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Dresden, den 8. Sctbr. 1810 NIN ro- Sklaverey, von der man sich nicht losmachen kann und will, —) thetls aber auch gewiß deswegen, weil man jenen Stand für einen zu lästigen Zwang hält, die Glückseeligkeit des häuslichen Lebens zu wenig kennt, oder bei einem ausgearteten Gefühl nicht zu schätzen weiß, und sich bei ihrer Entbehrung durch den Gedanken, daß man dafür auch vieler Mühe und Sorgen überhoben ist, zu trösten weiß, nicht selten aber auch durch einen sinnlichen Genuß sich dafür lelcht zu entschädigen hofft. Aber auch unter denen, die in ehelicher Ver bindung leben, wird es immer mehr Ton, mit der leichtsinnigsten Manier über diesen Stand zu urtheilen, und seine Verpflichtung gen in die engsten Gränzen, die nur möglich sind, einzuschränken. „Die Ehe ist ein blo ßer bürgerlicher Kontrakt —" auf diese Be hauptung, die man in unsern Tagen (wo daö philosophische Wort Kontrakt so beliebt ge worden ist) so oft hört, und die, auch zuge- standen, doch gewiß mehr sagt, als damit gesagt werden soll, gründen viele das schein bare Recht, ihr geknüpftes Band nach Gutbc- finden und ohne alle weitere Ursachen als — weil sie eS wünschen, wieder zu lösen, und U u u u u Ueber die Ehe. ^/ie Ehe ist ein in allem Betracht so wich tiger Stand in d.r menschlichen und bürger lichen G.ftllschaft, daß dem Staat alUs daran gelegen seyn muß, ihr Ansehen und ihre Wür de zu erhalten. Besondere verdient dies jetzo ein H-nlptgegenst l--d ^er Sorgfalt aller Ge- setzge-'u^rn uu' Regi - ungrn zu ftyn, da der u-H ZertUcers, der über die richtige h < -r h veif noe Freiheits ¬ sinn und Haug zm llugeoundenheir, vielleicht auf kern Verhältnry des gesellschaftlichen Le bens so nachtheilig bereits gewirkt hat, und wohl mehr noch künftig wirken kann, als aus diese Verbindung, die ehrwürdigste, noth- wcndigste, für Moralität und Gtmkseelig- kclt im häuslichen und im bürgerlichen Leben lebender und künftiger Geschlechter wichtigste von allen. Es ist gegenwärtig, und wird imnur mehr herrschende Sitte, vor nehmlich in gewissen Ständen, den Ehestand zu fliehen, theils freilich schon aus dem Grun de, weil man sich zu sklavisch an die Gesetze des Luxus gebunden, und deren tyrannische Forderungen im Hausstande nicht befriedigen zu können glaubt; — (die einzige Art von