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«MM » Wks Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. srei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,84 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. UN- Umgegend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnserttonspreis 18 Psg. Pro viergespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Saß mit 50 Prozent Aufschlag. Mr die Kgl. Amlshauplmannschäft Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff» sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain. Blankenstein. Braunsdorf, Burkhacdtswalve, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesfelsvorf, Kleinschönberg Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, RolhschSnberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshaasen, Tanneberg, Taubenhlim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit Ler wöchentlichen Beilage „Welt im Vil-" und -er monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck uud Verlag vcn Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. L39. Dssmerstag, Kem 1. Dezember 19L9. 69. Jatzm voroürl. Iu86r6!it6u dittou Mir dioräured, äio UN8 Mr äw ^VoikM6w8- Ullä MiMt öilKtzäaMM Iu86Mt6 M6UU 68 86M Irauu, 86Ü0U 6Il1 oäor 2M6I IllK6 vor Ü6M Lk86Ü6il160 ä6r botr. ^UMlllLr. 8io 86t26N UU8 äaäuroü iu äi6 IigK6, äio ^U8MÜ6 Ü68 öiatt68 rsedt^oitiA' All ermoSlioüoo, Mbitor Illlvu äou Iti86rat6li vom 8bt26r 3II6Ü M6ür 8orAta1t iu äor ^u8küdruuK 2UK6M6uä6t M6I'ä6M Svgänznngswahl füv die ^Andelskammev zu Dresden. För die iu diesem Jahre stattfindende Ecgänzungswahl für die Han-elskamnnr zu r esdkn sind zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern gemäß Lem Gesetze vom 4. August 1900 in der 16. Wahlabteilung, umfassend die Amts- gerichtsbez-rke Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff einschließlich der Städte Lommatzsch und Noss-n 2 Wahlmänner zu wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt nach Belieben der Wahlberechtigten entweder Montag, den 5. Dezember diese« Jahres im Standesamiszimmer zu Lommatzsch oder Donnerstag, den 8. Dezember dieses Jahres im Hotcl „Stadt Dresden" zu Nossen . oder Montag, de» 12. Dezember dieses Jahres im Hotel „Weiber Adler" zu Wilsdruff jeweils von vormittags 9 Uhr bis 1 Uhr nachmittags; jedoch darf jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme adgeben. Wahlberechtigt für die Handelskammer sind (ohne Rücksicht auf die Staats, oder Rtichsangchörigkeit): 1. die natürlichen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von U 1 und 2 des Handelsgesetzbuches betreiben, und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen stad, ausgenommen jedoch die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die »eben ihrem Handwerke kein selbständiges Handelsgcw:rbe betreiben; 2. die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Hand- werk ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben und vor der Ucwahl entweder dkl Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Wuhlletter die Erklärung adgevev, zur Handelskammer wahlberechtigt sein zu wollen; 3 die im Genofftnschaftsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben; 4. die Gemeinden und Gemetndeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbe- Unternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbe. Unternehmungen; die unter 1—4 Gmannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wahlabteilung mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte ä des Katasters) von über 3100 Mark eingeschätzt und nach der Rev. Sräste- bezw. Landgemeinde ordnung (8 44 bezw. § 35 a—Z) zur Ausübung des Stimmrechts bei den Gememvewahlen berechtigt sind; außerdem 5. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht ver sehenen Vertreter abgebe« lassen. Nur durch Vertreter können ihre Stimme abaeben lassen: u) die juristischen Personen, und zwar durch eine« ihrer gesetzlichen Vertreter; b) der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; c) die Zoeigniederlaffungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; 6) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwardurch ihren gesetzlich-nVertreter(Vormund). Wählbar zu Wahlmännern sind nur diejenigen zur Handelskammer wähl« berechtigten mäunlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handelskammer wahlberechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Rtichsangehörige sind. Die Wahlberechtigten haben sich bei Ausübung der Wahl zu den oben festgesetzten Zeiten beim Wahlleiter anzumelden und auf Verlangen ihre Wahlberechtigung nachzuweisen. Eines solchen Nachweises bedarf es nicht, wenn der Wahlberechtigte ia der von ter Handelskammer aufgestellten Wahlliste eingetragen ist. Meißen, den 22. November 1910. sn Nr. 676 I.Die Königliche Amtshauptmauufchaft. Vekanntmachnng, -ie Inbetriebsetzung beweglicher Dampfkessel (Loksmsbilen) betreffend. Die in Z 32 der Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampffesftl be treffend, vom 5 September 1890 geregelte und von der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen durch Bekanntmachung vom 9 Oktober 1896 (Erlaß-Sammlung Nc. 128, Seite 183) eingeschärste Pflicht, bewegliche Dampfkessel vor der Inbetriebsetzung sowohl der Polizeibehörde (Königliche Amtshauptmannschaft) als der Röniglictzen Ge- werbeinspektisn unter Angabe der Stelle, an welcher der Betrieb stattfinden soll, anzumeldrn, ist durch § 40 der neueren Verordnung vom 10. Dezember 1909 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 653) dadurch erleichtert worden, daß nunmehr gestattet ist, die verschiedenen zukünftigen Betriebsorte und die Tätigkeit des Dampfkessels an diesen dann in einer einmaligen, aber an beide Behörden zu erstattenden Anzeige zu vereinigen, wenn diese Betriebsorte und die Dauer der Tätigkeit vorher wenigstens einigermaßen bekannt sind. ES wird d:shalb z. B. gestattet sein, vor Begins der Dreschperiode die verschiedenen Orte, für welche eine Tätigkeit der Lokomobile vorgesehen ist, unter Angabe der un gefähren Benutzungsdauer an einem jeden dieser Orte in einer sleichlautenden, an beide Behörden zu erstattenden Anzeige zu vereinigen. Die Unterlassung dieser Anmeldung, welche die Fabriknummer und die letzte amtliche Prüfung des Kesslls einerseits, die Stelle«, sn denen der Kessel aufgeftellt werden soll, enthalten muß, wird in Anbetracht der mehrfachen Eiuschärmng nunmehr ohne jede Rücksicht und Ausnahme bestraft werden. Meißen, den 28. November 1910 Nr 1117 VH Die königliche Anitshauptniaiinschaft. Zn Werstrspp sollen Ksnnaben-, 3. Dezember ZtzZO, vormittags zz Ahr 1 Schlitten mit Zubehör, 1 Ledermagen, 4 Aunrmete und 1 Rleider- schrank meistbietend gegen sofortige Barzahluna versteigert werden. Versammlungsort der Bieter: Vrnnzke's Gasthss in weistrepx. Wilsdruff, am 30 November 1910 ' 7«r Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Vom 1. bis 14. Dezember dieses Jahres sollen die Schornsteine im hiesigen Stadtbezirks gereinigt werden. Wilsdruff, am 28 November 1910. -45 Der Stadtrat. Aenes aus aller Welt. Die neuerrichtete technische Hochschule in Breslau wurde gestern durch einen Festakt eingeweiht, den der Kaiser mit einer Ansprache eröffnete. Der Ncichsetat für 1911 ist den Reichstagsabgeordneten zugcstellt worden. Der Preußische Verkehrsminister von Breitenbach verwies in» Reichstag alle Meldungen über die angebliche Anbahnung einer preu ßisch-sächsischen Eiscnbahngemeinschast in das Reich der Fabel. Die preußische Regierung hat in feste Aussicht gestellt, einen Entwurf betreffend die Zulassung der fakultativen Feuerbestattung vor- zulegen, wenn ihr die Annahme durch den Landtag sicher erscheint. Der gesamte Klerus Preußens ist aufgesordert worden, im Lause des Dezember den Modernisteneid abzulegen. Im Moabiter Krawallprozesse wurde gestern der sozialdemokratische Parteisekretär Wels, der während der Vernehmung eines Polizeileutnants als Zuhörer eine beleidigende Bemerkung gemacht hatte, durch Gerichts beschluß aus dem Saale gewiesen. In Leipzig sind neue Fälle von Erkrankungen in Paratyphus zu verzeichnen. Die europäische Fahrplankonserenz trat in Wiesbaden zusammen. Der Reinerlös der Diamantengewinnung in Deutsch-Südwest- asrika wird sür das Jahr 1910 aus 23 Millionen Mark, der davon erhobene Ausfuhrzoll auf 7.^ Millionen Mark berechnet. Die Ausgleichsverhandlungen zwischen Deutschen und Tschechen in Böhmen werden am 15. Dezember wieder ausgenommen. Der französische Ministerrat beschloß, der Veranstaltung einer Weltausstellung in Paris für 1920 im Prinzip zuzustimmen. Die französische Regierung wird der Kammer ein Gesetz vorlegen, nach dem den Eifenbahnangestellten untersagt ist, in den Ausstand zu treten. Zuwiderhandlungen sollen mit einem halben bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Das englische Parlament wurde vom Könige aufgelöst; das neue Parlament wurde zum 31. Januar 1911 einberusen. Bei der diesjährigen Rekrutenaushebung in Petersburg waren von 2965 Dienstpflichtigen nur 500 tauglich. In El Paso (Mexiko) wurden über 800 gefangene Revolutionäre standrechtlich erschossen. Vsr vierzig Jahren. Die Ausfälle der letztenNovembertagevorParis. 1 Schlacht bei Villiers. Das Auftieten der französischen Loire-Armee bei und noidwestlich von Orleans, die seitherigen Ausfälle der Pariser Armee ließen den südlichen und südwestlichen Tei! der deutschen Einschlteßungstruppen als den ge- fährdetsten erscheine«. Deshalb wurde das 2. preußische Armeekorps als allgemeine Reserve hinter das 6 und 2. bayerische auf das linke Seincufer verlegt und die württembergtsche Division erhielt den Befehl, sich bis an das rechte Sciveufer auszudehaen. Ebenso schoben sich die Sachsen und Garden etwas nach links. Ferner