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WM« M Mmff ThmM, Men. Meckhn md die UmWkM. Erscheint ,i Imtsblufl für die Agl. AmtshaupLmannschaft Meißen^ für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruffs wöchentlich dreimal u. zwar vienKi tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis Viertels, s Mk. 20 Pf., durch die Post bezogen ( Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern f0 Pf. i. Inserate werden Montags, Mittwochs freitags bis spätestens Mittag- s2 Uhr angenommen. Insertionspreis s O pf. pro dreigt- spaltene Lorpuszeile. sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt Druck und Verlag von Marlin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 136. Sonnabend, den 16. November 18S5. Meißen, am 12. November 1895. 2, 3, 4. 5. 6, 7., 13., (dreizehnter 14., (vierzehnter 15., (fünfzehnter 16., (sechzehnter kl in Meißen, kl // kl kk kk kk »k V kk kk kk »k »k »k 1 ., (erster 2 ., (zweiter 3 ., (dritter 4 ., (vierter 5 ., (fünfter 6 ., (sechster 7 ., (siebenter 8 ., (achter 9 ., (neunter 10 ., Zehnter 11 ., (elfter 12 ., (zwölfter Königliche Amtshauptmannschaft, von Schroeter. Or. Vent in Lommatzsch, Wolf in Siebenlehn. » , ländliche Vertreter: Herr Gutsbesitzer Starke in Diera, Bekanntmachung. Nach den stattgehabten Ergänzungswahlen der städtischen und ländlichen Vertreter für die hiesige Bezirksversammlung ist letztere in Bezug auf diese Vertreter nunmehr wie folgt zusammengesetzt: Bezirk.) „ ) 17., (siebzehnter „ „ „ „ „ Graf in Cölln a.E. Es wird dies mit Rücksicht auf die auf den 30. dss. Mts. anberaumte Wahl der Hschstbesteuerten in Gemäßheit § 20 Abs. 2 der Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden pp. betr. vom 20. August 1874 hiermit bekannt gemacht. Justizrath Franke Stadtrath Or. Rothe „ Kaufmann Schumann Bürgermeister Wirthgen in Nossen, Rentner Riemer in Weinböhla, Gem.-Vorstd. Thienemann in Coswig, „ „ Donath in Sönitz, Standesbeamter Bennewitz in Krögis, Rittergutspachter Steiger in Leutewitz, Gutsbesitzer Schumann in Naundorf, Standesbeamter Henker in Kesselsdorf, Erbgerichtsbesitzer Ludewig im Grumbach, Gem.-Vorstd. Kippe in Groitzsch b. B., Erbgerichtsbesitzer Claußnitzer in Hohentanne, Gem.-Vorstd. Vogelgesang in Hirschfeld, Gutsbesitzer Gäbel in Klessig, „ „ Wolf in Höfgen, „ „ Franz Richter in Poititz, Gem.-Vorstd. Blümich in Jessen b. L., städtische Vertreter: 1., Herr Fabrikdirektor Bergmann Auf Folium 6 des hiesigen Genossenschaftsregisters, betreffend den Darlehns« und Sparkaffenverein zu Sachsdsrs bei Wilsdruff, eingetragene Genoffenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist heute eingetragen worden: Das Statut ist durch Beschluß der G.nerawersammlung vom 2. April 1895 abgeändert worden. Die Genossenschaft mit dem Sitze zu Sachs dorf bei Wilsdruff führt die Firma: „Darlehns-, Spar- und landwirthschastlicher Lsusumverein zu Sachsdsrs bei Wilsdruff, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht". Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist unter sammtverbindlicher Haftpflicht der Mitglieder neben gemeinschaftlichem Einkäufe und Verkaufe von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirthschaftlichen Betriebes, sowie neben gemeinschaftlichem Verkaufe landwirthschastlicher Erzeugnisse den Mitgliedern die zu ihrem, Geschäfts- und Wirth- schaftsbetriebe nöthigen Geldmittel und verzinslichen Darlehne zu gewähren, sowie die Anlage unverzinst liegender Gelder zu erleichtern und auf diese Weise die Verhältnisse der Mitglieder in sittlicher und materieller Beziehung zu verbessern. Königs. Amtsgericht Wilsdruff, am 13. November 1895. Bekanntmachung. Behufs Vornahme der diesjährigen Stadtverordneten -Lrgänznngswahl ist eine Liste der stimmberechtigten und wählbaren Bürger hiesiger Stadt angefertigt worden und hängt dieselbe vom November Is bis 3. Dezember ds. Is. im hiesigen Rathhause zu Jedermanns Einsicht aus. Etwaige Einsprüche dagegen sind rechtzeitig und spätestens bis mit 23. dieses Monats bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzubringen. Nach Ablauf der gedachten Aushängezeit wird die Liste geschlossen, auch werden alle bis dahin in dieselbe nicht eingetragenen Bürger von der Wahl