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Allgemeiner Anzeiger Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöche.üuch zwnMa!: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel- jährlich ab Schalter 1,15 Ml. bei freier Zusendung dnrct Voten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeinmgsboten gern entgegen. Nrntsbl'crtt für die (hrtskeöärdL' uns Herr Gemeinderat zu Wretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 15 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Telle 25 Pf., und im Reklametcll 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. LoksI.Mrriger für Sie SiMEen greimq, HiMSdnasrh ftENMe, frankembal uns Umgrgen«. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags I I Ubr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag II Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 29. Mittwoch, den 10. April 1918. 28. Jahrgang Brot- und Mehlpreise. I. Mit Wirkung vom 7. April 1918 ab wird der Brotpreis für ein Bierpfundbrot bis auf Weiteres auf 80 Pf. festgesetzt. 2. Der bisherige Preis« für eine Semmel in Höhe von 7 Pf. für das Stück wird beibe halten. 3. Als Preise für das Mehl, das im Kleinhandel abgegeben wird, werden festgesetzt bei Weizenmehl 28 Pfennig für das Pfund, Roggenmehl 23 „ „ „ und bei Abgabe von Mengen von 50 und I00 Gramm bei Weizenmehl für 50 Gramm 3 Pfennig, « a '/ tOO „ 6 „ „ Roggenmehl „ 50 „ 3 „ a tt " 100 „ 5 „ In diesen Preisen sind die Verpackungskosten des^Bäckers oder Mehlkleinhändlers nicht mit enthalten. Kamenz, am 5. April 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Stadträte von Kamenz und Pulsnitz. Verkehr mit Ziegen und Iickelfleisch. 8 I. Der gewerbsmäßige Ankauf lebender Ziegen (einschließlich der Zickel) zu Schlacht zwecken ist nur zulässig mit vorheriger Genehmigung des Kommunalverbandes, in dessen Be zirk sich das anzukaufende Tier befindet. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Sie kann nur versagt werden, 'wenn der Ankauf von Schlachtziegen nicht schon bisher zum geschäftlichen Tätigkeitsbereich des. Käufers gehört hat, oder wenn durch die Schlachtung des anzukaufenden Tieres die Ziegenzucht des Bezirkes erheblich gefährdet werden würde. Die Genehmigung ist dem Verkäufer vorzulegcn. 8 2. Der An- und Verkauf von Ziegen (einschließlich Zickel) zu Nutz- und Iucht- zwecke« sowie zur Mast wird den Bestimmungen über den Verkehr mit Zucht- und Nutz vieh unterstellt. Danach dürfen also insbesondere Ziegen zu Nutz- und Zuchtzwecken nur gegen Vorlegung einer gültigen Ankaufsbescheinigung verkauft werden. Die Ankaufsbescheinigung darf von den Kommnnalverbändeu auch ssolchen Personen ausgestellt werben, die keine Viehhal tung besitzen, wenn die Möglichkeit ausreichender Fütterung mit freigegebeuen Futtermitteln vorliegt. 8 3. Die Ausfuhr lebender Ziegen aus dem Gebiete des Königreichs Sachsen bedarf der vorherigen Genehmigung des Viehhandelsverbandes. Die Ausfuhr von Ziegenfleisch wird untersagt. 8 4. Nach 8 1 der Verordnung, die Regelung des Fleischverbrauchs betreffend, vom 3. April 1916 unterliegt auch Ziegen- und Zickelfleisch dem Markenzwang. Auf ^„Anteil der Reichsfleischkarte dürfen jedoch 50 Gramm Ziegenfleisch mit eingewachsenen Knochen abgegeben werden. Köpfe und Eingeweide, die nur getrennt vom übrigen Körper verkauft werden dürfen, sind markenfrei. Die den Kommunaloerbänden erteilte Ermächtigung, in ihrem Bezirke Ziegen fleisch für markenfrei zu erklären, wird hiermit zurückgenommen. 8 5. Hausschlachtungen von Ziegen und Zickeln unterliegen, abgesehen von medizinal- und veterinärpolizeilichen Bestimmungen, keinerlei Beschränkung. Eine Anrechnung auf den Fleisch bedarf des Schlachtenden findet nicht statt. Die Kommunalverbände werden ermächtigt, die An zeigepflicht vorzuschrciben. 