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MLttheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post IS Gr. Sachs., bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenheit 12 Gr. Sächs. -»F19. Erscheint jeden Donnerstag. 7. Mai 1840 Bekanntmachung des Ministern des Innern, die Vertilgung der Maikäfer betr. Der vielfache Schaden, welchen die Raupen des Maikäfers (Engerlinge) im vorigen Jahre hie und da den Gartenanlagen und Fcldfrüchten, besonders aber den Holzcultuccn zugcfügt haben, hat das Ministerium des Innern in Erwägung zu ziehen veranlaßt, was sich gegen die Wiederkehr solcher Verwüstungen Vorkehren lasse. Da hierzu jedenfalls die genauere Kenntniß der Naturgeschichte dieses Käfers, namentlich der Perioden seiner Entwickelung, seines Wiedererschcinens in größerer Anzahl, und der zu seiner Tödtung geeignetsten Zeitmomcnte von Nutzen sein dürfte, so Hal das Ministerium des Innern einen faß lichen, belehrenden Aufsatz hierüber fertigen lassen, und wird nicht nur für dessen thunlichste Verbreitung, namentlich auch in den Schulen Sorge tragen, sondern fügt auch einen gedrängten Auszug desselben nachstehend unter 8 bei. Hiernach ist in gegenwärtigem Frühjahre wiederum das Erscheinen der Maikäfer in ungewöhnlich großer Anzahl zu erwarten, wie dies auch durch die vorjährigen Verwüstungen der Engerlinge bereits angczcigt ist. Wenn mithin gerade jetzt ein, für oie künftig« stellung der Garten-, Feld- und Waldgcwächse, auf längere Zeit entscheidender Zeitpunkt bevorsteht, so macht es das Ministerium des Innern andurch allen betreffenden Grundcigenthümcrn, namentlich den Landgemeinden in deren eignem Interesse, zur Pflicht: innerhalb der ersten 14 Tage, vom Erscheinen der Maikäfer an gerechnet, allenthalben mit vereinten Kräften für deren thunlichste Vertilgung, nach der im Auszuge enthaltenen Anleitung bemüht zu sein. Wie nun auch Seilen des Finanz-Ministern dem Obigen entsprechende Aufforderungen an die Verwalter stscalischer Grundstücke ergehen werden, so versieht sich das Ministerium des Innern insbesondere auch zu den Gutshcrrschaften, daß sie nach Kräften nicht nur die ihnen untergeordneten Gemeinden dazu anregcn, sondern auch rücksichtlich ihrer eignen Grundstücke denselben mit gutem Beispiele vorausgehen werden. Dasselbe behält sich übrigens vor, diejenigen Gemeinden oder Grund besitzer, durch deren verdienstliche Thätigkeit der Zweck der ganzen Maßregel vorzugsweise gefördert werden wird, durch öffent liches Anerkennlniß auszuzcichnen. Dresden, am 30. März 1840. Ministerium des Innern. Nostitz und Iänckendorf. Demuth. O Auszug aus dem Aufsatze, die Naturgeschichte der Maikäfer und deren Vertilgung betr. Dec zur Gattung der Laubkäfer gehörige allbekannte Maikäfer, lebt in der Regel vier Jahre, und zwar theils in voll kommenen Zustande als Käfer, theils in unvollkommenen als Raupe (Engerling) und Puppe. Als Käfer erscheint derselbe im Frühjahre, und zwar, nach Maßgabe der Witterung, von der zweiten Hälfte des Aprils bis zur zweiten Hälfte des Mais, indem er sich meist nach sanftem Regen aus der Erde hcrausarbeitct. Er nährt sich, nachdem er täglich in der Abenddäm merung eine Zeitlang umhcrgeschwärmt, von den Blättern fast aller Obst- und Laubholzarten. In der Morgenkühle, sowie bei kälterm und regnerischem Wetter verharret er in einem ziemlich starren Zustande auf den Bäumen. Die Paarung desselben beginnt schon in den ersten Tagen,-worauf das Weibchen, welches durch kleinere Fühlhörner leicht vom Männchen zu unter scheiden ist, nach Verlauf einer, höchstens zwei Wochen, wahrscheinlich in drei verschiedenen Absätzen, seine Eier in die Erde, in welche es sich eingräbt, legt. Die Dauer der Legezeit ist ganz von der Witterung abhängig, und erfolgt bei wärmern Wetter in kürzerer, bei kälterem in längerer Zeit. Nach deren Beendigung erreicht das Weibchen sehr bald sein Lebensziel, und auch das Männchen folgt ihm in der Regel bald. So beträgt die Lebensdauer dieser Käfer im vollkommenen Stande bei günstiger