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Adorter Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Sechzehnter Jahrgang. Prei« für den Jahrgang del Bestellung von der Post: 1 Thaler, bet Bestellung de« Blatte« durch Botengelegevhei«: rr Ngr. s Pf. 11. Mittwoch, 1S. März 1851. In Berlin ist so eben eine Flugschrift unter dem Litel: „Bon Warschau dis Olmütz" erschienen, die mehrere interessante Aufschlüsse enthält und in der sich u. a. auch folgende wichtige Documente von der Warschauer Confercnz befinden. 1. Borschläge PreußcnZ: 1) Gleichstellung Oe» sterreichS und Preußens in Bezug auf die Präsidial frage. 2) Herstellung der siebzehn Stimmen unter Form deS BundesrathS mit analogen Befugnisse«, wie sie die Bundcsakte der Bundesversammlung zulegt. 3- Uebertragung der eigentlichen Executive an Oester» reich und Preußen. 4) Zur Zeit keine Verbindung einer Volksvertretung mit dem Bundcsralhe. 5) Auf. nähme der österreichischen Gesammtmonarchie in den Deutschen Bund. 6) Anerkennung deS Princips der freien Unirung für diejenigen Slaalen, welche sich frei» willig hierzu verbinden wollen, unter der Bedingung, daß deren bundesstaatliche Union mit der Verfassung des Bundes nirgend im Widerspruche stehe. H. Rückäußerungen resp. Vorschläge Oester reich-: X,l 1. Oesterreich willigt nicht in diesen An spruch, sondern schlägt vor, die Entscheidung hierüber sämmllichen Bundesgliedern anheimzustellen. Xcl 2. Oesterreich erklärt sich hiermit einverstanden, Xck 3. Oesterreich schlägt vor: Begründung einer kräftigen Executive, ^st 4. Oesterreich erklärt sich hiermit ein. verstanden, Xck 5. Oesterreich erklärt sich hiermit ein. verstanden, 6. Oesterreich kann sich hiermit nur um so mehr einverstanden erklären, als das Recht der Bundesglieder, Bündnisse und Verbindungen «inzuge- hen, insoweit sie nicht gegen den Geist und den Zweck, mit einem Worte gegen die Sicherheit deS Bundes ge. richtet sind, im Art. XI. der von Oesterreich stet- gül tig anerkannten BundeSakte gegründet ist. AIS erste Bedingung muß Oesterreich demnach da- vollständige Aufgeben der Verfassung vom 28. Mai be trachten, als zweite, daß der Bund in seiner jetzigen Stellung nicht berührt und die bestehende BundeSver- sammlung unangefochten gelassen werde. Unter diesen Voraussetzungen und nach vorhergegangener Verstän- digung zwischen den beiden Cabineten über obige sechs Punkte erklärt sich Oesterreich bereit, dieselben mit Preußen als gemeinschaftliche Anträge den sämmtlichen übrigen deutschen Bundesstaaten vorzulegen und letz« tere einzuladen, behufs der Revision der BundeSakte vom Jahre 1815 Bevollmächtigte an einen geeigneten Ort zu senden. Oesterreich will diese Conferenzen nach Analogie der imJahr« 1819 abgehaltenen Ministerial» Conferenzen. Preußen behält sich seine Erklärung vor. Endlich muß Oesterreich darauf bestehen, nach Analo gie deS bei der Wiener Schlußakte beobachteten Ver fahrens, daß das Resultat der neu zu eröffnenden Mi» nisterial-Conferenzen über die Revision der BundeSakte durch einen förmlichen Bundesbeschluß zu einem der BundeSakte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grund» gesetzt des Bundes erhoben werde. Preußen schlägt als Sih jder Conferenzen Dresden und Oesterreich Wien vor. Warschau, 28. Oct. 1850. Preußen gab dazu noch folgende Erklärung: „ES behalt sich seine Erwiderung auf die aä Punkt 1 und 2 von Oesterreich gegebene Antwort vor. Jo Bezug auf die von Oesterreich aufgestellte Vorbedin» gung deS vollständigen Aufgebens der Verfassung vom 28. Ma, erklärt der königl. Ministerpräsident, daß er nicht einseitig den Wortlaut des Protokolls über die 35. Sitzung deS provisorischen FürstencollegiumS vom 8. Oct. 1850 abzuändrrn im Stand« sei, daß aber eine Erklärung über den betreffenden Gegenstand beigebracht werden solle, welch« in Einklang mit dem Punkt 6 der preußischen Vorschläge steh«. Zur zweiten öster reichischen Bedingung für ein weitere- Einverständniß muß bemerkt werden, daß die Anerkennung der gegenwärtig in Frankfurt tagenden Bun. beSversammlung nicht ausgesprochen, noch gemeint sei, wenn Preußen dieselbe in ibrem Be steben unangefochten lassen will. Preußen ist einver standen damit, daß die zum Zwecke der Revision der BundeSacte von 1815 zu berufende Versammlung vor» Bevollmächtigten aller deutschen Regierungen ihre Be» rathungen nach Analogie der Wiener Conferenze« von 1819 halte. Ueber da- Präsidium bei diesen Confe. renzen, al- deren Sitz Oesterreich Wien und Preußen Dresden vorschlägt, soll eine Einigung bei Beginn derselben stattsinden. Preußen ist damit einverstan« den, daß da- Resnltat der neu zu eröffnenden Confe renzen über die Revision der BundeSacte durch «i-