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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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DerJfandelsffärfner. Verantwortlicher Redakteur: TT 11 7 *1 e • • 7 1 ! 1 Fy / 1 Für die Handelsberichte und den HermannPiiz rLandels - Zeitung tur den deutschen Lrartenbau. fachlichen Teil verantwortlich: ’ 5 Otto Thalacker, 5Ptig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk. 8.—, Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Die Lage der Herrschaftsgärtner. Die Lage der Herrschaftsgärtner ist keine beneidenswerte; aber es gibt Ausnahmen. Wir kennen Stellen, wo der Gärtner im Hause ge schätzt und gelohnt wird, wie er es verdient. Aber man kann gewiss jeder solchen Stelle eine entgegenhalten, die zu wünschen übrig lässt, wenn auch in letzter Beziehung die be sonders krassen Fälle, welche in der Gehilfen presse vor Augen geführt und gebührend aus gebeutet werden, ebenfalls nicht etwa die Regel bilden. Dass sich der „Allgemeine deutsche Gärtnerverein" seit Jahren der Herrschafts gärtner besonders väterlich annimmt, um sie in sein Lager herüberzuziehen und um das rote Banner zu scharen, ist begreiflich, denn die Herrschaftsgärtner bilden ein starkes Kontingent und würden das Heer der radikalen Arbeit nehmer um ein beträchtliches erhöhen. So hat denn O. Albrecht, der Redakteur der „Allgem. deutschen Gärtnerzeitg." jetzt in einer Broschüre „Die Lage der Herrschaftsgärtner in Deutsch land und deren Hebung" behandelt, gestützt auf das ihm bislang zugegangene Material, das nachzuprüfen ihm natürlich unmöglich gewesen ist. Er hat also in gutem Glauben hinnehmen müssen, was man ibm berichtet hat. Unter dem Begriffe „Herrschaftsgärtner“ versteht er alle Arbeitnehmer, welche „ihre Dienste dem Haushalts- oder Wirtschaftsbetriebe“ einer „Herrschaft", die eine häusliche Familien gemeinschaft darstellt, leistet.“ Er betrachtet also die Lage der Schlossgärtner, Gutsgärtner und Villengärtner; während Gärtner in Sana torien und ähnlichen Anstalten, Gärtner bei Vereinen und bei Genossenschaftsbetrieben, sowie solche in öffentlichen Vergnügungsparks, Gastwirtschafts-, Hotel- und Theatergärten aus- scheiden, da sie ihre Tätigkeit nicht dein Familienhaushalt, sondern dem gewerblichen oder gemeinnützigen Betriebe des Inhabers leisten. Ihre Lage verdiente aber ebenfalls Berücksichtigung, denn sie sind gleich jenen „Privatgärtner" und diese allgemeine Bezeich nung ziehen wir der engeren eines „Herrschafts gärtners" vor. Was mit Recht von Seiten der Privatgärtner bekämpft worden, ist der Um stand, dass ihre Tätigkeit als eine Leistung von Gesindediensten angesehen wird, dass sie selbst als „Dienstboten“ charakterisiert werden. Das ist tatsächlich ein unwürdiger Zustand, denn die gärtnerischen Arbeiten in solchen Stellungen erheben sich zumeist bei weitem über das Niveau der Dienstleistungen des Haus- und Wirtschaftsgesindes. Sie bedürfen einer ganz anderen Vorbildung und vollziehen sich unter ganz anderen Voraussetzungen. Wir verstehen und billigen den Drang der Herrschaftsgärtner, sich von der Gesindeordnung befreit zu sehen, selbst wenn man sie zum „höheren“ Gesinde, den „Wirtschaftsoffizianten“, zählen sollte. Es ist daher dringend notwendig, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse in der Gärtnerei endlich auch den Privatgärtnern eine angemessenere Po