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Voigtländi scher Anzeiger. 24. Stück. Plauen, Sonnabends den rz. Inny iZl-. Lieber die Einförmigkeit der Gewichte und Maaße enthalt der französtsche Moniteur folgenden Be- schluß des Ministers des Innern. Art. r. Es ist erlaubt, im Handelund Wan« del zu gebrauchen: a. ein Längenmaaß, das zwei Metern gleichkomme, unter dem Namen Ruthe Crolse). die in 6 Fuß abgetheill wird; b. ein Maaß, dasdem Drittel eines Meters, oder dem Sechstel einer Ruthe gleich sey, unter der Be nennung Fuß (kiecl) in 12 Zoll, und der Zoll in irLinien abgctheilt. Jedes dieserMaaße soll auf einer seiner Seiten die übereinstimmenden Abtheilungcn des Meters haben, nämlich die Ruthe 2 Meter in Decimeter abgelheilt, und der erste Decimeter in Millimeter; und der Fuß, Z Decimeter und ein Drittel, in Centimerer und Millimeter abgetheilt; in allem, Millimeter 3335- Art. 2. Das Ausmessen der Leinwand und Sloffekann mit einem Maaße geschehen, das 12 Decimeter» gleich sey, unter der Benennung Elle (auno.) Dieses Maaß wird abgetheilt in halbe, Viertel, Achtel und Sechzehntel, so wie in Drittel, Sechstel und Zwölftel; auf einer Seite soll es die correspondirendenAbtheilungen des Meters nur in Centimetern tragen, nämlich 120 Cenrimeter von io zu io gezeichnet. Art. z. Die Maaße, von welchen in den vor hergehenden Artikel» die Rede ist, können an ei nem Stücke, oder gebrochen mit Charnieren, oder auf jede andre beliebige Art gemacht seyn, wenn nur die Brüche in den Theilen der besagten Maaße aufgehen, und durch keine Kombination die alten Local-Maaße, die sie ersetzen sollen, wieder hervorbringen können. Art. 4. Das Getreide und andre trockene Materien können im Kleinhandel mit einem Maaße gemessen werden, das demAchtelshecto- liter gleich sey, unter dem Namen Sester (Lolsseau); dieser soll sein Doppeltes, sein Halbes und sein Viertel haben. Jedes dieser Maaße tragt seinen Namen, und überdieß die Anzeige seines Verhältnisses mit dem Hectoliter, nämlich: der doppelte Sester Hectoliter, der Sester Z, der halbe Sester der Vierling Hectoliter. Art.;. Für den Verkauf im Kleinen der Gaamen, Körner, des Mehls, der trockenen oder grünen Gemüse, kann der Liter in halbe, Viertel-und Achtels-Liter abgetheilt werden, und