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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 3 Sonnabend, den 16. Januar 1909. XI. Jahrgang DerHande/sffärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis» „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr; für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends, — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner" 30 Pfg, für die fünfgespaltene Petitzeile. Unsere Stellungnahme in der Rechtsfrage der Gärtnerei. Obwohl wir in Nr. 34 des vorjährigen „Handelsgärtner“, wie auch in Nr. 1 dieses Jahrgangs unsere Stellung in dem Kampf um die Rechtsfrage in der Gärtnerei klar gekenn zeichnet haben, müssen wir noch einmal — hoffent lich zum letzen Mal — an dieser Stelle darauf zurückkommen, weil unsere Stellungnahme von Seiten der Verbandsleitung zu Angriffen gegen uns benutzt wird, die jeder Berechtigung ent behren und nur Motiven entspringen können, die wir hier nicht weiter untersuchen wollen, da alles Persönliche aus dem Kampfe aus zuscheiden hat. Wir wissen sehr wohl, dass eine beträchtliche Anzahl Verbandsmitglieder, die das Für und Wider ernstlich erwogen haben, nach unserer Seite neigen und nicht bedingungslos die Anschauung ihres sehr schmiegsamen General sekretärs, der ja in dieser für ihn so hoch wichtigen (?) Frage die ganze Verbandsleitung ins Schlepptau genommen hat, teilen. Wir trauen unbedingt den Mitgliedern des Verbandes so viel Selbständigkeit zu, sich die eigene Meinung zu bilden und an diese Mitglieder wenden wir uns mit den nachfolgenden Ausführungen. Die am 13. Dezember in Dresden abge haltene Versammlung des „Landesverbandes für das Königreich Sachsen“ gestaltete sich zu einer Kundgebung gegen den „Handelsgärtner“, zu der man uns, nicht aber dem Verband Glück wünschen kann. Es sollte eine Quittung für uns sein, für alles, was wir innerhalb 10 Jahren dem deutschen Gartenbau genützt haben. Wir verkennen diese hochherzige, vornehme Ge sinnung der Leiter dieser Versammlung keines wegs! Aber alles, was der Generalsekretär Beckmann da mit ciceronischer Bered samkeit vorbrachte, hatte nur einen einzigen Fehler, es war — die Unwahrheit! Und der Verbandsvorsitzende? Er mutete uns tatsächlich zu, dass wir unsere in langem Studium der Materie erworbene Anschauung über die Lösung der Rechtsfrage plötzlich ändern sollten, weil von Seiten des General sekretärs Beckmann „in einer langen Artikel serie nachgewiesen (?) sei, wie sich die Sache verhalte und dass es jetzt untunlich sei, bei Beratung der Gewerbeordnungsnovelle die Ver hältnisse in der Gärtnerei zu regeln“. Soweit geht denn doch die Autorität des I Herrn Beckmann nicht, dass sich nun die gesamte Fachpresse ducken müsste, wenn er seine Weisheit vom Stapel lässt. Ist es doch gerade Herr Ziegenbalg gewesen, der uns seinerzeit darin bestärkt hat, unsern eigenen Weg zu gehen und uns nicht vom „Handels blatt“ ins Schlepptau nehmen zu lassen! Herr Beckmann wird doch wohl nicht im Ernste behaupten wollen, dass er von der praktischen Gärtnerei und von der Lage der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich so er heblich mehr versteht, wie andere im gärt nerischen Berufe aufgewachsene Fachmänner, oder wie der Herausgeber unseres Blattes. Wir sprechen Herrn Beckmann, der früher ein Blumengeschäft, d. h. einen rein gewerb