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V o i g t l a n d i s ch e r Anzeiger. 39. Stück. Freitags den 27. September 1805. Vaterländische Gesetzgebung. Friedrich Augustrc. Churfürstrc. Wir finden der Nvthdurst, das dermalen im Allgemeinen gegen sämmtliche auswärtige Lande bestehende Verbot der Exportarion der in hiesigen Landen erzeugten, oder auch zum Bedürfnis hiesiger Landes-Einwohner ander wärts erkauften und eingebrachten Früchte an Waizen, Roggen, Gerste, Hafer, Erd äpfel, Erdbirnen, Erbsen, Linsen, Wicken, Heidekorn, Hirse, Spelz oder Dünkel, ingleichen des Mehls, der Graupen, der Stärke und des Puders, auch an denjenigen Orten, wo solche vorhin von Uns verboten worden, des Brodes und der Heidegrütze anderweit einzuscharfen und bekannt zu machen, daß mit der angedrohten Strafe der Confiiscation der auszuführenden Erzeugnisse und Fabrikate, so wie der dabei gebrauchten Pferde und Wage», Schiff und Geschirres in jedem Uebertretungsfall unaus- bleibenh verfahren, und von dem ganzen Wel che der hinweggenommenen Früchte und Fabri- cate, mit Jnschluß des Schiffs und Geschirres nach der mittelst gedruckten dir zugeftrtigten Anschlags öffentlich besannt gemachten Zusiche rung Einem Jeden, welcher sich die Ent deckung und Anzeige einer verbotswidrigen Aus fuhre, als treuer Landesunterthan angelegen styn läßt, selbst mit Verschweigung seines Na mens, dir Hälfte, ein Viertheil der Obrig keit, bei welcher die Untersuchung und Be strafung erfolgt, und ein Liertheil dem At- much des Orts zugetheilet werden soll. Wir begehren daher, du wollest wegen so fortiger Bekanntmachung und genauester Beob achtung dieser Verordnung, sowohl im Amte bei dir, als bei den einbczirkten Schrift- und Amtsasscn, resp. Kraft dieses, das Nöthige un gesäumt verfügen, und insonderheit die Obrig- kelten an der Grenze zur sorgfältigsten Vi gilanz auf die Beobachtung obigen Verbots anweisen. Daran geschieht Unsre Meynung. vatum Dresden am r6. Sept. iZoz. Die Feyer des Aerudtefesteö zu Plauen. Es war eben so natürlich als pfiich mäßig, das Daukfest für die heurige gesegnete Aerndte, die doch wenigstens der größten und drückend sten Noth ein Ziel setzte, mit Höbern Empfin dungen und Feierlichkeiten zu begeben, und dieß ist bei uns, auf Veranstaltung unsers veieh rungswürdigen Herrn Superintendenten, v. Tischers, auf eine eben so rübrende als zweck mäßige Weise geschehen. Am r;. Sonntage nach Trin. den 22. Sept, kündigte früh um 6 Uhr das Geläute aller Glocken die Feier dieses frohen Tages an; um 7 Uhr zogen die beiden obern Klaffen hiesiger Stadtschule durch die Stadt und sangen dem Gebet alles Guten Lob- und Danklieder, welche von der sie begleiten den Musik bisweilen unterbrochen wurden. Wäh-