Volltext Seite (XML)
Adorter Wochenblatt. Zuglei chr Anzeiger für die Stadt Neukirchen, sowie für sämmtliche einbezirkte Ortschaften deS König!. Justizamtes Adorf. Sechzehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung van der Post: 1 Thaler, bei Bestellung deS Blattes durch Botengelegmh««» - SS Ngr. 48. Mittwoch, den 1S. November 1851. Verordnung, die Einführung eines gleichförmige» Buttermaßeö betreffend, vom 11. Oktober 1851. Zur Beseitigung der Nachtheile, welche aus der Anwendung verschiedener Buttermaße, in den einzel nen LandeStheilen für den Verkehr erwachsen, wird- zur Erledigung der in dem Landtagsabschiede vom 12. Avril d. I. deshalb ertheilten Zusicherung hierdurch verordnet, wie folgt: tz. 1. Vom 1. Januar 1852 an haben alle Verkäufe von Butter entweder nach dem Gewichte oder nach dem Kannenmaße, und zwar so, daß die ganze Kanne zwei Pfund, die halbe Kanne ein Pfund, die Wiertel-Kanne (daS Stückchen) 16 Loth wiegt, Statt zu finden. Der Verkauf in geformten Stücken ist lediglich nach der Kanne und deren Unterabtheilungen gestattet. tz. 2. Wer Butter nach einem andern Maße verkauft oder zum Verkaufe stellt, als nach dem im 1 bezeichneten, ist mit einer Polizeistrafe von 10 Ngr. bis zu 20 Thlr. zu belegen. Die Butter selbst ist zu Gunsten des Armenfonds der Gemeinde, in deren Bezirke die Contravention Statt fand, zu confisciren. h. 3. AlS zum Verkaufe gestellt, ist die Butter anzusehen, welche zum Zwecke des Verkaufs in einem Verkaufslocale oder auf dem Markte öffentlich ausgelegi oder in ein Haus gebracht wird. §. 4. Die Polizeibehörden haben die pünktliche Ausführung dieser Verordnung zu überwachen. H. 5. Sämmtliche Herausgeber von Zeitschriften, auf welche der tz. 21 des Gesetzes vom 14. März laufenden Jahres Anwendung findet, haben diese Verordnung in ihren Blättern abzudrucken. Dresden, den 11. October 1851. Ministerium deS Innern, von Friesen. Demuth. — > 1 IM ! WaS haben wir in London gelernt? (Schluß.) Ob nun nach den neuesten Erfahrungen für ein. zelne sächsische Industriezweige jene Nothwendigkeit eingetreten sei, untersucht der dritte Artikel unter An wendung des Vorausgegangenen auf die wichtigsten Zweige der sächsischen Hausindustrie. Die Weberei ist unter allen Industriezweigen Sachsens ohne Zwei ¬ fel der auögebreiteste und sowol nach Zahl der beschäf» tigten Menschen als nach Werth des Gesammtpro» ducts bei weitem bedeutendste. Eine Uebersicht erläu tert das Nähere und belegt zugleich die ungemeine Mannichfalligkeit der sächsischen Weberei, in welcher wir ein Schutzmittel Sachsens gegen so gewaltige Krisen, wie sie Schlesien betroffen haben, erblickten. Es würde interessant sein, nachzuwcisen, wie ein gro ßer Lheil dieser mannichfachen Webereiproduction sich SLS