lichen Betrieb innegehabt hat, das Recht und die Kenntnis ab, über diese Frage sich ein eigenes Urteil zu bilden. Mit solchen Argumenten soll man uns also nicht kommen! — Man soll jede offene Meinung ehren und prüfen, auch be- kämpfen, aber man soll sie nicht ver unglimpfen. Und bat nicht der Lauf der Dinge uns recht gegeben? Ist nicht die Angelegen heit so geregelt worden, wie wir es in No. 34 des „Handelsgärtner“ am Schluss unserer Artikelserie vorgeschlagen haben? Wer gerecht urteilen will, muss sagen: Der Vorschlag des „Handelsgärtner“ ist durch gedrungen und die Gärtnerei, die wir ebenso hoch halten, wie das von gegnerischer Seite behauptet wird, hat an ihrem Teile durch diese Regelung keinen Schaden erlitten. Wie lautete der Vorschlag, den wir im „Handelsgärtner“, nachdem wir wahrlich offen und ehrlich alle auftauchenden Meinungen ge prüft hatten und den besten Ausweg nach unserer Ueberzevgung suchten, gemacht haben? Es ist nicht korrekt von der Verbandsleitung, und wundert uns namentlich von dem Vorsitzenden, dass dieser Vorschlag der Versammlung nicht bekannt gegeben wurde. Die in Dresden anwesenden Gärtner würden gewiss eingesehen haben, dass das, was wir wollten, nichts Schädigendes enthielt, sondern diejenige Regelung bezweckte, die nun auch teilweise erfolgt ist und zum anderen Teile sicherlich noch erfolgen wird. Wir schlugen vor (wörtlicher Abdruck aus No. 34): 1. Die Ueberschrift des Titels VII der Gewerbe ordnung hat zu lauten: Gewerbliche Arbeiter (Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Gärtner in gewerblichen Gärtnereien, Fabrikarbeiter). 2. § 154 des Entwurfes erhält folgende Fassung: Von den Bestimmungen in Titel VII finden keine Anwendung 3. die Bestimmungen der §§ 105i, 130—132a, 133i-139b, 140—149aa auf gewerbliche Gärtne re i e n Als gewerbliche Gärtnereien im Sinne dieser Vorschrift sind anzusehen: 1. Betriebe der .Landschaftsgärtnereien, welche sich mit der Vermessung, Einrichtung oder Umgestaltung oder Erhaltung von Gartenanlagen aller Art be fassen; 2. Baumschulenbetriebe, welche neben dem Verkauf der selbsgezogenen Baum schulprodukte einen erheblichen Handel mit fremder, fertiger Baumschulware betreiben: 3. Betriebe der Nutzgärtnerei, auch Kunst- und Handelsgärtnerei genannt, welche nicht nur selbstgezogene und selbstgebaute Erzeugnisse, sondern auch zugekaufte Ware in erheblichem Masse in Handel bringen; 4. die Betriebe der Kranz- und Blumenbinderei, soweit diese in Blumenläden und sonstigen offenen Verkaufs stellen ausgeübt und nicht in kleinem Masse eigene Produkte verwertet werden; 5. Misch betriebe, in denen sich Urproduktion und Handel mit fremder Pflanzenware vereinigt, sofern der letztere überwiegt; 6. alle sonstigen gärtnerischen Betriebe, welche durch Eintragung im Gewerbe- und Handelsregister als gewerbliche Unternehmungen charakteri siert sind. 4. In § 105b der Gewerbeordnung Satz 1 ist hinter den Worten „und Werkstätten" einzufügen: „gewerbliche Gärtnereien“. 