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z u r Belehrung und Unterhaltung. Nt. Dresden, den po^ius m^gemirrnr eo ^c>n<r'.<l^ e8t laris, k,i ^riiUem ^Nnibus r>l nnivei5^L^ <I?rn!N03Ultt <.-sv s^t^nto iixl^^nre sti,l.' 6Lan^ ?7.X». Beerdigungen, Kirchhöfe. beider! zwei Gegenstände, die, jetzt an der Ta gesordnung, manchen erschrecken, beunruhigen, und doch noch lang mein so erwogen und gewürdigt werden, als es diese ernsten Gegenstände verdienen. Es giebt Menschen, die gar nicht daran den ken mögen, und doch nicht wissen, ob sie viel* leicht in acht Tagen nicht diesen doch einmal schuldigen Tribut der Natur entrichten müssen. — Man hat Bände dafür und dawider geschrie ben, ob es möglich sey, daß ein Mensch lebendig begraben werden könne, — man hat Leichenhäuser errichtet, und sie nicht benutzt; man hat, mit emem Worte, viel geschrieben und viel gesprochen; — doch ist es, wie bei so vielen heilsamen Erin nerungen und Verordnungen, beim Alren geblieben. Wichtig genug, dächte cch, wäre der Gegen- »land, Möglichkeit ist auch vorhanden, und doch ) S. m. Abhanden,. Wann und wie sollte man die Todten begraben,, um jeden leicht möglichen Nach theil zu verhüten. Ein Beitrag v. D. R e inhard t. Hierum ist ein Vorschlag, wodurch allen zu befürch tenden sch liehen Emanationen aus den Grabern, Gramen Meyt werden könnten, namiicb durch irdneSärgc- Arnvldsche Buchhandlung, r z. Januar 1314« ist diesem letzten unam-bleiblichen Akt nicht die schuldige Aufmerksamkeit geschenkt worden. — Wer unter dem Beistände eines Arztes, (be sonders an diesem uns jetzt so furchtbar helmsuchen- den Fieber,) stirbt, der schlaft gewiß fest und ru hig, der Arzt müßte denn diesen ehrenden Titel gar nicht verdienen. Ist dieses aber ganz gewiß immer der Fall? — Giebt es ferner nicht Krankheiten, wo es wohl dem Unterricht«tsten nicht leicht werden soll, mit Gewißheit zu bestimmen, an animam. jum soces.^isso, Lwt in m^ckio corpore ackline üxu lulot? — Dieses näher zu erweisen ist hier weder der schickliche Ort, noch die Tendenz dieser kleinen Abhandlung; ste führt das Motto: Mög liche Sicherheit den Todten und Lebendigen. — Es giebt über diesen Gegenstand preiswürdige Verordnungen, z. B. die Hoch fürstlich Lippi sehe. In ruhigen, nicht durch alle Uebel bedrängten Zei ten mag eine solche Verordnung, wo die Leiche bis zum Eintritt der Faulniß aufbewahret werden soll, (und auch in diesen Zeiten aufbewahret werden kann,) in Verbindung eines ärztlichen oder zu die sem Behuf instruirter gerichtlicher Personen ausge stellten Zeugnisses, hinreichend seyn; mit Nichten aber befriediget diese an und für sich löbliche Vor sicht den Physiker und Menschenfreund bei Epi demien. — Da aber in solcher: tumultuarischen Zeiten alles so kurz und zweckmäßig, als nur möglich, abgethan wer den muß ; so schlage ich nach Sauvage, ( welcher zwar an Winslow und Haller Gegner fand,) das Brennen mit einem glühenden Eisen auf die