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Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigl. Amtsgerichts Abonnements - BreiS . Bierteljähri. 1 M. 25 Pi Auf Wunsch unentgeltliche Zu, Uendung. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltig« Cor vnSzeile (oder deren Raums 10 Pfennige. AIS Beiblätter: I ZllustrirteS Sonntagsblau (wöchentlich); 2. iandwirthschaftliche Beilage (monatlich). Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausch«, Kamenz, CarlDaberkow, Kroß, röhrsdorf. A nnoncen-BureauS vonHaasen« stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Moffe und G. L. Daube öc Tomp. E^noenn. Mt'twoch UNS SounaMi!>. 'UuLsnih schenö^ Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. sns-rat- ' sind bis Dienstag und Freitag Truck und Verlag von E. L. Förster's Erden in Pulsnitz. MnundMnfzigster AahVgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulte in Pulsnitz. 11. Januar 18W. Mittwoch. Bekanntmachung, Sie Kunöesteuer betr. Es ist beschlossen worden, in Zukunft für einen Hund jährlich 6 Mark; und für mehrere einer Haushaltung zugehörigen Hunde jährlich je 9 Mark Steuer von den Haushaltungsvorständen zu erheben und eine Vertheilung mehrerer Hunde unter die einzelnen Familienglieder als deren angebliches Eigenthum nur dann anzuerkennen, wenn der Nachweis des erworbenen Eigenthums an den fraglichen Hunden in jedem einzelnen Fall erbracht ist. Hinterziehung der Hundesteuer wird nach H 7 des Gesetzes vom 18. August 1868 die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, mit dem dreifachen Betrag der Letzteren bestraft. Die diesjährige Hundesteuer ist bis spätestens den 1. Ieöruar 18SS an die Stadtkasse abzuführen. P u l s n i tz, am 10. Januar 1899. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Mierverzeichniffe betreffend. Es wird hiermit die Anordnung eingeschärft, daß jeder Gast- und Schänkwirth in seinen Gast- und Schänkzimmern an einem seinen Gästen möglichst in die Augen fallen den Platze einen Anschlag anzubringen hat, auf welchem in deutlich erkennbarer Weise die bei ihm zum Verschank gelangenden Biersorten, ferner die Brauerei, aus welcher oder der Händler, von welchem das Bier bezogen wird und der Verkaufspreis des Letzteren nach Zehntellitern anzugeben ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden, soweit nicht Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs Anwendung zu leiden haben, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Haft bestraft. Pulsnitz, am 9. Januar 1899. < Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Bautzen hat den für Berechnung der Unfallrenten zu Grunde zu legenden JahresarbeitsVerditllst der in lavb- und sorfttvirths chaftlichen Betrieben beschäftigten Lohnarbeiter IM Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz vom I. Januar 1899 au anderweit festgestellt und zwar: 1 ., für erwachsene männliche Arbeiter auf 460 2 ., „ „ weibliche „ „ 310 3 ., „ jugendliche männliche „ „ 300 und 4 ., „ „ weibliche „ „ '240 Zugleich werden die mit Einziehung der Beiträge und Verwendung der Marken zur JnValiditätss und Altersversicherung beauftragten Stellen (Krankenkaffen, Ge meindebehörden, Gutsvorsteher) darauf aufmerksam gemacht, daß vorstehende Sätze nach Z 22 Absatz 2 Ziffer 1 des Reichsgesetzes, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889, auch zu Grunde zu legen sind bei Bestimmung der Lohnklasse für solche in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter, die nicht als Mitglieder einer Orts-,Betriebs-, (Fabrik-), Bau- oder Jnnungskrankenkasse angehören. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 30. December 1898. vo» Erdmannsdorff. - Montag, den 16. Januar 1899, von Vormittags 10 Uhr ab gelangen im Gasthofe des Herrn Hermann Menzel in Pulsnitz M. S. verschiedene größere und kleinere Posten Firnisse, L l ck- ü. Farbewaaren, verschiedene Herren- lleidungsstücke, ferner 1 silberne Taschenuhr, 1 Kleiderschrank, 2 Schreibpulte, i Handwagen und dergl. mehr gegen Baarrahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 10. Januar 1o99. Sekretär Kunath, Gerichtsvollzieher. Bom Tage. Im Bundesrathe ist endlich vergangene Woche die >hm unterbreitete Frage seiner eigenen Zuständigkeit in der lippe'schen Thronfolge - Angelegenheit zur Entscheidung ge. langt, und zwar im bejahenden Sinne; eine Minderheit von etwa zehn Stimmen soll sich gegen diese Zuständig keit ausgesprochen haben. Zugleich beschloß aber der Bun- desrath, eine materielle Entscheidung in Sachen des lippe- schen Thronsolqestreite« einstweilen noch nicht zu fällen, wobei betont wurde, daß durch den gefaßten Beschluß einer späteren Entschließung über die Wirksamkeit der Acte der Oppe'schen LandeSgesetzgebunq gegenüber den von