sition zu geben, als ihnen heute zugewiesen ist. Die Schrift Albrechts befasst sich zu nächst mit der Gruppe „Schlossgärtnerei“ den Hofgärtnereien, den Schlossgutsgärtnereien, jenen Grossbetrieben, die oft dem Berufsgärtner eine so verhängnisvolle Konkurrenz durch ihre Schleuderpreise machen. Die Erhebungen Albrechts haben bei dieser Gruppe von Gärtnern folgendes festgestellt: Die Löhne betragen im Durchschnitt monat lich 20—25 Mk. bei freier Station, 40—50 Mk., wenn nur Wohnung gewährt wird. Gehilfen mit 60—70 Mk. kommen selten vor. Es sind das schon „ erste " Gehilfen, welche leitende Stellungen einnehmen. In freier Station befinden sich schätzungsweise etwa die Hälfte der Gehilfen, während der andere Teil lediglich freie Wohnung hat. Die Arbeitszeit beträgt täglich ll und 10 Stunden. Die Sonn- und Feiertagsarbeit erstreckt sich nur auf die naturnotwendigen Arbeiten. Albrecht erklärt, dass dieser Zu stand ein befriedigender sei, ein Misstand sei es nur, dass verheiratete Gehilfen fast gar nicht vorkommen. Was sodann die „Gutsgärtnereien“ an langt, die Mittel- und Kleinbetriebe darstellen, so wird in ihnen äusser dem Gärtner selbst, höchstens noch ein Gehilfe beschätig, dem aber dann auch ein oder mehrere Lehrlinge sofort zur Seite gestellt werden. Im übrigen müssen die Gutsarbeiter auch in der Gärtnerei mithelfen. Wenn sich Albrecht gegen die Lehrlingszüchterei auf Gütern wendet, so müssen wir ihm auch darin Recht geben. Es ist ein ungesunder Zustand, wenn auf dem Gute ein Gärtner vorhanden ist, und dieser nimmt 3—4 Lehrlinge zur Unterweisung an. Diese Ausbildung kann nichts wert sein. In der Schrift wird sogar behauptet, dass 2 — 6 Lehrlinge auch da die Regel bildeten, wo neben dem Gutsgärtner kein Gehilfe tätig sei. Der Gutsgärtner ist oft sogar verpflichtet, diese Lehrlinge herbeizuschaffen, da die Lehrgelder einen Teil seines Einkommens ausmachen. Hält er die Lehrlinge nicht, so werden ihm angeb lich Kürzungen an seinem Einkommen vorge nommen. Wir können diese Behauptung nicht kontrollieren. Ist sie wahr, so ist allerdings das Lehrlingswesen in der Privatgärtnerei vor allem reformbedürftig, denn diese Lehrlinge bilden später nicht das Material von Gehilfen, mit dem wir in der Gärtnerei vorwärtskommen können. Der Vertrag des Gutsgärtners läuft, wie bei den übrigen Gutsangestellten, gewöhnlich auf ein Jahr, der Lohn wird vierteljährlich gezahlt. Neben dem Barlohn wird das sogenannte „Deputat" gewährt. Der Barlohn beträgt in den west-, süd- und mitteldeutschen Landes teilen pro Jahr zwischen 240—360 Mk., in Mecklenburg, den Provinzen Pommern, Posen, Schlesien und Brandenburg 180—300 Mk. und in Ost- und Westpreussen nur 120 — 200 Mk. Der Durchschnitts-Barlohn ist auf 300—360 Mk. zu beziffern. Wo die Frau des Gärtners mit arbeitet, erhält sie durchschnittlich 40 — 80 Pf. pro Tag, Kinderarbeit wird auf 20—40 Pf. pro Tag bewertet. Dagegen gibt es noch bare Nebeneinkünfte: Prozente vom Marktverkauf, Schussgeld, Prämien für Vertilgung von Raub zeug usw. Mit dem „Deputat" wird es ver schieden gehandhabt. Entweder der Gärtner darf sich Vieh halten und bekommt dazu etwas Ackerland, sowie Feld zum Anbau seiner Kar toffeln. Oder er erhält die Futtermittel vom Gute geliefert. Wo er kein Vieh halten darf, bekommt er dafür Naturalien im Rohzustande. (Brotgetreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Milch, Gemüse, ein