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Adorker Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Dreizehnter Jahrgang. Preis für de» Jahrgang dei Bestellung von der Post: I Thaler, bei Bestellung de« Blatte« durch BotcngMegendeit 2U Ncugroschcn. >F 17. V« April 1848. Verordnung, wegen einer Abänderung der die Wahlen zur deutschen Viationalvcrtretung betreffenden Verordnung vom tO. April 184 8. Wir, Friedrich August, von GotteS Gnaden, König von Sachsen re re re. finden zur Vermeidung von MinoritälSwahlen für angcmeffen, die in hh. 20 und 23 der Verordnung vom 10. dieses Monats, die Wadi deutscher Nalionalverkreter betreffend, getroffenen Bestimmungen dahin abzuandern r ») daß zur Erwählung eines zur Natienal-Vertretung Abgeordneten in der Regel die absolute Stim- menmehiheit «forderlich sei die relative aber, und bei Stimmengleichheit das Loos nur dann erst entscheide, wenn bei zwei vorhergegangeneu Abstimmungen «ine absolute Stimmenmehrheit nicht zu erlangen war; d) daß bei dem Ausfälle des gewählten Abgeordneten, oder dessen längere Zeit andauernder Behinde rung nicht derjenige statt snntl eintrete, welcher nach ihm die meisten Stimmen hatte, sondern daß die Wahl- manner eines jeden Bezirks nach der Wahl des Abgeordneten auch noch einen Stellvertreter ernenne», wegen dessen Wahl dieselben Bestimmungen gelten, wie für die Wahl des Abgeordneten. Demzufolge ist es auch nölhig, daß die Abstimmung der Wahlmänner nicht, wie eS nach h. 18 und 20 nachgelassen war, an mehreren Tagen nach einander erfolge, sondern daß sie zu einer für alle Wahlmänner des Bezirks übereinstimmend «»beraumten Zeit statlsinde und die erscheinenden Wahlmänner, wegen der dop pelten Wahl eines Abgeordneten und eines Stellvertreter-, und der nach Befinden erforderlichen Wiederho lung der Abstimmung, bis zum Schlüsse der Wahlhandlung versammelt bleiben. UebrigenS haben die Bezirkswahl Deputationen und insbesondere die denselben beigeordneten Regie- rungs-tzommissare darauf, daß die htz. 11 und 17 der Verordnung vom 10. diese- Monats erwähnten Anzeige« »hne alle Verzögerung eingehen, zu sehen und La nöthig gegen säumige Obrigkeiten mit Slrafauflagen zu »erfahren. Hierüber haben Wir gegenwärtige Verordnung nach h. 88 der Verfassungsurkunde erlassen und solche, unter Vordrucknng Unseres Königlichen Siegels, eigenhändig unterschrieben. Dresden, am 20. April 1848. Friedrich August. sl. 8 ) 0r. Alexander Karl Herrmann Braun. vr Ludwig Carl Heinrich v d. Pfordten. Robert Georai. Marti» Oberländer. Carl Friedrich Gustav von Oppell. Wen soll mau nach Frankfurt wählen? Die Beantwortung dieser Frage, auf den ersten An- ölick so leicht und einfach, bietet gerade für uns Sachsen »inige Schwierigkeiten dar, über die rin Wort der Be leuchtung nicht überflüssig erscheint. Zanächst kommt die Wahl für unsern nächsten Land tag in Betrachtung, der jedenfalls in di« Dauer der Nazionalversammlung fallen wird. Nun bekennen wir zwar gern und offen, daß dieser Landtag nicht durch sich selbst, sondern nur durch die Zeitereignisse Bedeutung haben wird, daß sein Wirken ein sehr kurze- sein muß, ja sogar, daß seine Thätigkeit eine im »orauS festgesetzte ist; wir halten eS aber doch für nölhig, diese Meinung