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Amts Blatt und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts KefcHäftsstelken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. L nnvncen-BureauS vonHaasi stein L Vogler, Jnvalidendai. Rudolph Moff» und G. L. Daube L Lomp. Abonnements -Preis Vierteljährl. 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeldliche Zu sendung. Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes SonntagSblatt 'wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. sind bis Dienstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Zn WuDsnitz Sonnabend Druck und Verlaß von E. L. Förster's Erden in Pulsnitz. WinmrdMnfügster Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in PulSnitz. Nr. 20. 11. März 18SS Konkursver fahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Gustav Clemens Paufler in Ohorn wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben - Pulsnitz, am 7. März 1899. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber. Aktuar Hofmann Sonnabend , den 11. März 1899, abends '/,8 Uhr öffentliche StadtVeror-neten-SitzUUg nn Sitzungssaal. Der Stadtverordnetenvorsteher. Dün ger-Verpachtung. Der in den Ställen der reitenden Artillerie in Königsbrück entstehende Dünger Von circa 350 Pferden soll für die Zeit vom 1. April 1899 bis 31. März 19S0 an die Meistbietenden entweder im Ganzen oder in 3 Theilen — 1 Theil von 90 und 2 Theile von je 130 Pferden — verpachtet werden. In den bis 16. März d I. an die unterzeichnete Abtheilung in versiegeltem und mit der Aufschrift „Düngerverpachtung" versehenem Umschläge einzureichenden Pachtge bote ist der gewünschteATHeil und das für 1 Pferd und Monat gebotene Pachtgeld anzugeben. Die Vertragsbedingungen liegen im Abtheilungsdienstzimmer — Kaserne Königsbrück — zur Einsichtnahme aus und können auch gegen 50 Pfg. Schreibgebühren von der Abtheilung bezogen werden. Königsbrück, den 8. März 1899. Reitende Abtheilung 1. Feld-Artillerie-Regimeuts Nr. 12. Die Novelle zur Gewerbeordnung. Dem Reichstage ist die in der Thronrede des Kaisers angekündigte Vorlage, betreffend die Abänderung einer An zahl von Bestimmungen der gegenwärtig in, Reiche gelten den Gewerbeordnung, letzthin zugegangen, sie wird in dessen angesichts der parlamentarischen Geschäftslage zweifellos erst in dem nachösterlichen Sessionsabschnitte deS Reichsvar- laments zur Berathung gelangen. Man kann aber nur wünschen, daß die Vorlage dann nicht in der Commission stecken bleibe, sondern zur vollständigen Erledigung und An nahme gelange, denn in ihren Hauptpunkten erstrebt sie die Beseitigung mancher Ucbelüänd« an. Zunächst will der Ge setzentwurf den bedenklichen Auswüchsen energisch auf den Leib rücken, die sich im Laufe der Zeit im Gewerbe der Ge- sindevermiether und Stellenvermrttler herausgebildet haben. Diese Auswüchse, die auf verschiedenen Gebieten liegen und offenkundig sind, lassen es als eine Forderung der Noth wendigkeit erscheinen, den genannten Erwerbszweig insofern einer staatlichen Controle zu unterwerfen, als fortan die be treffenden Gewerbetreibenden der ConcessionSpfli l t unterliegen sollen; außerdem wird in dem Entwurf vorgeschlagen, die Landescentralbehörden zum Erlaß von Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der Gesindevermiether und Stellenvermittler zu ermächtigen. Selbstverständlich bezwecken die angedeuteten Bestimmungen nicht im Entferntesten, dem Geschäftsbetrieb solcher Leute an sich größere Schwierigkeiten in den Weg zu legen, es handelt sich viel > ehr nur darum, den unlauteren Elementen unter ihnen künftig schärfer auf die Finger zu passen, wozu die Concessionspflicht zweifellos eine geeignete Handhabe abgeben wird. Sehr wichtig für die betreffenden Interessentenkreise sind ferner die Festsetzungen gemachter Vorlage einerseits hinsicht lich der Arbeitelinnen m d jugendlichen Arbeiter speciell in der Confectionsbranche, anderseits