter bei der Her stellung von Margarine in Ergänzung des schon seit dem 1. Dezember 1930 bestehenden Verwendungszwanges für Talg und Schmalz anzuordnen. Die Reichsregierung wird ferner ermächtigt, Vorschrif ten über den Umfang der Herstellung von Mar garine, Kunstspeisefett, Speiseöl, Pflanzenfetten und ge härtetem Tran zu erlassen sowie einen Verwendungszwang von inländischen Olsaaten in den Ölmühlen anzu ordnen. Schließlich enthält die Verordnung noch Bestim mungen, die die Reklame für Margarine urkd Kunst- speisesett betreffen und Mißbräuchen auf diesem Gebiete entgegenwirken sollen. Bei der Reichsregierung besteht der Wunsch, die mit der Verordnung angestrebten Ziele im Wege freiwil liger Vereinbarungen mit der Margarine- und Olmühlen-Jndustrie zu erreichen, so daß die Ermäch tigung der gesetzlichen Regelung gar nicht Anwen dung zu finden braucht. * Diese Maßnahmen sollen, wie amtlich mitgeteilt wird, den bäuerlichen Wirtschaften helfen, die auf das schwerste unter der allgemeinen Wirtschaftskrise und dem Tiefstand der Preise für die Produkte der Vieh- und Milch wirtschaft leiden. Der Erlös aus diesen Betriebszweigen lag bereits im vergangenen Wirtschaftsjahr mit nur noch 4,3 Milliarden Mark um 2,1 Milliarden unter dem Erlös im Wirtschaftsjahr 1928/29. Das Schicksal der bäuerlichen Veredelungswirtschaft ist besonders bedeu tungsvoll auch deshalb, weil von ihr das Gedeihen des gesamtwirtschaftlich unentbehrlichen Siedlungswer kes abhängt. Die jetzt vorgesehene Regelung der Fettwirtschaft stellt eine Ergänzung der Kontingentierung der Ein fuhr von Butter und Schmalz dar. Sie soll den Anteil der ausländischen Rohstoffe bei der Margarinehsrstellung zugunsten der einheimischen tierischen Fette einschließlich Butter zurückdrängen. Die Margarineindustrie verarbeitet heute zu etwa 97—98 Prozent Rohstoffe ausländi scher Herkunft, und zwar vor allem pflanzliche Ole und Tran. Ursprünglich war Rindertalg der Grundstoff der Margarine. Noch im Jahre 1913 betrüg der Anteil der tierischen Fette (Talg, Schmalz) etwas mehr als die Hälfte. Der Buttermarkt soll durch Verarbeitung ge wisser Mengen bei der Margarineherstellung entlastet werden. Im Verhältnis zur Gesamtmargarineerzeugung sind die für die Beimischung in Frage kommenden Butter mengen gering, so daß die Butterbeimischung keinen Ein fluß auf den Margarinepreis, soweit es sich um Margarine für den Verbrauch der breiten Massen handelt, haben wird. Ist die Butter-Margarine haltbar? Eine Zeitung hatte gemeldet, daß die Margarine eine Umschlagdauer von sechzigTagen habe, während die meistverwendete Bauernbutter nur zwölf Tage haltbar sei. Es sei demnach zu befürchten, daß bei der Beimischung von Butter zur Margarine auch die Margarine in zwölf Tagen ranzig werden würde. Von zuständiger Stelle wird hierzu mitgeteilt, daß die Haltbar keit einer Margarine, deren Umschlagsdauer sechzig Tage beträgt, nur durch Beimischung von Benzoösäure erreicht werde. Wenn diese Beimischung zur Margarine nicht erfolge, würde auch diese nach einigen Tagen ranzig werden. Nachdem nunmehr der Beimischungszwang von Butter zur Margarine eingeführt worden sei, werde auch der mit Butter vermischten Margarine Benzoesäure beigemischt werden und dadurch dieselbe Haltbar keit wie bei der nicht mit Butter vermischten Margarine erzielt werden. l (HMenmg MeimisZ. Futtermittel. Monopolisierung von Futterreis. Durch Verordnung des Reichspräsidenten wird das Maismonopol auf Reis, Reisabfälle, Rückstände von der Stärkeerzeugung aus Reis usw. ausgedehnt. Der Zweck des Maismonopols war es, eine übermäßige Einfuhr ausländischer Futtermit tel im Interesse der Verwertung deutscher Futtermittel fernzuhalten. Die Lösung dieser Aufgabe wurde durch eine steigende Einfuhr von Reis und Reisabfällen mehr und mehr gefährdet. Im