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Adorker Wochenblatt. M i t t h e i l n n a e n über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Zehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Poff: I Thaler, bei Bestellung des Blattes durch Botcngelegenbektr So N»,ugroschen. . Erscheint jeden Mittwoch. 29. Aus dem Reufrenlande. Im Amts- und Nachlichtsblutte für das Fürstcn- tbum Lobeustein-Ebersdorf vom 18. Octobcr, Xu. 4'A sieht folgender Höck st er Ertast, mehrere durch Verletzung deS Amtsgeheimnisses in öffentliche Blätter übergcgangene, zur Veröffent lichung nicht bestimmt gewesene Höchste Entschlie ßungen bctr. Jede Negierung, mag die Verfassung sein, wie sie will, hat Gründe, gewisse Erlasse nicht zur Oeffentlichkeit zu bringen, besonders solche, die an sich gerecht um sirr dvre Augenblick nützlich, doch bei den Uneingewciheten unnöthiger Weise ein un günstiges Vorurtheil gegen sonst ehrenwerthc Klas sen der bürgerlichen Gesellschaft und brave Man ner erregen. Solche Erlasse wlü-kst Meine Entschließungen, die Bestrafung des Lasters des Trunkes und die Maßregeln gegen Diebsbandcn betreffend. Der Erlaß gegen das Laster des Trunkes war durch Erccsse Untergeordneter hervorgerufcn, die um .so auffallender waren, als schon längst gelungen, dasselbe hier säst ganz zu ent fernen und Nüchternheit zur Ehrensache zu machen. Der Erlaß wegen einer muthmaßlichen Diebs- dande, deshalb, weil gleich ergestalt hiesiges Land schon längst von derartigen Ban den gereinigt schien. Es scheint nun, daß irgend ein schlechter Bube, Einer von unserer „Handvoll" Schlechtgesinnter, es sich zur Aufgabe macht, das glückliche Verhältniß zwischen Furst und Volk durch Verdrehungen und Entstellungen der reinsten Absichten und durch Ak- lendiebstahl bewirkte. MitihciLung an ein fremdes — recht freundliches, aber Gott Lob! unbedeutendes und hier einflußloses Blatt — zu zerstören und Mir Meinen guten Namen zu rauben. Durch jenen „Aktendiebstahl" ist das AmtS- und Dienstgeheimniß freventlich verletzt, Ich empfehle daher der Landesdirektion Wachsamkeit und uner müdetste Nachforschung danach, wer jener Verräther ist, und befehle, daß zu diesem Ende die strengsten Untersuchungen eingclcitet werden, damit im Inte resse jedes Ehrenmannes dem Schuldigen die ge» bührende gesetzliche Ahndung werde. Ich befehle, dicß durch das Amtsblatt zur Oef» fcnllichkeit zu bringen. Schloß Ebersdorf,.den 1. Oktober 18-5. H. An die Landcsdirektion hier. Ohne über diesen „Höchsten Erlaß" ausführlich kritisiren zu wollen, müssen wir uns nur dagegen aussprechcn, als hätte es in unserer Absicht gelegen, Sr. Durchlaucht ihren guten Namen zu rauben. Wer die „Entschließungen" liest, wird finden, daß sie sämmtlich der Ausdruck eines Fürsten sind, der sich um das Wohl seines Landes kümmert und wo er ir gend einen Uebelstand merkt, gleich selbst thätig E greift. Das ist nichts böses, sondern etwa» gul«1, und wer das öffentlich bekannt macht, der sagt Pern Fürsten nichts böses, sondern etwas gutes naA Wie kann man da vom Rauben des ehrlichen Namens sprechen? Das ist offenbar irrig! Wahrscheinlich hak einer jener Fürstendiencr, welche stakt wohlmeinend zu besänftigen, immer zum Schlimmsten rathen, dlL Sache verdreht und im falschen Lichte dargesteltt.'n. Wir hatten bei Publikation jener Verordnung«! keine andere Absicht, als zur Abwechslung einmal ei nen Beleg zur Lösung der Streitfrage z« gebe»,