5. In § 105 c ist ein neuer Punkt 6 einzufügen, welcher lautet: 6. auf die in gewerblichen Gärtnereien zur Pflege, Erhaltung, Verwertung und Verkaufsfähig keit von Pflanzen aller Art und Pflanzenteilen notwendigen Arbeiten. Wir wollten also zunächst nichts weiter, als dass endlich die gewerbliche Gärtnerei in einer bestimmten Form abgegrenzt werden sollte. Wir konnten - an eitler Reihe von Bei spielen zeigen, dass man selbst bei gewerb lichen Gärtnereien nicht die Gewerbeordnung, sondern das Bürgerliche . Gesetzbuch mit seinen Vorschriften über den Dienstvertrag für massgebend hielt. Wir verweisen nur auf die Haltung des Gewerbegerichts Leipzig in dieser Frage. Warum wollte denn nun Herr Beck mann, dass auch die Lösung der Rechtsfrage für gewerbliche Gärtnereien nicht mit der Novelle zur Gewerbeordnung vorgenommen werden sollte? Er kannte ja die Stellungnahme der Regierung genau so gut wie wir. Die Ant wort ist er bis heute schuldig geblieben. Was sollte denn nach unserm Vorschlag für gevierb liche Gärtnereien massgebend werden? Wir bringen den wörtlichen Abdruck aus Nr. 34. Die Sonntagsruhe, jedoch mit für die Gärtnerei notwendigen Ausnahmen und Beschränkungen (§ 105 c, Nr. 6), die Anleitung minderjähriger Arbeiter (§ 106), die Arbeitsbücher (§ 107—112), die Zeugnisse bezw. Lohnbücher und Arbeitszettei (§ 113-114), die Lohnzahlungen (§ 115—119), die Lohneinbehaltungen (§ 119a 119b), den Fortbildungsschulunterricht (§ 120), die Fürsorgepflicht (§ 120a—120e), die Verhältnisse der Gehilfen (§ 121—125), die Lehrlingsverhältnisse (§ 126—128), die Regelung der Arbeitszeit in offenen Verkaufs stellen (§ 139 c—1391). Wir möchten nun heute den Vorsitzenden des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen, Herrn Rudolf Seidel-Grüngräbchen, bitten, uns zu sagen, was in diesem Vorschläge unsererseits für gewerbliche Gärtnereien schädigend und gefahr bringend ist? Gerade an seinem Urteil ist uns ge legen, weil er ja Mitglied des Landeskulturrates ist! Wir gestehen offen, wir freuen uns, dass end lich nach unserem Vorschläge, für den wir nicht einmal das Recht der Erstgeburt in Anspruch nehmen, weil solches den Gehilfen Organi sationen gebührt, die Rechtsfrage fü- ge werbliche Gärtnereien gelöst ist. Warum sollte denn diese Lösung jetzt nicht erfolgen? Dass die Lösung nicht sofort auch für die landwirtschaftliche Gärtnerei im Rahmen der Gewerbenovelle erfolgen konnte, haben wir selbst im Verlauf unsrer Erörterungen bereit willigst anerkannt. Wir schrieben in Nr. 34 wörtlich: „Im Anschluss hieran wäre für die landwirtschaftliche Gärtnerei durch eine weitere Gesetzesnovelle zu sorgen." Und was hat der Reichstag getan? Er hat beschlossen, dass der Bundesrat durch einen besonderen Gesetzentwurf die Verhältnisse der Angestellten in landwirtschaftlichem Gärtnereien regeln soll. Also es ist genau dasselbe vom Reichstag angenommen worden, was wir im „Handelsgärtner" vorgeschlagen hatten! Und wiederum fragen wir hierbei, haben wir damit der Gärtnerei geschadet? Handelten wir nicht vielmehr zu ihrem Besten? Unter landwirtschaftlichen Gärtnereien wollten wir dabei verstanden wissen (wörtliche Wieder gabe aus No. 34): Baumschulenbetriebe mit einer Urproduktion, Ziergärtnerei, Nutz- (Kunst- und Handels-) Gärtnerei mit reiner Urproduktion, gärtnerischer Gemüsebau, Ueber Fruchtbildung bei Obstbäumen und kernlose Früchte. Seit einer Reihe von Jahren wird haupt sächlich von Amerika aus eine grosse Reklame gemacht mit gewissen kernlosen Apfel- und Birnensorten. Man könnte daher glauben, dass wir bald vor einer gewaltigen Umwälzung im Obstbau stehen und ganz unwillkürlich entsteht für uns die Frage, sollte es nicht möglich sein, wirklich