Hinblick auf die große inländische Ernte an Kar toffeln, Hafer, sonstigen Futtergetreiden und Futtermitteln, die die Futterversorgung der inlän dischen Viehhaltung zu angemessenen Preisen ermög licht, und angesichts ihrer Bedeutung für den gesamten Getreidemarkt war deshalb zur Sicherung des Absatzes und der Verwertung dieser inländischen Erzeugnisse auf dem Futtermittelmarkt die Einbeziehung von Reis und Neisabfällen in das Maismonopol unerläßlich. Die Preise für Speisereis sollen durch diese Regelung nicht beeinflußt werden. Einfuhrerschwerung für Frühkartoffeln. Die deutsch-holländischen Zollvcrhandlungen. Die Reichsregierung hat auf eine Anfrage der hol ländischen Negierung bezüglich Verhandlungen über einen neuen Zolltarifvertrag erwidert, daß sie zur Aufnahme solcher Verhandlungen bereits im Laufe des Januar bereit sei, daß jedoch bei ihr gegen die Fort dauer der bisherigen Zollvereinbarun gen für die Dauer der Verhandlungen ernste Bedenken bestünden. Diese Stellungnahme der deutschen Regierung bedeutet, daß für eine grosse Zahl von aus Holland nach Deutschland eingeführten Erzeugnissen ab 1. Januar 1933 die neuen Zollsätze in Kraft treten. Nach einer Veröffentlichung der Direktion für den holländischen Landbau werden durch die höheren Zollsätze getroffen: Kartoffeln, Tomaten, verschiedene Blumen wie Geranien, Fuchsien, Reseda usw., Hya zinthen-, Tulpen- und Narzissenzwiebeln, soweit sie nicht in Postpaketen von über fünf Kilogramm Gewicht einge führt werden, ferner kondensierte Milch. Am stärksten ist die Steigerung des Zollsatzes für Kartoffeln in einer Zeit vom 15. Februar bis 31. März, nämlich von 1 aus 20 Mark je 100 Kilogramm, bei den übrigen genannten Erzeugnissen erfahren die Zölle eine Steigerung von 33 bis 233 Prozent, während der Zoll für Weißkohl eine Verminderung um 33 Prozent erfährt. MvopolzuMäge für Reis und ReisabMe. Amtlich wird mitgeteilt: Der Verwalttmgsrat der Reichsmaisstelle hat in feiner Sitzung vom 29. Dezember infolge der durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 23. Dezember 1932 vorgesehenen Einbeziehung von sogen, anderen Getreidearten der Zolltarifnummer 8 und von Neis der Tarifnummern 10 und 163 (auch soweit sie als verschrotet zu Nr. 165 des Zolltarifes gehören) sowie von Reisabfällen aus der Nummer 192 und von Reisrück ständen usw. der Tarifnummer 194 für die Zeit vom 27. Dezember 1932 ab bis zum 10. Februar 1933 ein schließlich folgende Regelung getroffen: Die genannten Warenarten erhalten, soweit sie aus dem Ausland eingeführt werden, zu dem Tagesauslands preis (verzollt) folgende Monopolzuschläge: Waren der Tarifnummer 8: 85 Mark je Tonne, Waren der Tarifnummer 10 (soweit sie zurzeit mit 2,50 Mark je Doppelzentner zollpflichtig sind): 85 Mark je Tonne; Waren der Tarifnummer 192 (soweit sie in Abs. 1 angeführt sind): 110 Mark je Tonne; Waren der Tarisnummer 194 (soweit sie in Absatz 1 angeführt sind): 70 Mark je Tonne; ferner für Waren der Zolltarifnummer 10„ soweit sie unter Zollsicherung abgelassen werden: 1 Mark je Tonne; für Waren der Zolltarifnummer 163:1 Mk. je Tonne. Tie beiden letztgenannten Zuschläge von je 1 Mark für die Tonne beziehen sich auf Speisereis und Reis zur Herstellung von Reisstärke. Sie zeigen ohne weiteres, daß sie wirtschaftlich nicht einen wirklichen Monopol zuschlag, sondern nur eine Anschreibegebühr darstellen, Das entspricht der Zusage der Reichsregierung, diese Waren durch das Monopol nicht zu verteuern. Die Festsetzung der Monopolverkaufspreise für die im Inland gewonnenen Reisabfälle und Rückstände der Tarifnummer 194 soll späterer Regelung Vorbehalten bleiben. Die Geltungsdauer der Monopolverkaufspreise der Neichsmaisstelle für Mais und Dari ist über den 12. Ja nuar hinaus bis zum 10. Februar 1933 einschließlich ver längert worden.