in Be^ug auf die Ange stellten und Arbeiter in öffentlichen Verkaufslokalen. In ersterem Punkte spricht Vie Vorlage die Einfühlung von Lohnbüchern und Arbeitszetteln, sowie unter gewissen Ein schränkungen das Verbot der Mitnahme von Arbeit für die Geschäfte nach Hause aus. Die namentlich in der Confec tionsbranche beobachtete übertriebene AuSnußung der Arbeits kraft der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter hat schon früher zu gesetzgeberischen Vorschlägen der Regierung im Reichstage behufs Bekämpfung einer solchen Ausnutzung ge führt; damals wurde gegen dieselben in den parlamentari schen Verhandlungen mit Recht der Einwand erhoben, daß diese Bestimmungen der Praxis zu wenig angepaßt seien und eine empfindliche Schädigung der Interessen der Arbeit geber in der Confectionsbranche und verwandten Geschäfts zweigen bedeuteten. Die jetzige Gewerbeordnungs - Novelle bemüht sich nun, die thatsächlichen Zustände in den erwähnten gewerblichen Zweigen möglichst zu schonen, und dabei doch der begründeten Forderung größeren Schutzes für die Arbeite rinnen und jugendlichen Arbeiter gerecht zu werden. Un leugbar lassen die geplanten newn Bestimmungen hierüber auch jetzt noch manches zu wünschen übrig, eine zweckmäßi gere Gestaltung derselben in der Commission wird aber ge wiß leicht zu erreichen sein. Ebenfalls von dein Grundsätze der Gewährung umfassenderen gesetzlichen Schutzes der Ar beiter gegen zu große Ansprüche an ihre Arbeitskraft gehen die Vorschläge der Novelle aus, die eine Regelung, bezw. Einschränkung der täglichen Arbeitszeit der Gehilfen, Lehr linge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen bezwecken. Freilich bietet die staatliche Regelung der Geschäftszeit in den offenen Läden ihre unverkennbaren Schwierigkeiten dar, und wird darum die Vorlage gerade in den die Arbeitszeit der Geschäftsläden betreffenden Bestimmungen einer gründ lichen und objecliven Berathung iin Reichstage bedürfen. Der Regierungsentwurf selber erkennt auch die vorhandenen Schwierigkeiten dadurch an, daß er die Frage des obligato rischen Ladenschlusses nur flüchtig streift, und doch selbst hierbei offenbare Schwächen zu Tage treten läßt. Im Großen und Ganzen kann man von der neuen Gewerbeordnungsnovelle mit Fug behaupten, daß sie ernstlich bestrebt ist, den sozialpolitischen Anforderungen der heutigen Zeit auf den genannten Gebieten nach Kräften Rechnung zu trage» und so mit der Kette der gesetzgeberischen sozial politischen Maßnahmen des Reiches ein neues bemerkens- wertheS Glied einzufügen. Wenn die Vorlage in ihren Einzelheiten noch an unstreitigen Mängeln laborirt und sich nicht immer den Bedürfnissen des praktischen Lebens anzu- paffen versteht, so wird sie in ihrer Berathung durch den Reichstag sicherlich eine zweckmäßigere Fassung noch erhalten. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. PulSnitz. Der vom hiesigen GebirgS- und Ver- schönerungSverem am vergangenen Mittwoch im Hotel „Grauer Wolf" zum Besten seiner Kasse veranstaltete Theater-Abend hatte sich einer sehr guten Besuches zu er- freuen. Die Darsteller der beiden Einakter „Verkannte Künstler" und „Erst" wußten die an sie gestellte Aufgabe in bester Weise zu erfüllen und verstanden es so recht, die LachmuSkeln der Besucher in Bewegung zu setzen. Der Casse deS GebirgS- und Verschönerungsvereins wurde durch diesen Abend der ansehnliche Betrag von Mark 100 zu- geführt. — Nach de vom Statist. Bureau des Königl. Mi nisteriums des Innern zusammengestelllen Uebersicht der bei den Sparkassen im Könige. Sachsen erfolgten Ein- und Rückzahlunaen erfolgten solche im Monat Januar 1899 bei den Sparkassen im hiesigen Bezirke in nachstehender Weise: Pulsnitz: 1188 Einz. im Betrage von 96,720 Mk. 596 Rückz. - ,, 47,341 Brettnig: 303 E'nz. 22,353 134 Rückz. El 11,074 Großröhrsdorf: 737 Einz. k, 39,730 372 Rückz. ,, ee 27.351 HauSwalde: 34 Einz. 1888 4 Rückz. 