vollwertige kernlose Aepfel und Birnen zu züchten, da wir doch auch kernlose Orangen, Bananen und Gurken haben, deren Früchte solchen mit Kernen an Qualität durchaus nicht nachstehen. Es wäre nun allerdings eine ge wagte Sache, wenn man den kernlosen Apfel- und Birnensorten eine ähnliche Zukunft voraus sagen wollte und dass wir den verlockenden Anpreisungen von amerikanischer Seite aus vorsichtig gegenüberstehen müssen, haben die ausserordentlich interessanten Resultate, die Professor Dr. Müll er-Thurgau, Direktor der schweizerischen Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, auf Grund langjähriger Versuche und Untersuchungen gewonnen hat, deutlich gezeigt. Schon vor 25 Jahren wandte Müller- Thurgau den kernlosen Apfel- und Birnensorten seine Aufmerksamkeit zu und hat sich auch in jüngster Zeit wieder eingehend mit dieser bedeutungsvollen Frage beschäftigt, so dass er, wie wohl kein zweiter, berufen ist, ein mass gebendes Urteil zu fällen. Es sind denn auch wiederholt Publikationen von ihm über diesen Gegenstand erschienen und in der letzten gemeinschaftlichen Monats-Versammlung der Gartenbaugesellschaft „Flora“ mit deren Obst sektion in Zürich hat Dr. Müllet - Thurgau einen zusammenfassenden, überaus interessanten Vortrag über „Fruchtbildung an Obstbäumen“ gehalten, dessen Inhalt hier im wesentlichen wiedergegeben werden soll. In einer kurzen Einleitung beleuchtet er den Befruchtungsvorgang. Ohne Blüten gibt es keine Frucht. Ob wir ein reiches Frucht jahr erhalten oder nicht, wird schon im voran gehenden Jahr entschieden, und zwar erfolgt die Anlage der Blüte im Verlauf der Monate Juni und Juli. Der mehr oder weniger starke Blütenknospenansatz ist in der Hauptsache auf ernährungsphysiologische Ursachen zurückzu führen. Wenn nämlich die Zweige reich an Zucker sind, werden sich an denselben viele Blütenknospen bilden. Zucker wird aber auch viel zur Ausbildung der Früchte benötigt, über mässig viel Früchte stehen daher in regem Wettbewerb mit dem Blütenknospenansatz und es erklärt sich daraus die Tatsache, dass auf ein reiches, in der Regel ein armes Fruchtjahr folgt. Der Blütenansatz wird aber auch noch durch andere Ursachen günstig oder ungünstig beeinflusst. Das Triebwachstum kann durch ungeschicktes Düngen oder infolge unrichtiger Unterlage zu sehr gefördert werden, wobei viel Zucker verbraucht wird und der Fruchtansatz darunter leidet. Unzweckmässiger Schnitt wirkt ebenfalls ungünstig, dagegen das Kürzen der Wurzeln, weil dadurch weniger Zucker für den Trieb verbraucht wird, oft vorteilhaft auf die Knospenbildung ein. Der Fruchtansatz ist also abhängig vom Zuckergehalt des Baumes, nicht minder aber auch von der Witterung. Dr. Müller-Thurgau gibt nun eine genauere Beschreibung über den Bau der Apfelblüte und kommt dann auf den Vorgang der Befruchtung zu sprechen, der für den Fruchtansatz von weittragendster Bedeutung ist. Wenn die Pollenkörner aus den reifen Staubbeuteln ent weichen und durch Vermittlung von Insekten und Wind auf die Narbe gelangen, müssen sie dort keimen, sie wachsen aus und bilden Schläuche, die durch den ganzen Griffel hin unterdringen und zu den Samenanlagen gelangen. Diesem Vorgang der Befruchtung können sich aber mancherlei Schwierigkeiten in den Weg stellen. Bei Regenwetter findet keine Ueber- tragung des Blütenstaubes statt, die Blüte