8 6. Folgende Preise dürfen nicht überschritten werden: s) beim Verkaufe lebender Jungtiere (Zickel) zur Schlachtung für das Kilogramm Lebendgewicht 4,—M. h) beim Verkaufe geschlachteter Jungtiere (Zickel) im Fell seitens des Züchters für das Kilogramm 4,20 „ Das Fleisch ausgewachsener Ziegen unterliegt keiner Höchstpreisbeschränkung. 8 7. Im Zwischenhandel darf für jedes lebende oder geschlachtete SchlaLtzickel für sämtliche Unkosten einschließlich Händlergewinn ein einmaliger Zuschlag von 1 M. für das Stück gefordert werden. 8 8. Die Herstellung van Ziegenwurst sowie die sonstige Verarbeitung von Ziegen fleisch zu Wurst, Konserven und vergleichen ist nur mit Genehmigung des Kommunalverbandes des Herstellungsortes gestattet, der die Herstellung dauernd zu überwachen und die Verkaufspreise im einzelnen festzusetzen hat. 8 9. Die m 8 6 festgesetzten Höchstpreise sind Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisge setzes. Ihre (Überschreitung wird nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bestraft. 8 10. Wer den sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Ge fängnis bis zu I Jahr und mit Gelostrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Fleisch und Fleischwaren, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, können ohne Entgelt eingezogen werden, gleichgültig, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 11. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig verliert die Bekanntmachung „Höchstpreise für Schlachtzickel" vom 3. April 1917 („Sächsische Staats zeitung Nr. 78") ihre Gültigkeit. Dresden, den 27. März 1918. Ministerium des Innern. Kurze NachrMen. Truppen des Generals v. Boehn griffen die feindlichen Stellungen am Südufer der Oise an, erzwangen den Uebergang und erreichten die Linie Bichancourt—Autreville—Bansis Auf dem Südufer de: Oise wurden in Fort führung unseres Angriffes Pierremande und Folembray genommen. Die Franzosen erlitten hohe blutige Verluste; bisher wurden über 1400 Gefangene einge bracht. Nördlich von Beaumont-Hamel und beiderseits von Albert brachen starke englische Angriffe zusammen. Auf dem Westufer der Avrc wurden neu heran geführte französische Divisionen vielfach nach erbittertem Nahkampfe abgewieseir. Immer näher an Amiens. Der Avre-Abschnitt deckt Amiens im Südostcn. Am 4. April schob hier der deutsche Angriff mit der Erstürmung von Castel die deutschen Linien bis auf 13 Kilometer an die wichtige Stadt heran. Bereits seit mehreren Tagen liegen Amiens Bahnhöfe unter schwerem deutschen Flachfeuer. Um an dieser wichtigen Stelle daS weitere deutsche Vordringen.aufzuhalten, haben französische Truppen beiderseits der Avre die Engländer abgelöst, deren Widerstandskraft die Franzosen scheinbar nicht mehr voll bewerten. Teil der französischen Truppen wurde in 48 stündiger ununterbrochener Fahrt auf Last- kraftwagen aus der Champagne herangeführt und unmittelbar nach Ankunft eingesetzt. Am 4. April 1918 hatte auch der Feind einen An griff geplant. Seit 4 Uhr morgens spien fran zösische und englische Batterien ein rasendes Feuer aller Kaliber auf die deutschen Linien. Der deutsche Angriff kam der feindlichen Ab sicht zuvor. Verzweifelter Widerstand äußerst starker französischer Kräfte wurde trotz ihres hef tigen Artilleriefeuers gebrochen. Die schlechte Sicht des Regentages begünstigte die Annähe rung der deutschen Bataillone. Unter geringen Verlusten erreichten sie den Feind. Bereits gegen Mittag wurde der Ort Castel überrannt. Vor Einbruch der Dunkelheit wird der durch Draht verhaue geschützte, mit Maschinengewehrnestern reich versehene Senecat-Wald genommen. Nörd lich des Waldes liegt ein französisches Lager. In