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)-x»^ Mittheil nit gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. F ü n k 1 v r Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 Gr. Sachs., bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenheit 12 Gr. Sachs. 20. Erscheint jeden Donnerstag. 14. Mül 1840. Dolksjustiz und Volksrache. In Nordamerika haben sie ein besonderes Recht, welches sie Lynch-Recht nennen. Einige Beispiele wer den den Sinn dieses Wortes deutlich machen. Im Staat Kentucky, in Bowling-Green ließen sich vier Franzosen nieder und. errichteten ein öffentliches Spielhaus. Zu schlag sand sich bald, das Haus kam erst in Ruf, dann in Verruf. Die guten Kentuckyer, die überhaupt Wag- hälse sein sollen, verloren ihr Geld und sagten hinter drein, die verdammten Franzosen haben uns beluchst, die Kerle spielen falsch! In freien Staaten wird Alles öffentlich behandelt, auch hier griffen die Zeitungen ein, rügten, warnten, konnten aber nichts prästiren, als die öffentliche Stimme gegen die Spieler ausreizen; denn das Spiel selbst war gesetzlich erlaubt. Da geschah es, daß sich ein, sonst wegen seines Muthes und Freisinnes bekannter Mann, nachdem er Alles verspielt hatte, am Hellen, lichten Tage vor der Thüre des Spielhauses er schoß. Weinend und jammernd eilte die Frau herbei und fluchte dem Haus. Das entzündete die kecken Be wohner von Bowling-Green und es begann das Lynch- Recht. Wüthend stürzte sich das Volk auf das Spiel haus, sprengte die Thüren, riß die Bankhalter heraus und während ein Theil das verfluchte Gebäude demo- lirte, stürzte sich der andere Theil mit den Franzosen nach dem Fluß zu; hier wurden die Spieler in's Wasser getaucht, dann angebunden und durchgehaucn aufs Blut, endlich losgelassen und nackend durch die Straßen zur Stadt hinausgejagt, in welche sie noch zurückkehren sol len. Das war ein Fall. In Virginien, einem andern Staate Nordamerikas,! herrscht bekanntlich noch die Sklaverei, d. h. die freien Nordamerikanischen Herren kaufen und halten sich Skla ven, die ihnen arbeiten und über denen ihnen unbeding tes Recht zusteht. Nun ist im Nordamerikanischen Con- greß, (der Volkskammer) schon ost beantragt worden, die Sklaverei im ganzen Umfang der Union aufzuheben; allein die südlichen Staaten, in denen die Sklaverei gilt, haben es durch ihre Deputirten stets hintertrieben und -mdlich so weit gebracht, daß im Congreß nicht einmal mehr über die Aushebung der Sklaverei ge sprochen werden darf. Aber der Geist der Freiheit, ein mal erwacht, läßt sich nicht wieder unterdrücken; dort nicht, wie bei uns nicht. So gab es denn immer Männer, welche trotz allen Widerstandes behaupteten, die Sklaverei sei unrecht und müsse überall aufhören; das ärgerte die guten Virginier schändlich und sie zit terten vor Wuth, lasen sie oder hörten sie, daß irgend einer sich gegen ihr Unwesen erklärt hatte; denn sie dachten: haben wir keine Sklaven mehr, können wir nicht mehr in Reichthum und Faulheit schwelgen! Mal kam ein fremder Mann, es war ein Prediger, hin und zwar nach Marysville: der redete öffentlich über das Unchristliche des Sclavenhaltens. Da rottete sich der vornehme, weil reiche und Sklaven haltende Pöbel des Orts zusammen, siel über den Prediger her, entkleidete ihn, tauchte ihn erst in Oel und dann in Federn, trieb ihn eine Zeit lang spottend und höhnend in der Stadt umher und schlug und marterte ihn endlich an einem Pfahl zu Tode. Das war der andere Fall der Lynch- Justiz, die bei uns Volksjustiz, auch Volksrache heißt, je nachdem sie gerecht oder ungerecht ist. Wir können uns nicht enthalten, noch zwei neuere