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Allgemeiner Weiger. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöcheMUch zweiMat: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mi. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeiiungsbote» gern entgegen. Amtsblatt für die Ärtsöekjärde und den Gememderat zu Mretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 15 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen T ''e 25 Pf., und i« Reklame 40 Pf., nehmen außer u rer Geschäftsstelle auch sär ^cheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. lMabUnreiger kill' Sie Snschskit, gmniq, 'KsßrSbrztsrt, KsnsRslät, srstiirrnida! «sä Umgegrns. Anserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 26. Sonnabend, den 30. März 1918. 28. Jahrgang Mit zartem Hauche jede Ninde Küßt Mutter Sonne im Geäst, Sanft weht im linden Frühlingswinde Die Botschaft durch das Land vom Fest. Die Sonne lacht mit mildem Grüßen, Löscht wieder alle Pein und Qual Und überglänzt das leise Sprießen, Das Aufersteh'n im Erdental. —- Ostern Da fühlt der Mensch ein neues Leben, In banger Hoffnung schlägt sein Herz Und ihn beseelt ein heißes Streben, Den Blick zu richten himmelwärts. Er rüstet sich im frommen Drange Das Wort des Herrn zu hören: „Werde!" Er macht bereit sich zum Empfange Des neuen Frühlings auf der Erde. 1918. Wer ist so kleingemut zu bangen Um seines kargen Glücks Verbleib? Erneut sich jetzt nicht, was vergangen, Verjüngt sich nicht der Erde Leib? Spricht nicht aus frischentsproßtem Laube Gott selbst sein heilig Schipferwvrt: „Was immer wurde auch zu Staube Soll auferstehen fort und fort!" Drum banget nicht: es gibt hienieden Kein Sterben mehr und kein Vergeh'» Und alle Dinge, Krieg wie Frieden, Sind nur ein irdisches Gescheh'n. Laßt euch im Kampf der Welt nicht rauben Der Zukunftshoffnung starken Hort. Beharret fest im Osterglauben: „Das Aufersteh'n währt fort und fort." Marmelade — Kunsthonig. Vom 28. März 1918 ab werden durch die Verkaufsstellen kür Nährmittel a. auf Abschnitt 3 der allgemeinen (gelben) Nährmitlclkarte (Personen un Alter von über 4 Jahren), b. auf Abschnitt 3 der Kinder- (roten) Nährmittelkarte (Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahre): 1 Pfund Marmelade und 1/2 Pfund Kunsthonig abgegeben. Vorstehendes gilt auch für die rev. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, den 26. März 1918. Der Kommunolvcrbaud der Königlichen Amtshauptmannschaft. Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegenständen. I. Der Heeresbedarf an Kupfer und Nickel, an Aluminium und Zinn und an Legierungen dieser Metalle, also besonders an Messing, Bronze, Rotguß, Neusilber, Alpaka, Kayserzinu und Britanniazinn, der bekanntlich sehr groß ist, erfordert nunmehr auch in Deutschland die Nutz barmachung aller daraus hergestellten Gegenstände auch insoweit, als sie zur Einrichtung von Privathäusern und Wohnungen dienen. Demgemäß ist von den Stellvertretenden Generalkommandos XII. und XIX. Armeekorps und ebenso von sämtlichen anderen Stellvertretenden Generalkommandos in Deutschland eine Bekanntmachung betr. Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht dieser Gegenstände vom 26. März 1918 — Nr. M. 8./1, 18 K. R. A. — erlassen worden. Diese Bekanntmachung und die Ausführungsbestimmungen der unterzeichneten Behörden können bei allen Gemeinde behörden sowie bei jedem Gutsvorsteher eingesehen werden. Außerdem sind sie in jeder Ge meinde angeschlagen worden. Bei der Wichtigkeit der Maßregel wird aber außerdem nachstehend noch Kurz der hauptsächlichste Inhalt jener Bekanntmachung und der hiesigen Ausführungsbestimmungen wiedergegeben, um alle, die dadurck! berührt werden, noch besonders zu der unbedingt nötigen sorgfältigen Beachtung der Bekanntmachung und den Ausführungsbestimmungen zu veranlassen. Schon jetzt wird bemerkt, daß Unkenntnis ihrer Bestimmungen nicht vor Strafe schützt und daß auf solche Anfragen bei der starken Belastung der unterzeichneten Behörden keine Antwort erteilt »erden kann, die bereits durch den Inhalt der Bekanntmachung und ihre Aus- führungsbestimmuugen klargestellt werden. II. Alle aus den unter l genannten Metallen oder Legierungen hergestellten Einrichtungs- gegenstände sind ab 26. März 1918 beschlagnahmt und mit vorläufiger Ausnahme der Zinn gegenstände auch gleichzeitig ohne besondere dem Besitzer zugchende Entcignungsanordnung enteignet, beides, soweit sic nicht vor 1850 hergestellt worden sind. Die sehr große Anzahl der hierbei in Betracht kommenden Gegenstände ist in der Bekanntmachung einzeln aufgeführt. Es fallen darunter insbesondere Gastwirtschafts-Einrichtungen wie Aschenbecher, Aufsätze, Ab fallsammler, Aschenuntersätze, ferner alle Arten Gegenstände der Schaufensterdekoration und Ge schäftsausstattung, Türgriffe, Türklinken, Knöpfe, Geländer, Gitter, Fenstergriffe, Fensterknöpfc, Barrierenstangen, Trcppenläuferstangen, Schutzstangen an Fenstern, Türen und Treppen, weiter Gewichte, Maße, ferner Viehglocken, überhaupt grundsätzlich fast alle, auch die Kleinen Gegen stände auS Kupfer, Messing, Nickel, Zinn und den anderen unter I genannten Metallen und Legierungen. ., III. Die Ablieferung der Gegenstände hat ohne Verzug zu erfolgen. Soweit besonderer Ausbau nötig ist, haben die Beteiligten diesen sofort nach der genaueren Anweisung der Be«< kanntmachung und ihrer Ausführungsbestimmungen in die Wege zu leiten. Dasselbe gilt von der etwa nötigen Beschaffung von Ersatzstücken. IV. Wegen der Preise und der sehr eng begrenzten Ausnahmen von der Beschlagnahme oder von der Enteignung, wegen der Strafbestimmungen sowie wegen der zahlreichen sonst in Betracht kommenden Fragen wird nachdrücklich nochmals auf die Bekanntmachung und die Aus führungsbestimmungen verwiesen. Für die Ablieferung kommen tue nachstehenden Sammelstellen in Betracht: für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Kamenz: Kamenz: Herr Kupferschmiedemeister Otto Bömig, Oststraße, Nähe Bahnhof. Geöffnet: Donnerstags vormittags S—12 Uhr, Freitag« nachmittags 2—5 Uhr. Pulsnitz: Herr Schlossermeister Bruno Garten, Neumarkt. Montags und Donnerstags nachmittags 3—6 Uhr. Königsbrück: Herr Schmiedemeister Ernst Franke, Kamenzerstraße, Montags und Dienstags nachmittags 1—4 Uhr. G^oß^ö^rsdorf: Firma C. T. Guhr, Montags und Dienstags nachmittags für die Stadt Kameuz: Kamenz: Herr Klempnermeister Traber, Herrenstraße 13, Dienstags und Frei tags nachmittags 1—5 Uhr. Alle diese Bestimmungen gelten auch für die Städte Kamenz und Pulsnitz. V. Jeder Einzelne bedenke, daß unsere Soldaten draußen ihr Leben und ihre Gesundheit fürs Vaterland hingeben. Dann wird er ihnen zu Liebe willig und vor allem auch bald das Metall abliefern, welches das Heer dringend in größten Mengen benötigt, um die Siege zu erringen, die ganz Deutschland mit stolzer hoffnungsvoller Freude erfüllen. Kamenz, am 26. März 1918. Die Königliche Amtshauptmannfchaft für den Kommnnalverband. Der Stadtrat zu Kamenz. Saatkartosfeln. 