Schwein etc.) Ueber die Qualität dieser Lieferungen wird sehr geklagt. Ebenso über die „freie Station“, die den ledigen Guts- gärinena eingeräumt wird. Die letzierel er- halten neben der freien Station meist einen Monatsgehalt von 20, 25 bis 30 Mk., nur aus nahmsweise etwas darüber. Guksgärtnergehilfen, die selten vorkommen, beziehen bei freier Station monatlich 12, 15, 18, auch 20 Mk., darüber in seltenen Fällen. Bei der „Villengärtnerei" sind die „Neben arbeiten“ besonders ausgebildet. Der Gärtner muss „nebenbei“ Hausmeister, Kutscher, Diener, Chauffeur usw. sein, ohne dass es dafür be sondere Entlohnung gäbe. Wir haben schon früher erklärt, dass dies in vielen Fällen gar nicht weiter schlimm ist, da die Inhaber dieser Stellen oft nur Autodidakten sind, die auf dem Lande die Gärtnerei überhaupt nur so „neben bei“ mit erlernt haben. Auch die Frau des Gärtners muss in der Villengärtnerei mit ar beiten, wenn ein verheirateter Gärtner gesucht wird. Derselbe soll dann meist kinderlos sein und überhaupt keine kriegen! Die Wohnungen lassen oft sehr viel zu wünschen übrig. Die Löhne der verheirateten Villengärtner stehen im Durch schnitt bei Wohnung auf 60—100 Mark im Monat, die für ledige auf 20—40 Mark, selten darüber. Die Löhne für die Mitarbeit der Frau, wo solche überhaupt gewährt werden, sind gering und meist wird der Lohn schon niedriger beim Manne bemessen, wenn die Frau extra Lohn für ihre Arbeiten zu er halten hat. Wo in den Villengärtnereien Gehilfen be schäftigt werden, erhalten sie zumeist Löhne, welche denen der Gehilfen in den Berufs gärtnereien gleich stehen. Was die Arbeiterversicherung anlangt, so sind die Herrschaftsgärtner gegen Unfall versichert. Sie werden dabei zumeist als land wirtschaftliche Arbeiter und nicht als „Fach arbeiter" angesehen. Der Krankenversiche rungspflicht unterliegt der Herrschaftsgärtner da nicht, wo nicht eine solche Versicherung durch Gemeindestatut eingeführt worden ist. Wohl aber ist er der Invalidenversicherung unterworfen, wo er ebenfalls als landwirtschaft licher Arbeiter in der ersten oder zweiten Lohn klasse steht. Das ist das tatsächliche Material der Albrechtschen Schrift, das jedermann, der im Gartenbau steht, interessieren wird. Wir sind, wie gesagt, nicht imstande, das Material zu prüfen, müssen aber zugeben, dass es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dann ist die Lage der Privatgärtnerei eine - eforzbe dürftige, und ver allem muss gegen das Lehrlingsunwesen angekämpft werden. Sie muss auch in den Gutsgärtnereisn auf ein an gemessenes Verhältnis zu den vorhandenen Gehilfen gebracht werden. Das fordern auch wir, denn es lässt sich nicht leugnen, dass die Klagen der Prinzipale, dass es so viel wirklich unbrauchbare Gehilfen gibt, die in keiner Weise selbständig zu arbeiten verstehen, darauf zurück zuführen sind, dass sie bei Beginn ihrer Gärtner laufbahn der Lehrlingszüchterei in Gutsgärt nereien anheimgefallen sind. Das alles kann geregelt werden, wenn man nun endlich die Rechtsverhältnisse in der Gärtnerei überhaupt ordnen wird. Hohe Zeit ist es dazu! Ueber Zonalpelargonien und deren letzte Neuheiten. Von F. Diessner, Obergärtner der Firma Berthold Trenkn er - Quedlinburg. Mit jedem neuen Jahre und im selben Ver hältnis wie der Züchter die Sortenauswahl seiner marktgängigen Pflanzen vergrössert, steigt auch die Beliebtheit derselben. Ganz