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Adorter Wochenblatt. Mittheiln«gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Zehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: l Thaler, bei Bestellung des Blattes durch Botengelegenheit: 2U Ncugroschen. n B e k a n u t m a ch « n g. Uebcr das in Zwickau errichtete KrciSkrankenstift, welches bereits vom 14. Okober 1843 an durch Aufnahme von Kranken zu einer, mir Herstellung der Lokalitäten fortgeschrittenen, nach und nach immer mehr erweiterten Wirksamkeit gelangt ist, wird auf Verordnung des König!. Ministcrii des Innern vom jf. dieses Monats Folgendes andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Das gedachte Kreiskrankenstift ist eine durch milde Beiträge und Stiftungen, welche durch ständische Bewilligungen ergänzt worden sind, begründete Heilanstalt und bestimmt für Kranke aus dem Zwickauer Kreis - Direklions - Bezirke mit Einschluß der dazu gehörenden Fürstlich und Gräflich Schünburgschen Receß Herrschaften. Insbesondere aber sind von Sr. Durchlaucht, dem Herrn Fürsten Otto Victor, Herrn von Schönburg zu Waldenburg, zunächst für Kranke aus den besagten Herrschaften und dessen zu gedachtem KreiS-Dircktions-Bezirke gehörenden Gütern fünf Freistellen fundirt worden. Kranke aus andern Landes- theilen können dagegen nur insoweit darin Aufnahme finden, als solche, ohne diesfallsige Gesuche aus Ort» schäften dcS besagten Kreis-Direktions Bezirks zurückzuwcisen, noch möglich sein wird. Seiner fcrncrn Bestimmung nach soll das Krciskrankcnstift vorzugsweise für chronische und chirurgische Krankheitsfälle und zwar für solche, die muthmaaslich noch heilbar sind, dienen. Hauptsächlich aber sollen daselbst solche Kranke ausgenommen werden, deren Behandlung eine vorzüglich sorgfältige Pflege, schwieriger zu beschaffende Mittel und eine anhaltend nähere ärztliche Beaufsichtigung oder mehrere Jsolirung erfordert. Die Anträge zur Aufnahme haben in der Regel die Kranken selbst oder ihre Angehörigen, die betref fenden Orlsvorstände oder Obrigkeiten, bcziehendlich unter Beibringung der behusigen Legitimationen und ei» des von dem Arzte oder Wundarzte, der den Kranken zuletzt behandelt hat, ausgestellten Zeugnisses an die Kreis Direktion zu Zwickau, was dagegen die von Sr. Durchlaucht, dem Herrn Fürsten Otto Bictor Herrn »on Schönburg zu Waldenburgs gestifteten fünf Freistellen anlangt, an deren Herrn Stifter zu richten. In dringenden und sonst hierzu geeigneten Fällen ist auch der Oberarzt des Krankenstifts, zur Zeit der Medicinalrath vr.Anger in Zwickau, ermächtiget, die sofortige Aufnahme der Hülfsbedürftigen geschehen zu lassen. Die Höhe, des abzuenlrichlcnden wöchentlichen Vcrpflcgungsbeilrages wird in jedem einzelnen Falle unter Berücksichtigung der betreffenden Vermögensverhältniffe und der voraussichtlich an Zeit und Mitteln denölhigten Kurcrsordcrnisse bestimmt werden, als niedrigster aber bis auf Weiteres der Satz von 1 Thlr. wöchentlich für einen in einem gemeinschaftlichen Zltnmer zu Verpflegenden hiermit festgestellt und als allge meine Bedingung der Aufnahme hiernächst noch bezeichnet, daß der Kranke mit hinlänglicher Kleidung, in- gleichen mit Leibwäsche in einer, deren"nöthigstcn Wechsel zulassenden Maße, auch mit einer geeigneten Fuß bekleidung versehen sei. . Hinsichtlich der vcn Gemeinden zu zahlenden Kur- und Vcrpflegungsgclder tritt auch dem Kreiskrarp kenstifte gegenüber die Bestimmung des Gesetzes und der Bekanntmachung vom 26. Mai 1634 ein. Da endlich mehrere Gemeinden Fuhrenentschädigungsgelder zu Begründung der Anstalt überwiese« sitte den, so wird man dieselben diesfalls bei Feststellung der Vezpflegbeiträge in entsprechender Weise zu berück' sichtigen geneigt sein. 15. Okt-184Ä Erscheint jeden Mittwoch.