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rter Ws-cheiMatt. M i t t h e i l n n g e n über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 Gr. Sachs., bei Beziehung des Blattes durch Botengelcgcnheit 12 Gr. Sachs. 2H Erscheint jeden Donnerstag. 2. Alls 1840. Hannoversches Portfolio. (Fortsetzung.) Der Ausdruck „dermalige Stände" bestimmt offen bar gar nichts über die Auflösung oder Nichtauflösung, sondern bezeichnet lediglich die Norm der Berufung nach der Proklamation vom 7. Januar 1838. Daß aber das Cabinet aus den Auflösungsvorschlag nicht cingehen wür de, war leicht erklärlich aus materiellen Gründen.. Das Cabinet konnte seinem Einflüsse bei den Wahlen nicht zum zweitenmale vertrauen, konnte nicht hoffen, daß es ihm noch einmal gelingen würde, alle oppositionellen Elemente fern zu halten. Das Land hatte inzwischen zu viel Erfahrungen gemacht und war durch die Vor gänge eines inhaltvollen Jahres nur noch mehr den Ab sichten des Cabinets entfremdet worden. Selbst der Adel, der die Regierungsmaßregeln bisher treulich unter stützt hatte, sing an zu fühlen, daß ein so rechtloser Zustand auch seinen Interessen gefährlich werden könnte. Daher mußte das Cabinet es wohl für das Beste er achten, zu behalten, was es mit so vielen Anstrengungen sich verschafft hatte. Gleichwohl beschloß die Opposition, noch einen Ver such zu machen, das Cabinet zu billigem Ansichten um zustimmen. Einige der bedeutendsten Corporationen, die Residenz und die Stadt Osnabrück, gingen voran und entwarfen — bereits im October 1839 — Petitionen um Auflösung der vertagten Ständeversammlung und Ein berufung einer neuen, frei zu wählenden, wenn auch ebenfalls nach der Norm vom 7. Jan. 1838 zu berufen den. Eine große Anzahl Corporationen folgten diesem Beispiele und das Cabinet konnte nun nicht mehr in Zweifel sein, was der allgemeine Wunsch des Landes und zugleich der einzig noch übrige Weg einer güHichen Vereinbarung sei. Jndeß, was die Einsichtigemivor- ausgcsehen hatten, das Cabinet verharrte bei seinersvor- gesaßten Ansicht, und so erschien denn am 10. FeSruar 1840 eine Proclamation, durch welche die seif dem 20. Juni vorigen Jahres vertagte Ständeversammlung aus den 19. März dies. Jahres wieder zusammenberusen wir^>, um den inzwischen fertig gewordenen Versassungs- entwurs zu berathen. Diese Proclamation, die ihrem ganzen Zusammenhänge nach so entscheidend für die hannoversche Verfassungsangelegenheit ist, enthält übri gens noch einige Deductionen, welche die Politik des Cabinets sattsam charakterisiren.' In der Hauptsache schroff genug den Wünschen des Volkes entgegentretend, machte sie gleichwohl einige Concessionen, die mit frühem Deductionen des Cabinets, namentlich mit der Procla mation vom 15. Febr. schwer vereinbar sind. Ohne nämlich geradezu das Präjudiz der Anerkenntniß der Verfassung von 1819 von den nächstens vorzunehmen den Wahlhandlungen wegzunehmen, wird doch angedeu tet, daß man in diesem Punkte nicht so streng es zu nehmen gedenke, wie im vorigen Jahre, indem ja ein solches Anerkenntpiß der Corporationen für das factische Bestehen jener Verfassung ganz gleichgiltig sei. Das widerspricht nun freilich der früher ausgesprochenen An sicht des Cabinets, allein es war diese Umdeutung früherer Deductionen nöthig, um die Theorie von der unbedingten Wahlpflicht nicht zu gefährden und zugleich die Corporationen für die Wahlen um so bereitwilliger zu machen. Zwar hat jene Theorie von der unbeding ten Wahlpflicht einigermaßen an Wichtigkeit verloren,