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VoigtlLndischer Anzeiger. ro. Stück. . Freitags den ß. Mätz 18^5. Pokicei - Sachen. Im Fürstenlhum Aschaffenburg sind meh rere neue und wohlthätige Policeieinrichtungen getroffen worden. Außer, daß der Oberpoli- ccidireccor Molitor bisher für beßre Strasen- reinigung, schönere Stadtbeleuchtung, gesun des Brod und Getränke, richtiges Maaß und Gewicht rc. sorgte, ist im Oktober v. I. auch eine neue Feuerordnung bekannt gemacht wor den, die sich durch weiße Umsicht auf alles, was bei Feuersgefahr nöthig ist, durch Deut lichkeit und Zweckmäßigkeit empfiehlt. Sie enthalt auch verschiedene Punkte, die bisher noch zu wenig berücksichtigt worden sind z. B- Belohnungen für die, welche mit Muth und Lebensgefahr andere Menschen und selbst Vieh aus der Gefahr des Umkommens retten; härtere Strafen für die, welche gerettete Habseligkei ten, oder Fenerlöschgerärhschaften entwen den rc. Um ferner den so schädlichen Genuß des Fleisches von krankem Vieh zu verhüten, sind eigne Fleischbeschauer angestellt worden. Eben so ist den Metzgern das Abhctzen der Kälber beim Treiben mit Hunden verboten, weil es unanständig, auffallend, störend für die Ruhe der Kranken ftp, auf das Fleisch selbst einen schlimmen Einfluß habe und endlich Mangel an jener Schonung verrathe, welche man die sen Geschöpfen schuldig ist. Eine andre Ver ordnung verbietet das sogenannte Haufiren in der Stadt Aschaffenburg, die z Jahrmärkte ausgenommen, und setzt es dann, so wie in der Provinz, unter gehörige Aussicht, weil da bei nicht nur mancher Betrug vorfalle, sondern auch unter diesem Vorwande sich der öffentli chen Sicherheit gefährliche Personen einschlei- chen können. -Nicht minder endlich ist das nächtliche Schwärmen auf den Strafen, das schnelle Fahren auf denselben, das unnöthige Klatschen mit Peitsche» und Blasender Postil lons bei Nachr, das Aussperren der Hunde rc. als der nöchigen Ruhe der Schlafenden und Kranken entgegen, tbeils ganz verboten, theils mehr eingeschränkt worden. ' In Schlesien ist unterm rz. October v. I. das in Grausamkeit ausartende Verfahren vie ler Fleischhauer beim Transportiren des Viehes, besonders der Kälber, indem sie dieselben, mit den Beinen zusammengebunden an die Pferde hängen, oder auf dem Schubkarren Meilenweit, den Kopf auf die Erde schleppend, fortbringen, als, das Fleisch verderbend, gänzlich verboten worden, und es sollen künftig entweder mehrere Kälber auf einmal auf Wagen oder einzelne entweder auf Schubkarren so, daß der Kopf nicht herabhängl oder gar aufschleift, oder auf Pferden vorn queerüberlegend, transportirt werden; auch sollen diese jungen Thiere nicht Meilenweit mir Hunden gehetzt oder an Strik ten fortgeschleppt werden. Im Braunschweigischen ist der Gebrauch der Feuerbeckcn und Kohlentöpfe in Gewölben, Bou,