bleibt also unbefruchtet. Aber selbst wenn der Blütenstaub auf die Narbe gelangt ist, kommt er eventl. nicht zum Keimen. Wenn nämlich die Keimung erfolgen soll, muss sich Flüssig keit auf der Narbe befinden; das ist aber nicht immer der Fall, denn bei trockenem Wetter und heftigem Wind kann die Narbe keine Flüssigkeit ausscheiden, infolgedessen die Be fruchtung nicht stattfindet. Im weiteren hat man beobachtet, dass, wenn ungeeigneter Blütenstaub auf die Narbe kommt, die Keimung ebenfalls nicht erfolgt. Die Elemente des männlichen und weiblichen Samens müssen zu einander passen, es muss eine gewisse „Affi nität“ vorhanden sein. Von der grossen Masse Blüten, die im Frühjahr einen Obstbaum schmücken, bleiben verhältnismässig wenig hängen. Warum fallen denn die übrigen ab? Die landläufige Ansicht geht dahin, dass eben die unbefruchteten ab fallen und die anderen bleiben. Dem ist aber nicht so. Denn auch befruchtete können ab fallen und unbefruchtete hängen bleiben. Wir kommen somit zu dem weiteren Abschnitt, die Bildung von Früchten ohne Be fruchtung. Man kannte schon im Altertum Früchte ohne Samen. Konrad Gessner (1516—1565, bedeutender Naturforscher in Zürich) berichtet über einen Obstbaum mit Früchten ohne Samen. Später fand man einen solchen Baum bei Braubach am Rhein, in der Nähe von St. Goarshausen. Der Wetterapfel bringt reichlich Früchte ohne Samen, aber auch solche mit Samen. An den Blüten kann man keinen Unterschied finden. In Thüringen ist die Apfelsorte Sonderkem stark verbreitet, dessen Früchte ebenfalls kernlos sind, indessen ist der Baum nicht gerade sehr reichtragend. Die Blüten dieser Sorte besitzen keine weib lichen Organe und doch bringt der Baum Früchte hervor, die sich also ohne Befruchtung gebildet haben. Man erklärt sich diese Er scheinung so, dass der Pollenschlauch ins Innere der Blüte eindringt und auf die Fruchtanlage einen gewissen Reiz ausübt, der das Wachsen der Früchte bewirkt; jedoch sind das nur Mut massungen, die noch genauerer Untersuchung bedürfen. Wiederholt sind dagegen Versuche mit Lebruns kernloser Butterbirne gemacht worden. Die Blüten dieser Sorte besitzen nämlich keine Samenanlagen, so dass eine Befruchtung voll ständig ausgeschlossen ist. Man hat nun die Blüten entmannt, d. h. die Staubfäden entfernt und um fremden Blütenstaub abzuhalten, die Blüten in Säckchen eingehüllt. Man verhin derte also die Bestäubung und die auf diese Weise behandelten Blüten fielen dann auch regelmässig im ersten Entwicklungsstadium ab. Dagegen ist durch weitere Versuche nach gewiesen worden, dass diejenigen Blüten, die von anderen Sorten Blütenstaub empfingen, Früchte ohne Kern entwickelten, trotzdem eine Befruchtung nicht stattfinden konnte. Wie ist nun aber das Verhalten normaler Blüten bei Selbstbestäubung und Fremd bestäubung? In vielen Fällen lässt sich kein Unterschied feststellen, wie z. B. beim Wein stock. Eingehend hat sich mit dieser Frage der Amerikaner White beschäftigt. Auf den grossen amerikanischen Obstplantagen mit einheitlichem Stand, wo also grosse Strecken nur mit der gleichen Sorte bepflanzt sind, trat eine merkwürdige Unfruchtbarkeit zu Tage. Besonders auffallend war dies bei „ Williams' Christbirne“. Es handelt sich hier um eine Sorte, deren eigener Blütenstaub nicht imstande
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