685 Ohorn: 166 Einz. 11,268 25 Rückz. — 3613 In ollen 264 Kaffer Sachsens betrugen die Gelammt« E nzadlunaen 28/98 174 Mk., die Gesammt-Rückzahlungen 21,673,81b Mk., während der Gesammt-Baarbestand am Schlüsse des Monats sich auf 8,992,427 Mk. bezifferte. — DaS Osterfest fällt in diesem Jahre auf seinen normalen Termin. Die Bestimmung des Festdatums ruht bekanntlich auf einer Festsetzung deS Konziliums zu Nicäa im Jahre 32b. Nach derselben soll Ostern stets an dem ersten Sonntage gefeiert werden, welcher zunächst auf den ersten nach der Fcühlingsnachtgleiche, welche auf den 21. März fixirt ist, kommenden Vollmond folgt. Nach diesen Bestimmungen kann das Osterfest nur in der Zeit vom 22. März bis 25. April fallen. Im Jahre 1886 erreichte der Termin den spätesten Grad für dieses Jahrhundert: er fiel auf den 23. April. Den äußersten Termin über haupt, den 2b. April, gewinnt das Fest erst wieder im Jahre 1943. — Zum Osterfeste haben die Rückfahrkarten von sonst kürzerer Dauer Giltigkeit einschließlich dem 12. Tage vor bis zu dem 12. Lage einschließlich nach dem 1. Feiertage, also vom 21. März bis 14. April. — Sternschnuppenschwärme können im März, soweit der Mondschein die Beobachtung nicht beeinträchtigt, am 14., 18., 24., 27. und 28. März beobachtet werden. — Am 7. März wurden es 28. Jahre, daß Se. Majestät der König, damals Kronprinz, die große Kaiser parade der Boyern, Sachsen und Würtemberger auf dem vormaligen Schlachtselde von Velliers befehligte. JnSge- sommt standen damals 40000 Mann in Parade. Dresden. Am 6. dieses Monats hat eine aber malige AuSloosung Kgl. Sächs. StaatSpapiere stattgefunden, von welcher die 3 °/, Staatsschulden - Kassenscheine vom Jahre 1855 betroffen worden sind. Die Inhaber der ge nannten StaatSpapiere werden hier^if noch besonders mit dem Hinzufügen aufmerksam gemacht, daß die Listen der gezogenen Nummern in der Leipziger Zeitung, dem Dres dner Journal und dem Dresdner Anzeiger veröffentlicht, auch bei sämmtlichen Bezirks-Steuer-Einnahmen, sowie bei allen Stadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorständen des Landes zu Jedermanns Einsicht auSgelegt werden. Mit diesen Listen werden zugleich die in früheren Terminen ausgeloosten bezw. gekündigten, aber noch nicht abgehobenen Nummern wieder aufgerusen, deren große Zahl leider be weist, wie viele Interessenten zu ihrem Schaden die AuS- loojungen übersehen. Es können dieselben nicht genug davon gewarnt werden, sich dem Jrrthume hinzugeben, daß, so lange sie Zinsscheine haben und diese unbeansDndet einge löst werden, ihr Kapital ungekündigt sei. DiqEinlösungS- stellen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsen- tirten Zinsscheine nicht vornehmen und löfln jeden echten ZinSschein ein. Da nun aber eine Verzinsung auSgeloster oder gekündigter Kapitale über deren Fälligkeitstermin hin aus in keinem Fall stattfindet, so werden die von den Betheiligten in Folge Unkenntniß der AuSloosung zu viel erhobenen Zinsen seinerzeit am Kapitale gekürzt, vor welchem ost empfindlichen Nachtheile sich die Inhaber von StaatS- papieren nur durch regelmäßige Einsicht der Ziehungslisten (der gezogenen wie der restirenden Nummern) schützen können. — DaS königl. sächs. Carabimer-Regiment rüstet sich zu seinem im Monat October d. I. in Borna stattfindenden 50jährigen Jubiläum, zu dem man eine zahlreiche Be iheiligung aller Regiments-Angehörigen erwartet. Königsbrück. Die Glücksgöttin Fortuna hat auch über unsere Gegend einmal ihre milde Hand aufgethan. Der Gast- Hofspächter O. Beyrich in Steinborn, der Fleischer Sander in Königsbrück und die Brüder Schütz: in Lommnitz spielten ein Zehntel-LoS der Nr. 56.049 !er Kgl. Sächl. Landes- lotterie und hatten daS Glück, in einen Gewinn von 50,000 Mk. zu fallen. Ottendorf-Okrilla, 8. März. Am vorigen Montag wurde die neuerbaute Glasfabrik der Herren Berger und Kaiser in Betrieb gesetzt. — Schwer verunglückt ist in D ö b e l n am Dienstag