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— — Mittheil uit gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünkter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 Gr. Sachs., bei Beziehung des Blattes durch Botcngelegcnhekt 12 Gr. Sachs. 4^. Erscheint jeden Donnerstag. 22. 1840. Mahnungen der Zeit. Ein Blick auf die Ereignisse der letzten Jahre und auf den innern Zustand der verschiedenen europäischen Länder zeigt uns überall das Streben der Völker nach bürgerlicher Emanzipazion und nach Anerkennung des Grundsatzes, daß die öffentlichen Angelegenheiten nur im Sinne und nach den Interessen der Gesellschaft, nie aber nach dem willkürlichen Gutdünken eines Einzigen, als Volks-Eigenthümers, geleitet werden können. Die ses Begehren der Völker ist nur vernünftig, jeder Wider stand dagegen Unverstand und Barbarei. So wenig die Leibeigenschaft mit der Zivilisazion sich verträgt, eben so unvereinbarlich mit ihr ist die Unterwerfung einer großen Gesellschaft von Menschen unter das Eigenthums recht einer Familie. Der Ausdruck „mein Volk" empört das sittliche Gefühl und verletzt den Adel des mensch lichen Geistes, insoferne man unter „Volk" nicht den Begriff der Staats - Souveränität, sondern eine unter gebens, zum Stoffe des Regierens bestimmte Masse, und unter „mein" die Bezeichnung des Eigcnthums- rechts versteht. Der Absolutismus, welcher sich das Recht beilegt, alle öffentliche Angelegenheiten nach eigenem Belieben ohne Einwilligung und selbst gegen den Wil len der öffentlichen Meinung, d. h. des zur klaren An sicht der Interessen der Gesellschaft gelangten allgemeinen Volkswillens, zu leiten, ist immer eine Art Leibeigen schaft der Völker. Diese Leibeigenschaft, welche bei der willkürlichen Vertheilung der Länder und Völker unter Fürstenfamilien am Schreiendsten hervortritt, vom Nacken der Völker zu nehmen, ist die Aufgabe der neuen Zeit. Die Lösung der Aufgabe ist keineswegs durch den Sturz I der Monarchieen bedingt, sie erfordert vielmehr nur die^ Beziehung des Volkes zur Gesetzgebung und die Ge-! Währung der Einrichtungen, wodurch der auf klarer An sicht der Nazional - Interessen beruhende Volkswille sich verkünden und aus die Leitung der gesellschaftlichen Angelegenheiten den ihm gebührenden Einfluß gewinnen kann. Findet die oberste Staats - Autorität in dem Wohlbefinden und der Zufriedenheit der Gesellschaft ihren letzten Zweck, so kann sie der Beachtung des Volks- willcns sich nicht weigern; ihre Ausgabe beschränkt sich e^oann vielmehr darauf, nur mit Sicherheit zu er» kennen, welche von den im Streite liegenden Meinungen in den gegebenen Fällen für den allgemeinen Willen der Gesellschaft zu erachten sei. Im Interesse einer Dynastie, die das Glück des Volkes will, kann es da her nie liegen, der öffentlichen Meinung die Huldigung zu verweigern. Wo indessen der allgemeine Wille der Gesellschaft als oberstes Gesetz anerkannt wird, da kann man nicht willkürlich über das öffentliche Eigenthum zu Gunsten Einzelner verfügen, man kann nicht Aemter und Würden für das Eigenthum seiner Lieblinge erklä ren, man kann das Publikum nicht zwingen, den Per sonen ohne persönliches Verdienst Achtung und Ehrfurcht zu bezeigen. Das Prinzip der Freiheit eröffnet viel mehr den persönlichen Fähigkeiten der Individuen ein weites Feld zur Konkurrenz um Ehre und Wohlstand; — die Waffen, mit denen man hier auf den Kampf platz tritt, sind aber nicht alte Pergamente und histori sche Erinnerungen, sondern Talent, Geschicklichkeit, Fleiß und sittliche Würde, oder mit andern Worten: Tugend und Genialität. Diese Güter hat die Vorsehung nicht für ein Privilegium der Aristokraten erklärt; darum können die Aristokraten unter der Herrschaft der Frei heit, Ehre und Wohlstand nicht als ihr ererbtes Eigen thum «»sprechen, und weil sie dieß nicht können, so widersetzen sie sich dem Prinzipe der Freiheit. Sie sind