besonders trifft dies für die Pelargonien zu, die sich vor einer ganzen Reihe von Pflanzen durch ihre Eigen schaften auszeichnen und nicht allein vielen Neuheiten die Gunst des Blumenfreundes streitig machen, sondern auch mancher bereits einge- geführten, beliebten und älteren Pflanzengattung den Rang abgelaufen haben. Das Pelargonium ist als Topfpflanze schon seit langen Jahren eingeführt, man findet seine Blüte in den ver schiedensten Farbenabstufungen in dem ein fachen Heim der Arbeiterfamilie, in den be quemen Wohnräumen bürgerlicher Kreise und in den Palästen der Reichen. Schon daraus ergibt sich seine weite Verbreitung, die den Beweis erbracht hat, dass sich das Pelargonium überall verwenden lässt. Neuerdings ist es das löbliche Bestreben der in den verschiedenen Städten existierenden Verkehrsvereine, auf die Ausschmückung der eintönigen Häuserreihen hinzuwirken, um einen Zuzug von Fremden zu veranlassen und somit zur Hebung des Wohlstandes der Städte beizu tragen. Nachdem man bereits seit längeren Jahren sein besonderes Augenmerk auf die Bepflanzung öffentlicher Plätze richtete und dieselbe auch auf breitere Strassen aus dehnte, die ja in vielen Fällen bereits mit be währten Bäumen bepflanzt waren,, regte man durch Wettbewerbungen und das Aussetzen von Preisen zur Belebung der Häuserfassaden durch blühende Pflanzen an. Für diese Zwecke war die Pelargonie, bis dahin eine beliebte Zimmer- und Gruppenpflanze, die selbst geringe Pflege durch dankbares Blühen lohnte, wie ge schaffen. Im Verein mit Petunien und Verbenen, die sich für solche Zwecke ganz besonders be währten, prangten Pelargonien, ebenso auch die neueren verbesserten Sorten von Heliotrop vor den Fenstern der Wohnungen. Die Beliebtheit nahm ganz besonders in diesem Jahre zu, wo die Nachfrage in allen Geschäften eine so lebhafte war, dass selbst grössere Vorräte in absehbarer Zeit geräumt waren. Nicht zum wenigsten trug auch die günstige Witterung während der Pflanzzeit dazu bei, obschon infolge des anhaltenden Winters und der andauernden Kälte eine erheb liche Verzögerung eintrat und auf eine kurze Periode zusammengedrängt wurde. Die Ge schäftstätigkeit ist infolgedessen überall im Mai eine sehr rege gewesen und sind mit geringen Ausnahmen recht befriedigende Abschlüsse er zielt worden. Vor allen Sorten und selbst durch die zahl reichen mehr oder minder empfehlenswerten Neuzüchtungen nicht übertroffen, behauptet Meteor noch immer den ersten Platz und wird wegen der leuchtenden Blütenfarbe, dem ge drungenen Bau und seiner Blühwilligkeit in den meisten Fällen bevorzugt. Von den übrigen sind ibm insbesondere Cardinal und Berolina recht nahe gerückt; von diesen beiden erscheint Cardinal insofern mehr Beachtung zu verdienen, als es riesige Dolden hat und sich durch grössere Widerstandsfähigkeit auszeichnet. Auf das letztere kommt es ja ganz be sonders an, denn man ist noch nicht dazu ge langt, eine Sorte zu züchten, die diese Eigen schaften voll und ganz besitzt; alle leiden mehr oder weniger im Freien, insbesondere nach an haltenden oder heftigen Niederschlägen. Auch hier hat sich oft eine nicht immer den Tat sachen entsprechende Reklame eingebürgert, die Neuzüchtungen als empfehlenswerte Gruppen pflanzen hinstellt, obwohl sie in den wenigsten Fällen einer genauen Beobachtung unterlegen haben. Mit Recht begegnet darum heute ein jeder den vielen gerühmten