1. Der Kommunalverband hat in den Gemeinden Kamenz, Pulsnitz, Bretnig, Groß röhrsdorf, Königsbrück und Ohorn mehrere tausend Zentner verlesener Mecklenbur gischer und Posenscher Kartoffeln lagern, die eigentlich zu Saatzwecken bestimmt waren. Bei der außerordentlich großen Bedeutung des Saatgutwechsels ist der Kommunalverband bereit, diese Kartoffeln gegen hiesige Speisekartoffeln anszutanschen. Der Austausch soll Zug um Zug gegen Ablieferung der gleichen Menge einwandfreier Speisekartoffeln erfolgen, außerdem hat der austauschende Landwirt die Differenz zu bezahlen, die zwischen dem Spcisekartoffelhöchstpreise von 6,70 Mk. und dem von der Lagergemeinde für die auswärtigen Kartoffeln bezahlten Preise, einschließlich der dieser erwachsenen Unkosten, liegt. (Diese Differenz wird etwa 3,50 Mk. bis 4 Mk. für den Zentner betragen.) Landwirte, die von dem Austausche Gebrauch machen wollen, haben sich unmittelbar bei einer der obenbezeichneten Lagergemeinde bis zum 4. April d. I. zu melden. Sie können auch dort die zur Verfügung stehenden Sorten erfahren. Die betref fenden Gemeindebehörden werden sodann den Zeitpunkt des Austauschs persönlich den Melden den bekanntgeben.*! II. Im übrigen wird wiederholt darauf hingewiesen, daß noch eine weitere große Menge von Posenschen und Mecklenburgischen Saatkartoffeln dem Kommunalver band zur Verfügung stehen, die gegen einen von hier aus festgesetzten Preis durch die Kartoffel händler und die Landwirtschaftlichen Bezugsvereine bezogen werden können. Anmeldungen sind bei diesen Händlern und Vereinen mit größter Beschleunigung zu bewirken. Drese Kartoffeln werden sich im Preise nicht höher als sie Austauschsaatkartoffeln nach Ziffer I stellen. III. Im Falle Ziffer l ist die Saatkarteffelkarte nicht erforverlich. Kamenz, am 27. März 1918. Der Kommnnalverkand für die Königliche Amtshauptmannfchaft. Schrotmühlen, Haferquetschen und dergleichen Apparate. Bei der Nachprüfung oer amtlich plombierten Schrotmühlen, Haferquetschen und dergleichen Apparate wurde in mehreren Fällen die Verletzung der Plombierung festgestellt. Die Königliche Amtshauplmannschaft sieht sich daher gezwungen, bei jeder Verletzung der Plombierung, gleich gültig ob dies vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, Ordnungsstrafen bis zu 150 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen zu verhängen. Die Strafe trifft den Besitzer, der für seine plombierten Apparate verantwortlich ist. Ueberdies hat derselbe die Kosten für die anderweite Plombierung zu tragen. Kamenz, am 27. März 1818. Die Königliche Amtshauptmannfchaft für den Kommunalverband. Sonderzuteilung von Zucker betr. Auf Marke 5 der roten und Marke 3 der grüne« Lebensmittelkarten wird in den Verkaufsstellen je fr Pfund Zucker — - abgegeben. Bretnig, am 27. März 1918.Der Gemeindevorftand. M« dsAiMlen. Kaiser Wilhelm richtete an den Reichstag ein Telegramm, in dem er betont, daß das deut sche Schwert uns den Frieden erzwingen wird; der Weltfrieden werde durch deutsche Kraft gesichert werden. Unsere Bombengeschwader griffen Dünnkirchen und Calais erfolgreich an. Der englische Munitionsminister Churchill for dert zum sofortigen Ersatz der ernstlichen Verluste an Geschützen, Maschinengewehren und Munition auf. Der Militärgouverneur von Paris erließ ein allgemeines Versammlunzsverbot und kündigte damit den verschärften Belagerungszustand sür Paris an. Deri Verein -Deutscher Kapitäne Md Offiziere der Handelsmarine sprach sich für die Fort setzung des Unterseekriegcs trotz neutralen Protesten auS.