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Voigtlävdische^ Anzeiger. 28. Stück. Freitags den 12. July 1805. Churfürstl. Sachs. Verordnungen die Ver hinderung des Genusses unreifer Feld- srüchte und Felddieberei betreffend. No. I. Friedrich Augustrc. Churfürstrc. Lieder getreuer. Wir finden bei den der« maligen Umständen, um sowohl den Genuß unzeitiger Feldfrüchte, und den nachtheiligen Einfluß desselben aus die Gesundheit zu verhü« ren, alS auch den zu besorgenden häufigen Feld» deuben vorzubeugen, sür nöthig, daß dießfalls unrerm assten Iunp »772 erlassene Generale zu erneuern und «inzuschärsen, und begehren daher, du wollest sonder Anstand sämmtliche Feldbesitzende Unterthanen im Amie bei dir von allem voreiligen, dem Publika und ihnen selbst zum Schaden gereichenden Abschneiden des un reifen Gettaides durch die behufigsten Borstel- lungen ernstlich abmahnen, und ihnen solches kejnesweges gestatten, auch selbigen sowohl, als allen übrigen unmittelbaren Amrs-Unter« thanen, unter Commination der sonst ohnnach« bleibend, und, ohne vorgängige weitläuftige Umersuchung, zu gewärtigender Gefängniß- auch, nach Befinden, Zuchthaus-oder Be« stungsbau« Strafe, nachdrücklich untersagen, sich au einigerlei, andern zuständigen, auf dem Felde befindlichen Getraide und Früchten zu vergreifen, oder solche dieblich zu entwenden, hiernächst erforderlichen Falls, durch Anlegung » hinlänglicher, von jeder Gemeinde mit hierz» tüchtigen Personen zu bestellender Wachten, und sonst auf die thunlichste Art dagegen die erfor derlichen Veranstaltungen treffen, auch mittelst schleuniger Herumsendung von Patenten, die einbczirktenSchrift-uud Amtsjaßigeu Gerichts- Obrigkeiten, daß sie in ihrer Gerichtsbarkeit gleichmäßige Anstalten treffen, und die sorg fältigste Obsicht führen sollen, re?x. Kraft die ses, gemeffenst anweisen, und deines Orts aüf die genaue Befolgung dieser Unserer Verord nung besten Fleißes invigiliren. Daran ge- schiehel Unser« Meinung. Datum Dresden am 29sten Iunp 1805. No. li. Friedrich Augustrc. Churfürstrc. Lieber getreuer. Nachdem Lei dermalen in Unseren Landen sehr hoch angestiegener Theue« rung des Gettaides, und daran hin und wieder zu verspürendem Mangel sehr zu besorgen steht, daß theils die noch unreifen Felbfrüchte, auch wohl von den Feldbefitzern selbst, wie sich der gleichen bereits im vorigen Jahre ereignet, vor der Zeit al-geschnitten, und zum Nachthcil ih rer eigenen Gesundheit sowohl als anderer Un serer Unterthanen, verbraucht, theils, und be- sonders von benenjenigen, so kein Feld besitzen, andere ihreS Zuwachses beraubt und Felddeu- ben verübt werden möchten: Und Wir dann, gegen beiderlei eben so schädlich als strafbares Begin«