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Anzeiger für die Stadt Neukirchen, Sechzehnter Jahrgang. 1851. 49. Mittwoch, den 3. Dezember Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: Thaler, bei Bestellung de« Blatte« durch BotcngelegcnheN» - sowie für fammtliche einbezirkte Ortschaften deS König!. Juftizamtes Adorf. A-orker Wochenblatt Zugleich: Verordnung, die Feststellung der für weggefalleue gutsherrliche Rechte auS der Staatskasse zu ge» währenden Entschädigungen betreffend, vom 29. October 1851. Zu Ausführung der §tz. 8 und 9 des Gesetzes vom 15. Mai dieses Jahres, Nachträge zu den bishe. rigen Ablösungsgesetzen betreffend, wird in Gemäsheit der deshalb gestellten ständischen Anträge mit Allerhöch« sicr Genehmigung von den Ministerien der Justiz, des^ Innern und der Finanzen verordnet, wie folgt: Zur Feststellung der Entschädigungen, welche für die nach tztz. 1, 2, 4 und 5 deS angezogenen Gesetze» weggefallenen Befugnisse der früher Berechtigten aus der Staatskasse nachträglich gewährt werden sollen, wird die General-Commission für Ablösungen und Gemeinheilslheilungen beauftragt. Bei dieser Behörde haben alle Diejenigen, welche eine dergleichen Entschädigung beantragen, läng« stenS bis zum 81. Januar 1SLV ihre Ansprüche, bei Verlust derselben, wogegen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattsinbet, schriftlich anzumelden. In diesem Anbringcn muß enthalten sei» n. eine genaue Bezeichnung der einzelnen wcggcfallcnen Befugnisse, für welche Entschädigung aus der Staats« kasse verlangt wird; b. die Angabe der Rechtstitel, worauf jedes einzelne dieser Befugnisse gegründet war, so wie die Bezeichnung der Bescheinigungsmittel, durch welche der Anmelder die einzelnen Befugnisse nachzuweisen gedenkt, wobei aber Eidesantrag nicht stattsindet; o. «ine spccielle Angabe der Gelderträge, welche die einzelnen Befugnisse in jedem der letzten zehn Jahre, vom 31. December 1848 zurückgerechnet, gewährt haben, so wie ll. eine ebenmäßige Angabe der in denselben Jahren auf Grund der fraglichen Befugnisse stattgehabten Natur« all eist ungen und Dienste, mit genauer Bezeichnung ihres Gegenstandes, ihrer Quantität und Qualität, ingleichen e. der Gegenleistungen, die dem Berechtigten dabei allenthalben abgelegen haben; k. die Angabe des übrigen Aufwandes, welcher dem Berechtigten bei Ausübung der Befugnisse an Hebung-« und andern Verwaltungskostcn in jedem Jahre erwachsen ist, und zwar dies alles