Neuheiten, aus denen Geld herausgeschlagen werden soll, mit einem gewissen Misstrauen. So hat die Sorte Martha Geissler den vielen ihr zugeschriebenen Eigenschaften nicht ganz entsprochen und durch geringe Widerstandsfähigkeit vielfach enttäuscht. Etwas ganz hervorragendes brachte uns das Jahr 1908 in der Sorte Gartendirektor Ries, eine wüchsige Pflanze vom Typus der Reformator- Klasse, deren wohlgebilde te Dolden einfache Blüten von prächtig hochroter Farbe tragen, mit einem Anflug von dunkelkarminrot. Ein weiterer Vorzug dieser Sorte ist die Reich- blütigkeit und ihre Widerstandsfähigkeit; als eine der ersten bringt sie ihre gleichmässig über dem Laube stehenden Blütendolden hervor, denen im Laufe des Sommer unermüdlich neue folgen. Als eine Verbesserung der so beliebten Perle von Neu-Ulm präsentiert sich die Neuheit des letzten Jahres, Wilhelm Pfitzer mit ihren einfachen, mennigroten, mit goldigem Anflug besetzten Blüten, die ebensowohl, was Grösse der einzelnen Blüten, als Umfang der Dolden anlangt, die Stammsorte bei weitem übertreffen. Während auch die Form derselben nichts zu wünschen übrigen lässt, ist die Farbe bei weitem intensiver und somit auf den ersten Blick als eine wesentliche Verbesserung der Stammsorte, der sie in vieler Beziehung ähnelt, erkennbar. In der Färbung etwas von den vorgenannten abweichend, mit einfachen, lebhaft lachsfarbenen Blüten mit weissem Rande, im übrigen aber durch die nämlichen Vorzüge der Blühwilligkeit und des vornehmen Tragens der Blütendolden ausgezeichnet, schliesst sich Grossherzog von Baden der Neuheitengruppe 1908 an. Als vier ganz besonders hervorragende Neu züchtungen des Jahres 1909 haben die Sorten Graf Zeppelin, Jugend, Annaliese und Diamant, sämtlich deutschen Ursprungs, zu gelten. Die erstgenannte macht ihrem Namen Ehre und ist mit Recht inFachkeisen als „Balkon-Reformator“ bezeichnet worden. Beide Namen haben durch aus eine Berechtigung, denn die weitleuchtend hochrot gefärbten, einfachen Blüten, welche die Pflanze die ganze Blütezeit hindurch dicht bedecken, kennzeichnen die Sorte als eine Pflanze, auf deren Kultur Wert zu legen ist und die die aufgewandte Mühe reichlich ent schädigen wird. Im Wuchs übertrifft Graf Zeppelin die Stammsorte Reformator bedeutend und eignet sich infolge des guten Kontrastes von Blüten und Laub sowie der Blütenfülle ganz besonders zur Balkonbepflanzung. Eine Sorte mit reinweissen Blumen von ausserordentlicher Grösse ist Jugend, eben falls eine Neuheit 1909. Die einfachen Blüten bilden grosse Dolden, die dichtgedrängt in gleicher Höhe über dem Laube stehen und dasselbe während der ganzen Blütendauer be decken. Bei weitem dunkler als Grossherzog von Baden ist Annaliese, eine einfachblühende Sorte mit lachsfarbenen Blüten, die im Wüchse der Reformator gleicht, wie diese reich- und früh- blühend ist, sie aber in Blumen- und Dolden grösse übertrifft. In ihrer Färbung ist sie zur zeit noch die erste. Als vierte Neuheit und der Rubin in vielem ähnelnd, sei hier noch Diamant angeführt, ins besondere was den zeitigen Flor und den Wuchs anlangt, dagegen werden die karmin roten Dolden auf längeren Stielen getragen und übertreffen an Blütenreichtum alle be kannten gefüllten Sorten bei weitem. In An betracht der vielen guten Eigenschaften, welche die soeben angeführten Neuheiten von der
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