Volltext Seite (XML)
Adorker Wochenblatt. Mittheil,ingen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Dreizehnter Jahrgang. «vrrie für den Jahrgang bci Bestellung von der Post: 1 Lhalcr, bei Brstellung d^« Blattts durch Botenzelegcnheit: 20 Steeigreschrlr. 20. «Mai. 1848. Bekanntmachung. (Diese Bekanntmachung ist in alle Blatter de» Landes aufzunehmen, die Obrigkeitei» auf dem Lande aber kennen dieselbe, wenn sie es für dienlich erachten, mittelst gedruckter Anschläie zur Ke'mrtniß der Dorfaewohner bringen.) Es ist aus Berichten, die aus verschiedenen Theilen de» Landes hier cingchcn, wahrzunchmen gewesen, da-ß dir jetzigen Zeitverhällnisse von manchen Seiten dazu benutzt werden, um unfreiwillige Berzictuleistungen «ess Gerechtsame uud Gulserträgniffe zu erreichen, die selbst auf Privatrechtstiteln beruhen. Das Mittel, das nur zu häufig zu diesem Zwecke angewenhet wird, besteht in Drohungen mit Gewaltlhätigkeiten, unterstützt durch massenhafte Aufstellungen vor de» Wohnungen der Berechtigten oder ihrer Beamten. Indern man von diesem Verfahren, als einem gesctz- und rechtswidrigen, eindringlich abmahnt, macht man zugleich darauf aufmerksam, daß dasselbe nach dein Eriminalgesetzbuchc je nach Umständen Arbeitshaus , ja Zuchthausstrafe zur Folge haben kann, zugleich aber den beabsichtigten Zweck zu erreichen nicht geeignet ist, da durch Zwang und Drohungen herbcigefuhrte Verzichlleistungen und Verträge rechtsungültig und unwirksam sind. Dresden, den 20. April 1848. Die Ministerien der Justiz und deS Innern. ve. Brann. Oberländer. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Vertilgung der Maikäfer betreffend. Unter Bezugnahme auf die unterm 30. März 1840 wegen Vertilgung der Maikäfer erlassene Bekannt- «achunij und auf die beigefugte Belehrung über die Naturgeschichte und die Mittel zur Vertilgung der Mai käfer, so wie in Betracht, daß nach den vorliegenden Erfahrungen in dem jetzigen Frühjahre wiederum eine zahlreichere Wiederkehr der Maikäfer zu erwarten ist, werden die Landgemeinden und Grundeigcnthümer aufge- fordert, innerhalb der ersten 14 Tage, vom Erscheinen der Maikäfer an gerechnet, allenthalben mit vereinten .<lrästen für deren thunlichste Vertilgung Sorge zu tragen. Dies ist am geeignetsten dadurch zu bewerkstelligen, daß die Bäume in der Morgenkühle, wenn der Käfer starr mch unthatig sitzt, geschüttelt, die Kaser in Gefäßen, die etwas Wasser enthalten müssen, aufgesammelt, uud entweder durch Stampfen oder durch Aufgießen von kochendem Wasser gelobtet werden. Das Ministerium des Innern darf erwarten, daß die Landgemeinden und Grundbesitzer durch besondere, in ihrem eigenen Interesse liegende und ihnen zum Lobe gereichende Lhätigkeit der vorstehenden Aufforderung entsprechen werden. Es versieht Sich dasselbe insbesondere auch zu den Gutshcrrschaften und den Mitgliedern der landwirth- schaisttichen Vereine, daß sie durch gutes Beispiel und Anregung Anderer zu Forderung der gedachten Maaß- «Het vorzugsweise beitragen werden. Dresden, den 25. April 1848. Ministerium des Innern. ... Oberländer. Demuth. Sammlliche Obrigkeiten derjenigen Orte, woselbst Provinzial- uud Wochenblätter herausgegcbcn werden, werden andurch veranlaßt, für die weitere Verbreitung vorstehender Hoher MinisteriaOVerordnung durch den Abdruck m denselben Sorge zu tragen. Konigl. KrciS-Direktion. Zwickau, am 27. April 1848. E. (; Freiherr von Künßberq. Vogel, S.