panikartiger Flucht räumt es der Feind. In die voller Unordnung zurückflutenden feindlichen Haufen reißt unser Verfolgungsfeuer blutige Lücken. Versuche, unter Einsatz von starken Kräften die Deutschen in breiten Abschnitten zwischen Moreuil und Montdidier über die Avre zurückzuwerfen, büßte der Feind mit hohen Verlusten. Die den Angriff begleitenden Tanks werden zusammenze- schossen. Von drei französischen Divisionen wer den Gefangene cingebracht. Auch südlich Grivesnes greift der Franzose an. Seine Sturmtruppen zerschellen entweder im deutschen Feuer oder werden im Gegenstoß zurückgeschlagen. Unter der andauernden fran zösischen Beschießung Montdidiers wandelt sich die Stadt in einen Trümmerhaufen. Strategische Zwangslage der Engländer. Bern, 6. April. „Die erste Phase der großen deutschen Offensive ist abgeschlossen", schreibt heute Hermann Stegemann im Bund. „Sie umfaßt zehn Tage und hat zur taktischen Erfassung von über 800 Quadrat-Kilometern geführt, im Vergleich zum hunderttägigen eng- lischen-französischen Sommerangriff, der den An greifern etwa 300 Ouadrat-Kilometer und zur 120tägigen englischen ^Offensive in Flandern, die etwa 200 Ouadrat-Kilometer einbrachte, ohne zur taktischen Durchbrechung der deutschen Fronten zu führen. Die erste Dekade der deutschen Offensive -st so stürmisch und raum oerschlingend verlaufen, daß man beinahe be haupten könnte, der Angreifer habe mit länge ren Fristen gerechnet, um gewisse Ziele zu er reichen. Am 1. April waren die englischen Armeen von Paris abgedrängt und der Gefahr ausgesetzt, das Hauptquartier und das Haupt depot Amiens zu verlieren und mit verkehrter Front, mit der Hauptbasis Rouen—Paris, also der Seinelinie, vor der rechten Flanke, anstatt im Rücken fechten zu müssen, eine Gefahr, der sie noch nicht entronnen sind. Die englischen Festlandarmeen kämpfen in dem von ihnen or ganisierten französischen Norden jetzt wie in einem riesenqaften Brückenkopf. Heraus gxht hervor, daß die. strategische Lage des englischen Heeres in der ersten Phase der deutschen Offen sive noch mehr gelitten hat als diejenige der Italiener, als sie vom Jsonzo auf den Taglia- mento zurückgeworfen wurden. Die Franzosen haben in der ersten Phase der Verteidigung durch rasches Zufassen das Schlimmste ver hütet, aber ihre strategische Lage hat sich auch verschlechtert. Die Tatkraft, mit der die Fran zosen durch Einsetzen des größeren Teiles ihrer strategischen Reserven die Lage im Zentrum der Schlachtfront gekittet haben, darf nicht da rüber hinwegtäuschen, daß sie in der Verwen dung der Reserven nicht mehr frei sind, sondern gezwungen werden, sie am äußersten linken Flügel ihrer eigenen Schlachtsront aufzuhäuf en." Bezüglich der Lage an der österreichisch-italieni schen Lage meint Stegemann, es sei nicht an zunehmen, daß die österreichisch-ungarische Heeres leitung den nach Abzug von Plumer und Fa- yolles auf die eigene Kraft gestellten Diaz ledig lich binden, sondern vielmehr versuchen werde, nach dem Aufbau der Angriffsfront die äußerste rechte Flanke der Westfront der Entente einzu stoßen und dadurch die Operationen der Deut schen im alten Westen zu erleichtern und ihnen erst volle Auswirkung zu sichern. Die Truppenlandungen der Japa ner in Sibirien. M 0 skau , 6. April. Zur japanischen Trup penlandung in Wladiwostok wird halbamtlich gemeldet, daß der Rat der Volksbeauftragten politische Schritte unternommen und gleichzeitig allen Sowjets in Sibirien Befehl gegeben habe, dem Angriff auf russischem Gebiete Widerstand zu leisten. (WTB.) hast noch Geld genug, das Du Deinem Vaterlande leihen kannst. Zeder zurückgehaltene Pfennig verlängert den Krieg. Jede Stunde Krieg hedeutei weitere Opfer an Gut und Blut. * Zögere nicht, zeichne! *