ausgeschlossen, sowie auch etwaige bis dahin nicht erledigte Einsprüche unberücksichtigt gelaffen werden. Wilsdruff, am 15. November 1895. Der Bürgermeister. Dicker. Rede Sr. Majestät -es Königs zur Eröffnung -es sächsischen Landtages. Die am Donnerstag Mittag zur feierlichen Eröffnung des Landtages von Sr. Majestät dem König verlesene Thronrede hat folgenden Wortlaut: Meine Herren Stände! Ich habe Sie zur Wiederaufnahme Ihrer verfassungs mäßigen Thätigkeit berufen und heiße Sie herzlich willkommen. Bietet auch die gegenwärtige Lage des wirthschaftlichen Le bens noch keine besonders glänzenden Erscheinungen dar, so mehren sich doch erfreulicher Weise in einzelnen Zweigen der Volkswirthschaft, besonders auf industriellem Gebiete, die An zeichen einer erheblich günstigeren Gestaltung der Verhältnisse; der schädigende Druck, unter dem die hauptsächlichsten Erwerbs quellen zeither gestanden haben, ist augenscheineich mehr und mehr gewichen. Es ist dies in erster Linie den vorhandenen Friedensgarantien zu verdanken. Bedauerlicher Weise bestehen dagegen die ungünstigen Konstellationen, unter denen die Landwirthschaft zu leiden hat, unverändert noch fort. ES wird nach wie vor das eifrigste Bestreben Meiner Regierung bleiben, dem Umsichgreifen eines bedrohlichen Nothstandes auf diesem Gebiete nach Kräften ent gegen zu arbeiten. In Uebereinstimmung mit dem erkennbar gewordenen Auf schwünge der Industrie zeigt auch die Finanzlage des Landes erfreulicherweise jetzt ein etwas freundlicheres Bild als am Schluffe der vorigen Finanzperiode. Es ist zwar im Hinblick auf das Anwachsen der Leistungen Sachsens für das Reich leider nicht zu umgehen gewesen, von der für diesen Fall Meinem Finanz ministerium im Finanzgesetze ertheilten Ermächtigung zur Er hebung eines Zuschlages zur Einkommensteuer im laufenden Jahre theilweise Gebrauch zu machen. Unter dem Einflüsse einer günstigen Entwickelung der hauptsächlichsten eigenen Ein nahmen des Landes und der Steigerung der Zuflüsse aus den Ueberweisungssteuern des Reichs ist es aber möglich gewesen, für die nächste Finanzperiode das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des ordentlichen Etats bei Fort gewährung der zeitherigen Dotation an die Schulgemeinden ohne Inanspruchnahme eines Steuerzuschlages herzustellen. Be rechtigt dieses Ergebniß auch zu einem gewissen Vertrauen auf die fernere günstige Entwickelung unseres Finanzwesens, so läßt sich doch nicht verkennen, daß diese hauptsächlich von der Ge staltung des finanziellen Verhältnisses der Bundesstaaten zum Reiche abhängt und sich eine geordnete Finanzwirths chaft in den Bundesstaaten nicht erreichen läßt, so lange nicht deren finan zielles Verhältniß zum Reiche auf eine sichere, vor unerwarteten Schwankungen schützende Grundlage gestellt ist. Die hierauf gerichteten Bestrebungen der verbündeten Regierungen haben zu Meinem Bedauern bis jetzt noch nicht zu einem.Erfolge ge führt. Meine Regierung wird aber fortgesetzt bemüht bleiben, darauf hinzuwirken, daß eine annehmbare gesetzliche Regelung dieses Verhältnisses endlich erreicht und dabei auch den Bundes staaten eine billige Entschädigung für die erheblichen Lasten nicht vorenthalten werde, die sie auf Grund der vom Reiche ausgegebenen Anregung und im Vertrauen auf die Fortdauer der ihnen früher in reichlichem Maße aus dem Reiche zugeflossenen Zuschüsse auf ihre Etats dauernd übernommen haben. Neben einigen die Zusawmenlegungsgesetzgebung sowie einzelne Bestimmungen des Cioilstaatsdiener-Gesetzes betreffenden Vorlagen wird Ihnen ein Gesetzentwurf über die ärztlichen Be zirksvereine zugehen, der den Kreis von diesen Vereinen^ge- stellten Aufgaben entsprechend zu erweitern und unter anderm die Grenzen der diesen Vereinen bezüglich ihrer Mitglieder und der Aerzte überhaupt zustehenden Disziplinarbefugnifse einheitlich zu regeln bezweckt. Die schon vor Jahrzehnten hervorgetretene und seitdem in immer steigendem Maße empfundene Unzulänglichkeit de im Landhause zu Ihrer Verfügung stehenden Räume, der auch durch einen Erweiterungsbau nur unvollkommen würde abge holfen werden können, sowie andererseits die Unmöglichkeit, das im Laufe des nächsten Jahres frei werdende alte Dienstgebäude