schäum- burgischer Seite erhobenen Thronfolge- und Regentschafts. Ansprüchen nicht vorgegriffen werden solle. Wie man hört, beruht der jetzt vollzogene Act des BundesratheS auf einem Kompromiß, daS zwischen dem preußischen Anträge zur lippeschen Angelegenheit, der die schaumburqischen Anschau ungen befürwortete, und dem sächsischen Anträge, der die Berechtigung der lippe - detmoldischen Landesgesetzgebung zur Regelung des Throniolgestreites ausdrücklich anerkannt Wissen wollte, getroffen worden ist. Freilich ist mit dem vereinbarten Kompromiß die lippe'sche Thronsolgesrage in ihrem Kernpunkte um keinen Schritt weitergekommen, nach Wie vor wird demnach diese Angelegenheit bei jedem An lasse wiederum zur öffentlichen Erörterung komme», und zweifellos bleibt darum der Aufschub der wirklichen Ent- ichsidung in dem lippe'schen Conflikt jedenfalls höchst be dauerlich. Vorläufig wird derselbe allerdings angesichts des am gestrigen Dienstag erfolgten Wiederbeginns der Reichstags- Verhandlungen und der am 16. Januar anhebenden neuen Laiidtagssession in Preußen wieder mehr in den Hinter grund zurücktreten müssen. Noch im Lause der Woche kommt die neue Militärvorlage im Reichstage zur erstma ligen Lesung und dürfte dieselbe bereits einigermaßen Auf schluß über daS muthmaßliche Schicksal der genannten wich- tigen Vorlage ertheilen. Zwar ist letztere schon in der all gemeinen Etatsdebatte wiederholt gestreift worden, doch geschah dies zu flüchtig, als daß man aus den betreffenden hinqeworsenen Aeußerungen der Redner einen gewissen Schluß auk die Stellungnahme der einzelnen Fraktionell, in der Militärfrage hätte ziehen können. Die General- diSkussion über den Entwurf des neuen Heeresgesetzes wird dagegen den ReichstagSparteien reichlich Gelegenheit geben, ihre vorläufige Auffassung von den militärischen Neufor derungen der Reichsregierung bestimmter auszudrücken, und hierbei dürften wohl die Vertreter der verbündeten Re gierungen ihrerseits die Grenzlinie bezeichnen, bis zu wel cher man regierungsseitig den zu erwarteten Wünschen auS dem Reichstage in der Militärfrage entgegenzukommen ge neigt ist. Indessen kann man vielleicht schon jetzt die Er wartung aussprechen, daß es ungeachtet der vermuthlich austauchenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierung und Reichstag wegen der geplanten neuen Heeresreform doch zu einer gegenseitigen Verständigung beider Facloren kommen werde, die der deutschen Volksvertretung vorge- schlagene Umgestaltung der Heeresorganifation unter gleich- zeitiger Erhöhung der Friedenspräsenzstärke erweist sich als eine so zeitgemäße Maßregel, daß eine Verwirklichung der- selben im Interesse der steten militärischen Schlagfertigkeit und Wehrhaftigkeit des deutschen Reiches nur entschieden gewünscht werden kann. Wenige Tage nach der Rückkehr des Reichstages aus den Weihnachtsserien zur Fortsetzung seiner Arbeiten tritt wie schon erwähnt, auch der im vorigen Herbst neugewählte preußische Landtag zusammen. Dem Beginne der eigent- Uchen Verhandlungen in dem neuen Abgeordnetenhause kann man namentlich deshalb mit besonderem Interesse entgegen sehen, weil voraussichtlich schon die allgemeine EtatSlesung eine lebhafte Debatte über das Kapitel von den nord- schleswigschen Ausweisungen zeitigen wird. Nach den An deutungen der Berliner oifiziösrn Presse steht bei den Aus einandersetzungen im Abgeordnetenhause über die fortge setzten Ausweisungen dänischer Staatsangehöriger auS Nord schleswig eine kategorische Erklärung der StaatSregierung zu erwarten wonach die letztere die Ausweisungspolitik des Oberpräsidenten von Köller für vollkommen ange- bracht hält und sie darum entschieden billigt. Ebenso ge wiß ist jedoch, daß die von Herrn von Köller versügten AuSweisungsmaßregeln von Seiten der Freisinnigen wie vermuthlich auch des Centrums und der Polen scharfer Mißbilligung begegnen werden, während man zweifellos aus Seiten der konservativen und Nationalliberalen die Köller'schen Ausweisungen im Allgemeinen gutheißen wird Irgend ein praktisches Ergebniß ist allerdings von den be vorstehenden Ausweisungsdebatten im preußischen Abge- ordnetenhause in Erwägung der muthmaßlichen Stellung nahme der Regierung zu Gunsten der Ausweisungsmaß regeln nicht zu erwarten. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Bei hiesiger Sparkasse erfolgten im Monat Dezember 1898 650 Einzahlungen im Betrage von 56072 Mk. 46 Pf. und 200 Rückzahlungen im Be trage von 28042 Mk. 26 Pf. Der Gesammtumsatz belief sich auf 199,897 Mk. 91 Pf. Pulsnitz. Die am hohen Neujahr im Saale des Gasthofs zu PulSnitz M. S. zum Besten der Schulbiblio- Ihek von den Herren Lehrern Berge und Schröter veran staltete Kinder-Aufführung hatte eine selten große Anzahl