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StichttM wöchentlich dtti «al ukd zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). Sbonnement-prei- betrögt «erttkjShrlich l Mark 20 Pf. prsenuwsrsnäo. Anreiger für Jnferair werte« bi» spätesten- Mittag- des vorhergehenden Tage» de- Erscheinen- erbeten »nd die EorpuSspaltrnzeile mtt l0 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. ÄI Dienstag, dm 8. April 1879. 4. Jahrg. Bekanntmachung. Nach den über die Versicherung der Gebäude gegen Brandschaden bestehenden gesetzlichen Bestimmungen muß jeder Neubau jede bauliche Veränderung an einem Gebäude, durch welche der Werth desselben sich um mindestens 5 Prozent erhöht, sowie jede Veränderung in der Benutzungsweise des Gebäudes, welche eine veränderte Claffenstellung bedingt, binnen 14 Tagen von Zeit der Vollendung des Baues, oder der Veränderung, beziehendlich der Ingebrauchnahme an, bei der Verwaltungsobrigkeit, also in Städten bei dem Stadtrathe oder dem Bürgermeister, auf dem Lande bei der Amtshauptmannschaft zur Versicherung und Catastration angemeldet werden. Die Unterlassung dieser Anmeldung zieht nicht nur die geordnete Strafe nach sich, sondern hat mich für die Betheiligten den großen Nachtheil, daß in einem Brandfalle Alles das, was nicht ordnungsmäßig angemelbet ist, unberücksichtigt gelassen und nicht ent schädigt wird. Im eigenen Interesse der betreffenden Gebäudebesitzer nimmt daher die Königliche Brandversicherungs - Commission Veranlassung, dieselben mittels dieser Bekanntmachung zu der vorschriftsmässigen Anmeldung aller nach Obigem anmeldepflichtigen Bauten und Veränderungen in und an Gebäuden um so dringender aufzufordern, als bei den Vorbereitungen zu der neuen Classificirung der Gebäude sich ergeben hat, daß die Zahl der nicht angemeldeten Objecte der gedachten Art dermalen noch eine sehr bedeutende ist. An die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände aber ergeht hierdurch zugleich Anordnung, nicht nur in geeigneter Weise dafiir zu sorgen, daß diese Aufforderung zur Kenntniß aller Gebäudebesitzer im städtischen und ländlichen Gemeinden gelangt, sondern auch ihres Orts darüber zu wachen, daß den auf die Anmeldung versicherungspflichtiger Objecte bezüglichen gesetzlichen Vorschriften allenthalben entsprochen wird. Dresden, den 15. März 1879. Königliche Brandversicherungs-Commission. — von Oppen. — Schreiber. Bekanntmachung. Nach anher ergangener Anzeige, hat das Königliche Gerichtsamt Stollberg in Folge eingetretener Hindernisse beschlossen, den auf 8. April d. I. angesetzten Zwönitzer Gerichtstag auf den 1S. April d. I. zu verlegen, was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Zwönitz, am 5. April 1879. Der Bürger m ei st er. Schönherr. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 3. April. Der Kaiser Alexander von Rußland hat in einem eigenhändigen Schreiben dem Kaiser Wilhelm die Mittheilung gemacht, daß es in seiner Absicht liege, sich zur Be theiligung an der Festfeier der Goldenen Hochzeit Se. Maj. nach Berlin zu begeben. Das Gerücht einer Dreikaiserzusammenkunft zu dieser Frist erhält sich in politischen Kreisen mit großer Beharrlichkeit. Von unterrichteter Seite wird mitgetheilt, daß die Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef nicht zu den Unmöglichkeiten ge höre, aber zur Stunde noch zweifelhaft sei. Saarbrücken, 5. April. Das Urtheil in dem heute publizirten Erkennlniß in der Marpinger Prozeßangelegenheit lautet für sämmt- liche Angeklagte freisprechend. In den Entscheidungsgründen werden die angeblichen Erscheinungen der Wunderkinder als schändliche Täusch ungen gekennzeichnet, an welchen die Eltern der Wunderkinder und andere Beschuldigte theilgenommen oder welche diese Personen unterstützt hätten, der zur Bestrafung erforderliche strafrechtliche äoius sei jedoch nicht vorhanden. Oesterreich. Pest, 4. April. Das Unterhaus nahm den An trag auf Beschließung eines Dankesvotums an Oestereich und an das Ausland für die der Stadt Szegedin gewährten Unterstützungs spenden einstimmig an. Ministerpräsident Tisza theilte in einein längeren Expose mit, daß bis jetzt 857,000 Fl. an Unterstützungs geldern Szegedin eingegangen und bis zum Beginn der Wiederher stellung der Stadt und der Rückkehr der Einwohner nutzbringend angelegt worden seien. Den Szegediner. Instituten solle ein Credit bis zum Belauf einer Million gegen 5 procent. Verzinsung gewährt werden. Zur Verhinderung weiteren Wasserzuflusses und zur Trocken legung des Stagtgebietes seien alle erforderlichen Vorbereitungen getroffen. Im Laufe der Sitzung wurde dann noch eine Interpel lation an die Regierung über die gemischte Occupatio» Ostrumeliens angemeldet. In Oesterreich-Ungarn werden sehr energische Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest aus Rußland vorbereitet. Es wurde constatirt, daß die in mehreren österreichischen Provinzen in der letzten Zeit verheerend aufgetretenen Viehseuchen sämmtlich auf Einschleppungen aus Rußland zurückznführen sind. Die Ver handlungen, die über diesen Gegenstand gegenwärtig zwischen Wien und Pest gepflogen werden, nehmen eine vollständige Grenzsperre gegen Rußland in Aussicht, deren Kosten jährlich auf mehr als eine Million Gulden sich belaufen würden. Russland. Die russischen Zustände finden selbst in den russi schen Zeitungen ganz grauenhafte Illustrationen. So schreibt der Kiewer Korrespondent der „Petersb. Wjedom." (St. Petersb. Ztg.) seinem Blatte Folgendes wörtlich: Die Arrestanten des hiesigen Ge- fangenenschloffes faßten vor Kurzem den Entschluß, die Gefängniß- mauern zu untergraben und sich dann aus dem Gefängniß zu flüchten. Dies wurde aber von einem der Arrestanten der Behörde hinter bracht. Und was thaten darauf die Gefängnißbeamten? Sie ließen die Gefangenen ruhig graben, und als endlich der unterirdische Gang fertig gegraben war und in einer schönen Nacht ein Gefangener nach dem andern sich durch diesen Gang und dann durch eine Oeffnung außerhalb des Gefängnisses in'S Freie begeben wollte, da schossen die Soldaten, welche um die besagte Oeffnung aufgestellt waren, einen Arrestanten nach den: andern, wie sich solche nur zeigten, nieder. Als dann die übrigen Arrestanten, durch die Schüsse erschreckt, in dem unterirdischen Gang still stehen blieben, drangen die Soldaten in den Gang von rückwärts ein und schossen so einen Arrestanten nach dem andern nieder. Diese Prozedur soll, wie der genannte russische Korrespondent selber bemerkt, den Beamten viel Spaß ge macht haben, und heute trägt der umsichtige Direktor des Kiewer